NRW Ein Gericht macht Politik
Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt der rot-grünen Regierung kassiert – und damit deren Politik der sozialen Prävention.
Richter Michael Bertrams ist kaum zu sehen, als er den Saal I des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs betritt. Eine Wand von Kameras und Fotografen hat sich vor ihm aufgebaut. Richter Bertrams macht betont langsam, lässt sich und seine Kollegen in Ruhe ablichten, bevor er den holzvertäfelten Saal für sich haben will.
Der Münsteraner Jurist wird ein folgenschweres Urteil verkünden. Für Betrams, Mitte 60, grauer Vollbart, sicherlich der letzte große Auftritt. Er scheint ihn ein bisschen zu genießen.
18 Minuten lang begründet er das Urteil. Er spricht leise und liest vom Blatt ab. Ein Mikrofon hat er nicht. Es ist ohnehin still im Saal I des Gerichts. Bertrams Stimme wird gehört. In Münster, in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland. Denn es ist ein bisher einmaliges Urteil in der Rechtsgeschichte.
Das Gericht erklärt das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 der rot-grünen Landesregierung für verfassungswidrig. Rot-Grün hatte es erst im Dezember zusammen mit den Stimmen der Linken verabschiedet. Der Nachtragshaushalt sah eine Rekordneuverschuldung in Höhe von 8,4 Milliarden Euro vor. Von den Mehrausgaben sollten 1,3 Milliarden als Rücklage für die taumelnde WestLB dienen, 800 Millionen waren als Hilfe für die Kommunen geplant. Die Oppositionsparteien CDU und FDP hatten gegen das Gesetz geklagt. Nachdem Münster bereits im Januar eine einstweilige Anordnung gegen neue Kredite erlassen hatte, senkte die Minderheitsregierung die Neuverschuldung auf 7,1 Milliarden. Jetzt wird Rot-Grün weiter massiv sparen müssen. Es ist eine krachende Niederlage für die Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Ihr gesamtes Politikkonzept kippelt bedenklich. Bald könnte es Neuwahlen geben.
Im Münsteraner Gericht zerpflückt Richter Bertrams das Gesetz regelrecht. Er verwirft vor allem das rot-grüne Argument, derart hohe Schulden seien ausnahmsweise notwendig, weil eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes vorliege. "Nicht nachvollziehbar dargelegt", "nicht plausibel" und "ohne nähere Ausführungen", sagt Bertrams. Er kritisiert ein "Nachschieben von Gründen" seitens der Regierung und betont zudem "die deutlich verbesserte Wirtschaftslage" des Landes insgesamt. Außerdem trage die kreditfinanzierte Erhöhung der WestLB-Rücklage dem verfassungsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend Rechnung. Während der Richter spricht, sieht man Finanzminister Norbert Walter-Borjans und SPD-Fraktionschef Norbert Römer in der ersten Reihe sitzen. Völlig regungslos.
Das Münsteraner Richter zerreißt ihnen ihr Haushaltsbuch und bedeutet der rot-grünen Koalition: So geht es nicht. Dass die Justiz einer Regierung derart in die Parade fährt, das hat es noch nicht gegeben.
- Datum 15.03.2011 - 15:49 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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kann man dieses Urteil auch gänzlich anders sehen: Der Volljurist Heribert Prantl hat hierzu eine - wie ich finde - recht treffende Anmerkung geschrieben, nachzulesen unter folgendem Link:
http://www.sueddeutsche.d...
Ich habe die Urteilsgründe noch nicht gelesen; eine nähere eigene Analyse verbietet sich daher derzeit. Aber grundsätzlich ist es schon bedenklich, wenn ein Gericht "Politik" macht. Der US-Supreme Court, der als erstes Gericht im Jahre 1803 sich das Recht angemaßt hat, Parlamentsgesetze an der Verfassung zu messen und ggf. als damit unvereinbar zu verwerfen, richtete deshalb über viele Jahre seine Rechtsprechung am Prinzip des "judicial self-restraint" aus. Das jedenfalls scheint man in Münster nicht befolgt zu haben.
