Plagiatsaffäre Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Guttenberg
Gegen den ehemaligen Verteidigungsminister ermittelt die Staatsanwaltschaft nun offiziell – wegen Urheberrechtsverletzung. Die Zahl der Strafanzeigen wächst von Tag zu Tag.
© Sean Gallup/Getty Images

Der zurückgetretene Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) während seiner Entlassung im Schloss Bellevue
In der Affäre um den zurückgetretenen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) geht es nicht mehr nur um Vorwürfe, sondern um eine Straftat. Nur wenige Tage nach dem Rücktritt hat die Staatsanwaltschaft Hof ein förmliches Verfahren gegen den CSU-Politiker eingeleitet.
"Mittlerweile liegen über 100 Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen vor", sagte Oberstaatsanwalt Reiner Laib. Die Behörde prüfe den Sachverhalt. Bei einer Verurteilung drohen Guttenberg bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Guttenberg hat gravierende handwerkliche Fehler bei seiner juristischen Dissertation eingestanden, aber Täuschungsabsichten bestritten. Die Universität Bayreuth hat Guttenberg bereits den Doktortitel aberkannt. Dieser gab am vergangenen Dienstag das Amt des Verteidigungsministers, sein Abgeordnetenmandat und seine CSU-Funktionen auf. Mit dem Verzicht auf sein Mandat endete auch die Immunität, die Abgeordnete genießen. Dies ebnete den Weg für ein Ermittlungsverfahren.
Guttenbergs Prüfer an der Uni Bayreuth wiesen unterdessen jegliche eigene Verantwortung in der Plagiatsaffäre von sich. Das Erkennen von Plagiaten sei mit den im Jahr 2006 vorhandenen technischen Möglichkeiten kaum möglich gewesen, stellten sein Doktorvater Peter Häberle und der Zweitprüfer Rudolf Streinz in einer gemeinsamen Erklärung fest, die sie im Internet veröffentlichten.
Guttenbergs Doktorvater Häberle sagte, ohne Kenntnis der Plagiatsvorwürfe habe sich die Arbeit Verfassung und Verfassungsvertrag durch "einen hohen Grad der Durchdringung in allen seinen Facetten" ausgezeichnet. Dies gelte nicht nur rein rechtlich, sondern auch für die bei ihm übliche Einbeziehung kultureller Hintergründe der rechtlichen Entwicklungen. So habe das Kapitel über den Gottesbezug die damals aktuelle Diskussion des Verfassungsvertrages der EU aufgegriffen. Guttenberg habe auch in seiner mündlichen Prüfung intensive Fragen zu Methodik und Inhalt seiner Arbeit souverän beantwortet und sich jeglicher Diskussion stellen können.
Häberle und Streinz gingen nach eigenen Angaben bei der Bewertung der 475 Seiten starken Dissertation mit der Höchstnote summa cum laude davon aus, dass Guttenberg die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens beachtet hat.
Die Staatsanwaltschaft wird laut Laib auch die Ergebnisse der Selbstkontrollkommission der Universität mit in ihre Arbeit einbeziehen. Diese liegen aber noch nicht vor. Das Verfahren wegen der Plagiatsvorwürfe werde sicherlich nicht Wochen, sondern eher einige Monate in Anspruch nehmen, sagte Laib.
- Datum 07.03.2011 - 15:28 Uhr
- Quelle dpa, Reuters
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darf es denn sein ? Eine Geldstrafe ? Lächerlich, davon ist genug vorhanden, so daß es keine Strafe wäre. Freiheitsstrafe ? Doch nicht für den ach so beliebten Familienvater. Also, was dann ? Vielleicht Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte - aber er ist ja nicht bürgerlich, geht also auch nicht. Ach, es ist ein Jammer...
Nun, wenn man vorbestraft ist, kann man immerhin nicht mehr verbeamtet und sicherlich auch kein Minister(präsident) oder Kanzler mehr werden. Da bleibt dann "nur" noch das Familienunternehmen.
