Schleswig-Holstein Carstensen sieht sich durch Gerichtsurteil gestärkt
In spätestens zwei Jahren muss Schleswig-Holstein wählen – vorzeitig. Die Koalition sieht sich vor Herausforderungen gestellt. Die Opposition will eine frühere Neuwahl.
© Ingo Wagner/dpa

Dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki und dem CDU-Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen stehen Neuwahlen bevor
Schleswig-Holstein muss vorzeitig wählen: Das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht hatte das Landeswahlgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Damit muss das Land die Abstimmung von vor einem Jahr bis 2012 wiederholen . Eigentlich sollte die nächste Wahl erst 2014 stattfinden.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) interpretierte das Urteil für sich positiv. " Das Verfassungsgericht hat mit seiner heute verkündeten Entscheidung die Auszählung der Landtagswahl vom 27. September 2009 und damit auch die Legitimation der Landesregierung bestätigt", sagte Carstensen. Er sehe daher keinen Autoritätsverlust des Parlaments oder der Regierung.
Das wichtigste Ziel der Landesregierung bleibe bestehen, den Haushalt zu konsolidieren, damit das Land auch finanziell handlungsfähig bleibe, sagte er. "Diesem Ziel fühle ich mich verpflichtet und dieser Verantwortung werde ich mich weiter stellen." Das Urteil des Gerichts stelle die Koalition von CDU und FDP vor gewisse Herausforderungen, "die erfüllt werden müssen", sagte Carstensen
Liberale und Christdemokraten im nördlichsten Bundesland können sich im Landesparlament nur auf eine Mehrheit von einem Sitz stützten.
Die Verfassungsrichter sprachen von mandatsrelevanten Fehlern und Verletzung der Wahlgleichheit. Dies sei so schwerwiegend, dass die Legislaturperiode verkürzt werden müsse, erklärte Gerichtspräsident Bernhard Flor.
Bei der Landtagswahl vor knapp einem Jahr hatten CDU und FDP zusammen etwa 27.000 Stimmen weniger erhalten als SPD, Grüne und die Dänen-Partei SSW. Da die CDU viele Wahlkreise direkt eroberte, fielen elf Überhangmandate an. Aufgrund von Besonderheiten im schleswig-holsteinischen Wahlrecht bekamen die anderen Parteien allerdings nur für einen Teil davon Ausgleichsmandate. Dagegen hatten die oppositionellen Grünen und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) geklagt.
Spätestens bis September 2012 müssen nun Neuwahlen stattfinden und bis Ende Mai 2011 muss der Landtag ein neues Wahlgesetz erlassen.
Auf die Frage, ob er 2012 selber für eine Neuwahl zur Verfügung stehe, sagte Carstensen, diese Frage stelle sich zurzeit nicht. Offen ließ er auch, ob er das Ministerpräsidentenamt eine gewisse Zeit vor der Landtagswahl niederlegen werde, um eine m Nachfolger bessere Chancen zur Profilierung zu bieten. Als sein Kronprinz gilt CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher. Ursprünglich hatte Carstensen 2011 oder 2012 zu einem selbst gewählten Termin abtreten wollen.
Die Grünen forderten Neuwahlen bereits im kommenden Jahr. Die vom Gericht gesetzte Frist sei viel zu lang, argumentierte Landesvorsitzende Marlene Löhr. Es drohe ein zweijähriger Dauerwahlkampf. Die SPD strebt ein Wahlgesetz an, das von allen im Landtag vertretenden Parteien getragen wird. Das Landesparlament solle so schnell wie möglich neu gewählt werden. Auf einen Zeitpunkt wollte sich ein Sprecher nicht festlegen.
Die FDP verwies darauf, dass für die Aufstellung von Kandidaten und den Neuzuschnitt der Wahlkreise Zeit benötigt werde. "Die Aufforderung des Gerichts, bis Mai 2011 ein neues Wahlrecht zu schaffen, ist ambitioniert – aber leistbar", sagte der Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki. Mit der Fristsetzung für Neuwahlen habe das Verfassungsgericht deutlich gemacht, dass ein Zeitdruck nicht besteht.
Er sei sich nahezu sicher, dass es vor September 2012 keinen Wahltermin geben werde, sagte Kubicki weiter. Bis dahin sei der Landtag handlungsfähig und werde seine Arbeit tun. "Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP wird abgearbeitet", betonte Kubicki. Eine frühere Neuwahl des Landtages als 2012 sieht auch Carstensen nicht. Er gehe von einem Wahltermin Ende September 2012 aus.
- Datum 30.08.2010 - 17:24 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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"Das Verfassungsgericht hat mit seiner heute verkündeten Entscheidung die Auszählung der Landtagswahl vom 27. September 2009 und damit auch die Legitimation der Landesregierung bestätigt"
Naja, einerseits bis 2012 irgendwie schon, andrerseits hat das
Gericht sehr wohl schwerwiegende "mandatsrelevante Fehler" und die Verfassungswidrigkeit in der Sitzzuteilung festgestellt. Es verweigerte lediglich eine
vernünftige konsistente Entscheidung.
