Plagiatsaffäre Guttenberg promovierte mit Ausnahmegenehmigung
Dem "Tagesspiegel" zufolge durfte Guttenberg nur "ausnahmsweise" promovieren. Sein Examen war zu schlecht. Bewilligt wurde die Promotion von einem CSU-nahen Professor.
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nur mit der Ausnahmegenehmigung eines CSU-nahen Professors an der Universität Bayreuth promovieren dürfen. Dies erfuhr der Tagesspiegel aus Fakultätskreisen. Wie es hieß, sei Guttenbergs juristisches "Prädikatsexamen", mit dem er auch in seinem Lebenslauf warb, nur ein sogenanntes "kleines Prädikat" mit der Note "befriedigend" im "unteren Bereich". Mit einer solchen Examensnote sind juristische Promotionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Nach der Promotionsordnung der Uni Bayreuth kann der Dekan einen Bewerber mit einer schlechteren Note als "vollbefriedigend" nur "ausnahmsweise" zur Promotion zulassen.
Dekan war bei Guttenbergs Promotionszulassung 2006 Karl-Georg Loritz. Dieser war in den siebziger Jahren Vorsitzender der Jungen Union in der CSU-Vorstandschaft der bayerischen Kreisstadt Schwandorf. Ende Januar war er Hauptredner beim Neujahrsempfang der Schwandorfer CSU. Auf der Website des Ortsverbandes heißt es, der Professor für Zivilrecht sei der Partei "bis heute verbunden".
Aus der Fakultät hieß es weiter, die Zulassung eines "befriedigend"-Kandidaten sei "nicht ungewöhnlich". Dass der Kandidat dann aber die Bestnote "summa cum laude" erziele, sei möglich, aber jedenfalls "nicht der Regelfall".
Neben Loritz mussten laut Promotionsordnung 2006 noch zwei weitere Professoren die ausnahmsweise zulässige Promotion befürworten. Dies waren nach Tagesspiegel-Informationen der Erstgutachter der Dissertation Peter Häberle sowie der Zweitgutachter Rudolf Streinz. Guttenberg konnte ferner die in seinem Fall benötigten beiden, mindestens mit "gut" bewerteten Seminarscheine vorlegen. Einer davon stammt aus einem Seminar mit Häberle, der zweite aus einer Lehrveranstaltung des mittlerweile ebenfalls emeritierten Professors Volker Emmerich.
Der Dekan der Fakultät, Markus Möstl, verweigerte unter Hinweis auf den Datenschutz Auskünfte zum Zulassungsverfahren und zur Examensnote. Auch Guttenberg selbst lehnte eine Stellungnahme dazu ab.
- Datum 28.02.2011 - 14:56 Uhr
- Quelle Tagesspiegel
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wohl...
Malochen sollen die, denen wir Gesetze überstülpen, an die wir uns nicht halten müssen.
Moral ist was für Menschen, ohne Geld, Macht und Einfluss.
klar doch, die haben nämlich nichts anderes - und an Titel kommen sie auch nicht - nicht mal mit Ausnahmegenerhmigung
klar doch, die haben nämlich nichts anderes - und an Titel kommen sie auch nicht - nicht mal mit Ausnahmegenerhmigung
Vetternwirtschaft unter den bayrischen Amigos? Nicht doch, das glaubt ja keiner....
Als Nicht-Jurist würde mich sehr interessieren, wie häufig diese Ausnahmeregelung für gewöhnlich erteilt wird.
Als Naturwissenschaftler weiß ich, dass zumindest in unserem Bereich eigentlich nur sehr selten bei der Vergabe von Promotionsstellen auf die Note geschaut wird. Theoretisch gibt es schon eine Vorgabe, z.b. war die Voraussetzung für mein eigenes Stipendium ein "guter oder sehr guter Abschluß". Das wurde allerdings nicht näher ausgeführt und am Ende hat ohnehin nur die Entscheidung meines Doktorvaters gezählt, ob er mich als Doktorand nimmt oder nicht. Deswegen würde ich gerne wissen, wie es sich in Jura verhält und wie viele Bewerber mit vergleichbarer Note keine Genehmigung zur Promotion bekommen, um die Ausnahmeregelung von zu Guttenberg beurteilen zu können.
üblich, wenn ein Doktorand die beiden Seminarscheine mit "gut" vorlegt und einen Doktorvater gefunden hat, der ihn betreuen möchte (wohl die größte Hürde). Gerade bei den harten bayrischen Staatsexamina dürften bestimmt fast die Hälfte der Arbeiten mit einer solchen Genehmigung geschrieben werden. Eine Amigo-Affäre kann man daraus nicht konstruieren. Die Uni ist m.E. eher Opfer.
üblich, wenn ein Doktorand die beiden Seminarscheine mit "gut" vorlegt und einen Doktorvater gefunden hat, der ihn betreuen möchte (wohl die größte Hürde). Gerade bei den harten bayrischen Staatsexamina dürften bestimmt fast die Hälfte der Arbeiten mit einer solchen Genehmigung geschrieben werden. Eine Amigo-Affäre kann man daraus nicht konstruieren. Die Uni ist m.E. eher Opfer.
