Gerichtsurteil Verfassungsschutz darf Ramelow weiter beobachten

Das Bundesverwaltungsgericht hält eine Überwachung des Linkspolitikers Bodo Ramelow für angemessen. Allerdings dürfe die Partei nicht als verfassungsfeindlich gelten.

Der Verfassungsschutz darf über den Linkspolitiker Bodo Ramelow ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten verfassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Ramelow, Fraktionsvorsitzender der Linken im Thüringischen Landtag, hatte in den beiden Vorinstanzen Recht bekommen. Daraufhin hatte die Bundesrepublik Revision eingelegt.

Der 6. Senat habe nun das Urteil der Vorinstanz auf Verfahrensfehler geprüft, erklärten die Richter in der Verhandlung. Es wurde die Überwachung von Ramelow in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter von 2005 bis 2009 verhandelt. Dabei ging es um ein Dossier der Verfassungsschützer, das sie aus öffentlich zugänglichem Material anlegten; nicht um die geheime Bespitzelung etwa mit V-Männern, Observationen und "Wanzen".

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Der Senat prüfte, ob das Anlegen des Dossiers verhältnismäßig war. Es ging dabei auch um die Frage, ob die Linkspartei ein verfassungsfeindlicher Zusammenschluss ist – und wenn ja, ob es gerechtfertigt ist, daraus Ramelow dasselbe Verhalten zu unterstellen. Die Leipziger Richter entschieden, dass alle Linken-Spitzenpolitiker vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürften, da es in der Partei extremistische Strömungen gebe.

"Sie werden verstehen, dass ich tief enttäuscht bin, dass ein sechsjähriger Klageweg auf einmal hier so abgeräumt wird – mit einer Begründung, die ich schwer nachvollziehen kann", sagte Ramelow. Während der dreistündigen Verhandlung sei nichts vorgebracht worden, das gegen ihn spreche. Dem Schnüffelstaat seien nun Tür und Tor geöffnet.

"Jeder mit höherer Funktion in dieser Partei darf nun beobachtet werden. Dieses Urteil darf nicht so stehen bleiben", sagte der Linken-Vorsitzende Klaus Ernst. Ramelow will nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Das Bundesinnenministerium hat das Leipziger Urteil begrüßt. "Das ist ein guter Tag für unsere wehrhafte Demokratie", sagte der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) in Berlin. Schröder sagte, damit sei klar, dass der Verfassungsschutz rechtmäßig und verhältnismäßig gehandelt habe. Die Beobachtung sei keine politische Maßnahme, sondern sie basiere auf rechtlichen Grundlagen. Auf die Frage, wie lange die Beobachtung noch andauern werde, sagte Schröder: "Das hängt von der Partei Die Linke ab." Solange es dort einen Nährboden für extremistische Bestrebungen gebe, müsse die Partei analysiert werden.

Auch wenn die Parteispitzen beobachtet werden dürfen, ist es nach Auffassung des Gerichts nicht gerechtfertigt, alle Mitglieder der Linke als verfassungsfeindlich zu betrachten. Die Linken würden seit 20 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet, ohne dass etwa die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum einen wesentlichen Einfluss auf die Partei gehabt hätten. Daher gebe es keine Anhaltspunkte mehr für eine Überwachung.

Leser-Kommentare
  1. Entfernt. Bitte legen Sie Ihre Ansichten sachlich und mit Argumenten dar, sodass eine gute Diskussion ermöglicht wird. Die Redaktion/cs

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    Wie definieren Sie Staatsfeind?

    Ich würde jetzt gerne eine Formulierung höhren, die beschreibt, was genau man tun muss um Staatsfeind zu werden...

    Als Linker ist mir noch kein Staatsfeind in der Partei untergekommen. Im Gegenteil erlebe ich dort ein geradezu rührendes Bestreben, den Staat zu retten und zukunftsfähig zu bewahren -- und zwar mit deutlichem Augenmerk auf die zentralen Aussagen der Verfassung (Sozialstaatsgebot, Menschenwürde für alle, demokratische Teilhabe), ganz im Gegensatz z.B. zu CDU oder SPD, denen in letzter Zeit nur noch selten verfassungsgemäße Gesetze geglückt sind.

    Daß der Anwalt der Regierung glaubt, mit plattester Stammtischpropaganda Stimmung gegen die Linke machen zu müssen ("...Joachim Gauck wegen seiner Tätigkeit für die Stasi-Unterlagenbehörde abgelehnt") scheint meine These zu bestätigen, daß der Verfassungsschutz lediglich als Waffe im Kampf der Regierung gegen die einzige nennenswerte Oppositionspartei instrumentalisiert wird.