Ein neues verfassungskonformes Wahlgesetz zu verabschieden ist eigentlich eine Kleinigkeit: lediglich die Zahl der Wahlkreise (WK) ist zu ändern und diese (sowieso uneindeutige) Formulierung über die Begrenzung der "Mehrsitze" ist zu entfernen. Das wäre es i.W., erforderte keine große Diskussion und könnte in kürzester Zeit umgesetzt sein. Die Zuschnitte der WK zu ändern, kann in Einzelfällen sicherlich politisch delikat sein, insgesamt sollte aber schon z.B. Anfang 2011 eine wahlrechtlich einwandfreie Wahl möglich sein. Das Argument einer einjährigen Vorbereitungszeit ist nicht unbedingt stichhaltig, bei vorgezogenen Wahlen hat man auch nur ein paar Monate.
Eine rasche Neuwahl ist die sauberste Lösung. Andernfalls hätte jede (kontroverse) Landtagsentscheidung, die nur mit Koalitionsmehrheit fiele, und jedes (ausschlaggebende) Bundesratsvotum des Landes einen üblen Beigeschmack, da - wie auch das Verfassungsgericht, wenngleich ohne die nötige Konsequenz, feststellte - die demokratische Legitimation letztendlich nicht gewährleistet ist.
Die Deutung von Gerichtsurteilen speziell durch Politiker ist immer ein Grund für Heiterkeit, denn noch nie hat einer vor Gericht verloren, liest man aus deren Statements.
So ist auch Peter Harry Carstensen ganz persönlich der klare Sieger des Gerichtsurteils, auch wenn dieses bestätigt hat, daß seine Wahl im Prinzip rechtswidrig war und wiederholt werden muß. Leider war das Gericht nicht allzu konsequent, eigentlich müßten sofortige Neuwahlen stattfinden und alle von der nicht korrekt gewählten Regierung verabschiedeten Gesetze für nichtig erklärt werden.
Sofern die schleswig-holsteinische Landesregierung überhaupt noch so lange durchhält wird Carstensen also in zwei Jahren abgewählt statt in vier Jahren. Das ist doch auch was...
"Das Verfassungsgericht hat mit seiner heute verkündeten Entscheidung die Auszählung der Landtagswahl vom 27. September 2009 und damit auch die Legitimation der Landesregierung bestätigt"
So viel Chuzpe macht wirklich sprachlos und erinnert an Orwell:
Krieg ist Frieden
und
Verfassungswidrigkeit ist Legitimation
"Das Verfassungsgericht hat die Legitimation der Landesregierung bestätigt."
Kann den Mann vielleicht mal jemand aufklären.
Seine Fähigkeit der Kenntnisnahme von Urteilen scheint doch sehr stark eingeschränkt.
der Volkstreter kann dumm und durchsichtig genug sein, als dass sie sie nicht noch für die eigene PR nutzen könnten.
Und so schaffen sie sich selbst ab auch ohne Sarrazin.
PHC ist die Inkarnation des feudalistischen Landesfürsten.
5 Parteien in D regieren multipel und wollen absolut nicht wahrhaben, was wohl der Bürger wünscht, da "zu dumm"
Damit führen sich all diese Parteien ad absurdum - nur: eine Republik kann nicht verkörpert werden mit gerade mal 50 % Wahlbeteiligung.
Das Wahlrecht ist bundesweit zu ändern und transparent zu machen.
es ist abscheulich zu sehen das ein unbelehrbarer Herr Carstensen mit der Parole "Weiter so" sich brutalstmöglich gegen ein Urteil des Verfassungsgerichts stemmt.
Realisieren diese Politiker nicht das sie faktisch Mitglierder einer "Unrechtsregierung" sind?
Es wären Demonstrationen wie gegen "Stuttgart 21" notwendig um sie zum Umdenken zu bringen.
Wie schon damals in der DDR fürchtet die politische Klasse das Volk.
es ist doch erstaunlich, wie lange eine Regierung illegal im Amt sein kann.
Von 5 Jahren Legislatur, dauert es 1 Jahr, um ein Urteil zu bekommen und längstens nochmals 2 Jahre bis zur Wahl. So wird das Wahlvolk mit einer 3jährigen illegalen Regentschaft beglückt.
Es wäre selbstverständlich diesen Zustand so schnell wie möglich zu beseitigen. Z.B. durch einen Vollausgleich der Überhangsmandate oder aber z.B. durch die Auflage, dass Beschlüsse vorrübergehend nur mit 49 Stimmen durchgesetzt werden können.
Mit welcher Legitimation sollten bereits getroffene und bis zur Wahl noch anfallende Beschlüsse Gültigkeit haben, wenn die Grundlage hierfür verfassungswidrig war bzw. ist?
Wieso sollte nach der Verabschiedung eines neuen, verfassungskonformen Wahlgesetzes 1 Jahr ins Land gehen bevor neu gewählt wird?
Der gesamte Landtag sollte dies zu erkennen in der Lage sein und schnellstmöglich ein neues Wahlgesetz verabschieden, um dann binnen 3 Monaten Neuwahlen anzusetzen.
Dies Alles, um eine von der deutlichen Mehrheit der Bürger getragenen Demokratie zu erhalten!
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