Gendiagnostik Merkel befürwortet Gewissensentscheid über PID
Die Kanzlerin versucht Koalitionskrach zu vermeiden: Merkel will den Fraktionszwang bei einer Entscheidung für oder gegen die PID aufheben. Sie selbst ist für ein Verbot.
Im Streit um neue Regeln zu Gentests an Embryonen versucht Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf die FDP zuzugehen. Merkel hatte am Wochenende gesagt, dass sie für ein Verbot von genetischen Untersuchungen an befruchteten Eizellen ist , ehe Ärzte diese in den Mutterleib einpflanzen. Die FDP hingegen will die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in strengen Grenzen in Deutschland erlauben. "Die Kanzlerin ist der Meinung, dass dieses eine Gewissensentscheidung ist, bei der zum Beispiel kein Fraktionszwang herrschen sollte", sagte der Regierungssprecher Steffen Seibert nun in Berlin. Ob damit ein gemeinsamer Antrag von Union und FDP im Bundestag möglich sei, werde sich zeigen.
Zuvor hatte bereits der FDP-Generalsekretär Christian Lindner gesagt, dass die Parlamentarier frei nach ihrem Gewissen in der PID-Frage urteilen sollten. Daher müsse "in der Mitte des Deutschen Bundestages" in Form eines Gruppenantrags darüber beraten werden – ohne Koalitions- und Fraktionszwang. Die FDP sehe mehrheitlich große Chancen in den Gentests an befruchteten Eizellen. Damit würden Kinderwünsche erfüllt und schwerste genetische Erkrankungen könnten bereits sehr früh erkannt werden. Es wäre "inhuman, einer Frau eine genetisch schwer belastete Eizelle einpflanzen zu müssen".
- PID
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Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) entnehmen Mediziner künstlich im Reagenzglas gezeugten Embryonen einige wenige Zellen, um das Erbgut zu untersuchen. Klicken Sie hier für eine Infografik
Die Tests können einige Erkrankungen prüfen, etwa das Down-Syndrom (Trisomie 21), Chorea Huntington, Cystische Fibrose (Mukoviszidose), die Bluterkrankheiten Hämophilie A und B sowie Sichelzellanämie.
Die PID ermöglicht es auch, einen Embryo mit dem Wunschgeschlecht herauszusuchen. Außerdem können unter mehreren Embryonen jener ausgewählt werden, der für ein bereits lebendes, aber erkranktes Geschwisterkind zum Beispiel als Knochenmarkspender geeignet wäre.
- Verfahren
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Meist werden dem Embryo am dritten Tag Zellen entnommen. Zu diesem Zeitpunkt gelten Zellen als totipotent. Das bedeutet, dass sie sich noch zu einem vollständigen Organismus entwickeln können.
Möglich ist auch die Entnahme von fünf Tage alten Zellen. Diese Zellen sind dann pluripotent. Sie können sich noch in verschiedene Gewebe entwickeln, sind jedoch nicht mehr in der Lage, einen gesamten Organismus zu bilden. So soll eine bessere Auswahl vitaler und einnistungsfähiger Embryonen erreicht werden.
- BGH-Urteil
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Der Berliner Gynäkologe Matthias B. hatte in den Jahren 2005 und 2006 Präzedenzfälle geschaffen und bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen. Anschließend pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Erbdefekt aufwiesen.
Ein solcher Gencheck war nach Auffassung der meisten Juristen und Ärzte in Deutschland verboten. Sie hielten sich an eine strenge Interpretation des Embryonenschutzgesetzes. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft.
Im Juli entschieden die Richter im Fünften Senat des Bundesgerichtshofs, dass die Embryonenauswahl durchaus erlaubt ist. Der Berliner Gynäkologe B. hatte sich selbst angezeigt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Aufgrund der juristischen Brisanz dauerte das Verfahren fast viereinhalb Jahre. B. wurde schließlich freigesprochen.
- PID in anderen Ländern
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Belgien: Seit 1994 testen Mediziner im Reagenzglas erzeugte Embryonen zum Beispiel auf Erbkrankheiten. Eine gesetzliche Regelung für die Forschung an Embryonen wurde 2003 geschaffen. Sie schränkt die PID kaum ein, verbietet aber die rein geschlechtsspezifische Auswahl von Embryonen.
Dänemark: Bei Risiko etwa für genetisch bedingte Krankheiten sind Untersuchungen an befruchteten Eizellen im Reagenzglas erlaubt. Die erste PID wurde 1999 zugelassen.