Nun, wenn man vorbestraft ist, kann man immerhin nicht mehr verbeamtet und sicherlich auch kein Minister(präsident) oder Kanzler mehr werden. Da bleibt dann "nur" noch das Familienunternehmen.
Es ist zu hoffen, dass es nicht bei diesem relativ unbedeutenden, aber einfach durchzusetzendem Nebenkriegsschauplatz bleibt.
Die "Fehler", die in der Dissertation von Herrn Guttenberg vorhanden sind, passieren nicht "aus Versehen". Entweder sind sie aus voller Absicht geschehen oder der Ghostwriter hat gepatzt und Herr Guttenberg hat es nicht gemerkt. Beides sollte andere strafrechtliche Konsequenzen haben als gestohlene Textbeiträge, die in einer relativ kleinen Auflage veröffentlich wurden.
Der Ghostwriter sitzt im selben Boot wie KTG und wird daher wohl kaum "patzen".
Würde sein Name in diesem Zusammenhang bekannt werden, wäre das das Ende seiner eigenen Karriere, ob nun wissenschaftlichen oder politischen.
Wird der Ghostwriter nicht von aussen enthüllt, so wird es wohl noch etliche Jahrzehnte dauern, bis er selber nach seiner Pensionierung auspackt. Falls es ihn gibt.
Der Ghostwriter sitzt im selben Boot wie KTG und wird daher wohl kaum "patzen".
Würde sein Name in diesem Zusammenhang bekannt werden, wäre das das Ende seiner eigenen Karriere, ob nun wissenschaftlichen oder politischen.
Wird der Ghostwriter nicht von aussen enthüllt, so wird es wohl noch etliche Jahrzehnte dauern, bis er selber nach seiner Pensionierung auspackt. Falls es ihn gibt.
Jetzt soll noch mal jemand von Treib- oder Hetzjagd reden. Und die 100 Anzeigen-Erstatter treibt auch nicht politische Gegnerschaft, sondern Empörung. Ich bin einmal beinahe um einen geistigen Besitz (Teile einer wichtigen Veröffentlichung) bestohlen worden und kann nur sagen: das ist, als ob einem jemand die Wohnung ausräumt. Man hat hart an etwas gearbeitet und dann kommt einfach jemand und bedient sich. Das ist nicht umsonst strafrechtlich relevant, und ich hoffe, in einer eventuellen Gerichtverhandlung wird auch das Fehlen der Reue in Anschlag gebracht. Guttenberg hat nie bei die Bestohlenen um Verzeihung gebeten.
Wenn die Justiz da ähnlich wie in Baden Württemberg (vornehmlich Stuttgart) "funktioniert", dann sehe ich schwarz. Schwarz wie die CDU/CSU.
Sie haben recht, es handelt sich um Diebstahl geistigen Eigentums. Ich habe ähnliches erlebt, ohne mich wehren zu können. Daher wundere ich mich, dass angeblich noch keiner der Bestohlenen Strafanzeige erstattet hat.
"Guttenberg hat gravierende handwerkliche Fehler bei seiner juristischen Dissertation eingestanden, aber Täuschungsabsichten bestritten."
Entweder hat er betrogen oder aber er ist nicht in der Lage sein Elaborat eigenständig - den gängigen Regeln nach - zu beurteilen.
Beides ist unakzeptabel, die üble Mixtur erst recht.
... Realität beim Schutz denkerischer Leistungen aussieht.
Nach einigen eigenen Praxisübungen halte ich es (manchmal mit Bauchschmerzen) heute so, dass ich bestimmte Ergebnisse selber nutze, aber nicht mehr offen lege.
Es ist natürlich eine Diskrepanz, wenn man eigentlich gerne etwas vorantreiben und/oder beeinflussen möchte, aber das Gefühl beim Zusehen verabscheut, wenn fremde Erfolge auf dem eigenen, nicht gewürdigten Wissen aufbauen.
