Landtagswahlen Schleswig-Holstein muss bis 2012 neu wählen
Das Landesverfassungsgericht hat in Schleswig-Holstein die Neuwahl des Landtags bis spätestens 30. September 2012 angeordnet. Grund sind die vielen Überhangmandate.
© Krafft Angerer/Getty Images

Die Regierung unter Peter-Harry Carstensen (CDU) muss vorzeitig beendet werden
Das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht hat das Landeswahlgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt und Neuwahlen bis 30. September 2012 angeordnet. Geklagt hatten die Opposition im Kieler Landtag und mehrere Bürger. Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen. Das Gericht verlangte außerdem, das Wahlgesetz bis zum 31. Mai kommenden Jahres zu ändern. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP im Parlament ließ das Gericht jedoch unangetastet.
Die Fraktion der Linkspartei im Kieler Landtag und 48 Bürger hatten gegen die Berechnung der Sitzverteilung in dem 2009 gewählten Parlament eine Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht. Zugleich gingen die Fraktionen von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) mit einer Normenkontrollklage gegen das Landeswahlgesetz vor.
Die Landeswahlleiterin hatte sich bei ihrer Entscheidung bei der Wahl am 27. September 2009 auf eine Bestimmung im Wahlgesetz gestützt, die unterschiedlich ausgelegt werden kann. Dieser nun vom Verfassungsgericht beanstandeten Regelung zufolge wird die Zahl der sogenannten Ausgleichssitze beschränkt. Die Ausgleichsmandate werden dem Parlament im Gegenzug für Überhangmandate zugeschlagen. Bei der Wahl 2009 waren elf solcher Mandate für die CDU angefallen, von denen aber nur acht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert wurden.
Diese Deckelung verhalf Schwarz-Gelb zu einer knappen Mehrheit von derzeit einer Stimme. Wären die drei übrigen Überhangmandate ebenfalls in die Berechnung einbezogen worden, hätte der Landtag von 95 auf 101 Abgeordnete anwachsen und CDU und FDP dort ihre Mehrheit verlieren müssen. Die umstrittene Klausel muss laut Verfassungsgericht nun geändert werden.
Laut einem Bericht des NDR hatte der FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki noch wenige Stunden vor der Entscheidung nicht mit Neuwahlen in Schleswig-Holstein vor 2012 gerechnet. Er sei aber zuversichtlich, dass es nach den Neuwahlen erneut eine schwarz-gelbe Mehrheit im Land geben werde. "Ich freue mich immer wieder, wenn ich höre, dass heute alle schon wissen, was im Jahre 2012 dabei herauskommt. Die Behauptung, Schwarz-Gelb würde damit die Mehrheit verlieren, entbehrt jedenfalls dann der Grundlage", sagte Kubicki.
- Datum 30.08.2010 - 13:21 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, afp
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Es wird zunehmend einsam um Angela Merkel - Koch ist weg, von Beust ist weg, NRW ist weg, und nun der nächste Tiefschlag.
Eine Quittung für erfolgreiche Politik sähe anders aus.
So bekommt sie die ganz große Packung für Klientelpolitik, Wahltricksereien und das unsägliche Chaos ihrer Regierung.
2 Jahre? Warum so lange? Sofortige Neuwahlen wären angebracht. Es kann doch nicht sein, dass die Regierung in SW jetzt diese 2 Jahre voll ausreizen kann.
Zum einen muss erst einmal ein vernünftiges, verfassungskonformes Wahlrecht erarbeitet werden und dann braucht es auch etwas Zeit für die Parteien, sowie für die Landeswahlleitung ordentliche Wahlen vorzubereiten und zu ermöglichen.
Zumal, wenn auch noch ein Neuzuschnitt der Wahlkreise nötig erscheint.
Also, lieber in zwei Jahren, dann aber richtig und demokratisch, statt übermorgen und wieder ein Ergebnis, dass nicht stand hält.
Dass das Gericht überhaupt Neuwahlen anordnet ist schon sehr außergewöhnlich.