Frankreich: Die PID ist seit 1997 konkret rechtlich reguliert. Sie ist nur erlaubt, wenn dadurch schwere genetische Krankheiten vermieden werden können, wenn ein Elternteil nachweislich eine Anomalie hat und das Paar mindestens zwei Jahre zusammenlebt. Die erste Lizenz gab es 1999.
Großbritannien: Zur Erkennung schwerer Krankheiten oder spontan auftretender Chromosomendefekte ist die PID erlaubt. Sie wird seit 1990 angewendet. Alle Arbeiten mit embryonalem Gewebe unterliegen der Kontrolle einer speziellen Behörde, die Tests werden an lizenzierten Zentren durchgeführt. Das Anwendungsspektrum gilt allerdings als relativ breit. Im Januar 2009 kam in London das erste Baby Großbritanniens zur Welt, bei dem mittels PID ein Brustkrebsgen ausgeschlossen wurde.
USA: Das Verfahren wird seit 1990 genutzt, inzwischen an einer Vielzahl von Kliniken. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Selbst die Nutzung von PID zu nichtmedizinischen Zwecken wie der Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.
"Ich bitte unseren Koalitionspartner, die Union, aus dieser ethischen Debatte nun keinen Anlass für eine Profilschärfung mit Blick auf das C im Parteinamen zu machen", sagte Lindner zugleich. Die Liberalen akzeptierten die Einschätzungen Merkels zur Präimplantationsdiagnostik, allerdings seien diese für eine Naturwissenschaftlerin überraschend. "In einer ethischen Frage wie dieser endet die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin." Für seine Partei könne Lindner daher ein striktes Verbot der PID ausschließen. Allerdings würden Einzelne auch in der FDP-Fraktion eine andere Meinung vertreten.

Ein neues Gesetz zur PID könnte endlich einen ethischen Rahmen schaffen. Sven Stockrahm kommentiert die aktuelle Debatte
Seit Tagen streitet die schwarz-gelbe Koalition über die Gentests an Babys aus dem Reagenzglas. Die FDP-Fraktionsvize Ulrike Flach will die PID in engen rechtlichen Grenzen zulassen . Pränataldiagnostik sei schließlich auch erlaubt, obwohl eine Abtreibung danach für die Frau körperlich und seelisch eine erheblich größere Belastung darstelle als ein Verwerfen eines genetisch belasteten Embryos in der Petrischale. "Wir wollen keine Designerbabys mit Wahl der Haar- und Augenfarbe." Die Verwerfung eines Embryos sei nur zu rechtfertigen bei schweren Krankheiten, die das Leben des Kindes oder der Mutter gefährden oder zu einer untragbaren Belastung machen. Einen Katalog solcher Erkrankungen sollte etwa die Bundesärztekammer aufstellen.
In Deutschland galt das Untersuchungsverfahren bisher durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Allerdings ist das Gesetz von 1990 derart veraltet, dass es die PID namentlich gar nicht erwähnt . Damals war die Methode in Deutschland noch nicht verfügbar. Zudem sind die Regelungen des Gesetzes schwammig formuliert. Schließlich verwarf der Bundesgerichtshof vor drei Monaten die geltende Rechtsauffassung. Die Richter erlaubten in drei Fällen die Auswahl eines Embryonen nach einem ärztlichen Gencheck. Ein Mediziner hatte mehrere befruchtete Eizellen auf schwere Erbschäden untersucht .
Die Koalitionsfraktionen wollen nun bei einem Spitzentreffen in der kommenden Woche ihr Vorgehen über ein Verbot von Gentests an Embryonen abstimmen. "Eine abschließende Entscheidung, wie es in der Frage weitergeht, ist noch nicht getroffen", sagte ein Sprecher von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU). "Man muss das Gespräch mit der FDP abwarten."
- Datum 18.10.2010 - 16:25 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
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....wenn man nicht diagnostizieren dürfte, was später abgetrieben werden darf.
Merkel gewaehrt die Gunst, dass die Abgeordneten dem Grundgesetz folgen duerfen, Namentlich Art 38(1)
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." (Quelle:http://dejure.org/gesetze/GG/38.html)
Mal abgesehen von der 'direkten' Wahl ueber Listenplaetze - aber das moege mir ein Jurist erklaeren.
Das illegitime Mittel um seine Herrschaft zu sichern!
Undemokratisch und durch kein Gesetz gedeckt.
Gehört explizit verboten.
Das illegitime Mittel um seine Herrschaft zu sichern!
Undemokratisch und durch kein Gesetz gedeckt.
Gehört explizit verboten.