Das gesagt, würde mich interessieren, wie Sie es heute halten: Lassen Sie den Leuten, die sich gerne reichlich bedienen, die Türe zu Ihrer geistigen Wohnung offenstehen, oder freuen Sie sich über eine Ausstattung, von der ausser Ihnen niemand weiss, geschweige denn Zugang hat?
Kai Hamann
Was Sie ausführen, ist für jeden logisch denkenden und um moralische Maßstäbe bemühten Menschen vollends nachvollziehbar.
Zwei Aspekte bewegen mich besonders:
- Die weitgehend fehlende Wahrnehmungsfähigkeit für das Prinzip geistigen Eigentums
- die weitgehend vorhandene Besoffenheitsloyalität zu und Betroffenheitsbekundung für ein Hoppla-jetzt-komm-ich-Edelmännchen.
Ich muß beschämt eingestehen: Ich hätte so etwas nie für möglich gehalten. Ich hatte gedacht, unsere Gesellschaft wäre schon viel weiter (höher?) entwickelt.
Kotz.
Wenn die Justiz da ähnlich wie in Baden Württemberg (vornehmlich Stuttgart) "funktioniert", dann sehe ich schwarz. Schwarz wie die CDU/CSU.
Sie haben recht, es handelt sich um Diebstahl geistigen Eigentums. Ich habe ähnliches erlebt, ohne mich wehren zu können. Daher wundere ich mich, dass angeblich noch keiner der Bestohlenen Strafanzeige erstattet hat.
"Guttenberg hat gravierende handwerkliche Fehler bei seiner juristischen Dissertation eingestanden, aber Täuschungsabsichten bestritten."
Entweder hat er betrogen oder aber er ist nicht in der Lage sein Elaborat eigenständig - den gängigen Regeln nach - zu beurteilen.
Beides ist unakzeptabel, die üble Mixtur erst recht.
... Realität beim Schutz denkerischer Leistungen aussieht.
Nach einigen eigenen Praxisübungen halte ich es (manchmal mit Bauchschmerzen) heute so, dass ich bestimmte Ergebnisse selber nutze, aber nicht mehr offen lege.
Es ist natürlich eine Diskrepanz, wenn man eigentlich gerne etwas vorantreiben und/oder beeinflussen möchte, aber das Gefühl beim Zusehen verabscheut, wenn fremde Erfolge auf dem eigenen, nicht gewürdigten Wissen aufbauen.
Das gesagt, würde mich interessieren, wie Sie es heute halten: Lassen Sie den Leuten, die sich gerne reichlich bedienen, die Türe zu Ihrer geistigen Wohnung offenstehen, oder freuen Sie sich über eine Ausstattung, von der ausser Ihnen niemand weiss, geschweige denn Zugang hat?
Kai Hamann
Was Sie ausführen, ist für jeden logisch denkenden und um moralische Maßstäbe bemühten Menschen vollends nachvollziehbar.
Zwei Aspekte bewegen mich besonders:
- Die weitgehend fehlende Wahrnehmungsfähigkeit für das Prinzip geistigen Eigentums
- die weitgehend vorhandene Besoffenheitsloyalität zu und Betroffenheitsbekundung für ein Hoppla-jetzt-komm-ich-Edelmännchen.
Ich muß beschämt eingestehen: Ich hätte so etwas nie für möglich gehalten. Ich hatte gedacht, unsere Gesellschaft wäre schon viel weiter (höher?) entwickelt.
Kotz.
Wer stellte denn bisher die Strafanzeigen und warum werden es immer mehr? Kann ja auch nicht sein, dass über jeden Satz einzeln geurteilt werden soll!?
Jeder Autor, dessen Recht verletzt wurde, darf dagegen klagen. Werden wohl einige sein.
Jeder Autor, dessen Recht verletzt wurde, darf dagegen klagen. Werden wohl einige sein.
