Regelsätze Hartz IV wird an Lohn- und Preisentwicklung angepasst

Die Hartz-IV-Sätze sollen künftig realitätsgerechter berechnet werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält aber auch das neue Verfahren für verfassungswidrig.

Das Arbeitslosengeld II für Hartz-IV-Bezieher soll künftig im Gleichschritt mit Preisen und Löhnen steigen. Dies sieht nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ein Gesetzentwurf zu der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze vor (Überblick hier) . Bisher ist die jährliche Erhöhung an die Rentenanpassung zum 1. Juli eines Jahres gekoppelt.

Anders als bei der Rente ist aber keine Garantie vorgesehen, dass das Arbeitslosengeld II bei sinkenden Löhnen und Preisen nicht gekürzt wird. Im Ministerium wurde das damit begründet, dass dies verfassungsrechtlich nicht möglich sei. Sinkende Löhne und Preise seien aber extrem selten.

Anzeige

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verschickte den Gesetzentwurf, in dem es vorerst nur um das Berechnungsverfahren geht, an die anderen Ministerien. Die künftige Höhe des monatlichen Regelsatzes, der für einen Erwachsenen derzeit 359 Euro im Monat beträgt, bleibt in dem Papier noch offen. Diese Zahlen will von der Leyen kommende Woche einsetzen, wenn das Ergebnis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für 2008 vorliegt. Die EVS ist die Grundlage für die Berechnung der Sätze und wird nur alle fünf Jahre erhoben.

Der künftige  jährliche Anpassungsmechanismus für die Regelsätze soll aber nur für einige Jahre zu 70 Prozent an die Preis- und zu 30 Prozent an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Spätestens ab 2014 soll eine jährliche Ausgaben- und Verbrauchsstichprobe in Geringverdienerhaushalten dafür herangezogen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Februar entschieden, dass die Koppelung der Hartz-IV-Sätze an die Rente verfassungswidrig sei. Bei der Rentenanpassung verringert ein demografischer Faktor, der das Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern widerspiegelt, den Anstieg der Rente. Ein Demografiefaktor sei beim Arbeitslosengeld II fehl am Platz.

Das Existenzminimum wird künftig zudem anders berechnet als bisher. So sollen in Zukunft beispielsweise auch die Kosten für einen Internetanschluss oder die Praxisgebühr von zehn Euro dazu zählen. Das Ministerium ließ aber offen, ob im Gegenzug andere Ausgabenposten gestrichen würden. Neu geschaffen wird die Möglichkeit, dass Kommunen die Erstattung der Wohnungs- und Heizkosten für Hartz-IV-Bezieher in eine Pauschale umwandeln können.

Leser-Kommentare
  1. Lohn- ODER Preisentwicklung. Seit Jahren sinken die Reallöhne, die Preise gehen hoch - oder habe ich da irgendwas nicht mitbekommen?

    Wenn man die Leistungen nun an die Löhne anpasst, dürfte sich gar nichts ändern oder es werden noch weniger Leistungen ausbezahlt. Wenn man sich an der Preisentwicklung orientiert, dann müssten die Leistungen enorm steigen. Was denn nun?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Lohn- ODER Preisentwicklung. "

    Beides-zu 70% Preisentwicklung und zu 30% Lohnentwicklung.

    Wundert mich ein wenig, denn gerade klassische Lebensmittel wie Milch, Butter, Brot, Nudeln sind im Gegensatz zur damaligen Berechnung ordentlich im Preis gestiegen. Bei der Lohnentwicklung wäre interessant, ob dort nur Zeitarbeit erfasst wird, oder auch die Millionenboni von Pleitebankern wie bei der HRE?

    Letztlich bleibt nichts anderes übrig, als die Regelsätze zu erhöhen. Die Frage ist nur, wird das auch gemacht?

    • mooony
    • 20.09.2010 um 15:37 Uhr

    "Sinkende Löhne und Preise seien aber extrem selten"

    Hat da irgendwer was nicht mitbekommen? Sicher sinken die Nominalloehne nicht, die Realloehne aber dafuer umso mehr!

    Wenn sich die neuen Regelsateze an der Lohnentwicklung orientieren entsprechen sie nicht dem Bedarf.

    Mir faellt da aber noch was anderes ein: Was bekommend denn Studenten mit Kind?

