BGH-Urteil Urteil gegen Tauss ist rechtskräftig
Ein Gericht hat die Revision des früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss abgelehnt. Damit ist klar: Er durfte keine Vertriebswege für Kinderpornos recherchieren.
Der Bundesgerichtshof wies die Revision nun ohne mündliche Verhandlung als "offensichtlich unbegründet" zurück. Jörg Tauss ist damit rechtskräftig wegen des Beschaffens und Besitzes kinderpornografischer Filme und Bilder verurteilt. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete und medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion hatte gegen die durch das Landgericht Karlsruhe verhängte Bewährungsstrafe von 15 Monaten Revision eingelegt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Karlsruhe hatte Tauss kinderpornografische Bilder und Videos über sein Handy ausgetauscht. Weitere einschlägige Dateien und Filme wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Tauss hatte den Besitz damit zu rechtfertigen versucht, dass er in Ausübung seines Bundestagsmandats eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet gewinnen und Vertriebswege offenlegen wollte.
Das Landgericht Karlsruhe war dem nicht gefolgt sondern ging davon aus, dass Tauss aus privatem Interesse gehandelt habe. Ein sexuelles Interesse stellte das Gericht zwar nicht fest. Es gehöre aber nicht zu den Pflichten von Parlamentariern, Vertriebswege von Kinderpornografie zu recherchieren, hieß es in dem Urteil, das der BGH nun bestätigte.
Die Frage, ob ein Bundestagsabgeordneter in Ausübung seines Mandats straflos Kinderpornografie beschaffen dürfe, behandelte der BGH allerdings nicht. Der 1. Strafsenat des BGH sah keinen Rechtsfehler darin, dass das Landgericht Karlsruhe eine solche Recherche im Rahmen des Mandats verneint hatte.
- Datum 31.08.2010 - 16:40 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 14
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habt ihr wohl nicht gefunden?
"Es gehöre aber nicht zu den Pflichten von Parlamentariern, Vertriebswege von Kinderpornografie zu recherchieren, hieß es in dem Urteil, das der BGH nun bestätigte."
Ich weiß nicht, ob und wenn ja warum ich es gut finden soll, dass der Bundesgerichtshof meint, ein Parlamentarier solle nichts über das hinaus tun, wozu er kraft seines Mandats verpflichtet ist.
Der BGH meint nicht "nichts" sondern "nichts strafbares"!
Ansonsten wird er wohl nichts dagegen haben, wenn unsere ach so belasteten Parlamentarier mehr tun als sie müssen...
Der BGH meint nicht "nichts" sondern "nichts strafbares"!
Ansonsten wird er wohl nichts dagegen haben, wenn unsere ach so belasteten Parlamentarier mehr tun als sie müssen...
Es wurde ja viel Unsinn geschrieben über Taus.
Wer auf seine Website geht, der findet Links zu der gesamten Geschichte, warum und wieso es zur Anklage kam, wer das alles inszeniert hat.
Wieder so ein Schelmenstück bundesdeutscher Politikgeschichte. Man ist den unbequemen Taus losgeworden. Wie auch immer. Es waren offensichtlich alle Mittel recht.
Meine Hochachtung für Taus, das er sich den Schuh des "Kinderschänders" nicht anzieht. Schändlich sind die, die ihn hier in die Pfanne hauen wollen.
Ich habe leider wenig Zeit. Da ich aber einen Beitrag über Tauss fand, wollte ich Ihnen schnell beipflichten...
"Die Phanstasie bei den Qualitätsjournalisten blühte auch ansonsten. FOCUS schrieb im letzten Jahr so kurz wie falsch, dass ich mir für über 1.000 Euro kinderpornografisches Material beschafft hätte. Dies verwechselte Phoenix dann mit über 1.000 kinderpornografischen Bildern auf meinem Rechner. Kann ja mal vorkommen. Jede dieser Meldungen wurde aber durch andere begierig aufgegriffen, aufgebauscht und weiter angereichert. Dieser Tauss musste doch einfach lügen.
So entstand die Geschichte, ich hätte behauptet, das einschlägige Handy in einem Mietwagen gefunden zu haben. Es ist schon fast beleidigend, dass mir eine derart dämliche Ausrede gegenüber den Ermittlungsbehörden unterstellt wird. Aber es liest sich gut, passt zum Thema und so wurde auch diese Story von Spiegel, ZEIT, N 24 und Frankfurter Rundschau bis zum Einschreiten meines Anwalts weiter verbreitet. Einfach so. Man kann sich ja mal irren."