Es muss auch in Richtung Uni ermittelt werden, immerhin wurde die Arbeit von Guttenberg als besonders gut bewertet. Sonst ist so ein Titel ja keinen Cent mehr wert.
schienen mir ergiebiger als die gegen Guttenberg: http://berlin2011.wordpre... und http://berlin2011.wordpre...
Warum sollte da gegen die Uni ermittelt werden? Soweit ich das verstanden habe, ist man schlicht und einfach nicht davon ausgegangen dass es sich bei der Arbeit um ein Plagiat handeln könnte. Es ist bei uns glücklicherweise immer noch so, dass nur Arbeiten näher auf Plagiate geprüft werden, wenn ein Verdacht in dieser Richtung vorliegt. So etwas kann nicht bei jeder eingereichten Arbeit gemacht werden, der Aufwand ist schlicht und einfach zu hoch.
schienen mir ergiebiger als die gegen Guttenberg: http://berlin2011.wordpre... und http://berlin2011.wordpre...
Warum sollte da gegen die Uni ermittelt werden? Soweit ich das verstanden habe, ist man schlicht und einfach nicht davon ausgegangen dass es sich bei der Arbeit um ein Plagiat handeln könnte. Es ist bei uns glücklicherweise immer noch so, dass nur Arbeiten näher auf Plagiate geprüft werden, wenn ein Verdacht in dieser Richtung vorliegt. So etwas kann nicht bei jeder eingereichten Arbeit gemacht werden, der Aufwand ist schlicht und einfach zu hoch.
Nun, wenn man vorbestraft ist, kann man immerhin nicht mehr verbeamtet und sicherlich auch kein Minister(präsident) oder Kanzler mehr werden. Da bleibt dann "nur" noch das Familienunternehmen.
Der Mann ist 39 und hat keine abgeschlossene Ausbildung. Der wird kein Beamter mehr; vielleicht sogenannter "politischer Beamter", das hat aber mit dem normalen Beamtenstatus nicht viel zu tun.
Nebenbei ist er natürlich "bürgerlich", Adel gibt es in Deutschland ja seit 1919 nicht mehr. Allerdings stammt der Begriff "Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte" aus Frankreich und hat in Deutschland so keine rechtliche Bedeutung.
Eine Vorstrafe ist kein Hindernis für die Besetzung hoher und höchster Ämter, man erinnere sich an Otto Graf Lambsdorff, dem von seinen politischen Freunden unmittelbar nach der rechtskräftigen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, öffentlich bestätigt wurde, er sei selbstverständlich weiterhin ministrabel. Oder man denke an Herrn Otto Wiesheu, der zwar im Vollrausch einen Menschen tot gefahren hat, was aber kein Hindernis war, um wenige Jahre später bayerischer Verkehrsminister zu werden.
Beide hätten allerdings mit dieser Vita nicht mehr als Beamte bestallt werden können.
Der Mann ist 39 und hat keine abgeschlossene Ausbildung. Der wird kein Beamter mehr; vielleicht sogenannter "politischer Beamter", das hat aber mit dem normalen Beamtenstatus nicht viel zu tun.
Nebenbei ist er natürlich "bürgerlich", Adel gibt es in Deutschland ja seit 1919 nicht mehr. Allerdings stammt der Begriff "Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte" aus Frankreich und hat in Deutschland so keine rechtliche Bedeutung.
Eine Vorstrafe ist kein Hindernis für die Besetzung hoher und höchster Ämter, man erinnere sich an Otto Graf Lambsdorff, dem von seinen politischen Freunden unmittelbar nach der rechtskräftigen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, öffentlich bestätigt wurde, er sei selbstverständlich weiterhin ministrabel. Oder man denke an Herrn Otto Wiesheu, der zwar im Vollrausch einen Menschen tot gefahren hat, was aber kein Hindernis war, um wenige Jahre später bayerischer Verkehrsminister zu werden.
Beide hätten allerdings mit dieser Vita nicht mehr als Beamte bestallt werden können.