CHILLY
Von einem Volljuristen hätte ich mehr erwartet. Natürlich ist es bedenklich wenn ein Gericht Politik macht, aber es kann auch sein (ich weis es jetzt wirklich nicht) das dies das erste Urteil ist, das KEINE Politik macht? Dieser Haushalt war verfassungswidrig, wie so viele andere Haushalte zuvor. Was sollte also ein Gericht machen das ganz unpolitisch Recht spricht? Die Katze weis färben und in den Sack zurück schieben? Oder sich selbst, wie es manche offensichtlich erwarten, als "unzuständig" sehen einer verfassungsbrechenden Exekutive in den Arm zu fallen? Wäre so etwas "unpoltisch"? Es wäre schlimmer : Es wäre die Art von "unpolitik" die nach 33 so manches möglich machte..
Entgegen Prantl kann m.E. dem Gericht kein Vorwurf gemacht
werden. Verantwortlich ist vielmehr die Politik, die Regeln über die Begrenzung von Schulden in die Verfassung geschrieben hat, deren Einhaltung damit auch gerichtlicher Überprüfung zugänglich sein muß.
Von einem Volljuristen hätte ich mehr erwartet. Natürlich ist es bedenklich wenn ein Gericht Politik macht, aber es kann auch sein (ich weis es jetzt wirklich nicht) das dies das erste Urteil ist, das KEINE Politik macht? Dieser Haushalt war verfassungswidrig, wie so viele andere Haushalte zuvor. Was sollte also ein Gericht machen das ganz unpolitisch Recht spricht? Die Katze weis färben und in den Sack zurück schieben? Oder sich selbst, wie es manche offensichtlich erwarten, als "unzuständig" sehen einer verfassungsbrechenden Exekutive in den Arm zu fallen? Wäre so etwas "unpoltisch"? Es wäre schlimmer : Es wäre die Art von "unpolitik" die nach 33 so manches möglich machte..
Entgegen Prantl kann m.E. dem Gericht kein Vorwurf gemacht
werden. Verantwortlich ist vielmehr die Politik, die Regeln über die Begrenzung von Schulden in die Verfassung geschrieben hat, deren Einhaltung damit auch gerichtlicher Überprüfung zugänglich sein muß.
Staatsverschuldung bedeutet Privatisierung künftiger Steuereinnahmen, denn mit diesen müssen einst die Zinsen und Tilgungen bezahlt werden.
Insofern finde ich es korrekt, wenn Staatsausgaben durch angemessene Besteuerung jetziger Vermögen finanziert werden.
Korrekt, weil dadurch der Staat auch langfristig in Allgemeinbesitz bleibt und demokratisch regiert werden kann.
Korrekt, weil dann die jetzige Generation für die jetzigen Kosten aufkommt, anstatt sie künftigen Generationen aufzubrummen.
Also: Steuern rauf!
Dabei sollte natürlich ausgleichend bedacht werden, wer von der Steuerpolitik der letzten 20 Jahre vor allem profitiert hat und wer dafür bluten mußte.
Von einem Volljuristen hätte ich mehr erwartet. Natürlich ist es bedenklich wenn ein Gericht Politik macht, aber es kann auch sein (ich weis es jetzt wirklich nicht) das dies das erste Urteil ist, das KEINE Politik macht? Dieser Haushalt war verfassungswidrig, wie so viele andere Haushalte zuvor. Was sollte also ein Gericht machen das ganz unpolitisch Recht spricht? Die Katze weis färben und in den Sack zurück schieben? Oder sich selbst, wie es manche offensichtlich erwarten, als "unzuständig" sehen einer verfassungsbrechenden Exekutive in den Arm zu fallen? Wäre so etwas "unpoltisch"? Es wäre schlimmer : Es wäre die Art von "unpolitik" die nach 33 so manches möglich machte..
Entgegen Prantl kann m.E. dem Gericht kein Vorwurf gemacht
werden. Verantwortlich ist vielmehr die Politik, die Regeln über die Begrenzung von Schulden in die Verfassung geschrieben hat, deren Einhaltung damit auch gerichtlicher Überprüfung zugänglich sein muß.
eingeführt hat. Im konkreten Falle der Norm des Art. 83 Satz 2 der Verfassung NRW war dies im Jahr 1971. Die dortige Regelung orientierte sich an der wenige Jahre zuvor damals im GG verankerten. Sie folgte der Philosphie der Globalsteuerung. Im Bund hat man diese Regelung bereits novelliert und spätesten ab dem Jahr 2020 kann diese Landesverfassungsnorm so nicht mehr gelten, da sie mit der neuen Schuldenbremse für die Länder im GG aufgrund der 2. Föderalismusreform so nicht im Einklang steht.
