Neuer Streit Union stellt sich gegen Reform der Sicherungsverwahrung

Neuer Zwist innerhalb von Schwarz-Gelb: Die Unionsfraktion rückt wieder von der jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Reform der Sicherungsverwahrung ab.

Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung stehen wieder auf der Kippe: Die Unionsfraktion im Bundestag stellt sich gegen die Einigung. "Die Pläne der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung sind für die Union so nicht zustimmungsfähig, weil sie zu kurz greifen", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings der Neuen Osnabrücker Zeitung .

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sprach von einem Vorpreschen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), deren Vorschläge jetzt in der Koalition wieder eingesammelt würden. Die Eckpunkte für ein neues Gesetz waren allerdings vor zwei Wochen vom schwarz-gelben Kabinett beschlossen worden.

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Bei der Sicherungsverwahrung sollen Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, auch nach der Haft eingesperrt bleiben. Nach den neuen Plänen soll es die Sicherungsverwahrung nur noch bei schweren, gemeingefährlichen Straftaten geben, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist: Entweder ist die Sicherungsverwahrung bereits im Urteil vorgesehen oder das Gericht hat sich eine spätere Anordnung zumindest vorbehalten.

Bislang kann auch zum Haftende nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung schreibt, will die Unionsfraktion an der nachträglichen Anordnung festhalten. Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) sagte dem Blatt, wenn sich Hinweise auf eine besondere Gefährlichkeit des Täters erst während der Haft zeigten, müsse die Justiz auch künftig darauf reagieren können. Müssten derartige Gefangene freigelassen werden, entstünden gefährliche Schutzlücken. Elektronische Fußfesseln seien bei entlassenen Straftätern, die sich frei bewegen dürfen, kein tauglicher Ersatz, sagte Bosbach.

Nach dem Konzept von CDU/CSU soll die Sicherungsverwahrung durch eine verstärkt auf Therapie ausgerichtete Sicherheitsunterbringung ersetzt werden, die durch ein eigenes Bundesgesetz neu eingeführt würde. Die Union will demnach auch speziell besetzte Gerichte einrichten, die über den Freiheitsentzug zum Schutz der Allgemeinheit entscheiden sollen. Die Hürden für eine nachträglich angeordnete Sicherheitsunterbringung sollen zudem herabgesetzt werden.

Eine Reform der Regelungen wurde notwendig, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 eine nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt hatte. Seit 1998 ist in Deutschland unbegrenzte Sicherungsverwahrung möglich.

 
Leser-Kommentare
    • joG
    • 06.07.2010 um 7:44 Uhr

    ...stellen, sind dreifach.
    -Was ist "gemeingefährlich? Wird es bspw möglich sein einen politisch motivierten Kriminellen so zu verurteilen und wer wird das bestimmen?
    -Wer kontrolliert die Beamten, die das Richteramt wahrnehmen? EU Gerichte?
    -Wenn die EU Gerichte die Rechtskontrolleure der letzten Instanz? Wenn das so ist, ist da nicht die Souveränität in dieser wichtigen Frage dem GG entzogen?

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    • Hickey
    • 06.07.2010 um 13:02 Uhr

    Kommen die dann auch in die Verwahrung ? Ich hoffe doch sehr, denn unter diesem Volk gibt es bekanntlich die größten Verbrecher.

    zu der frage wer die richter kontrolliert, soweit ich weiß sind richter in diesem sinne keine beamten, sondern haben einen sonderstatus der sie unabhängig macht. zumindest theoretisch. die nächst höhere instanz dient da zur kontrolle, wobei auch beschwerden gegen richter eingebracht werden können, wenn ich richtig informiert bin.

    • Hickey
    • 06.07.2010 um 13:02 Uhr

    Kommen die dann auch in die Verwahrung ? Ich hoffe doch sehr, denn unter diesem Volk gibt es bekanntlich die größten Verbrecher.

    zu der frage wer die richter kontrolliert, soweit ich weiß sind richter in diesem sinne keine beamten, sondern haben einen sonderstatus der sie unabhängig macht. zumindest theoretisch. die nächst höhere instanz dient da zur kontrolle, wobei auch beschwerden gegen richter eingebracht werden können, wenn ich richtig informiert bin.

  1. Und sie fürchtet um ihr Image als "law and order"-Parteien.

    Inhaltlich ist der Streit bedauerlich, weil er Rechtsstaatlichkeit weiter abbauen wird.

    Die Halbwertszeit von Kabinettsbeschlüssen verkürzt sich weiter.