Die Promotion abgeschrieben, der Bruder sorgt bei BILD für gute Schlagzeilen. Der Lebenslauf geschönt, die Ehefrau wird in die Karriere eingespannt. Lügen und betrügen - mit dem Ziel Bundeskanzler vor Augen. Wie bei George W. Bush werden alle Hindernisse aus dem Weg geräumt, bis die Regentschaft gesichert ist. Doch damit enden die Gemeinsamkeiten nicht .... scheuslich!
...FAZ von vor 2 Jahren (23.02.2009):
"Die Dissertation war offenbar eine eher schwere Geburt. "Wie oft wurde der Kairos der Fertigstellung durch freiberufliche wie spätere parlamentarische Ablenkung versäumt, bevor die Erkenntnis dieses traurigen Faktums einer bemerkenswerten Mischung aus eherner professoraler Geduld, sanftem, aber unerbittlichem familiären Druck und wohl auch ein wenig der beklagenswerten Eitelkeit weichen durfte", lässt der adelige Minister den Leser an seiner Mühsal teilhaben. "Allzu viele mussten meine verwegene Charakter- und Lebensmelange ertragen, und ich bin allen überaus dankbar für unbeugsame Gelassenheit. Gleichwohl: Wirkliche Besserung ist kaum absehbar." Das kann ja heiter werden im Kabinett." (!!!!!)
http://www.faz.net/s/Rub2...
... muss man eben welche suchen.
Ich bin selber - nichtpromovierter - Jurist. Wie "Gutti" habe ich das Examen in Bayern abgelegt. Das sogenannte "kleine Prädikat" ist keineswegs ein schlechtes Examen, wie hier gemutmasst wird, sondern vielmehr eines, das im oberen Mittelfeld liegt. Nicht umsonst die Bezeichnung "kleines Prädikat".
Ich kenne selber einige Doktoranden, die mit kleinem Prädikat und Vorliegen der entsprechenden weiteren Voraussetzungen promoviert wurden.
Hierin liegt sicherlich keine weitere Mauschelei. Die betreffenden Journalisten sollten von der mit Einsen geprägten Notenvergabe im Studium des Journalismus nicht auf andere Studiengänge schließen, bei denen das, insbesondere in Bayern, vollkommen anders aussieht!
Danke für ihre Einschätzung und Relativierung der diskutierten Ausnahmeregelung für zu Guttenberg. Ich hatte es ehrlich gesagt bereits vermutet, dass seine Zulassung zur Promotion nicht unbedingt auf Vetternwirtschaft schließen lässt, sondern in Jura durchaus gängig ist.
Auch wenn ich zu Guttenberg weiterhin für einen anmaßenden Hochstapler halte, sehe ich in dem Vorwurf über seine Promotionserlaubnis kein zusätzliches Problem. Man sollte hier wirklich besser recherchieren inwieweit diese Ausnahmeregelung ungewöhnlich gewesen wäre und ob sie den Verdacht auf Kungelei zulässt. Dieses scheint mir allerdings hier nicht der Fall zu sein. Wie gesagt ändert das nichts an meiner Ansicht über unseren Verteididungsminister, trotzdem sollte man in der Berichterstattung über ihn wenigstens ein Minimum an Fairness wahren.
Das sogenannte "kleine Prädikat" ist keineswegs ein schlechtes Examen, wie hier gemutmasst wird, sondern vielmehr eines, das im oberen Mittelfeld liegt. Nicht umsonst die Bezeichnung "kleines Prädikat".
In Schulnoten eine Drei als oberes Mittelfeld? Sie zählen bestimmt auch jene mit die das Studium begonnen aber nicht abgeschlossen haben...
Unter der Prämisse ist beispielsweise jeder Ingenieur mindestens im oberen Mittelfeld zu finden, da typisch ~50% nicht abschließen.
Hierin liegt sicherlich keine weitere Mauschelei.Die betreffenden Journalisten sollten von der mit Einsen geprägten Notenvergabe im Studium des Journalismus nicht auf andere Studiengänge schließen, bei denen das, insbesondere in Bayern, vollkommen anders aussieht!
Das hat mit Bayern wenig bis gar nichts zu tun. In allen Disziplinen und Bundesländern werden Sie Hochschulen finden die fakultativ eine laxere oder härtere Gangart pflegen.
D.h. auch in Bayern werden Sie Hochschulen finden, die z.B. in Elektrotechnik, laxere Anforderungen stellen als beispielsweise die RWTH oder TUBS.
Das hat mehr mit dem Selbstverständnis der jeweiligen Fakultät (ggf. Institut) zu tun, denn mit Geographie.
... gibt es beispielsweise unter http://yourist.de/studium...
Dort kann man sich auch bundesland-spezifische Statistiken angucken und auch mit dem Bundesdurchschnitt respektive anderen Bundesländern vergleichen.
FÜr das Jahr 2008 weist die bundesweite Statistik 14,1 % "echte" Prädikatsexamina (also "vollbefriedigend", "gut" und "sehr gut") und 27,8 % "befriedigende" aus. Daher gehörte man 2008 mit einem "befriedigend" im untersten Bereich immerhin noch zu den besten 41,9 %, also durchaus im "oberen Mittelfeld".