    So sieht also die demokratische Gesinnung der selbsternannten "demokratischen Parteien" aus: Verfassung verletzen wo es geht, und zur Ablenkung auf andere zeigen.

    Die FDP besteht fast nur aus Staats-Abschaffern, die müssen jetzt unbedingt endlich beobachtet werden!!!!!!

    Bitte belegen Sie Ihre Thesen. Danke. Die Redaktion/is

    Wie definieren Sie Staatsfeind?

    Ich würde jetzt gerne eine Formulierung höhren, die beschreibt, was genau man tun muss um Staatsfeind zu werden...

    Als Linker ist mir noch kein Staatsfeind in der Partei untergekommen. Im Gegenteil erlebe ich dort ein geradezu rührendes Bestreben, den Staat zu retten und zukunftsfähig zu bewahren -- und zwar mit deutlichem Augenmerk auf die zentralen Aussagen der Verfassung (Sozialstaatsgebot, Menschenwürde für alle, demokratische Teilhabe), ganz im Gegensatz z.B. zu CDU oder SPD, denen in letzter Zeit nur noch selten verfassungsgemäße Gesetze geglückt sind.

    Daß der Anwalt der Regierung glaubt, mit plattester Stammtischpropaganda Stimmung gegen die Linke machen zu müssen ("...Joachim Gauck wegen seiner Tätigkeit für die Stasi-Unterlagenbehörde abgelehnt") scheint meine These zu bestätigen, daß der Verfassungsschutz lediglich als Waffe im Kampf der Regierung gegen die einzige nennenswerte Oppositionspartei instrumentalisiert wird.

    So sieht also die demokratische Gesinnung der selbsternannten "demokratischen Parteien" aus: Verfassung verletzen wo es geht, und zur Ablenkung auf andere zeigen.

    Die FDP besteht fast nur aus Staats-Abschaffern, die müssen jetzt unbedingt endlich beobachtet werden!!!!!!

    Bitte belegen Sie Ihre Thesen. Danke. Die Redaktion/is

  2. Wie definieren Sie Staatsfeind?

    Ich würde jetzt gerne eine Formulierung höhren, die beschreibt, was genau man tun muss um Staatsfeind zu werden...

    Antwort auf "Richtig"
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    • joG
    • 22.07.2010 um 4:22 Uhr

    ....man definieren, wie man will. Einmal sind es die Rechten, ein anderes Mal sind es die Linken und manchmal ist es der Jude. Ich glaube da darf man nicht ansetzen, wenn man eine "wehrhafte" Demokratie will. Ich glaube eher man gefährdet die Demokratie wenn man mit "Staatsfeindlichkeit" zu argumentieren beginnt. Man muss beim Schutz des Bürgers ansetzen vor dem Staat sowie anderen Bürgern und nicht den Staat erlauben sich vor dem Bürger zu schützen.

    • joG
    • 22.07.2010 um 4:22 Uhr

    ....man definieren, wie man will. Einmal sind es die Rechten, ein anderes Mal sind es die Linken und manchmal ist es der Jude. Ich glaube da darf man nicht ansetzen, wenn man eine "wehrhafte" Demokratie will. Ich glaube eher man gefährdet die Demokratie wenn man mit "Staatsfeindlichkeit" zu argumentieren beginnt. Man muss beim Schutz des Bürgers ansetzen vor dem Staat sowie anderen Bürgern und nicht den Staat erlauben sich vor dem Bürger zu schützen.

  3. Als Linker ist mir noch kein Staatsfeind in der Partei untergekommen. Im Gegenteil erlebe ich dort ein geradezu rührendes Bestreben, den Staat zu retten und zukunftsfähig zu bewahren -- und zwar mit deutlichem Augenmerk auf die zentralen Aussagen der Verfassung (Sozialstaatsgebot, Menschenwürde für alle, demokratische Teilhabe), ganz im Gegensatz z.B. zu CDU oder SPD, denen in letzter Zeit nur noch selten verfassungsgemäße Gesetze geglückt sind.

    Daß der Anwalt der Regierung glaubt, mit plattester Stammtischpropaganda Stimmung gegen die Linke machen zu müssen ("...Joachim Gauck wegen seiner Tätigkeit für die Stasi-Unterlagenbehörde abgelehnt") scheint meine These zu bestätigen, daß der Verfassungsschutz lediglich als Waffe im Kampf der Regierung gegen die einzige nennenswerte Oppositionspartei instrumentalisiert wird.