    • CM
    • 06.07.2010 um 8:05 Uhr

    Diese Koalition schafft es einfach nicht zu regieren.

    Warum versuchen sie es nur immer wieder, wo sie es doch eigentlich gar nicht wollen, zumindest nicht miteinander?

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    Nicht das Gesamtwohl dieser Gesellschaft interessiert diese Politiker - das war mal - früher!

    Nicht das Gesamtwohl dieser Gesellschaft interessiert diese Politiker - das war mal - früher!

  2. Alles, was von dieser FDP in vorliegender sache gesagt wird, nützt mal wieder nur dem Straftäter, nicht aber dem Schutz des Bürgers vor Übergriffen auf seine Gesundheit und sein Leben!

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    Ihnen hätte auffallen müssen, dass auch Straftäter Bürger sind, die durch Sicherheitsverwahrung in ihrer Freiheit bedroht werden.

    Aus meiner Sicht ist die "nachträgliche Sicherheitsverwahrung" wegen Art. 103 Abs. 3 GG verfassungswidrig insofern kann die CDU sich auch querstellen bis das BVerfG oder die EU die Regelung früher oder später ohnehin kippt.

    Ihnen hätte auffallen müssen, dass auch Straftäter Bürger sind, die durch Sicherheitsverwahrung in ihrer Freiheit bedroht werden.

    Aus meiner Sicht ist die "nachträgliche Sicherheitsverwahrung" wegen Art. 103 Abs. 3 GG verfassungswidrig insofern kann die CDU sich auch querstellen bis das BVerfG oder die EU die Regelung früher oder später ohnehin kippt.

  3. Nicht das Gesamtwohl dieser Gesellschaft interessiert diese Politiker - das war mal - früher!

  4. Ihnen hätte auffallen müssen, dass auch Straftäter Bürger sind, die durch Sicherheitsverwahrung in ihrer Freiheit bedroht werden.

    Aus meiner Sicht ist die "nachträgliche Sicherheitsverwahrung" wegen Art. 103 Abs. 3 GG verfassungswidrig insofern kann die CDU sich auch querstellen bis das BVerfG oder die EU die Regelung früher oder später ohnehin kippt.

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    • Anonym
    • 06.07.2010 um 10:17 Uhr

    Entschuldigung, aber ich tue mich schwer mit dem Gedanken, Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder als "Bürger" anzusehen und so lange sie eine Bedrohung für die Allgemeinheit darstellen, haben sie meiner Meinung nach kein Recht auf Freiheit.

    • Anonym
    • 06.07.2010 um 10:17 Uhr

    Entschuldigung, aber ich tue mich schwer mit dem Gedanken, Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder als "Bürger" anzusehen und so lange sie eine Bedrohung für die Allgemeinheit darstellen, haben sie meiner Meinung nach kein Recht auf Freiheit.

  5. Die schaffen es einfach nicht, geltendes Recht und/oder Urteile des Europ. Gerichtshofs für Menschenrechte oder auch des EUGH einfach umzusetzen. Das Menschenbild der Unionsparteien ist rückständig, ihr politisches Verhalten geradezu grotesk. Insbesondere die CSU ist eine innerkoalitionäre Opposition, ganz so, als sei sie noch nicht in der Regierung angekommen. Politik besteht nicht darin, alles was vom Koalitionspartner kommt, schlecht zu reden. Ich kann nur hoffen, dass eine CSU einer wie auch immer gearteten nächsten Regierung nicht mehr angehört. Die Zeichen dafür stehen ja nicht gerade schlecht.

    • Anonym
    • 06.07.2010 um 10:17 Uhr

    Entschuldigung, aber ich tue mich schwer mit dem Gedanken, Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder als "Bürger" anzusehen und so lange sie eine Bedrohung für die Allgemeinheit darstellen, haben sie meiner Meinung nach kein Recht auf Freiheit.

    Antwort auf "Naiver Kommentar"
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    • Morgil
    • 06.07.2010 um 11:52 Uhr

    ...aber irgendwann wird auch bei jedem Menschen ankommen dass Menschenrechte nicht "Unschuldige-Bürger-Rechte" heißen und eben auch nicht nur für jene gelten.

    • Morgil
    • 06.07.2010 um 11:52 Uhr

    ...aber irgendwann wird auch bei jedem Menschen ankommen dass Menschenrechte nicht "Unschuldige-Bürger-Rechte" heißen und eben auch nicht nur für jene gelten.

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