Justiz EU-Richter dürfen deutsche Gesetze außer Kraft setzen
Das Bundesverfassungsgericht hat ein umstrittenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs gebilligt. Dadurch stärken sie die Stellung der europäischen Richter.
© Harald Tittel dpa/lrs

Das Bundesverfassungsgericht weicht einer direkten Konfrontation mit dem Europäischen Gerichtshof aus. Der Gerichtshof wird dadurch gestärkt
Das Bundesverfassungsgericht hat ein umstrittenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebilligt, das erstmals direkt ein deutsches Gesetz für "unanwendbar" erklärte. Das sogenannte Mangold-Urteil von 2005 des EuGH sei "keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung" des Luxemburger Gerichts, entschieden die Karlsruher Richter. Damit stärken die Richter die Stellung des Europäischen Gerichtshofs.
Zahlreiche Kritiker darunter auch der frühere Bundespräsident und einstige Verfassungsrichter Roman Herzog sehen in dem Mangold-Urteil eine von zahlreichen Kompetenzüberschreitungen. Ausgangspunkt des Streits ist eine frühere Regelung, die es ermöglichte, Arbeitnehmer ab 52 Jahren nur noch befristet einzustellen. Die Bundesregierung wollte damit im Rahmen der Hartz-Gesetze die Eingliederung älterer Arbeitsloser fördern. Der EuGH sah in der Regelung jedoch eine unzulässige Altersdiskriminierung und ordnete erstmals an, dass die Reformvorschrift "unangewendet" zu bleiben habe.
Das Bundesarbeitsgericht gab deshalb einem Kläger Recht, der von seinem Arbeitgeber, einem Auto-Zulieferer, die Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag gefordert hatte. Dagegen hatte die Firma Verfassungsbeschwerde eingereicht und betont, der EuGH habe mehrfach seine Kompetenzen überschritten. Unter anderem, weil laut EU-Vertrag die Richtlinien der Gemeinschaft in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar anwendbar seien. Sie würden von den Regierungen ebenso in nationales Recht umgesetzt, wie EuGH-Urteile. Der EuGH habe mit seinem durchgreifenden Urteil insoweit die Position des Gesetzgebers eingenommen.
Karlsruhe wies dies nun zurück. Nach Ansicht von sieben der acht Richter hatte der EuGH seine Kompetenzen mit dem Urteil noch nicht überschritten. Solch ein Verstoß setzte voraus, dass er "offensichtlich kompetenzwidrig" ist und zu einer "strukturell bedeutsamen Verschiebung" im Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedstaaten und der EU führt. Zwar habe der EuGH einen allgemeinen Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung entwickelt, doch in der Praxis würden damit keine neuen Kompetenzen für die EU begründet, heißt es in dem Beschluss.
Die aktuelle Entscheidung war allerdings innerhalb des Senats umstritten: Richter Herbert Landau widersprach dem Ergebnis in einem abweichenden Votum. Er ist der Auffassung, der EuGH habe die ihm verliehenen Kompetenzen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts ersichtlich überschritten. Es sei insbesondere nicht vertretbar, ein Diskriminierungsverbot wegen des Alters aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen oder den völkerrechtlichen Verträgen der Mitgliedstaaten herzuleiten.
- Datum 26.08.2010 - 13:00 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, DPA, AFP
- Kommentare 34
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so ist es gewollt.
http://gedankenfrei.wordp...
Das Bundesverfassungsgericht ist dazu da, die deutsche Verfassung und somit die Deutschen Gesetze zu wahren.
Wer die deutsche Verfssung bricht, hat nicht als "Oberstes Gericht", diese zu vertreten.
Das Verfassungsgericht hat sich laut, Artikel 20 Absatz 4, gerade selbst in Bedrängnis gebracht.
... im konkreten Urteil, aber ein weiterer Schlag in die Magengrube unseres Staates, zugunsten der EU-Diktatur.
Wir alle haben noch viel zu erwarten von den Eurokraten und ihren Richtern: Sicher Gutes und ganz sicher auch viel Schlechtes. Es wird fürs Volk nicht einfacher in dieser Europäischen Räterepublik.
hier wurde absolut richtig entschieden.
alle eu staaten wollten den EuGH und wenn die eigenen staatl. gerichte eben nicht das hinbekommen - eben in diesem falle die stärkung von arbeitnehmern >50, die NICHT ständig im alter mit zeitverträgen abgespeist werden wollen.
wenn jemand mit dem nicht einverstanden ist, so möge er in die usa auswandern und sich dort von klein an mit zeitverträgen amüsieren!
ps: selbst bin ich 33 und selbst eu kritisch was die eu kommision angeht.
man sollte eu kommission und EuGH nicht verwechseln.
Nach § 31 Abs. 1 BVerfGG "Die Entscheidungen des Bundesver-
fassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie aller Gerichte und Behörden".
