Sicherungsverwahrung Länder gegen Leutheusser-Schnarrenberger

Das Ministerium meldet einen Verhandlungserfolg, doch davon wollen Bayern und Niedersachsen nichts wissen. Um die Neuregelung der Sicherungsverwahrung gibt es weiter Streit.

In der Debatte über die Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter ist keine Einigung erkennbar. Im Gegenteil, der Ton ist rauer geworden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Ländervertreter streiten mittlerweile nicht mehr nur über die Sache selbst, sondern sogar darüber, wie ein Treffen der Staatssekretäre am Freitagmittag zu interpretieren ist.

Das Bundesjustizministerium meldet auf seiner Website , die "große Mehrheit der Länder" habe in der Debatte zugestimmt, dass keine weiteren Gesetzesinitiativen für die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung notwendig seien.

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Dieser Darstellung widersprachen Bayern und Niedersachsen schon kurze Zeit später. Walter Schön, Ministerialdirektor im bayrischen Justizministerium sagte ZEIT ONLINE: "Wir haben heute keine Einigung erzielt. Ich habe den Eindruck, dass die Bundesregierung keine Regelung schaffen möchte und die Länder mit dem Problem allein lässt." Auch Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann stützt diese Ansicht im Gespräch mit ZEIT ONLINE: "Die Bundesregierung hat heute nichts vorgelegt, worüber wir uns hätten einigen können."

In einer Neuregelung des Strafrechts will Leutheusser-Schnarrenberger die nachträgliche Sicherungsverwahrung ganz abschaffen. Künftig sollen gefährliche Straftäter nach Ablauf ihrer Haftzeit nur noch dann festgehalten werden dürfen, wenn ein Gericht dies bereits im Urteil verhängt oder vorbehalten hat. Politiker von CDU und CSU wollen die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung aber unbedingt erhalten.

Eine weitere Konfliktlinie hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eröffnet, als er sich auf die Seite der Länder stellte. De Maizière hatte angeregt, gefährliche Gewaltverbrecher nach Ablauf ihrer Haftzeit künftig nicht in Gefängnissen zu verwahren, sondern neue Einrichtungen für die sogenannte Sicherungsunterbringung zu schaffen. Der Vorschlag soll die Argumentation des Europäischen Menschengerichtshofs (EMGR) entkräften, die Sicherungsverwahrung sei eine Haft nach der Haft.

Nach Ansicht von Leutheusser-Schnarrenberger reicht eine solche Änderung der Haftbedingungen aber nicht aus, um die sogenannten "Altfälle" weiterhin verwahren zu können. Der EMGR hatte 2009 entschieden, dass die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung, wie sie 1998 beschlossen wurde, gegen die Menschenrechte verstoße. 16 verurteilte Straftäter wurden deshalb inzwischen aus der Sicherungsverwahrung entlassen, 84 weitere warten noch auf eine Entscheidung.

Leutheusser-Schnarrenberger schlägt darum vor, ihren Aufenthaltsort mit einem elektronischen Sender zu überwachen. Laut Mitteilung ihres Ministeriums unterstützten alle Länder diese sogenannte elektronische Fußfessel. Das ist prinzipiell zwar richtig, doch die Bayern, Niedersachsen und andere unionsgeführte Länder wollen noch viel lieber, dass die Fußfessel überhaupt nicht zum Einsatz kommt.

 
Leser-Kommentare
    • zihel
    • 06.08.2010 um 21:34 Uhr

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf diskriminierende Bemerkungen. Die Redaktion/cs

  1. Eine liberale Bundesjustizministerin schlägt eine elektronische Fußfessel anstelle von Sicherheitsverwahrung vor:

    1. Wie soll das mit der im Grundgesetz festgeschrieben unantastbaren Menschenwürde sowie dem Recht auf Freizügigkeit vereinbart werden?
    2. An welchen elektronisch ermittelbaren Orten ist denn laut Bundesregierung die Chance auf Rückfälligkeit der "Altfälle" besonders hoch?
    3. Wie viel Geld würde übrigens dadurch eingespart?