Muss unter Berücksichtigung dieser Umstände das Gericht den Haushalt für "nichtig" erklären oder hätte, wie dies etwa das Bundesverfassungsgericht oder das Verfassungsgericht von Berlin schon getan haben, die schlichte Feststellung der Verfassungwidrigkeit genügt. Was wie Wortglauberei aussieht, hat in meinen Augen durchaus Relevanz. Nach der Unterscheidung des BVerfG bedeutet die bloße Feststellung der Verfassungswidrigkeit, dass die bislang auf Basis dieses Gesetzes getroffenen Entscheidungen grds. wirksam bleiben. Bei Ausspruch der Nichtigkeit hingegen entfällt der Rechtsgrund von Anfang an und strenggenommen wäre der komplette Haushaltsvollzug, der bislang angefallen ist, rück abzuwickeln. Damit kann eine Exekutive und eine gewählte Legislative ihre verfassungsmäßigen Aufgaben nicht mehr wahr nehmen.
Das ist meine Kritik und - im Ergebnis - wohl auch die von Prantl.
CHILLY
eingeführt hat. Im konkreten Falle der Norm des Art. 83 Satz 2 der Verfassung NRW war dies im Jahr 1971. Die dortige Regelung orientierte sich an der wenige Jahre zuvor damals im GG verankerten. Sie folgte der Philosphie der Globalsteuerung. Im Bund hat man diese Regelung bereits novelliert und spätesten ab dem Jahr 2020 kann diese Landesverfassungsnorm so nicht mehr gelten, da sie mit der neuen Schuldenbremse für die Länder im GG aufgrund der 2. Föderalismusreform so nicht im Einklang steht.
Muss unter Berücksichtigung dieser Umstände das Gericht den Haushalt für "nichtig" erklären oder hätte, wie dies etwa das Bundesverfassungsgericht oder das Verfassungsgericht von Berlin schon getan haben, die schlichte Feststellung der Verfassungwidrigkeit genügt. Was wie Wortglauberei aussieht, hat in meinen Augen durchaus Relevanz. Nach der Unterscheidung des BVerfG bedeutet die bloße Feststellung der Verfassungswidrigkeit, dass die bislang auf Basis dieses Gesetzes getroffenen Entscheidungen grds. wirksam bleiben. Bei Ausspruch der Nichtigkeit hingegen entfällt der Rechtsgrund von Anfang an und strenggenommen wäre der komplette Haushaltsvollzug, der bislang angefallen ist, rück abzuwickeln. Damit kann eine Exekutive und eine gewählte Legislative ihre verfassungsmäßigen Aufgaben nicht mehr wahr nehmen.
Das ist meine Kritik und - im Ergebnis - wohl auch die von Prantl.
CHILLY
Unterschwellig erkennt man, „die Zeit“ bedauert wieder einmal, dass ihre favorisierte/n Partei/en sich nicht durchgesetzt hat/haben. Aber keine Angst, die ZEIT wird auch diese Schmach heilen.
(Ich zitiere den Links-Sympatisanten Lars Geiges)
Entsprechend dünn fällt auch sein Kommentar hier aus.
Wo bleibt nun das Schlagwort "Nachhaltigkeit" und der Dank für den Urteilsspruch ?
(Ich zitiere den Links-Sympatisanten Lars Geiges)
Entsprechend dünn fällt auch sein Kommentar hier aus.
Wo bleibt nun das Schlagwort "Nachhaltigkeit" und der Dank für den Urteilsspruch ?
Gut, dass dem linken Irrsinn (präventive Sozialpolitik !) ein Riegel vorgeschoben wurde. Mit sozialen Versprechen hat sich Rot-Grün die Wahl erkauft. Wohin die steigende Ausgabenpolitik führt sieht man am den negativen Beispielen Berlin und Bremen.
eingeführt hat. Im konkreten Falle der Norm des Art. 83 Satz 2 der Verfassung NRW war dies im Jahr 1971. Die dortige Regelung orientierte sich an der wenige Jahre zuvor damals im GG verankerten. Sie folgte der Philosphie der Globalsteuerung. Im Bund hat man diese Regelung bereits novelliert und spätesten ab dem Jahr 2020 kann diese Landesverfassungsnorm so nicht mehr gelten, da sie mit der neuen Schuldenbremse für die Länder im GG aufgrund der 2. Föderalismusreform so nicht im Einklang steht.