Mit der "laxeren oder härteren Gangart" der Hochschulen hat das alles nichts zu tun, denn in Jura werden die Prüfungen bundeslandweit einheitlich (ähnlich dem Zentralabitur) abgenommen, das heißt in einem Bundesland schreiben jeweils zu den Prüfungsterminen alle Kandidaten dieselben Klausuren, egal an welcher Uni sie studiert haben (aus der Statistik sind die hochschulspezifischen Prüfungsleistungen herausgerechnet).
Dass die Prüfungen in Bayern (oder Baden-Württemberg) schwieriger sind, ist aber freilich Unfug (teilweise werden in verschiedenen Bundesländern dieselben Klausuren gestellt), allerdings ist diese südländische Selbstbeweihräucherung unter Juristen durchaus leider nicht unüblich.
Danke für ihre Einschätzung und Relativierung der diskutierten Ausnahmeregelung für zu Guttenberg. Ich hatte es ehrlich gesagt bereits vermutet, dass seine Zulassung zur Promotion nicht unbedingt auf Vetternwirtschaft schließen lässt, sondern in Jura durchaus gängig ist.
Auch wenn ich zu Guttenberg weiterhin für einen anmaßenden Hochstapler halte, sehe ich in dem Vorwurf über seine Promotionserlaubnis kein zusätzliches Problem. Man sollte hier wirklich besser recherchieren inwieweit diese Ausnahmeregelung ungewöhnlich gewesen wäre und ob sie den Verdacht auf Kungelei zulässt. Dieses scheint mir allerdings hier nicht der Fall zu sein. Wie gesagt ändert das nichts an meiner Ansicht über unseren Verteididungsminister, trotzdem sollte man in der Berichterstattung über ihn wenigstens ein Minimum an Fairness wahren.
Das sogenannte "kleine Prädikat" ist keineswegs ein schlechtes Examen, wie hier gemutmasst wird, sondern vielmehr eines, das im oberen Mittelfeld liegt. Nicht umsonst die Bezeichnung "kleines Prädikat".
In Schulnoten eine Drei als oberes Mittelfeld? Sie zählen bestimmt auch jene mit die das Studium begonnen aber nicht abgeschlossen haben...
Unter der Prämisse ist beispielsweise jeder Ingenieur mindestens im oberen Mittelfeld zu finden, da typisch ~50% nicht abschließen.
Hierin liegt sicherlich keine weitere Mauschelei.Die betreffenden Journalisten sollten von der mit Einsen geprägten Notenvergabe im Studium des Journalismus nicht auf andere Studiengänge schließen, bei denen das, insbesondere in Bayern, vollkommen anders aussieht!
Das hat mit Bayern wenig bis gar nichts zu tun. In allen Disziplinen und Bundesländern werden Sie Hochschulen finden die fakultativ eine laxere oder härtere Gangart pflegen.
D.h. auch in Bayern werden Sie Hochschulen finden, die z.B. in Elektrotechnik, laxere Anforderungen stellen als beispielsweise die RWTH oder TUBS.
Das hat mehr mit dem Selbstverständnis der jeweiligen Fakultät (ggf. Institut) zu tun, denn mit Geographie.
... gibt es beispielsweise unter http://yourist.de/studium...
Dort kann man sich auch bundesland-spezifische Statistiken angucken und auch mit dem Bundesdurchschnitt respektive anderen Bundesländern vergleichen.
FÜr das Jahr 2008 weist die bundesweite Statistik 14,1 % "echte" Prädikatsexamina (also "vollbefriedigend", "gut" und "sehr gut") und 27,8 % "befriedigende" aus. Daher gehörte man 2008 mit einem "befriedigend" im untersten Bereich immerhin noch zu den besten 41,9 %, also durchaus im "oberen Mittelfeld".
Mit der "laxeren oder härteren Gangart" der Hochschulen hat das alles nichts zu tun, denn in Jura werden die Prüfungen bundeslandweit einheitlich (ähnlich dem Zentralabitur) abgenommen, das heißt in einem Bundesland schreiben jeweils zu den Prüfungsterminen alle Kandidaten dieselben Klausuren, egal an welcher Uni sie studiert haben (aus der Statistik sind die hochschulspezifischen Prüfungsleistungen herausgerechnet).
Dass die Prüfungen in Bayern (oder Baden-Württemberg) schwieriger sind, ist aber freilich Unfug (teilweise werden in verschiedenen Bundesländern dieselben Klausuren gestellt), allerdings ist diese südländische Selbstbeweihräucherung unter Juristen durchaus leider nicht unüblich.
Guttenberg ist wohl nur die Spitze des Eisberges.
Da soll nur mal weiter gegraben werden, findet sich bestimmt noch das eine oder andere Skandälchen.
Zumindest mir scheint die Posten-/Ehrenvergabe in diesem Ländle in den letzten Jahren mehr nach dem Parteibuch stattgefunden zu haben als nach der Leistung/Eignung.
Klar, dass da dann Gefälligkeiten eingfordert werden.
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