    • joG
    • 20.09.2010 um 16:10 Uhr

    ....ausgerichtet wird. Beide Indizes genügen dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht, "da sie nicht dem Gebot der Bedarfsorientierung genüg(en)". Dazu müsste man eine Bedarfsfeststellung erheben und indexieren an den Preisen im festgestellten Warenkorb.

    "Lohn- ODER Preisentwicklung. "

    Beides-zu 70% Preisentwicklung und zu 30% Lohnentwicklung.

    Wundert mich ein wenig, denn gerade klassische Lebensmittel wie Milch, Butter, Brot, Nudeln sind im Gegensatz zur damaligen Berechnung ordentlich im Preis gestiegen. Bei der Lohnentwicklung wäre interessant, ob dort nur Zeitarbeit erfasst wird, oder auch die Millionenboni von Pleitebankern wie bei der HRE?

    Letztlich bleibt nichts anderes übrig, als die Regelsätze zu erhöhen. Die Frage ist nur, wird das auch gemacht?

    • mooony
    • 20.09.2010 um 15:37 Uhr

    "Sinkende Löhne und Preise seien aber extrem selten"

    Hat da irgendwer was nicht mitbekommen? Sicher sinken die Nominalloehne nicht, die Realloehne aber dafuer umso mehr!

    Wenn sich die neuen Regelsateze an der Lohnentwicklung orientieren entsprechen sie nicht dem Bedarf.

    Mir faellt da aber noch was anderes ein: Was bekommend denn Studenten mit Kind?

    • joG
    • 20.09.2010 um 16:10 Uhr

    ....ausgerichtet wird. Beide Indizes genügen dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht, "da sie nicht dem Gebot der Bedarfsorientierung genüg(en)". Dazu müsste man eine Bedarfsfeststellung erheben und indexieren an den Preisen im festgestellten Warenkorb.

    • meene
    • 20.09.2010 um 14:36 Uhr

    Für Kinder müssen monatlich ca. 1000 Euro bereitgestellt werden, darüber hinaus muß die Leistung für Arbeitslose ca. 1500E. betragen und gut is.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Civil1
    • 20.09.2010 um 15:15 Uhr

    Mal ernsthaft: Wo in alles in der Welt wollen Sie eigentlich das Geld für Ihre Forderungen hernehmen??

    Abgesehen davon, dass dann einfach mal KEINER überhaupt noch arbeiten wird.

    und wenn jemals etwas in die Richtung kommt, werde ich nicht mehr arbeiten gehen und mich bei guter Stimmung und Luxusversorgung meinen vielen Hobbys widmen und ich bin mir sicher, dass all unsere Freunde, die bislang hohe Steuern und Abgaben zahlen, dann auch zur Verfügung stehen und wir eine sehr schöne Zeit haben werde. Bliebe dann nur noch die Frage, wer die Beträge aufbringt, wenn niemand mehr da ist, der etwas leistet... aber das ist vermutlich nebensächlich. ;-)

    Werte/r meene;
    Ihre Forderung in allen Ehren, Sie ist aber der blanke Hohn für Arbeitnehmer. Immer nur fordern und nicht bereit sein etwas zu geben.

    Wie wäre es Hartz IV zu deckeln und zwar bei dem Betrag, den ein Arbeitnehmer mit Familie verdient? Es kann doch nicht angehen, dass ein Hartz IV-Bezieher mit Familie mehr Geld bekommt als ein entsprechender Arbeitnehmer! Entsprechende Zahlen gibt es beim Statistischen Bundesamt!

    Und wie wäre es, wenn Hartz IV-Bezieher, die als arbeitssuchend gemeldet sind, sich wie normale Arbeitnehmer ständig weiterbilden müssen um in den Genuß des Geldes zu kommen. Ich muß mich ständig im Beruf weiterbilden!!!, wieso darf man das nicht also auch von Hartz IV-Beziehern verlangen. Ich erinnere nur an die Debatte vom Facharbeitermangel. Bei konsequenter Weiterbildung könnte hier bestimmt ein Teil der Stellen abgedeckt werden.

