Landtagswahlen Carstensen tritt als Chef der Nord-CDU ab

Die CDU in Schleswig-Holstein geht mit neuer Parteiführung in die anstehende Landtagswahl. Ob Carstensen wieder für das Amt des Ministerpräsidenten kandidiert, ist offen.

Schleswig-Holsteins CDU steuert die vom Landesverfassungsgericht angeordnete Neuwahl des Landtags mit einer neuen Parteispitze an. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen erklärte in Kiel seinen künftigen Verzicht auf den Landesvorsitz. Als Nachfolger im Amt des Landesparteivorsitzenden schlug der 63-jährige Fraktionschef Christian von Boetticher vor.

Die Nord-CDU wählt auf einem Parteitag am 18. September einen neuen Vorstand. Der Wechsel an der Spitze könnte eine Vorentscheidung für eine Spitzenkandidatur von Boettichers bei der Neuwahl sein, die spätestens Ende September 2012 stattfinden muss. Carstensen und von Boetticher betonten aber, die Entscheidung werde erst im nächsten Jahr fallen. Derzeit stelle sich die Frage nicht.

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Carstensen ließ offen, ob er noch einmal antritt. Er sagte, es solle jetzt eine Arbeitsteilung geben.

Das Verfassungsgericht in Schleswig hatte das Wahlgesetz des Landes als verfassungswidrig eingestuft und bis Ende Mai 2011 ein neues Wahlrecht gefordert. Damit soll auch verhindert werden, dass der Landtag seine Regelgröße von 69 Sitzen wieder weit übertrifft. Derzeit hat das Parlament aufgrund vieler Überhang- und Ausgleichsmandate 95 Abgeordnete.

Über den Neuwahl-Termin ist bereits eine Kontroverse entbrannt : Die CDU will erst Ende September 2012 wählen lassen, die Opposition bereits 2011. Die SPD hat angekündigt, bereits jetzt Grundsätze für ein neues Wahlrecht vorzulegen.

 
Leser-Kommentare
  1. Das Verfassungsgericht erkennt das Wahlgesetz als verfassungswidrig und lässt dennoch die Nutznießer CDU und FDP 24 Monate weiter regieren.

    • WHF
    • 31.08.2010 um 11:07 Uhr

    Es ist schon komisch, das die Verfassungsrichter erst jetzt feststellen, dass die Wahl nicht Verfassungskonform ist? Und warum muß die Wahl nicht schon 2011 widerholt werden? Auch die Verfassungsrichter sind nicht frei von Schuld.
    Danke

  2. Guten Tag Herr Ministerpräsident,
    sie wissen selbst wie wichtig es ist in ihrem Amt eine Basis des Vertrauens zu haben. Diese Basis stützt sich auf das Vertrauen der Mehrheit der Bürger im Lande Schleswig Holstein. Diese Mehrheit hatten sie von Anfang an nicht und die Versuche sich eine solche Mehrheit zu schaffen sind durch Nachzählung der Stimmen und durch das Verfassungsgericht gescheitert. Herr Ministerpräsident ich rede hier nicht von Meinungsumfragen sondern von abgegeben Stimmen ab der letzten Landtagswahl. Das unrühmliche Ende der großen Koalition durch sie und ihre Partei eingefädelt und die unwürdige Entlassung der SPD Minister waren keine gute Grundlage für einen Neuanfang. Die Parteien des Landtages sollten über ihre parteipolitische Brille hinwegschauen und für die Zeit des Überganges eine neutrale Persönlichkeit als Ministerpräsident einsetzen dessen wichtigste Aufgabe sein sollte, ein verfassungskonformes Wahlgesetz vorzubereiten und mit breiter Mehrheit im Landtag zu verabschieden und möglichst bald Neuwahlen anzusetzen. Dieses Land kann zwei Jahre Stillstand geschweige den Rückschritt gebrauchen nichts anderes wäre von ihrem verbleiben im Amt zu erwarten. Mit ihrem Rücktritt würden sie sich einen ehrenvollen Platz in der Geschichte des Landes sichern. Ich wünsche den Vertretern des Volkes im SHW Landtag den Mut die Entscheidung über die Zukunft des Landes möglichst bald in die Hände der Bürger zurückzugeben.

  3. Das Verfassungsgericht sollte normalerweise über dem politischen Tagesgeschehen stehen. Eine Wahlgrundlage für verfassungswidrig zu erklären und den jetzigen Landtag in der verfassungswidrigen Zusammensetzung zu belassen dies als rechtens zu erklären bleibt wohl das Geheimnis des Gerichtes. Für mich bleibt nicht nachvollziehbar wie es denn zu Neuwahlen kommen kann. Hat das Verfassungsgericht die Befugnis den Ministerpräsidenten anzuweisen die Vertrauensfrage stellen zu lassen und die Abgeordneten entziehen ihm das Vertauen oder beschließen die Abgeordneten auf Anweisung des Verfassungsgerichtes die Selbstauflösung? Beiden billigt die Verfassung ihre Unabhängigkeit zu frei von jedem äußeren Druck. Es hat mit dieser Entscheidung sich einen Bärendienst erwiesen. Das Vertrauen der Bürger in diese doch eigentlich unabhängige Institution wird nicht gerade gefördert. Aus meiner Sicht ist der eine Teil der Entscheidung ein Lichtblick denn die undemokratische Zusammensetzung wird durch das Urteil beendet aber gleichzeitig eine verfassungswidrige Mehrheit für vielleicht zwei verlorene Jahre zementiert. Schade.

  4. daß kein weiteres Foto mit dem chronischen Grinsen
    des Herrn Carstensen gezeigt wird!

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