    Wenn man zur begründeten Annahme gelangt, dass von diesen Menschen weiterhin eine Gefahr ausgeht, sollte man sie auch weiterhin in Haft behalten.[...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Spekulationen. Die Redaktion/cs

    • CHHN
    • 07.08.2010 um 0:20 Uhr

    Arbeitsdienst. Dann koennen sich diese Menschen zum Wohle der Gesellschaft nuetzlich machen.z.B. Wald und Flur und Strand-Reinigung. Unkrautbekaempfung am Strassenrand. Aufforsten unserer Natur usw.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Meine Studentenbude sah nicht so gut aus.
    Arbeitsdienst. Dann koennen sich diese Menschen zum Wohle der Gesellschaft nuetzlich machen.z.B. Wald und Flur und Strand-Reinigung. Unkrautbekaempfung am Strassenrand. Aufforsten unserer Natur usw."
    -----------------------------------------------------

    Es geht hier um die nachträgliche Sicherungsverwahrung, nicht um die Befriedigung Ihrer Herrschaftsallüren.

    Solcherart Straftäter unterliegen nach der Entlassung der Führungsaufsicht, und keine "normale" Bewährung. Die elektronische Fußfessel ist nur 1 Mittel der Kontroll -und Überwachungsinstrumente der Führungsaufsicht.

    Es ist nicht so, daß solche Straftäter nach der Entlassung machen können, was sie wollen.
    Genau das Gegenteil ist der Fall, es findet eine jahrelange restriktive Überwachung statt.

    Wir sollten lieber aufmerksam hinschauen, was das Gesetz der "nachträglichen Sicherungsverwahrung" mit unserem Rechtssystem macht, es verändert. Die Geisteshaltung ist hier das entscheidende Moment!

    Hatten wir alles schon mal. Sie haben vergessen zu fordern Strafgefangene in Steinbrüchen arbeiten zu lassen - war übrigens mal sehr modern und kostengünstig. Es genügten zwei bis drei Aufpasser mit umgehängten Gewehr um 40 Gefangene in Schach zu halten, die wussten, das Flucht gleichbedeutend wie Tod war.

    "Meine Studentenbude sah nicht so gut aus.
    Arbeitsdienst. Dann koennen sich diese Menschen zum Wohle der Gesellschaft nuetzlich machen.z.B. Wald und Flur und Strand-Reinigung. Unkrautbekaempfung am Strassenrand. Aufforsten unserer Natur usw."
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    Es geht hier um die nachträgliche Sicherungsverwahrung, nicht um die Befriedigung Ihrer Herrschaftsallüren.

    Solcherart Straftäter unterliegen nach der Entlassung der Führungsaufsicht, und keine "normale" Bewährung. Die elektronische Fußfessel ist nur 1 Mittel der Kontroll -und Überwachungsinstrumente der Führungsaufsicht.

    Es ist nicht so, daß solche Straftäter nach der Entlassung machen können, was sie wollen.
    Genau das Gegenteil ist der Fall, es findet eine jahrelange restriktive Überwachung statt.

    Wir sollten lieber aufmerksam hinschauen, was das Gesetz der "nachträglichen Sicherungsverwahrung" mit unserem Rechtssystem macht, es verändert. Die Geisteshaltung ist hier das entscheidende Moment!

    Hatten wir alles schon mal. Sie haben vergessen zu fordern Strafgefangene in Steinbrüchen arbeiten zu lassen - war übrigens mal sehr modern und kostengünstig. Es genügten zwei bis drei Aufpasser mit umgehängten Gewehr um 40 Gefangene in Schach zu halten, die wussten, das Flucht gleichbedeutend wie Tod war.

    • zihel
    • 07.08.2010 um 1:48 Uhr

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf zynische Kommentare und wenden Sie sich bei Fragen zur Moderation bitte an community@zeit.de. Die Redaktion/cs

    • foenix
    • 07.08.2010 um 4:56 Uhr

    dass Gewalttäter nach Ablauf der regulären Haft ohne Ansehen ihrer weiterhin bestehenden Bedrohlichkeit zugunsten ihres eigenen Menschenrechts zu entlassen seien, dann sollte die Möglichkeit einer verlängerten Sicherungsverwahrung
    grundsätzlich Bestandteil des Gerichtsurteils sein!
    Wo ist denn das Problem?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    " Wenn der Europäische Menschengerichtshof bestimmt,
    dass Gewalttäter nach Ablauf der regulären Haft ohne Ansehen ihrer weiterhin bestehenden Bedrohlichkeit zugunsten ihres eigenen Menschenrechts zu entlassen seien, dann sollte die Möglichkeit einer verlängerten Sicherungsverwahrung
    grundsätzlich Bestandteil des Gerichtsurteils sein!
    Wo ist denn das Problem?"
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    Aber genau hier liegt das Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Das Srafgericht hat keinen Anlass gesehen, die Sicherungsverwahrung in seinem Urteil anzuordnen.