Schon seltsam wie solche PIPI-News in den Vordergrund gerückt werden -
bloß um von S21 und Frankreich ablenken -
Die wehren sich wenigstens - VIVA la France
Meine Guete. Schaemen Sie sich eigentlich nicht? In einer Zeitung ist mehr Platz als lediglich 2 Themen, die Sie zufaellig grade interessieren. Ich brauche jedenfalls nicht den gefuehlt 25. Artikel, in dem auch wieder nur steht, dass die Demonstranten demonstrieren und sich nicht an Marschrouten halten, die Polizei absperrt und dabei manchmal mehr tut als sie sollte und so weiter und so fort.
Es ist ein Bahnhof und Geld - vollkommen belanglos im Vergleich zu einer Debatte ab wann in Deutschland Leben vernichtet oder ermoeglicht wird (Je nach Lesart PID).
Meine Guete. Schaemen Sie sich eigentlich nicht? In einer Zeitung ist mehr Platz als lediglich 2 Themen, die Sie zufaellig grade interessieren. Ich brauche jedenfalls nicht den gefuehlt 25. Artikel, in dem auch wieder nur steht, dass die Demonstranten demonstrieren und sich nicht an Marschrouten halten, die Polizei absperrt und dabei manchmal mehr tut als sie sollte und so weiter und so fort.
Es ist ein Bahnhof und Geld - vollkommen belanglos im Vergleich zu einer Debatte ab wann in Deutschland Leben vernichtet oder ermoeglicht wird (Je nach Lesart PID).
Die Kanzlerin will den Fraktionszwang zugunsten der Entscheidung nach dem Gewissen aufheben. Auch hier zeigt sich wiederum die Absurdität einer solchen Aussage.
Gemäss Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz ist der Abgeordnete "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen".
Hier zeigt die Bundeskanzlerin (Verfassungsorgan) zum wiederholten Male wie sie zum Grundgesetz steht. Wenn es ihr in den Kram passt, dürfen "frei gewählte Abgeordnete" gnädigerweise nach ihrem Gewissen entscheiden, ansonsten haben sie sich an die Parteilinie (Ideologie) zu halten (Achtung sonst ist das Mandat in Gefahr).
Wer sich über "Politikerverdossenheit" wundert, findet hiermit wieder ein Beispiel von "Wählerverarschung".
der parlamentarischen Demokratie auseinandersetzen, werden Sie bemerken, dass ein völlig freies Mandat nicht umsetzbar ist, da die Regierung ihre Legitimität durch die sie tragende Fraktion und nicht von Wähler direkt erhält. Ausserdem ist nur ein Teil der Bundestagsabgeordneten direkt gewählt, der andere Teil gelangt über die jeweiligen Parteilisten in den Bundestag und ist somit nicht direkt demokratisch legitimiert. Hier würde also ein Demokratiedefizit entstehen. Ausserdem ist der Umfang der einzelnen Themen viel zu weitreichend, um sich über jedes einzelne eine differenzierte Meinung bilden zu können und trotzdem ein effektives Arbeitsparlament bestehen kann. Jede Partei hat ihre Experten und auf diese muss sich verlassen werden können.
der parlamentarischen Demokratie auseinandersetzen, werden Sie bemerken, dass ein völlig freies Mandat nicht umsetzbar ist, da die Regierung ihre Legitimität durch die sie tragende Fraktion und nicht von Wähler direkt erhält. Ausserdem ist nur ein Teil der Bundestagsabgeordneten direkt gewählt, der andere Teil gelangt über die jeweiligen Parteilisten in den Bundestag und ist somit nicht direkt demokratisch legitimiert. Hier würde also ein Demokratiedefizit entstehen. Ausserdem ist der Umfang der einzelnen Themen viel zu weitreichend, um sich über jedes einzelne eine differenzierte Meinung bilden zu können und trotzdem ein effektives Arbeitsparlament bestehen kann. Jede Partei hat ihre Experten und auf diese muss sich verlassen werden können.
Wenn ich Ihnen auch vom Prinzip her zustimme, dass dies eine Ablenkung (und Stimmenfang in der erzkonservativen Ecke)ist, ein "Pipi"-Thema ist es ganz sicherlich nicht. Nicht für die Betroffenen und ich denke, auch nicht für all die, die ethische Grundsätze haben.
Das Frau Merkel großzügig erlaubt, was das Grundgesetz vorschreibt, erstaunt mich nicht weiter. Unsere Parteien sind schon lange der Ansicht, dass Grundgesetz und Verfassung für sie nur ein Stück Papier ohne Weisungsauftrag ist.
Leider finde ich nicht mehr, wo Frau Merkel beim Atomausstieg/Atomneuvertrag gesagt hat:" Politische Entscheidungen kann man nicht immer nach der Meinung der Mehrheit bilden." (Kein wörtliches Zitat, aber sie hat genau das gesagt).
