Sorgerechtsfragen FDP will Rechte lediger Väter stärken

Die FDP setzt sich für die Widerspruchslösung ein: Somit würde das gemeinsame Sorgerecht bei Unverheirateten zum Normalzustand, es sei denn, die Mutter erhebt Einspruch.

Die Liberalen wollen offensichtlich mit einer Reform des Sorgerechts die Situation lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lasse derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten, berichtet die Passauer Neue Presse (PNP) . Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung, sagte ihr Familienrechtsexperte Stephan Thomae der Zeitung. Dann würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, "es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht". Im Herbst könnte ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

"Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden", sagte der FDP-Politiker Thomae. Die Koalition stehe "zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen".

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Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klare Vorgaben für eine Neuregelung gemacht hätte. In der Urteilsbegründung vom Dezember hieß es, der Vater sei von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hätten, anders behandelt worden als die Mutter oder verheiratete Väter. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn der Vater die Vaterschaft anerkenne, solle er künftig auch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten, falls die Mutter nicht widerspreche.

Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte Zustimmung für das Vorhaben. "Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung", sagte sie der PNP . Allerdings müsse der Gesetzgeber "ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt". Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. "Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein", fügte Granold hinzu. Nach der Sommerpause soll nun eine Lösung im "Sinne des Kindeswohls" gefunden werden.

 
Leser-Kommentare
    • Aporem
    • 24.07.2010 um 12:45 Uhr

    Kinder haben einen Anspruch auf die finanzielle und persönliche Fürsorge beider Elternteile - unabhängig davon, ob die Eltern nun miteinander verheiratet sind, oder nicht.

    Die gegenwärtige Regelung, wonach mit der Kindesmutter nicht verheiratete Väter letztendlich nur mehr oder weniger umgangsberechtigte "Zahlmeister" sind, ist zutiefst ungerecht und hilft auch den Kindern nicht.

  1. Aus Sicht des Kindes und gemäß Artikel 6 (5) GG, wäre der Väter diskriminierende § 1626a BGB zunächst ersatzlos zu streichen. Es gilt allein § 1626 BGB.
    Eine Widerspruchslösung orientiert sich allein am Kindeswohl, wie auch § 1666 BGB.
    Die Messlatte für die Anwendung von § 1671 BGB ist mindestens bei 2,50m aufzulegen.
    Die Widerspruch einlegende Partei ist in der Pflicht für ihr Anliegen schwerwiegende Gründe zur Gefährdung des Kindeswohls vorzutragen und trägt für diese, die Beweislast.
    Es reicht nicht die Formulierung, die Entscheidung zum Widerspruch würde dem Kindeswohl nicht schaden.

    Ja, ansonsten erfreue ich mich bester Gesundheit, weil die Diskussion endlich einmal in die richtige Richtung geht. Ganz anders, als den Pressemitteilungen aller(!) Bundestagsfraktionen, nach dem Zaunegger-Urteil, zu entnehmen war.

    • 247
    • 24.07.2010 um 13:33 Uhr

    stellt sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger als ein Lichtblick in dieser unglückseligen Koalition dar. Schade nur, dass ihre Partei so ganz und gar nicht zu ihr passt.

  2. sind geschiedene Väter, denen der Umgang mit den Kindern trotz Gerichtsurteil vorenthalten wird. Mütter, die das mormalerweise Sorgerecht haben und aus dieser Position heraus das Umgangsrecht des Vaters unterlaufen, sollten das Sorgerecht verlieren. Damit ließe sich das Problem schnell lösen. Es müsste strikt gehandelt werden, wenn die Eltern ihren Rosenkrieg nach der Scheidung auf dem Rücken der Kinder austragen. Natürlich müsste das auch in umgekehrter Richtung gelten.

  3. Was heißt das für ledige Väter, die zwar die Vaterschaft haben anerkennen lassen, aber das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht gewünscht ist, weil man sich getrennt hat? Ich sehe mein Kind regelmäßig, aber die Mutter will kein gemeinsames Sorgerecht, könnte aber im Zweifel auch keine schwerwiegenden Gründe vorbringen.

  4. Dann kann ich mir nur wünschen, dass FDP (bzw. der Staat grundsätzlich) sich auch besser darum kümmert, dass Väter (zumindest) den Mindestunterhalt zahlen.
    Wäre der Vater meines Sohnes auch nur ansatzweise dieser seiner Verpflichtung nachgekommen (Vaterschaft anerkannt, acht Jahre mit seinem Sohn gelebt, leider immer etwas "unpässlich" bezgl. Arbeiten gewesen), wäre es mir deutlich leichter gemacht worden, ihm Umgang zu gewähren.
    Ich weiß, es soll sie scheinbar geben, die Väter die sich an diese Verpflichtung halten - in meinem (gar nicht so kleinen Umfeld) ist genau dies die absolute Ausnahme...

