Arbeitsmarkt Kabinett beschließt Pflege-Mindestlohn

Die Beschäftigten im Pflegesektor erhalten ab August einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser soll bis 2013 weiter steigen – trotz der grundsätzlichen Ablehnung der FDP.

Knapp 600.000 Pflegekräfte erhalten ab dem 1. August einen gesetzlichen Mindestlohn. Nach monatelangem Tauziehen billigte das Bundeskabinett eine entsprechende Rechtsverordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Als verbindliche Untergrenze gilt künftig ein Stundenlohn von 8,50 Euro in den westdeutschen Bundesländern und Berlin sowie von 7,50 Euro in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden die Sätze noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben.

Die Regelung, die ohne weitere Bestätigung des Bundestags in Kraft treten kann, gilt bis Ende 2014. Damit ist auch die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) vom Tisch , den Pflege-Mindestlohn bis Ende 2011 zu befristen.

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Er wird aber – wie auch alle anderen Branchen-Mindestlöhne – im Verlauf des Jahres 2011 auf seine Wirkung überprüft. Brüderle hatte ursprünglich sein Veto eingelegt und das Verfahren damit verzögert. Zunächst sollte der Mindestlohn für die Pflegekräfte schon zum 1. Juli eingeführt werden. Er und seine FDP lehnen Mindestlöhne grundsätzlich ab.

In Deutschland arbeiten derzeit etwa 800.000 Menschen in der Pflege, aber nicht alle von ihnen fallen unter die neue Regelung. Die Mindestlohn-Verordnung gilt nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend "Grundpflegeleistungen" erbringen.

Dazu gehören etwa das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern. Ausgeschlossen bleiben hingegen reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und Praktikanten.

Die Pflegebranche besitzt keine bundesweit einheitlichen Tarifverträge. Dort sind nämlich die Kirchen stark engagiert, für die Ausnahmeregelungen gelten. Daraufhin hatte sich im vergangenen März die Mindestlohn-Kommission auf Lohnuntergrenzen verständigt. Dieses Gremium aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern war kurz vor dem Ende der großen Koalition vom damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) eingesetzt worden.

Im Vergleich zu vielen anderen Branchen sind die vereinbarten Lohnuntergrenzen aber relativ niedrig. So müssen im Bauhauptgewerbe selbst für Ungelernte mindestens 9,25 Euro gezahlt werden. Bei Malern und Lackierern gilt eine Untergrenze von 9,50 Euro, und Dachdeckern steht sogar ein Mindestlohn von 10,60 Euro zu.

 
Leser-Kommentare
    • Chilly
    • 14.07.2010 um 17:07 Uhr

    die marktradikale FDP. Hier hat vielleicht Mutte ihre Blamage bezüglich Opel (wo sie nach der Pressekonferenz von Brüderle (keine Staatshilfen) lauthals angekündigte hatte, dies sei nicht das letzte Wort, dann aber nichts substanzielles zustande brachte) in die Waagschale geworfen und nun von der FDP ein "Opfer" verlangt. Vielleicht hat auch die FDP eingesehen, dass ihr "marktradikaler" Kurs in den aktuellen Zeiten einfach nicht (mehr) ankommt.

    Wollen wir hoffen, dass die Beschäftigten wirklich etwas davon haben und nicht die Arbeitgeber sich wieder kreative Tricks einfallen lassen, um den Lohn zu umgehen (z.B. Bezahlung nach gewaschenem Patienten analog zur Bezahlung nach geputztem Raum bezüglich des Mindestlohns bei der Gebäudereinigung. Hier gab es ja in letzter Zeit interessante Berichte und Studien).

    Vielleicht wäre es eine sinnvolle Aufgabe für Supermutti von der Leyen, ihr Haus einmal damit zu befassen, wie solche Umgehungskonstruktionen effektiv bekämpft werden können. Dies würde - ganz im Sinne der FDP - letztlich auch einem fairen Wettbewerb helfen.

    Schließlich ist zu hoffen, dass die Gerichte sind beim Mindestlohn auch nicht von den Kirchen mit dem Hinweis auf ihre besondere Stellung ins Bockshorn jagen lassen, sondern den Mindestlohn auch dort durchsetzen helfen.

    CHILLY

    • TDU
    • 14.07.2010 um 19:11 Uhr

    Nichts übrig habe ich für Löhne unter € 5,00. Man sollte sich schon bewusst sein, dass dieser Lohn jetzt auch für unbürokratische Helfer gilt, denn alles unter Mindestlohn ist ab jetzt Schwarzarbeit. Die finanzstarken Monopolisten in diesem, man muss es leider sagen, Gewerbe, profitieren möglicherweise am meisten.

    Aber ich muss zugeben, eine Lösung gegen Lohndumping habe ich auch nicht.

    • ast61
    • 16.07.2010 um 0:08 Uhr

    weil U.vdL ja passend dazu die Bürgerarbeit einführt,was dann heisst:
    Willst du Mindestlohn, kannst du gehen. Ein Heer von Arbeitslosen macht dann deinen Job.

    Schöne neue Welt.

    • Flöte
    • 09.08.2010 um 15:38 Uhr

    Mein Arbeitgeber erklärte mir nach meiner Anfrage, weshalb nicht alle Mitarbeiter den gesetzlichen Mindestlohn von €8.50 bekommen? Die Erklärung: Wenn ich mein Gesamtbrutto, also incl. aller Zuschläge nehme, diese durch 173,33 teile ( Durchschnittsarbeitsstunden im Monat und auf`s Jahr gerechnet)
    dann käme ich über den Stundensatz. Ist dies korregt oder werden wir verschaukelt?
    Demzufolge wäre mein Stundenlohn wie er auf dem Lohnstreifen steht nicht mehr relevant oder schon immer falsch?
    Wer weiß da mehr? Wäre für Hinweise dankbar

  1. 8,50 € Mindestlohn?

    Versteigert es doch ab 1 Euro bei ebay, wer dafür Kackwineln wechseln kommt?

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