    So sieht also die demokratische Gesinnung der selbsternannten "demokratischen Parteien" aus: Verfassung verletzen wo es geht, und zur Ablenkung auf andere zeigen.

    Antwort auf "Richtig"
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    Schließlich wird er doch von Innenministern kontrolliert, die mit der LINKEN konkurieren.

    Zitat: "Dabei ging es um ein Dossier der Verfassungsschützer, das sie aus öffentlich zugänglichem Material anlegten; nicht um die geheime Bespitzelung etwa mit V-Männern, Observationen und "Wanzen"."

    Da dem Verfassungsschutz auch gesetzwidrige Aktionen nicht fremd sind, stellt sich die Frage, ob es ein weiteres Dossier gibt, das auf rechtswidrig erlangten Erkenntnissen basiert.

    Und Sie meinen, Urteile des Bundesverfassungsgerichts gegen vom Gesetzgeber erlassene Gesetze auf die gleiche Stufe zu stellen wie Bestrebungen z.B. das Bundesverfassungsgericht abzuschaffen, sei nicht "platteste Stammtischpropaganda".

    würde ich gerne empfehlen!

    Weiterhin finde ich das Demokratieverständnis des Anwalts der Verfassungsschützer, Wolfgang Roth, für verfassungsfeindlich, wenn er sagt:

    "Auch die Bundespräsidentenwahl habe gezeigt, dass die Partei beobachtet werden müsse, weil sie [Sarah Wagenknecht] die Staatsoberhaupt-Suche als "Wahl zwischen Stalin und Hitler" bezeichnet und den rot-grünen Kandidaten Joachim Gauck wegen seiner Tätigkeit [...] abgelehnt habe.

    Anwalt Roth hält also insbesondere Meinungen, die ihm nicht passen für ausreichend, um jemanden vom Verfassungschutz beobachten zu lassen!
    Hat er in seiner juristischen Ausbildung noch nie etwas von Art 5 GG, dem Recht auf freie Meinungsäusserung gehört?
    Das schliesst auch Bürgerinnen wie Frau Wagenknecht ein, die von ihrem verfassungsmässigen Recht Gebrauch machen indem sie ihre Meinung frei äussern, selbst wenn mal eine dumme Meinung dabei ist.
    Man muss das nicht mögen, was sie sagt, man muss nicht ihre Meinung teilen.
    Aber rechtfertigt dies eine Überwachung durch den Verfassungsschutz?
    Natürlich ist die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos.
    Aber sollte sich Frau Wagenknecht etwa einer Beleidigung strafbar gemacht haben, wäre wohl erst einmal ein Organ der Strafgerichtsbarkeit zuständig, anstatt mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen!

    Also mal locker bleiben, Herr Roth! Und denken Sie an den weisen Spruch von Voltaire:

    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“

    Schließlich wird er doch von Innenministern kontrolliert, die mit der LINKEN konkurieren.

    Zitat: "Dabei ging es um ein Dossier der Verfassungsschützer, das sie aus öffentlich zugänglichem Material anlegten; nicht um die geheime Bespitzelung etwa mit V-Männern, Observationen und "Wanzen"."

    Da dem Verfassungsschutz auch gesetzwidrige Aktionen nicht fremd sind, stellt sich die Frage, ob es ein weiteres Dossier gibt, das auf rechtswidrig erlangten Erkenntnissen basiert.

    Und Sie meinen, Urteile des Bundesverfassungsgerichts gegen vom Gesetzgeber erlassene Gesetze auf die gleiche Stufe zu stellen wie Bestrebungen z.B. das Bundesverfassungsgericht abzuschaffen, sei nicht "platteste Stammtischpropaganda".

    würde ich gerne empfehlen!

    Weiterhin finde ich das Demokratieverständnis des Anwalts der Verfassungsschützer, Wolfgang Roth, für verfassungsfeindlich, wenn er sagt:

    "Auch die Bundespräsidentenwahl habe gezeigt, dass die Partei beobachtet werden müsse, weil sie [Sarah Wagenknecht] die Staatsoberhaupt-Suche als "Wahl zwischen Stalin und Hitler" bezeichnet und den rot-grünen Kandidaten Joachim Gauck wegen seiner Tätigkeit [...] abgelehnt habe.