    Zu guter Letzt noch eins, ich war auch eine Zeit arbeitslos (gut 2,5 Jahre) und habe mich während dieser Zeit privat an der Fernuni Hagen weitergebildet, mit der Folge, daß ich meine heutige Arbeitstelle gefunden habe! Nebeneffekt, ich konnte nach kurzer Einarbeitung die Stelle sofort vollwertig zu 100% besetzen!

    lassen sie sich als Bundeskanzler Kandidat aufstellen und versprechen sie
    ihren Wählern 3000 € Hausgeld für alle Haushalte im Monat.
    Ab 4 Kindern dann gestaffelte Zuschläge.
    Keiner wird zur Arbeit gezwungen, finanziert wird das alles über Kredite, bis nichts mehr geht.
    Dann muss natürlich der Nothilfe Fond der EU einspringen, damit der € nicht ins
    bodenlose fällt und Partner darf man nicht im Stich lassen.
    Bis wir die Schulden der Amerikaner eingeholt haben, halten sie das lange durch.
    Das ist ihr Wahlprogramm und sie sind nicht unglaubwürdig, solange HRE Manager
    Boni bekommen, weil sie angeblich unverzichtbare Experten sind, die man halten muss.
    Vergessen wird, diese Experten haben die Bank in den Bankrott geführt, der 120 Milliarden E verschlungen hat und jetzt fordern die schon wieder 40 Milliarden.
    So schlecht sind ihre Chancen gar nicht, viel Glück.

    • snoek
    • 22.09.2010 um 8:19 Uhr

    Nachdem ich Ihre anderen Posts durchgelesen hab kam ich zu dem Schluss, dass dieses Post nur ein Scherz sein kann.

    • Civil1
    • 20.09.2010 um 15:15 Uhr

    Mal ernsthaft: Wo in alles in der Welt wollen Sie eigentlich das Geld für Ihre Forderungen hernehmen??

    Abgesehen davon, dass dann einfach mal KEINER überhaupt noch arbeiten wird.

    und wenn jemals etwas in die Richtung kommt, werde ich nicht mehr arbeiten gehen und mich bei guter Stimmung und Luxusversorgung meinen vielen Hobbys widmen und ich bin mir sicher, dass all unsere Freunde, die bislang hohe Steuern und Abgaben zahlen, dann auch zur Verfügung stehen und wir eine sehr schöne Zeit haben werde. Bliebe dann nur noch die Frage, wer die Beträge aufbringt, wenn niemand mehr da ist, der etwas leistet... aber das ist vermutlich nebensächlich. ;-)

    Werte/r meene;
    Ihre Forderung in allen Ehren, Sie ist aber der blanke Hohn für Arbeitnehmer. Immer nur fordern und nicht bereit sein etwas zu geben.

    Wie wäre es Hartz IV zu deckeln und zwar bei dem Betrag, den ein Arbeitnehmer mit Familie verdient? Es kann doch nicht angehen, dass ein Hartz IV-Bezieher mit Familie mehr Geld bekommt als ein entsprechender Arbeitnehmer! Entsprechende Zahlen gibt es beim Statistischen Bundesamt!

    Und wie wäre es, wenn Hartz IV-Bezieher, die als arbeitssuchend gemeldet sind, sich wie normale Arbeitnehmer ständig weiterbilden müssen um in den Genuß des Geldes zu kommen. Ich muß mich ständig im Beruf weiterbilden!!!, wieso darf man das nicht also auch von Hartz IV-Beziehern verlangen. Ich erinnere nur an die Debatte vom Facharbeitermangel. Bei konsequenter Weiterbildung könnte hier bestimmt ein Teil der Stellen abgedeckt werden.

    Zu guter Letzt noch eins, ich war auch eine Zeit arbeitslos (gut 2,5 Jahre) und habe mich während dieser Zeit privat an der Fernuni Hagen weitergebildet, mit der Folge, daß ich meine heutige Arbeitstelle gefunden habe! Nebeneffekt, ich konnte nach kurzer Einarbeitung die Stelle sofort vollwertig zu 100% besetzen!

    lassen sie sich als Bundeskanzler Kandidat aufstellen und versprechen sie
    ihren Wählern 3000 € Hausgeld für alle Haushalte im Monat.
    Ab 4 Kindern dann gestaffelte Zuschläge.
    Keiner wird zur Arbeit gezwungen, finanziert wird das alles über Kredite, bis nichts mehr geht.
    Dann muss natürlich der Nothilfe Fond der EU einspringen, damit der € nicht ins
    bodenlose fällt und Partner darf man nicht im Stich lassen.
    Bis wir die Schulden der Amerikaner eingeholt haben, halten sie das lange durch.
    Das ist ihr Wahlprogramm und sie sind nicht unglaubwürdig, solange HRE Manager
    Boni bekommen, weil sie angeblich unverzichtbare Experten sind, die man halten muss.
    Vergessen wird, diese Experten haben die Bank in den Bankrott geführt, der 120 Milliarden E verschlungen hat und jetzt fordern die schon wieder 40 Milliarden.
    So schlecht sind ihre Chancen gar nicht, viel Glück.