Meine Guete. Schaemen Sie sich eigentlich nicht? In einer Zeitung ist mehr Platz als lediglich 2 Themen, die Sie zufaellig grade interessieren. Ich brauche jedenfalls nicht den gefuehlt 25. Artikel, in dem auch wieder nur steht, dass die Demonstranten demonstrieren und sich nicht an Marschrouten halten, die Polizei absperrt und dabei manchmal mehr tut als sie sollte und so weiter und so fort.
Es ist ein Bahnhof und Geld - vollkommen belanglos im Vergleich zu einer Debatte ab wann in Deutschland Leben vernichtet oder ermoeglicht wird (Je nach Lesart PID).
Die Argumente FÜR die von Merkel vorgetragene Forderung stellen eine Missachtung des höchsten deutschen Gerichtes dar.
Kein Politiker wird auf einen Teil seines Gehaltes verzichten wollen, wenn es darum geht ein Kind das missgebildet ist, bis zu seinem biologischen Ableben menschenwürdig zu betreuen. Die Frage ob es überhaupt moralisch ist, aus Feigheit vor einer richtigen Entscheidung, wissentlich ein Kind mit einer Missbildung austragen zu müssen und zu einem nicht menschenwürdigen Leben zu zwingen, kann sich jeder denkende Mensch selbst beantworten.
Die Heilige katholische Kirche schließt z.B. Krüppel und Menschen mit Missbildungen vom Papstamt aus.
Da vielfach keine menschenwürdige Betreuung von alten Menschen die dieses Land mit aufgebaut haben, geboten wird, stellt der Gedanke gegen eine Präimplantationsdiagnostik die vorgebliche Moral als scheinheilig ins richtige Licht.
Der Wähler wird auch diese Aussagen unserer Pfarrerstochter bei der Stimmabgabe bewerten.
Im Kommentar Nr. 7 schreibt JR65, dass die Heilige katholische Kirche z.B. Krüppel und Menschen mit Missbildungen vom Papstamt ausschließt. Nein, nicht die Katholische Kirche, sondern ihr göttlicher Herr und Meister JAHWE fordert dieses in Leviticus 21, 16-24:
„Hat jemand von Aarons Nachkommen in künftigen Geschlechtern ein leibliches Gebrechen, so trete er nicht hinzu, um die Speise seines Gottes (z.B. makellose Opfertiere) darzubringen. Weil er ein Leibesgebrechen hat, soll er meine Heiligtümer nicht ENTWEIHEN, denn ich bin der Herr, der sie heiligt“.
Auch „unreine“, gebrechliche Opfertiere waren für Jahwe ein Gräuel.
Demnach hatte auch der gebrechliche Papst Johannes Paul II die Heiligtümer seines Gottes "entweiht".
Im Kommentar Nr. 7 schreibt JR65, dass die Heilige katholische Kirche z.B. Krüppel und Menschen mit Missbildungen vom Papstamt ausschließt. Nein, nicht die Katholische Kirche, sondern ihr göttlicher Herr und Meister JAHWE fordert dieses in Leviticus 21, 16-24:
„Hat jemand von Aarons Nachkommen in künftigen Geschlechtern ein leibliches Gebrechen, so trete er nicht hinzu, um die Speise seines Gottes (z.B. makellose Opfertiere) darzubringen. Weil er ein Leibesgebrechen hat, soll er meine Heiligtümer nicht ENTWEIHEN, denn ich bin der Herr, der sie heiligt“.
Auch „unreine“, gebrechliche Opfertiere waren für Jahwe ein Gräuel.
Demnach hatte auch der gebrechliche Papst Johannes Paul II die Heiligtümer seines Gottes "entweiht".
Wer soll den bitte schon nachprüfen welcher Abgeordnete für was gestimmt hat? Von dem her ist's doch Wurst, was die Kanzlerin sagt.
Außerdem geht es hier nicht um die Art wie die Frau Kanzlerin Politik/Demokratie definiert, sondern um die PID. Man muss Themen nicht immer zerreißen, indem man sie aus dem Kontext wirft. Besonders nicht, wenn man S21 und die Rentenreform aus Frankreich aufgreift.
Ich rege mich gerade darüber auf, wie man ein Bild einer ICSI mit dem Thema verbinden kann. Das hat nur passiv etwas damit zu tun!
Ich unterstütze die Meinung von Frau Ulrike Flach. Die PID ist in diesem Sinne sinnvaoll angewandt und, meiner Meinung nach, ethisch vertretbar.
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