Okay, um Sätze in eine Suchmaschine zu kopieren, müssen diese Sätze in digitaler Form vorliegen, was bei Abschlussarbeiten normalerweise nicht der Fall ist.
Der Bremer Professor Leisenberg, dem die Arbeit wohl in digitaler Form vorlag, konnte dadurch sehr einfach und schnell nach ersten Anhaltspunkten für Plagiate suchen, aber der ausschlaggebende Grund, warum er überhaupt eine Suchmaschine bemüht hat, war laut eigener Aussage, dass ihm die Inhomogenität bei Wortwahl und Ausdrucksweise in der Arbeit aufgefallen ist, als ob verschiedene Personen daran geschrieben hätten.
Erst daraufhin hat er einige Sätze in eine Suchmaschine eingegeben.
Diese Uneinheitlichkeit des Ausdrucks hätte eigentlich auch zwei so erfahrenen Professoren, wie es Guttenbergs Prüfer waren, auffallen müssen.
Jetzt könnte man fragen: Konnten oder wollten sie diese Tatsache nicht erkennen? Wenn man an die Spende denkt, mit der die Bayreuther Uni von der Klinik bedacht worden war, an der die Familie Guttenbergs die Aktienmehrheit hält, macht man sich so seine Gedanken ...
Nebenbei:
Ein Argument, das man oft als quasi-Entschuldigung hört, ist, dass "ja wohl jeder in seinem Leben schon mal geschummelt" hätte. Bei Abgabe einer akademischen Abschlussarbeit jedoch muss man mit seiner Unterschrift bestätigen, dass man die Arbeit allein und ohne fremde Hilfe angefertigt hat. Wenn man also schriftlich lügt, ist das eine völlig andere Liga als ein "haushaltsübliches" Schummeln.
"Okay, um Sätze in eine Suchmaschine zu kopieren, müssen diese Sätze in digitaler Form vorliegen, was bei Abschlussarbeiten normalerweise nicht der Fall ist."
es ist schon lange üblich, daß zur gebundenen ausgabe auch eine cd mit einer digitalen ausgabe abgegeben wird.
Zu Ihren (m.M.n. zu Recht) geschilderten Bedenken bezüglich der "Spende" des Klinikbetreibers (Rhönklinik AG?) passt auch, dass (nach Meldung der Nachrichten von RTL vom 02.03.11) "zu Guttenberg mittels Sondergenehmigung zur Promotion zugelassen worden sei, da dessen Noten im Studium eigentlich zu schlecht waren, um regulär eine Doktorarbeit beginnen zu dürfen"! (< sinngemäßes Zitat)
Man kann übrigens auch einzelne Wörter und ganze Sätze aus nicht in digitaler Form vorliegenden Quellen abtippen, nur so als Tipp mal.
"Okay, um Sätze in eine Suchmaschine zu kopieren, müssen diese Sätze in digitaler Form vorliegen, was bei Abschlussarbeiten normalerweise nicht der Fall ist."
es ist schon lange üblich, daß zur gebundenen ausgabe auch eine cd mit einer digitalen ausgabe abgegeben wird.
Zu Ihren (m.M.n. zu Recht) geschilderten Bedenken bezüglich der "Spende" des Klinikbetreibers (Rhönklinik AG?) passt auch, dass (nach Meldung der Nachrichten von RTL vom 02.03.11) "zu Guttenberg mittels Sondergenehmigung zur Promotion zugelassen worden sei, da dessen Noten im Studium eigentlich zu schlecht waren, um regulär eine Doktorarbeit beginnen zu dürfen"! (< sinngemäßes Zitat)
Man kann übrigens auch einzelne Wörter und ganze Sätze aus nicht in digitaler Form vorliegenden Quellen abtippen, nur so als Tipp mal.
Wer ab "seit kurzem" seine Doktorarbeit schreibt, muss nun sehr fleißig sein, die Prüfer auch.
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