    • snoek
    • 22.09.2010 um 8:19 Uhr

    Nachdem ich Ihre anderen Posts durchgelesen hab kam ich zu dem Schluss, dass dieses Post nur ein Scherz sein kann.

  2. 3. Beides

    "Lohn- ODER Preisentwicklung. "

    Beides-zu 70% Preisentwicklung und zu 30% Lohnentwicklung.

    Wundert mich ein wenig, denn gerade klassische Lebensmittel wie Milch, Butter, Brot, Nudeln sind im Gegensatz zur damaligen Berechnung ordentlich im Preis gestiegen. Bei der Lohnentwicklung wäre interessant, ob dort nur Zeitarbeit erfasst wird, oder auch die Millionenboni von Pleitebankern wie bei der HRE?

    Letztlich bleibt nichts anderes übrig, als die Regelsätze zu erhöhen. Die Frage ist nur, wird das auch gemacht?

    Antwort auf "Was denn nun?"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Für die neuen Posten Internet und Praxisgebühr werden andere rausgenommen (z. B. Tabakwaren) oder gekürzt, zudem ist die Vergleichsgruppe der Verbraucherstichprobe nicht mehr das unterste Quantil sondern die untersten 15% (oder noch niedriger), dadurch fallen auch wieder ein paar Euro weg.
    So lässt sich bei den Erwachsenen schon in etwa der bisherige Satz halten.
    Bei den Kindern darf man allerdings gespannt sein, da muss der Bedarf ja komplett neu dargestellt werden und Bildungsausgaben waren bisher gar nicht drin. Wenn es aber letztlich darauf hinausläuft, das Merkel und Schäuble das letzte Wort darüber haben (wie angegeben), dann wird sich alles wohl innerhalb der bisher vorgesehenen 480Mio. halten müssen. Bedarf errechnet nach vorab Zugestandenem.

    ....hast du vergessen, dass die Preiserhöhung nur gefühlt ist ? Hast du vergessen, wie sie uns den Euro verkauft haben ? Die armen Harzer werden froh sein, dass am Schluss nicht noch weniger raus kommt! Und für die Kinder gibts dann jeden Monat eine Packung Vitaminpillen und das neue Superquartett, für die Bildung und so.....

    Für die neuen Posten Internet und Praxisgebühr werden andere rausgenommen (z. B. Tabakwaren) oder gekürzt, zudem ist die Vergleichsgruppe der Verbraucherstichprobe nicht mehr das unterste Quantil sondern die untersten 15% (oder noch niedriger), dadurch fallen auch wieder ein paar Euro weg.
    So lässt sich bei den Erwachsenen schon in etwa der bisherige Satz halten.
    Bei den Kindern darf man allerdings gespannt sein, da muss der Bedarf ja komplett neu dargestellt werden und Bildungsausgaben waren bisher gar nicht drin. Wenn es aber letztlich darauf hinausläuft, das Merkel und Schäuble das letzte Wort darüber haben (wie angegeben), dann wird sich alles wohl innerhalb der bisher vorgesehenen 480Mio. halten müssen. Bedarf errechnet nach vorab Zugestandenem.

    ....hast du vergessen, dass die Preiserhöhung nur gefühlt ist ? Hast du vergessen, wie sie uns den Euro verkauft haben ? Die armen Harzer werden froh sein, dass am Schluss nicht noch weniger raus kommt! Und für die Kinder gibts dann jeden Monat eine Packung Vitaminpillen und das neue Superquartett, für die Bildung und so.....

  3. Karlsruhe hat klargestellt, dass die Berechnung entlang des Bedarfs erfolgen muss. Die anteilige Berücksichtigung der Lohnentwicklung ist nicht urteilskonform. Das hält einer Überprüfung nicht stand...

    UvdL soll jetzt endlich mal den Algorithmus und die Zahlen vorlegen, nebenbei kann man die Entwürfe auchmal auf die HP stellen, die Krämerei nervt langsam....