    Nun kommt der Staat, und korrigiert das Urteil nachträglich, indem er das ergangene Urteil in seinem Sinne "nachbessert".

    • joG
    • 07.08.2010 um 9:22 Uhr

    ....wäre, dass offenbar diese Leute konstitutiv abnorm bzw krank sind, wenn sie ihren sexuellen Drang nach Kindern nicht kontrollieren können. Wenn dem so ist, so gehören sie a priori nicht ins Gefängnis.

    Dem gegenüber muss ein Publikum geschützt werden.

    Wie macht man das anständig?

    PS: Die Idee, dass hier befürwortet wird, dass man seiner Regierung erlaben könnte mit einem bürokratischen Akt jemanden lebenslang ins Gefängnis sperren, ist daher problematisch, da offensichtlich außer Acht gelassen wird, dass man da seine Demokratie gefährdet.

    " Wenn der Europäische Menschengerichtshof bestimmt,
    dass Gewalttäter nach Ablauf der regulären Haft ohne Ansehen ihrer weiterhin bestehenden Bedrohlichkeit zugunsten ihres eigenen Menschenrechts zu entlassen seien, dann sollte die Möglichkeit einer verlängerten Sicherungsverwahrung
    grundsätzlich Bestandteil des Gerichtsurteils sein!
    Wo ist denn das Problem?"
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    Aber genau hier liegt das Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Das Srafgericht hat keinen Anlass gesehen, die Sicherungsverwahrung in seinem Urteil anzuordnen.

    Nun kommt der Staat, und korrigiert das Urteil nachträglich, indem er das ergangene Urteil in seinem Sinne "nachbessert".

    • joG
    • 07.08.2010 um 9:22 Uhr

    ....wäre, dass offenbar diese Leute konstitutiv abnorm bzw krank sind, wenn sie ihren sexuellen Drang nach Kindern nicht kontrollieren können. Wenn dem so ist, so gehören sie a priori nicht ins Gefängnis.

    Dem gegenüber muss ein Publikum geschützt werden.

    Wie macht man das anständig?

    PS: Die Idee, dass hier befürwortet wird, dass man seiner Regierung erlaben könnte mit einem bürokratischen Akt jemanden lebenslang ins Gefängnis sperren, ist daher problematisch, da offensichtlich außer Acht gelassen wird, dass man da seine Demokratie gefährdet.

  2. " Wenn der Europäische Menschengerichtshof bestimmt,
    dass Gewalttäter nach Ablauf der regulären Haft ohne Ansehen ihrer weiterhin bestehenden Bedrohlichkeit zugunsten ihres eigenen Menschenrechts zu entlassen seien, dann sollte die Möglichkeit einer verlängerten Sicherungsverwahrung
    grundsätzlich Bestandteil des Gerichtsurteils sein!
    Wo ist denn das Problem?"
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    Aber genau hier liegt das Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Das Srafgericht hat keinen Anlass gesehen, die Sicherungsverwahrung in seinem Urteil anzuordnen.

    Nun kommt der Staat, und korrigiert das Urteil nachträglich, indem er das ergangene Urteil in seinem Sinne "nachbessert".

  3. "Meine Studentenbude sah nicht so gut aus.
    Arbeitsdienst. Dann koennen sich diese Menschen zum Wohle der Gesellschaft nuetzlich machen.z.B. Wald und Flur und Strand-Reinigung. Unkrautbekaempfung am Strassenrand. Aufforsten unserer Natur usw."
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    Es geht hier um die nachträgliche Sicherungsverwahrung, nicht um die Befriedigung Ihrer Herrschaftsallüren.

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