Dass eine dem Wählerwillen entgegen und verfassungswidrig zustandegekommene Regierung nun noch zwei Jahre im Amt ist, stimmt schon nachdenklich. Obendrein sollte die Auflösung eines Parlaments, wenn vermeidbar, nicht durch die rechtsprechende Gewalt geschehen.
Es wäre sicherlich eine weisere Richterentscheidung gewesen, hätte das Gericht einerseits gewiss die (triviale) Nachbesserung des Wahlgesetzes, andrerseits aber statt Neuwahlen eine nachträgliche verfassungskonforme Umsetzung des bisherigen Wahlgesetz auf das letzte Wahlergebnis gefordert, d.h. eine Mandatsverteilung mit vollem Ausgleich
für die Überhangmandate. (Das Wahlgesetz in SH ist hier nicht eindeutig formuliert. Eine verfassungskonforme Auslegung, die die Wahlleiterin nicht anwenden wollte, ist zumindest beim letzten Wahlergebnis aber möglich.)
Nein weise war dieses Urteil sicher nicht, ein Urteil, das vom demokratischen Gesichtspunkt und vom Gesichtspunkt der Gewaltenteilung mir sehr problematisch erscheint.
Zum einen muss erst einmal ein vernünftiges, verfassungskonformes Wahlrecht erarbeitet werden und dann braucht es auch etwas Zeit für die Parteien, sowie für die Landeswahlleitung ordentliche Wahlen vorzubereiten und zu ermöglichen.
Zumal, wenn auch noch ein Neuzuschnitt der Wahlkreise nötig erscheint.
Also, lieber in zwei Jahren, dann aber richtig und demokratisch, statt übermorgen und wieder ein Ergebnis, dass nicht stand hält.
Dass das Gericht überhaupt Neuwahlen anordnet ist schon sehr außergewöhnlich.
Dass eine dem Wählerwillen entgegen und verfassungswidrig zustandegekommene Regierung nun noch zwei Jahre im Amt ist, stimmt schon nachdenklich. Obendrein sollte die Auflösung eines Parlaments, wenn vermeidbar, nicht durch die rechtsprechende Gewalt geschehen.
Es wäre sicherlich eine weisere Richterentscheidung gewesen, hätte das Gericht einerseits gewiss die (triviale) Nachbesserung des Wahlgesetzes, andrerseits aber statt Neuwahlen eine nachträgliche verfassungskonforme Umsetzung des bisherigen Wahlgesetz auf das letzte Wahlergebnis gefordert, d.h. eine Mandatsverteilung mit vollem Ausgleich
für die Überhangmandate. (Das Wahlgesetz in SH ist hier nicht eindeutig formuliert. Eine verfassungskonforme Auslegung, die die Wahlleiterin nicht anwenden wollte, ist zumindest beim letzten Wahlergebnis aber möglich.)
Nein weise war dieses Urteil sicher nicht, ein Urteil, das vom demokratischen Gesichtspunkt und vom Gesichtspunkt der Gewaltenteilung mir sehr problematisch erscheint.
Diese Regierung hat das Vertrauen der Bevölkerung schon lange verloren, ihre Mehrheit im Bundesrat ist dahin und sie hat sich in der Vergangenheit als inkompetent, zerstritten und uneinig erwiesen. Wir brauchen eine handlungsfähige Regierung!
Zum einen muss erst einmal ein vernünftiges, verfassungskonformes Wahlrecht erarbeitet werden und dann braucht es auch etwas Zeit für die Parteien, sowie für die Landeswahlleitung ordentliche Wahlen vorzubereiten und zu ermöglichen.
Zumal, wenn auch noch ein Neuzuschnitt der Wahlkreise nötig erscheint.
Also, lieber in zwei Jahren, dann aber richtig und demokratisch, statt übermorgen und wieder ein Ergebnis, dass nicht stand hält.
Dass das Gericht überhaupt Neuwahlen anordnet ist schon sehr außergewöhnlich.