  4. Steigen z. B. die Preise um 2% und sinken die Löhne um 1%, wird dann da ein Mittelwert aus dem 70:30 Verhältnis gebildet?

    Interessant wäre übrigens auch bei den Kindersätzen, ob da nicht nur die (unbestreitbar wichtige) Bildung oder Sportvereine demnächst realistisch bezuschusst werden, sondern auch endlich der existenzielle Bedarf von Kleidung (Stichwort: Herauswachsen) und Ernährung (essen Jugendliche echt nur 70/80% vom Tagesbedarf eines Erwachsenen?) richtig erfasst wird.

  5. "Die Kopplung der Regelsatzhöhe an einen Mischindex aus Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung landet mit Sicherheit wieder vor dem Bundesverfassungsgericht, da sie nicht dem Gebot der Bedarfsorientierung genügt", warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom Februar 2010 die bisherige Kopplung an den Rentenwert als sachfremd verworfen und eine konsequente Bedarfsorientierung der Regelsätze angemahnt. "Die dramatische Ausweitung des Niedriglohnsektors und hunderttausende Vollzeitbeschäftigte, die auf aufstockende Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, weil ihr Lohn zum Leben nicht reicht, belegen, dass die Löhne in Deutschland nichts mit Bedarfen zu tun haben. Selbst wenn die Lohnentwicklung nur zu 30 Prozent herangezogen wird, wie es die Ministerin vorsieht, kommt es zu Zirkelschlüssen, die die Regelsätze willkürlich niedrig halten", so Schneider. "Diese Regelung ist offensichtlich ein Zugeständnis der Arbeitsministerin an den Wirtschaftsflügel in ihrer Partei, vor dem man ihr nur eindringlich abraten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine klare Sprache gesprochen."

    http://www.mvregio.de/433...

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ich kenne mich da nicht so aus. Ist es aber nicht möglich, dass die Regierung in dem Sinne argumentieren könnte, dass der Staat nur in dem Maße Sozialleistungen erbringen kann als er Einnahmen hat? In einer wirtschaftlich orientierte Argumentierung hieße das, die steigende Löhne als ein Indikator für wachsende Einnahmen des Staats fungieren. Ich merke aber gerade, dass die Regierung auf diese Weise sagen würde, dass steigende Löhne Ausdruck von wirtschaftlichem Wachstum seien. Das würde sicherlich zu Widersprüchen in der wirtschaftswissenschaftlichen Theorie und der wirtschaftlichen Praxis führen.

    Ich kenne mich da nicht so aus. Ist es aber nicht möglich, dass die Regierung in dem Sinne argumentieren könnte, dass der Staat nur in dem Maße Sozialleistungen erbringen kann als er Einnahmen hat? In einer wirtschaftlich orientierte Argumentierung hieße das, die steigende Löhne als ein Indikator für wachsende Einnahmen des Staats fungieren. Ich merke aber gerade, dass die Regierung auf diese Weise sagen würde, dass steigende Löhne Ausdruck von wirtschaftlichem Wachstum seien. Das würde sicherlich zu Widersprüchen in der wirtschaftswissenschaftlichen Theorie und der wirtschaftlichen Praxis führen.

  6. Für die neuen Posten Internet und Praxisgebühr werden andere rausgenommen (z. B. Tabakwaren) oder gekürzt, zudem ist die Vergleichsgruppe der Verbraucherstichprobe nicht mehr das unterste Quantil sondern die untersten 15% (oder noch niedriger), dadurch fallen auch wieder ein paar Euro weg.
    So lässt sich bei den Erwachsenen schon in etwa der bisherige Satz halten.
    Bei den Kindern darf man allerdings gespannt sein, da muss der Bedarf ja komplett neu dargestellt werden und Bildungsausgaben waren bisher gar nicht drin. Wenn es aber letztlich darauf hinausläuft, das Merkel und Schäuble das letzte Wort darüber haben (wie angegeben), dann wird sich alles wohl innerhalb der bisher vorgesehenen 480Mio. halten müssen. Bedarf errechnet nach vorab Zugestandenem.