(Quelle: http://www.tauss-gezwitsc...)
Hier ein Aufsatz der Verteidiger von Tauss, sehr lesenswert:
http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/Auszug-Die-Wahrnehmung-schlägt-die-Fakten.pdf
Ich hoffe, dass ich in 10 Jahren Gelegenheit bekomme den Fall Tauss wiss. aufzurollen. Er ist, wie manche Fälle der 50er, 60er Jahre, ein Beispiel für öffentliche Meinungsbildung von Massenmedien wie ZEIT, Bild, SZ etc.
Ich habe leider wenig Zeit. Da ich aber einen Beitrag über Tauss fand, wollte ich Ihnen schnell beipflichten...
"Die Phanstasie bei den Qualitätsjournalisten blühte auch ansonsten. FOCUS schrieb im letzten Jahr so kurz wie falsch, dass ich mir für über 1.000 Euro kinderpornografisches Material beschafft hätte. Dies verwechselte Phoenix dann mit über 1.000 kinderpornografischen Bildern auf meinem Rechner. Kann ja mal vorkommen. Jede dieser Meldungen wurde aber durch andere begierig aufgegriffen, aufgebauscht und weiter angereichert. Dieser Tauss musste doch einfach lügen.
So entstand die Geschichte, ich hätte behauptet, das einschlägige Handy in einem Mietwagen gefunden zu haben. Es ist schon fast beleidigend, dass mir eine derart dämliche Ausrede gegenüber den Ermittlungsbehörden unterstellt wird. Aber es liest sich gut, passt zum Thema und so wurde auch diese Story von Spiegel, ZEIT, N 24 und Frankfurter Rundschau bis zum Einschreiten meines Anwalts weiter verbreitet. Einfach so. Man kann sich ja mal irren."
(Quelle: http://www.tauss-gezwitsc...)
Hier ein Aufsatz der Verteidiger von Tauss, sehr lesenswert:
http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/Auszug-Die-Wahrnehmung-schlägt-die-Fakten.pdf
Ich hoffe, dass ich in 10 Jahren Gelegenheit bekomme den Fall Tauss wiss. aufzurollen. Er ist, wie manche Fälle der 50er, 60er Jahre, ein Beispiel für öffentliche Meinungsbildung von Massenmedien wie ZEIT, Bild, SZ etc.
"Wer auf seine Website geht, der findet Links zu der gesamten Geschichte, warum und wieso es zur Anklage kam, wer das alles inszeniert hat."
brauch ich nicht lesen, sicher der CIA zusammen mit dem mossad und mölleman der eigentlich nicht tot ist. wissen aber nur schlaufüchse, die tumbe masse an verstrahlten bildzeitungslesern glaubt weiterhin das jemand der 2 jahre kinderpornos sammelt und keinem davon erzählt, nichtmal seiner frau, nur aus ermittlungsgründen gehandelt hat.
Brauchen Sie auch nicht lesen, würde sowieso nichts nützen. Fakten sind in einer Hetzkampagne auch nicht hilfreich.
Brauchen Sie auch nicht lesen, würde sowieso nichts nützen. Fakten sind in einer Hetzkampagne auch nicht hilfreich.
Was ist eigentlich mit unserer Ex-Familienministerin? Kinderpornos zu benutzen um anderweitig politische Ziele und die eigene Karriere vorauzutreiben scheint ja zu den Pflichten von Parlamentariern zu gehöhren...
Brauchen Sie auch nicht lesen, würde sowieso nichts nützen. Fakten sind in einer Hetzkampagne auch nicht hilfreich.
Dann wird er wohl vor das Bundesverfassungsgericht gehen (müssen). Es wäre zu merkwürdig, wenn Landrichter in einer Demokratie festlegten, was Pflichten eines Bundestagsabgeordneten sind. Das sollten schon die Abgeordneten selber machen.
Erst diese Woche ging durch die Presse, dass das BKA nur äusserst unwillig und unprofessionell gegen Kinderpornos vorgeht, um den Dreck zu löschen. Wenn ich Abegrordneter wäre, würde ich mich auch nicht auf das BKA bei der Gesetzgebung verlassen. Dafür haben die zu viele Rechtsbrüche auf dem Kerbholz und Hans-Martin Schleyer mit ihrer Schlampigkeit auf dem Gewissen.
"Ein sexuelles Interesse stellte das Gericht zwar nicht fest. Es gehöre aber nicht zu den Pflichten von Parlamentariern, Vertriebswege von Kinderpornografie zu recherchieren"
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