    Anwalt Roth hält also insbesondere Meinungen, die ihm nicht passen für ausreichend, um jemanden vom Verfassungschutz beobachten zu lassen!
    Hat er in seiner juristischen Ausbildung noch nie etwas von Art 5 GG, dem Recht auf freie Meinungsäusserung gehört?
    Das schliesst auch Bürgerinnen wie Frau Wagenknecht ein, die von ihrem verfassungsmässigen Recht Gebrauch machen indem sie ihre Meinung frei äussern, selbst wenn mal eine dumme Meinung dabei ist.
    Man muss das nicht mögen, was sie sagt, man muss nicht ihre Meinung teilen.
    Aber rechtfertigt dies eine Überwachung durch den Verfassungsschutz?
    Natürlich ist die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos.
    Aber sollte sich Frau Wagenknecht etwa einer Beleidigung strafbar gemacht haben, wäre wohl erst einmal ein Organ der Strafgerichtsbarkeit zuständig, anstatt mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen!

    Also mal locker bleiben, Herr Roth! Und denken Sie an den weisen Spruch von Voltaire:

    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“

  4. Die FDP besteht fast nur aus Staats-Abschaffern, die müssen jetzt unbedingt endlich beobachtet werden!!!!!!

    Bitte belegen Sie Ihre Thesen. Danke. Die Redaktion/is

    Antwort auf "Richtig"
  5. "Dieser Ansicht stehe unter anderem entgegen, dass Sarah Wagenknecht stellvertretende Parteivorsitzende ist, sagte der Anwalt der Verfassungsschützer, Wolfgang Roth. Auch die Bundespräsidentenwahl habe gezeigt, dass die Partei beobachtet werden müsse, weil sie die Staatsoberhaupt-Suche als "Wahl zwischen Stalin und Hitler" bezeichnet und den rot-grünen Kandidaten Joachim Gauck wegen seiner Tätigkeit für die Stasi-Unterlagenbehörde abgelehnt habe."

    Die Begründung des Urteils gibt der "Anwalt der Verfassungsschützer", also die beklagte, aber staatliche Partei. Ist das ordentlich....vom Gericht....vom Journalisten???

    Also Ramelow,kein Ossi, also kein (-), hat vor Jahrzehnten Sympathie für einen DKP-Mitglied geäußert, ich äußer jetzt Sympathie für Ramelow. Werde ich jetzt auch Jahrzehnte vom Staatsschutz überwacht?

    Hat schon mal einer nach der Verhältnismäßigkeit gefragt?

    Und was hat diese Vorgeschobene Begründung mit der politischen Begründung des oben zitierten Verfassungsschützers zu tun; Sahra Wagenknecht und Hitler-Stalin-Gauck-Vergleich mit Stasi-Unterlagen-Unterstellung? Das waren doch die polemischen Worte der Linke-Gegner bei der BP-Wahl. Wie kommt es, dass ein auf Neutralität eingeschworener Verfassungsschutz-Beamter eben diese Worte spricht.

    Werde ich jetzt erst recht beobachtet, weil ich auf die Neutralität des Staates poche? Wer nichts zu verbergen hat... Oder sollte man nicht eher politisch agierende Verfassungsschützer beobachten? Wer gefärdet hier den Staat?

  6. ...ich dachte wie leben in einer Demokratie?

    Oder ist es neuerdings eine "gesteuerte Demokratie" - war muss die Linke einen Kandidaten unterstützen der ihr nicht gefällt? - Ob der Vergleich wie erwähnt - wenn er denn gefallen ist - angemessen ist, ist eine Andere Frage - aber eine Person in Bezug auf die bisherigen Tätigkeiten abzulehnen ist doch in einer Demokratie erlaubt? - Oder verstehe ich hier den Begriff Demokratie falsch?

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    • Buh
    • 21.07.2010 um 19:43 Uhr

    ...Das war eine Beipsiel um das prinzip zu vedeutlichen und kein direkter Vergleich.D as sit wie die Sprichwörtliche Wahl von pest und cholera. Die in dem Statement auch gefallen ist. Damit sagt man nicht, dass der eine tatscählich züge einer Pest oder cholera hat, sondern will nur verdeutlichen, dass zwei höchst negative Dinge zur wahls tehen.