    Antwort auf "Beides"
  7. Ich kenne mich da nicht so aus. Ist es aber nicht möglich, dass die Regierung in dem Sinne argumentieren könnte, dass der Staat nur in dem Maße Sozialleistungen erbringen kann als er Einnahmen hat? In einer wirtschaftlich orientierte Argumentierung hieße das, die steigende Löhne als ein Indikator für wachsende Einnahmen des Staats fungieren. Ich merke aber gerade, dass die Regierung auf diese Weise sagen würde, dass steigende Löhne Ausdruck von wirtschaftlichem Wachstum seien. Das würde sicherlich zu Widersprüchen in der wirtschaftswissenschaftlichen Theorie und der wirtschaftlichen Praxis führen.

    Antwort auf "Ergänzung..."
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Nein, steht im SGB XII und verwechseln Sie Einkommen nicht mit Löhnen...

    http://www.gesetze-im-int...

    Das Urteil hat alle diesbezüglichen Unklarheiten beseitigt...die Sätze haben sich am Verbrauch der unteren Einkommensgruppen zu orientieren und zwar ohne "Zirkelschlüsse"....

    Das BVerG hatte sich in seinem Urteil u. a. auf Art.1 GG bezogen, zu ermitteln ist der (daraus zu interpretierende) Bedarf des Existenzminimums, unter dem auch soziale und kulturelle Teilhabe möglich sind. Die Regierung hat diesen Bedarf transparent und nachvollziehbar zu errechnen, auf dieses grundlegende Existenzminimum besteht in unserem verfassten Sozialstaat grundsätzlich ein Anspruch.
    Zudem wäre diese Argumentation unsinnig, da für "Sozialleistungen" (und diese sind mitnichten nur HartzIV!!!, der größte Posten z. B. sind darin die Renten!) ein Teil der Einnahmen hergenommen wird - es gibt noch etliche andere Ressorts.

    • mooony
    • 20.09.2010 um 15:40 Uhr

    Nicht so ganz.

    Es gibt ja Gesetze oder Haushaltsbeschluesse, die regeln, wieivel der Staat ausgibt. Was er aber einnimmt kann nur geshaetzt werden.

    Gerade Deutschland hat sich sehr hohen Sozialausgaben verschrieben (lagen schon bei 60% der Gesamtausgaben).

    Und Loehne steigen, wenn die Unternehmen sie erhoehen, da hatd er Staat nicht wirklich seine Finger im Spiel.
    Und das wuerde natuerlich auf ein wirtschaftliches Wachstum hinweisen. Aber was sollte daran widerspruechlich sein?

    Danke sehr, foefi78, für die Belehrung. Wieder mal etwas gelernt. :)

    Nein, steht im SGB XII und verwechseln Sie Einkommen nicht mit Löhnen...

    http://www.gesetze-im-int...

    Das Urteil hat alle diesbezüglichen Unklarheiten beseitigt...die Sätze haben sich am Verbrauch der unteren Einkommensgruppen zu orientieren und zwar ohne "Zirkelschlüsse"....

    Das BVerG hatte sich in seinem Urteil u. a. auf Art.1 GG bezogen, zu ermitteln ist der (daraus zu interpretierende) Bedarf des Existenzminimums, unter dem auch soziale und kulturelle Teilhabe möglich sind. Die Regierung hat diesen Bedarf transparent und nachvollziehbar zu errechnen, auf dieses grundlegende Existenzminimum besteht in unserem verfassten Sozialstaat grundsätzlich ein Anspruch.
    Zudem wäre diese Argumentation unsinnig, da für "Sozialleistungen" (und diese sind mitnichten nur HartzIV!!!, der größte Posten z. B. sind darin die Renten!) ein Teil der Einnahmen hergenommen wird - es gibt noch etliche andere Ressorts.

    • mooony
    • 20.09.2010 um 15:40 Uhr

    Nicht so ganz.

    Es gibt ja Gesetze oder Haushaltsbeschluesse, die regeln, wieivel der Staat ausgibt. Was er aber einnimmt kann nur geshaetzt werden.

    Gerade Deutschland hat sich sehr hohen Sozialausgaben verschrieben (lagen schon bei 60% der Gesamtausgaben).

    Und Loehne steigen, wenn die Unternehmen sie erhoehen, da hatd er Staat nicht wirklich seine Finger im Spiel.
    Und das wuerde natuerlich auf ein wirtschaftliches Wachstum hinweisen. Aber was sollte daran widerspruechlich sein?

    Danke sehr, foefi78, für die Belehrung. Wieder mal etwas gelernt. :)

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service