Sicherungsverwahrung "Die Ministerin hat nichts vorgelegt"
Im Streit um rückfallgefährdete Straftäter wirft Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) der FDP-Justizministerin vor, eine Gesetzesänderung zu verschleppen.
ZEIT ONLINE: Herr Busemann, das Bundesjustizministerium teilt nach dem Treffen der Staatssekretäre am Freitag mit: "Die Mehrheit der Länder unterstützt die Bundesjustizministerin."
Bernd Busemann: Gegenfrage, wobei? Die Ministerin hat gar nichts vorgelegt, also kann ich nicht sagen, dass irgendeine Mehrheit irgendwas unterstützt. Ich bin über die Mitteilung befremdet, da ich an der Länderfront diesen Eindruck nicht gewonnen habe.
ZEIT ONLINE: Welche Art von Vorlage haben Sie denn erwartet?
Busemann: Vielleicht bin ich etwas naiv. Aber nach den Diskussionen der vergangenen Monate hätte ich erwartet, dass die Bundesregierung einen abgestimmten Verhandlungsvorschlag mitbringt, in dem Justiz- und Innenministerium sagen: So könnte die Sicherungsverwahrung in Zukunft aussehen. Ich habe erwartet, dass alle drei Möglichkeiten der Sicherungsverwahrung – die primäre, die vorbehaltene und die nachträglich – weiterhin möglich sind.
Wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger nun meint, es geht ohne nachträgliche Sicherungsverwahrung, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dagegen geurteilt hat, hätte sie uns zu den anderen beiden Varianten ein Konzept anbieten müssen. Und zwar eines, das so wasserdicht ist, dass ein als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter in Zukunft nicht frei herumläuft.
ZEIT ONLINE: Was sind Ihre Vorschläge?
Busemann: Die hat Bundesinnenminister de Maizière gemacht: Wir wollen die Sicherungsverwahrung nicht haftähnlich organisieren, sondern sie mit therapeutischer Betreuung und wohnlichen Verhältnissen verbinden. Aber gleichwohl in geschlossenen Anstalten. Wie das dann genau aussieht, darüber kann man auch mit mir reden.
ZEIT ONLINE: Wollen Sie sich über den EGMR hinwegsetzen?
Busemann: Nein, aber ich bin nicht bereit, die Entscheidung des EGMR in meinem Bundesland von Amts wegen umzusetzen, solange das Bundesverfassungsgericht in der Sache nicht gesprochen hat. Ich nehme unverändert an, dass Karlsruhe die nachträgliche Sicherungsverwahrung dann für gerechtfertigt hält, wenn diese zum Schutze der Allgemeinheit verordnet wurde. Das ist die Basis des Urteils von 2004. Und das Verfassungsgericht steht mit Verlaub über dem EGMR.
ZEIT ONLINE: Die Bundesjustizministerin geht davon aus, dass auch die Sicherungsverwahrung unter wohnlichen Verhältnisse gegen das Rückwirkungsverbot verstößt. Genau das hat der EGMR gerügt.
Busemann: Das sehen wir anders, auch der Bundesinnenminister hat schon angedeutet, dass das kein Verstoß sein muss. Die bessere Unterbringung der Sicherungsverwahrten wird Geld kosten, aber das werden wir machen müssen. Unstreitig ist, dass die jetzige Regelung weitere Schutzlücken enthält. Das wurde in den Koalitionsverhandlungen im Bund auch so festgehalten.
ZEIT ONLINE: Können Sie Beispiele nennen?
Busemann: Es gibt einige Fälle, in denen die nachträgliche Sicherungsverwahrung deswegen nicht mehr verhängt werden konnte, weil in der Gesamtbeurteilung des Täters nur Straftaten berücksichtigt werden konnten, die weniger als fünf Jahre zurückliegen. Die meisten Länder und auch die interessierte Öffentlichkeit fordern, diese Frist auf 15 Jahre zu verlängern. Aber diese Lücken lässt man wissentlich offen. Das ist eine Betrachtung von Rechtspolitik, die ich nicht teilen kann.
Ich sehe mich bestärkt durch viele Diskussionen und Privatmeinungen, die ich in den letzten Monaten gehört habe. Die Bürger wollen, dass Leute, die nach gutachterlicher Klärung als rückfallgefährdet gelten, eingesperrt bleiben. In welcher Form auch immer.
- Datum 07.08.2010 - 09:16 Uhr
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....dass ein Politiker im Amt bleiben darf, der sich gegen europäische Menschenrechte stellt, wo man doch hier die Menschenrechte hoch hält in Sonntagsreden? Gerade wurde uns doch gesagt, Deutschland handle gegen die Menschenwürde. Das wurde von einem Gericht festgestellt. Hat Deutschland andere Menschenrechte als Europa?
Dieser Busemann geht mir medial seit zwei Tagen auf die Nerven. Gerade durch sein Führungsbild hatte ich die Politiker als Kleinkinder bezeichnet. "Ich will das", "Ich will das aber trotzdem", "Der will das auch", "Böse Tante will es mir nicht geben". Genau so spricht er in jedes hingehaltene Mikrofon. Er will einfach nicht über das nachdenken, was der europäische Gerichtshof anmahnte. Er hat keine Ahnung und Achtung vor rechtsethischen und formaljuristischen Grundlagen. Und er pauschalisiert auch noch, wo es geht.
die in Frage kommenden Straftäter in Gänze dem Europäischen Gerichtshof zu überantworten, damit er dann in Praxi seine Menschenrechtsvorstellungen für Schwerstkriminelle exerzieren kann.
....unliebsame Minderheit kranker Menschen vertreiben? Sagen Sie, glauben Sie wir brauchen dazu eine spezifische gesetzliche Grundlage oder würde eine Verordnung genügen?
....unliebsame Minderheit kranker Menschen vertreiben? Sagen Sie, glauben Sie wir brauchen dazu eine spezifische gesetzliche Grundlage oder würde eine Verordnung genügen?
....unliebsame Minderheit kranker Menschen vertreiben? Sagen Sie, glauben Sie wir brauchen dazu eine spezifische gesetzliche Grundlage oder würde eine Verordnung genügen?
dass Sie nicht zu dieser "unliebsamen Minderheit" gehören.
dass Sie nicht zu dieser "unliebsamen Minderheit" gehören.
Werter Wahrsprecher, Ihre Aversionen gegen bestimmte Parteien und Politiker bleiben Ihnen unbenommen. Doch sollte Ihnen jemals durch die Hand eines
Sexualstraftäters ein Kind genommen werden (was ich ihnen nicht wünsche!), werden Sie anders über die Priorität von 'rechtsethischen und formaljuristischen Grundlagen' zugunsten des Täters urteilen und einen Politiker, der sich der Ängste der Bürger annimmt, nicht mehr einen 'Rechtspopulisten' schelten.
Es geht hier nicht darum, totalitären Ideologien oder Rache- und Lynchjustiz Tor und Tür zu öffnen,
sondern schlicht und einfach um die Frage des BESTmöglichen Schutzes der Bürger!
Diese Verantwortung tragen die Politiker jedes einzelnen Landes, der Europäische Gerichtshof kann sie ihnen nicht abnehmen.
dass Sie nicht zu dieser "unliebsamen Minderheit" gehören.
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