Naja, das erstmal ein neues Gesetz ausgearbeitet werden sollte, macht schon Sinn. Dieses Gesetz soll jedoch bis zum 31.Mai 2011 verabschiedet werden. Warum man dann noch 16 Monate bis zu Neuwahlen braucht, ist mir etwas unklar; Hessen vor zwei Jahren hat es ja auch deutlich schneller geschafft. Entweder haette das Gericht nach der Ausarbeitung des neuen Gesetzes schnellstmoegliche Neuwahlen (also bis maximal ein halbes Jahr spaeter), oder gar keine Neuwahlen anordnen sollen, aber Neuwahlen 16 Monate nach einem neuen Gesetz macht irgendwie keinen Sinn.
Naja, das erstmal ein neues Gesetz ausgearbeitet werden sollte, macht schon Sinn. Dieses Gesetz soll jedoch bis zum 31.Mai 2011 verabschiedet werden. Warum man dann noch 16 Monate bis zu Neuwahlen braucht, ist mir etwas unklar; Hessen vor zwei Jahren hat es ja auch deutlich schneller geschafft. Entweder haette das Gericht nach der Ausarbeitung des neuen Gesetzes schnellstmoegliche Neuwahlen (also bis maximal ein halbes Jahr spaeter), oder gar keine Neuwahlen anordnen sollen, aber Neuwahlen 16 Monate nach einem neuen Gesetz macht irgendwie keinen Sinn.
Wenn doch etwas als verfassungswidrig geurteilt ist, so ist es doch zum Zeitpunkt des Urteils als verfassungswidrig definiert.
Earum also diese lange Zeitvorgabe zur Abänderung und für Neuwahlen?
Wer erklärt es mir?
Um daran herumzufummeln. Der liebe Bürger wirds bis dahin
schon wieder vergessen haben und wir fummeln uns unsere
Republik, juhu !
Der Knackpunkt ist Artikel 10 der Landesverfassung von S-H. Im Absatz 2 ist festgelegt, daß Überhangmandate ausgeglichen werden; dabei ist keine Begrenzung vorgesehen. Effektiv geschah der Ausgleich aber nur zum Teil. Man könnte nun argumentieren, bei sofortiger Neuwahl sind alle Überhangmandate auszugleichen.
Dem steht aber entgegen, daß die Landesverfassung in diesem Punkt nicht dem Grundgesetz entspricht. Also müßte eigentlich die Landesverfassung geändert werden.
Außerdem ist der Landtag mit 95 Sitzen gegenüber vorgesehenen 69 Mitglieder bereits jetzt unerträglich hoch aufgebläht.
Also muß zunächst die Gesetzgebung korrigiert werden. Ansonsten würde eine sofortige Neuwahl wiederum auf fehlerhafter Basis erfolgen.
Es geht auch nicht an, bei der nächsten Wahl die Überhangmandate einfach vollständig unausgeglichen zu lassen. Dies würde die Gleichheit der Wahl nach Art. 3 der Landesverfassung verletzen.
Um daran herumzufummeln. Der liebe Bürger wirds bis dahin
schon wieder vergessen haben und wir fummeln uns unsere
Republik, juhu !
Der Knackpunkt ist Artikel 10 der Landesverfassung von S-H. Im Absatz 2 ist festgelegt, daß Überhangmandate ausgeglichen werden; dabei ist keine Begrenzung vorgesehen. Effektiv geschah der Ausgleich aber nur zum Teil. Man könnte nun argumentieren, bei sofortiger Neuwahl sind alle Überhangmandate auszugleichen.
Dem steht aber entgegen, daß die Landesverfassung in diesem Punkt nicht dem Grundgesetz entspricht. Also müßte eigentlich die Landesverfassung geändert werden.
Außerdem ist der Landtag mit 95 Sitzen gegenüber vorgesehenen 69 Mitglieder bereits jetzt unerträglich hoch aufgebläht.
Also muß zunächst die Gesetzgebung korrigiert werden. Ansonsten würde eine sofortige Neuwahl wiederum auf fehlerhafter Basis erfolgen.
Es geht auch nicht an, bei der nächsten Wahl die Überhangmandate einfach vollständig unausgeglichen zu lassen. Dies würde die Gleichheit der Wahl nach Art. 3 der Landesverfassung verletzen.
