Bewertung der Pflege Noten für Pflegeheime rechtswidrig

Noten für Pflegeheime sollten Orientierung bieten und die Qualität der Einrichtungen verbessern. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Diese Art der Bewertung ist irreführend.

Die Beurteilungskriterien in sogenannten Transparenzberichten seien "nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen", erläuterte ein Sprecher des Sozialgerichts Münster die Entscheidung.

Die Transparenzberichte sollen Heime miteinander vergleichbar machen. Dafür lag bislang ein Kriterienkatalog mit 82 Punkten vor. Die Noten basieren auf Befragungen, die Tester des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Pflegeheimen erheben. Die Prüfer besuchten unangekündigt Pflegeheime in Deutschland und analysieren sie anhand der Kriterien.

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Diese reichen vom Umgang mit Medikamenten über Hygiene, Sauberkeit, Lesbarkeit der Speisepläne bis hin zum Freizeitangebot des Heims. Auch die Meinung der Heimbewohner fließt in die Bewertung mit ein. Nach dem Schulnotenprinzip wurden die einzelnen Bereiche bewertet. Die Notenvergabe war seit ihrer Einführung im vergangenen Jahr stark umstritten.

Ein Heim im Raum Borken klagte gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichtes im Internet und bekam Recht. Dass in diesem Fall die Veröffentlichung untersagt wurde, ist ein bundesweites Präzedenzurteil.

Das Gericht stützte sich in seinem Urteil unter anderem auf eine wissenschaftliche Studie vom Juli 2010. Diese hatte ergeben, dass nur zwei der 64 Einzelnoten den Maßstab der Ergebnisqualität beträfen. Das Gericht hält zudem die Systematik der Bewertung für misslungen. Insbesondere rügt es, dass bei zahlreichen im Transparenzbericht abgefragten Kriterien nur die Noten "sehr gut" oder "mangelhaft" vorgesehen seien.

Die Darstellung der Pflegenoten im Transparenzbericht sei für den Leser nicht nachvollziehbar. Sie stelle eine Irreführung der Verbraucher dar, heißt es im Urteil.

Der Spitzenverband der Pflegekassen lobte hingegen die Transparenz, die durch die Vergabe von Noten entstanden sei. "Die Pflegenoten haben erstmals Transparenz in die Pflegequalität gebracht", sagte Verbandssprecher Florian Lanz. Es wäre ein gewaltiger Rückschritt für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sich künftig schlechte Pflege wieder unter dem Mantel der Intransparenz verstecken könnte. Die Pflegenoten hätten sich grundsätzlich bewährt. "Wir sehen der weiteren rechtlichen Prüfung gelassen entgegen."

Vorerst darf der Transparenzbericht nicht veröffentlicht werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits, ließ das Gericht die Revision zum Bundessozialgericht zu.

 
Leser-Kommentare
  1. Kurz gesagt:

    Politisch gute Idee, mangelhafte oder stümperhafte Ausführung.

    Kommt mir irgend wie bekannt vor... So was scheint fast schon ein Leitbild deutscher Politik zu sein. Und auch, dass Gerichte erst es stoppen müssen, selbst wenn manches offensichtlich ist.

  2. Ein eigentlich sinnvolles Instrument, um Transparenz hinsichtlich der QUALITÄT der Pflege herzustellen, wird von EINEM Anbieter gerichtlich gestoppt, weil dieser dabei nicht gut wegkam.

    • hamkon
    • 30.08.2010 um 22:48 Uhr

    unserer sogen. parlamentarischen und administrativen "Experten", "Fachleute", "Sachverständigen" etc.

    Dieser operative Leistungsschrott, mit dem unser Land seit Ausrufung der "geistig-moralischen Wende" des Jahres 1982 immer extremer aufläuft, ist in der Ursache darauf zurück zu führen, dass seit Mitte der 1980er Jahre das Kernkritierium für Karrieren in Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Justiz mit dem Slogan "Können? Muss nicht sein. Kennen! Kennen muss sein."

    Dass heute kaum mehr Entscheidungsträger über fachliche bzw. sachliche Kompetenzen verfügen, dafür aber die Mehrheit der "Karrieristen" als "Netzwerker" exzellente Fähigkeiten haben, "tolle PowerPoint-Präsentationen" als substanzlose Massendrucksachen zusammenschustern und faktisch auf jeder "Party", jedem "xyz-Seminar" oder den Prominentenreiseveranstaltungen des Westerwelle-Equipage-Systems auf Abstaubertour gehen, ist der entscheidende Beitrag zur Schwächung der realen Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft, Politik, Verwaltung UND Justiz.

    Vettern- und Günstlingswirtschaft, Lobbyismuspolitik und die faktische Beseitigung der realen sozialen Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard und Walter Eucken, sind die tatsächlichen Leistungsnachweise, die von Kohl, Genscher, Schröder, Fischer, Merkel, Müntefering-Steinmeier / Westerwelle abgeliefert werden.

    Politischer Schrott.

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    • Chilly
    • 31.08.2010 um 11:01 Uhr

    von vielen gefürchtet. Nun schafft der Gesetzgeber einmal die Grundlage für mehr Transparenz und schon wird sie wieder "einkassiert". Das Gericht mag mit seinen methodischen Zweifeln durchaus richtig liegen, aber muss deshalb das ganze Projekt in Frage gestellt werden?

    Zu hoffen bleibt, dass das (Sprung-)Revisionsverfahren wirklich durchgeführt wird und das Bundessozialgericht die Chance erhält, sich grundlegend zur Transparenz auf einem extrem undurchsichtigen Markt äußern kann. Politisch wäre daran zu arbeiten, den Gesetzgeber schon vorsorglich jetzt "unter Druck zu setzen", ggf. nachzuarbeiten und die kritisieren Punkte zu verbessern, anstatt sich - politisch bequem - hinter einem Gerichtsurteil zu verstecken und die eben geschaffene Transparanz wieder elegant einzukassieren. Aber hieran braucht man ja nicht zu denken, auch wenn ein Minister des Bundesregierung einmal im Aufsichtsrat eines der großen Gesundheits-/Pflegekonzerne dieses Landes gesessen hat.

    CHILLY

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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