Mit seinem Entscheid bindet das BVerfG seine Entscheidungen an die Entscheidungen des EuGH. Woher nehmen die Senate dieses Recht?
Aus Art. 23 GG ;)
Aus Art. 23 GG ;)
Wer sich im Verhältnis von europäischem Verfassungsrecht/Europarecht zu dt. Verfassungsrecht nicht auskennt, sollte sich bei einer Bewerung der vorliegenden Entscheidung des BverfG lieber mal ein wenig zurückhalten ;)
Nur soviel dazu: Das BverfG ist eines der Gerichte in Europa, das stets vehement darum bemüht war und ist, seine eigenen Kompetenzen (und die/seine eigene Auslegung der dt. Verfassung/des GG)zu bewahren.
An alle "Europakritiker":
Bitte erstmal schlau machen- und dann die Unkenrufe anstimmen.
Wer alles was aus oder durch "Europa" kommt von vorneweg verteufelt, besitzt mit Sicherheit nicht die Kompetenz Entscheidungen, die auf der europäischen Ebene getroffen werden ordentlich einzuordnen- geschweige denn die "Kompetenz-Kompetenz" ;)
Was soll uns ihr Kommentar sagen?
Das BverfG fährt schon seit Jahrzehnten keine klare Linie bezüglich des Verhältnisses nationalem zu EU Rechts.
Der EUGH hat in seinem Van Gend & Loos und vor allem im Cosat ENEL Urteil einseitig festgestellt, dass EU Recht nationales Recht bricht. Dies hat das BVerfG in seinem Solange-I Urteil richtigerweise nur unter bestimmten Einschränkungen fürs Verfassunsgrecht anerkannt, wodurch Verfassungsbeschwerden und konkrete Normenkontrollverfahren gegen EU-Recht grundsätzlich zulässig waren. Von dieser richtigen Ansicht wurde leider im Solange-II und Lissabon Urteil abgewichen, woduch sich das BVerfG unnötigerweise selber Kompetenzen beschränkt hat.
Das jetzige Urteil ist ein weiterer Rückschritt, indem nur noch erhebliche Kompetenzüberschreitungen geprüft werden können. Damit kann sich die EU weiter Kompetenzen anmaßen, die ihr nicht ausdrüklich in den EU Verträgen gewährt worden sind. Die nicht demokratisch legitimierte Kommission und Rat, sowie das nach unserer Verfassung unzureichend legitimierte Parlament, erhalten weitere Kompetenzen.Damit wird die nationale Souverinität weiter ausgehöhlt.
Die Politiker hatten seit dem Vertrag von Masstricht 18 Jahre Zeit eine demokratische EU zu gestalten, was sie nicht wollten.
Ich hoffe inständig, dass das ganze künstliche EU Konstrukt Europäische Union bald zusammenbicht. Wenn ich mir die gesellschaftlichen Entwicklungen und finanziellen Probleme der meisten Staaten ansehe, bin ich sehr optimistisch.
Was soll uns ihr Kommentar sagen?
Das BverfG fährt schon seit Jahrzehnten keine klare Linie bezüglich des Verhältnisses nationalem zu EU Rechts.
Der EUGH hat in seinem Van Gend & Loos und vor allem im Cosat ENEL Urteil einseitig festgestellt, dass EU Recht nationales Recht bricht. Dies hat das BVerfG in seinem Solange-I Urteil richtigerweise nur unter bestimmten Einschränkungen fürs Verfassunsgrecht anerkannt, wodurch Verfassungsbeschwerden und konkrete Normenkontrollverfahren gegen EU-Recht grundsätzlich zulässig waren. Von dieser richtigen Ansicht wurde leider im Solange-II und Lissabon Urteil abgewichen, woduch sich das BVerfG unnötigerweise selber Kompetenzen beschränkt hat.
Das jetzige Urteil ist ein weiterer Rückschritt, indem nur noch erhebliche Kompetenzüberschreitungen geprüft werden können. Damit kann sich die EU weiter Kompetenzen anmaßen, die ihr nicht ausdrüklich in den EU Verträgen gewährt worden sind. Die nicht demokratisch legitimierte Kommission und Rat, sowie das nach unserer Verfassung unzureichend legitimierte Parlament, erhalten weitere Kompetenzen.Damit wird die nationale Souverinität weiter ausgehöhlt.
Die Politiker hatten seit dem Vertrag von Masstricht 18 Jahre Zeit eine demokratische EU zu gestalten, was sie nicht wollten.
Ich hoffe inständig, dass das ganze künstliche EU Konstrukt Europäische Union bald zusammenbicht. Wenn ich mir die gesellschaftlichen Entwicklungen und finanziellen Probleme der meisten Staaten ansehe, bin ich sehr optimistisch.
Aus Art. 23 GG ;)
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