    Das jetzt in dem zusammenhang der Linken vorzuwerfen ist absolut absurd. Ich empfinde alötenten Hass geegn diese Art der Rechtsprechung und bin mir SEHR sicher, dass Ramelow vor dem verfassungsgericht recht behalten wrid.
    es sit wirklich unglubalich, dass wir etwas dass sich "Verfassungschutz" nennt haben, welches von den regierungen Parteien kontrolliert wird. Es gibt doch kein besseres Isntrument um eien Opposition mundtod zu keriegen! Der "Verfassungsschutz" in der heutigen Form sit eine große Bedrohung für die Demokratie.,

    Zudem emfpinde ich Die taten von SPD oder CDU viel schlimmer. Die SPD hat zusammen mit allen parteien ausser der Linken einige Verfassungfeindliche Gesetzte produziert! Die CDU stellt sich seit jahrzehnten gegen die direkte Bürgerbeteiligung! Diese Parteien sind wesentlich gefährlicher als es eine Linke je sein könnte.

    Zudem vertsehe ich nicht, warum es in einer Demokratie als Staatsgefährdentent gelten kann, sich üfr den Kommunismus oder Marxismus auszusprechen und darüber zu diskutteiren? Das ist eien MEINUNG und MUSS im Rahmen der Meinungsfreiheit rechtäßig und keinesfalls als bedrohung gesehen werden!

    • Buh
    • 21.07.2010 um 19:43 Uhr

    ...Das war eine Beipsiel um das prinzip zu vedeutlichen und kein direkter Vergleich.D as sit wie die Sprichwörtliche Wahl von pest und cholera. Die in dem Statement auch gefallen ist. Damit sagt man nicht, dass der eine tatscählich züge einer Pest oder cholera hat, sondern will nur verdeutlichen, dass zwei höchst negative Dinge zur wahls tehen.

    Das jetzt in dem zusammenhang der Linken vorzuwerfen ist absolut absurd. Ich empfinde alötenten Hass geegn diese Art der Rechtsprechung und bin mir SEHR sicher, dass Ramelow vor dem verfassungsgericht recht behalten wrid.
    es sit wirklich unglubalich, dass wir etwas dass sich "Verfassungschutz" nennt haben, welches von den regierungen Parteien kontrolliert wird. Es gibt doch kein besseres Isntrument um eien Opposition mundtod zu keriegen! Der "Verfassungsschutz" in der heutigen Form sit eine große Bedrohung für die Demokratie.,

    Zudem emfpinde ich Die taten von SPD oder CDU viel schlimmer. Die SPD hat zusammen mit allen parteien ausser der Linken einige Verfassungfeindliche Gesetzte produziert! Die CDU stellt sich seit jahrzehnten gegen die direkte Bürgerbeteiligung! Diese Parteien sind wesentlich gefährlicher als es eine Linke je sein könnte.

    Zudem vertsehe ich nicht, warum es in einer Demokratie als Staatsgefährdentent gelten kann, sich üfr den Kommunismus oder Marxismus auszusprechen und darüber zu diskutteiren? Das ist eien MEINUNG und MUSS im Rahmen der Meinungsfreiheit rechtäßig und keinesfalls als bedrohung gesehen werden!

  7. Entfernt. Bitte äußern Sie sich sachlich zum Thema. Die Redaktion/cs

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    Bitte argumentieren Sie differenziert und verzichten Sie auf kontextlose und daher nicht nachvollziehbare Gleichsetzungen. Bei Kritik wenden Sie sich bitte direkt an community@zeit.de Danke, die Redaktion/fk.

    da hat man ihnen alles bis auf die überschrift wegzensiert, aber ich vermute, sie hatten es was ähnliches im sinn, wie ich es auch gerade schreiben wollte. und täglich grüßt das murmeltier. absurder vorgang in einem land, das sich gerade in einem nicht von der verfassung gedeckten kriegseinsatz befindet. dessen tagespolitik die einheit der gesellschaft aufs spiel setzt. dessen regierung interessen vertritt, die erkennbar nicht die des volkes sind.

    Bitte argumentieren Sie differenziert und verzichten Sie auf kontextlose und daher nicht nachvollziehbare Gleichsetzungen. Bei Kritik wenden Sie sich bitte direkt an community@zeit.de Danke, die Redaktion/fk.

    da hat man ihnen alles bis auf die überschrift wegzensiert, aber ich vermute, sie hatten es was ähnliches im sinn, wie ich es auch gerade schreiben wollte. und täglich grüßt das murmeltier. absurder vorgang in einem land, das sich gerade in einem nicht von der verfassung gedeckten kriegseinsatz befindet. dessen tagespolitik die einheit der gesellschaft aufs spiel setzt. dessen regierung interessen vertritt, die erkennbar nicht die des volkes sind.

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