Wie wird in Zukunft mit den Direktmandaten verfahren? Soweit ich weiss sind diese ja überall nicht mit der Verfassung vereinbar. Wird die nächste Bundestagswahl jetzt ohne Direktmandate entschieden bzw. wird es weiterhin möglich sein mit Direktmandaten die eigentlich per Zweitstimme erhaltene Anzahl Sitze zu erhöhen?
Ich hoffe nicht, denn diese Regelung ist ungerecht und spielt dummerweise ziemlich einseitig der CDU in die Hände.
Naja, das erstmal ein neues Gesetz ausgearbeitet werden sollte, macht schon Sinn. Dieses Gesetz soll jedoch bis zum 31.Mai 2011 verabschiedet werden. Warum man dann noch 16 Monate bis zu Neuwahlen braucht, ist mir etwas unklar; Hessen vor zwei Jahren hat es ja auch deutlich schneller geschafft. Entweder haette das Gericht nach der Ausarbeitung des neuen Gesetzes schnellstmoegliche Neuwahlen (also bis maximal ein halbes Jahr spaeter), oder gar keine Neuwahlen anordnen sollen, aber Neuwahlen 16 Monate nach einem neuen Gesetz macht irgendwie keinen Sinn.
Politiker :-)
Immerhin ist es doch gut, dass das neue Wahlgesetz so rechtzeitig vor der Sommerpause stehen soll, dass es nicht im Abschluss (aus welchen tricky Gründen auch immer) erst auf danach verzögert werden kann.
Dann ist Sommerpause und dann etwa ein Jahr Vorbereitung und Wahlkrampf.
Wie gesagt, das Gericht spricht ja auch nur von "spätestens bis". Möglicherweise werden wir alle vom Schleswig-Holsteiner Blitz überrascht.
Kommt wohl drauf an, was Peter-Harry und der Kubiki noch für tolle Pläne fürs Land haben, von denen sie denken, sie müssten noch unbedingt erreicht werden (z.B. Nonnenmacher noch reicher machen etc.) oder ob sie auch froh sind das bankerotte Land schnellstmöglich vom Hals zu bekommen (im Sinne Roland Kochs: es gibt keine Gestaltungsmöglichkeit mehr in der Politik)...
Politiker :-)
Immerhin ist es doch gut, dass das neue Wahlgesetz so rechtzeitig vor der Sommerpause stehen soll, dass es nicht im Abschluss (aus welchen tricky Gründen auch immer) erst auf danach verzögert werden kann.
Dann ist Sommerpause und dann etwa ein Jahr Vorbereitung und Wahlkrampf.
Wie gesagt, das Gericht spricht ja auch nur von "spätestens bis". Möglicherweise werden wir alle vom Schleswig-Holsteiner Blitz überrascht.
Kommt wohl drauf an, was Peter-Harry und der Kubiki noch für tolle Pläne fürs Land haben, von denen sie denken, sie müssten noch unbedingt erreicht werden (z.B. Nonnenmacher noch reicher machen etc.) oder ob sie auch froh sind das bankerotte Land schnellstmöglich vom Hals zu bekommen (im Sinne Roland Kochs: es gibt keine Gestaltungsmöglichkeit mehr in der Politik)...
gegenüber Politik und Justiz geworden ist.
Ich glaube aber nicht, dass die Richter unter dem Aspekt von Rentenansprüchen der Parlamentarier entschieden haben.
Dann hätten sie wohl nur einen Zeitraum zur Erarbeitung eines neuen Wahlgesetzes gesetzt und dem Parlament die Entscheidung über vorgezogene Neuwahlen überlassen.
Meine Überlegungen zu dem vom Gericht gesetzten Zeitrahmen habe ich unter #4 schon geschrieben.
Und es heißt ja auch "spätestens bis zum".
Insofern kann das Parlament sich ja auch zu einem schnelleren Handeln entschließen.
Ich begrüße aber sehr, dass das Gericht für beides überhaupt verbindliche Termine festgesetzt hat.
wie in bestimmten Bereichen mit Geldern und Versorgung "sehr großzügig" umgegangen wird.
Im Gegensatz zu anderen Bereichen.
wie in bestimmten Bereichen mit Geldern und Versorgung "sehr großzügig" umgegangen wird.
Im Gegensatz zu anderen Bereichen.
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