Landtagswahl Baden-Württemberger haben nur eine Stimme

Das Wahlrecht für den Stuttgarter Landtag hat einige Besonderheiten. Am Ende könnte Schwarz-Gelb verlieren und dennoch die meisten Sitze bekommen.

Auf den ersten Blick ist das baden-württembergische Wahlrecht recht einfach: Es gibt weder Zweitstimmen noch Parteilisten. Entscheidend ist der Wahlkreis. Wer dort Sieger ist, hat den Sitz im Stuttgarter Landtag als direkt gewählter Kandidat sicher. Meistens sind das CDU-Kandidaten. Das dürfte dieses Mal ähnlich sein, denn trotz der absehbaren Stimmenverluste bleibt die Union in "Ba-Wü" die stärkste Partei. Die restlichen der regulär 120 Sitze im Landtag werden nach dem Stärkeverhältnis aller Parteien besetzt, und dafür werden – mangels Listen – die Prozentergebnisse in den Wahlkreisen herangezogen. Von SPD, Grünen, FDP und (eventuell) der Linken ziehen daher jene Kandidaten in das Parlament ein, die am besten abschneiden.

Und die besten Plätze sind in der Regel die Städte (vor allem die mit Hochschulen), in denen die CDU nicht so dominiert wie auf dem Land. Die Verteilung gemäß dem Stimmenverhältnis erfolgt auf der Ebene der vier Regierungsbezirke.

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Das Problem sind die Überhangmandate. Nach den bisherigen Umfragen hätte die CDU um die 50 der regulär 120 Sitze im Landtag, kommt aber voraussichtlich wieder auf weit über 60 direkt gewonnene Sitze, und diese Überhangmandate behält sie. Sie werden freilich zugunsten der anderen Parteien ausgeglichen. Der aktuelle Landtag hat aus diesem Grund 139 Sitze. Allerdings wird bei den Ausgleichsmandaten abgerundet, wenn keine volle Sitzzahl erreicht wird. Das heißt, dass nicht unbedingt vollständig ausgeglichen wird – tendenziell wird am Ende die Partei begünstigt, die Überhangmandate erringt. Zumal wenn sich Abrundungen auf der Bezirksebene auf der Landesebene summieren. Kurzum: Im Extremfall könnte es bei einem sehr knappen Wahlergebnis zwischen dem Regierungs- und dem Oppositionslager am Sonntag dazu kommen, dass Schwarz-Gelb am Ruder bleibt, auch wenn Grün-Rot bei den Stimmen die Nase leicht vorn hat. Ein Politologe hat auf der Grundlage von Umfrageprognosen 4000 Ergebnisvarianten durchgerechnet – in sieben Prozent davon trat der Extremfall ein.

Erschienen im Tagesspiegel

 
Leser-Kommentare
  1. Vereinigten Staaten von Amerika.

    Vielleicht doch erst mal an die eigene Nase fassen?

    Eine Leser-Empfehlung
  2. Er kommt spät dieser Artikel, aber hoffentlich nicht zu spät.
    Im "STERN" wurde das Problem schon Ende 2010 thematisiert.

    Na jedenfalls versucht wenigstens "das Brüderle" eventuelle schwarzen Wahlvorteile durch "Aufklärung" der Bevölkerung zu kompensieren.

    Its Time for a Change, auch im Wahlrecht.

    Mit freundlichen Grüssen
    biggerB

    • JeMa
    • 24.03.2011 um 16:25 Uhr

    Einfach mal eine Frage an die Verfassungsrechtler.

  3. ...diese Eigenheit zu überdenken - nur, wer hätte im Falle eines eventuellen Wahlsieges von CDU und FDP ein Interesse daran?

  4. Das Wahrecht in B-W ist verfassungswidrig. Die Regelung zu Überhangmandaten, die das Verfassungsgericht im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen gerügt hat, muss in einem noch höheren Maße auf die Landtagswahlen in B-W zutreffen.
    Ich werde persönlich alles menschenmögliche unternehmen, falls die Koalition des Schreckens wegen Taschenspielertricks in B-W. an der Macht bleiben sollte.

  5. Wo wir schon bei ominenten Wahlsystemen sind ... ist das eigentlich normal, dass die Helferinnen im Wahllokal den Wahlbescheid einfach so hinnehmen, ohne Abgleich mit dem Personalausweis? War bei uns so (Echterdingen).

    Was hält mich davon ab, den Wisch nächstes Mal jemandem für nen Hunni oder so zu verticken?

    Ich bin irritiert.

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