Muss unter Berücksichtigung dieser Umstände das Gericht den Haushalt für "nichtig" erklären oder hätte, wie dies etwa das Bundesverfassungsgericht oder das Verfassungsgericht von Berlin schon getan haben, die schlichte Feststellung der Verfassungwidrigkeit genügt. Was wie Wortglauberei aussieht, hat in meinen Augen durchaus Relevanz. Nach der Unterscheidung des BVerfG bedeutet die bloße Feststellung der Verfassungswidrigkeit, dass die bislang auf Basis dieses Gesetzes getroffenen Entscheidungen grds. wirksam bleiben. Bei Ausspruch der Nichtigkeit hingegen entfällt der Rechtsgrund von Anfang an und strenggenommen wäre der komplette Haushaltsvollzug, der bislang angefallen ist, rück abzuwickeln. Damit kann eine Exekutive und eine gewählte Legislative ihre verfassungsmäßigen Aufgaben nicht mehr wahr nehmen.
Das ist meine Kritik und - im Ergebnis - wohl auch die von Prantl.
CHILLY
Wähler denkt bitte mit, wenn es Neuwahlen gibt!!!!!
Die von der CDU/CSU regierten Bundesländer haben die wenigsten Schulden pro Einwohner, die wenigsten Arbeitslosen und landen im bundesdeutschen Vergleich bei „Pisa“ an den vordersten Stellen. Woran wird das wohl liegen? (Bitte beim Überlegen einmal den Neid weglassen.
Richten wir doch die Frage an den Politologen Lars Geiges
von der Universität Göttingen.
Weia, wieder diese Nullaussage: "Die wenigstens Schulden pro Einwohner".
Das ist der größte Schwachsinn den es gibt, wichtig ist einzig kann man die Schulden die man hat bedienen und abbauzen und nicht wieviel Schulden / Einwohner man hat.
Analog dazu ist auch die Aussage sinnfrei, dass man in Land XY nur x/Tag verdient.
Das entscheidene ist nicht wieviel man verdient, sondern ob man mit dem was man verdient seinen Bedarf decken kann.
aber wer war vor der Kraft-Truppe in NRW am Ruder?
Richtig, der Rüttgers-Club!
Meines Wissens eine Regierung unter CDU-Beteiligung.
Egal, welche Regierung am Ruder ist- sie sollten konsequent
die Steuerhinterziehung reicher Privatpersonen und Firmen ahnden- Bundesweit stehen diesbezüglich 100 Milliarden aus.
Und nach fast zwei Jahrzehnten steuerparadisische Zustände für Firmen sollten endlich wieder Gewerbesteuern gezahlt werden, zumal ja auch der Aufschwung wieder da ist.
Richten wir doch die Frage an den Politologen Lars Geiges
von der Universität Göttingen.
Weia, wieder diese Nullaussage: "Die wenigstens Schulden pro Einwohner".
Das ist der größte Schwachsinn den es gibt, wichtig ist einzig kann man die Schulden die man hat bedienen und abbauzen und nicht wieviel Schulden / Einwohner man hat.
Analog dazu ist auch die Aussage sinnfrei, dass man in Land XY nur x/Tag verdient.
Das entscheidene ist nicht wieviel man verdient, sondern ob man mit dem was man verdient seinen Bedarf decken kann.
aber wer war vor der Kraft-Truppe in NRW am Ruder?
Richtig, der Rüttgers-Club!
Meines Wissens eine Regierung unter CDU-Beteiligung.
Egal, welche Regierung am Ruder ist- sie sollten konsequent
die Steuerhinterziehung reicher Privatpersonen und Firmen ahnden- Bundesweit stehen diesbezüglich 100 Milliarden aus.
Und nach fast zwei Jahrzehnten steuerparadisische Zustände für Firmen sollten endlich wieder Gewerbesteuern gezahlt werden, zumal ja auch der Aufschwung wieder da ist.
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