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Nandus
    • 24.07.2010 um 22:33 Uhr

    ...bringen sie nicht wieder Äpfel und Birnen durcheinander. Es geht hier um ein GRUNDRECHT nicht um irgendwelche indiviudellen Ausprägungen von Umgang und elterlicher Sorge bzw. damit verbundener Verpflichtungen.

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Und wenn Sie so denken, was ist mit Männern, die regelmäßig ihren Unterhalt zahlen (und gerne auch mehr) und denen das Umgangsrecht verwehrt oder zumindest erschwert wird? Frauen haben es relativ leicht, trotz gerichtlichem Beschluss den Männern das Umgamgsrecht zu verweigern. Im Zweifel hat das Kleine grad die Masern, Schnupfen, Magen-Darm ect. In meinem Freundeskreis ist ein Mann, der seinen Sohn seit sechzehn Jahren nicht mehr gesehen hat, weil die Frau alles tut, um dies zu verhindern. Aber wehe, er hätte nur einmal eine Unterhaltszahlung nicht geleistet, dann hätte die Pfändung gedroht. Ein anderer Freund sieht sein Kind zwar regelmäßig, fährt auch mit ihm in den Urlaub, aber bis dahin war es ein langer Weg und selbst heute noch wird von der Mutter unterstellt, es wäre nicht zum Wohle des Kindes, zwei Wochen ohne die Mutter zu sein. Die Liste solcher zermürbenden Geschichten könnte beliebig fortgesetzt werden. Das Umgamgsrecht ist letztlich ein Papiertieger. Wenn die Frau nicht will, dann gibt es kein Umgangsrecht und das i.d.R. folgenlos. Insofern ist die geplante Sorgerechtsänderung auch nur ein Papiertieger und mehr ein symbolischer Akt. Aber immerhin, ein weiterer Trippelschritt in die richtige Richtung.

    Es ist längst überfällig, dass die Verweigerung des Umgangsrecht spürbare Konsequenzen für denjenigen hat, der es verweigert. Und das sollte über Geldstrafen bis hin zum Sorgerechtsentzug gehen. Alles andere ist Symbolik.

    • Nandus
    • 24.07.2010 um 22:33 Uhr

    ...bringen sie nicht wieder Äpfel und Birnen durcheinander. Es geht hier um ein GRUNDRECHT nicht um irgendwelche indiviudellen Ausprägungen von Umgang und elterlicher Sorge bzw. damit verbundener Verpflichtungen.

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Und wenn Sie so denken, was ist mit Männern, die regelmäßig ihren Unterhalt zahlen (und gerne auch mehr) und denen das Umgangsrecht verwehrt oder zumindest erschwert wird? Frauen haben es relativ leicht, trotz gerichtlichem Beschluss den Männern das Umgamgsrecht zu verweigern. Im Zweifel hat das Kleine grad die Masern, Schnupfen, Magen-Darm ect. In meinem Freundeskreis ist ein Mann, der seinen Sohn seit sechzehn Jahren nicht mehr gesehen hat, weil die Frau alles tut, um dies zu verhindern. Aber wehe, er hätte nur einmal eine Unterhaltszahlung nicht geleistet, dann hätte die Pfändung gedroht. Ein anderer Freund sieht sein Kind zwar regelmäßig, fährt auch mit ihm in den Urlaub, aber bis dahin war es ein langer Weg und selbst heute noch wird von der Mutter unterstellt, es wäre nicht zum Wohle des Kindes, zwei Wochen ohne die Mutter zu sein. Die Liste solcher zermürbenden Geschichten könnte beliebig fortgesetzt werden. Das Umgamgsrecht ist letztlich ein Papiertieger. Wenn die Frau nicht will, dann gibt es kein Umgangsrecht und das i.d.R. folgenlos. Insofern ist die geplante Sorgerechtsänderung auch nur ein Papiertieger und mehr ein symbolischer Akt. Aber immerhin, ein weiterer Trippelschritt in die richtige Richtung.

    Es ist längst überfällig, dass die Verweigerung des Umgangsrecht spürbare Konsequenzen für denjenigen hat, der es verweigert. Und das sollte über Geldstrafen bis hin zum Sorgerechtsentzug gehen. Alles andere ist Symbolik.

    • Nandus
    • 24.07.2010 um 22:30 Uhr

    Sie haben bereits alles gesagt. Es ist ein Witz. Besser: eine FRECHEHEIT. Wieder müssen die Männer quasi "nachweisen", daß sie befähigt Kinder verantwortungsvoll durchs Leben zu begleiten.

    Das Gesetz gehört so formuliert:

    "Im Falle eines Kindes aus einer nichtehelichen Partnerschaft, erhalten beide Parteien das Sorgerecht"

    AUS.

    WARUM DIESER ZUSATZ??? Ich bitte mir hierfür eine einzige, nicht diskriminierende, faktisch korrekte und allgemein gültige, plausible Erklärung zu geben. Danke.

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