Haushaltsstreit Verfassungsgericht kippt rot-grünen NRW-Haushalt
Rückschlag für die rot-grüne Minderheitsregierung in NRW: Mit der Abweisung ihres Nachtragshaushalts rücken Neuwahlen in dem Bundesland einen Schritt näher.
Das nordrhein-westfälische Landesverfassungsgericht hat den rot-grünen Nachtragsetat für 2010 für nichtig und damit verfassungswidrig erklärt. Das Münsteraner Gericht gab damit einer Klage der CDU/FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag statt.
Der Nachtragshaushalt sah wie der noch nicht verabschiedete Landesetat 2011 eine Neuverschuldung von 7,1 Milliarden Euro vor.
Das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht hatte in der jüngsten Vergangenheit Spekulationen genährt, es könnte noch vor der Sommerpause zu Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen kommen. Das bevölkerungsreichste Bundesland wird seit dem vergangenen Jahr von einem rot-grünen Minderheitskabinett regiert.
Aus dem Beginn der Urteilsverkündung ging zunächst noch nicht hervor, ob das Gericht den vollständigen Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erklärt hat oder nur Teile davon.
- Datum 15.03.2011 - 11:04 Uhr
- Quelle dpa, AFP, Reuters
- Kommentare 37
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....berichtet, die Regierung sehe sich außerstande verfassungsgerecht zu budgetieren. Nun hat sie Ausgaben getätigt, als würde das Budget doch der Verfassung gerecht. Jetzt ist mehr ausgegeben, als man hat. Was will die Regierung tun? Rot/Grün können nach eigenen Aussagen zusammen nicht verfassungsgemäß regieren. Das müsste ja auch nach einer Neuwahl gelten. Und wer kann eine Partei wählen, die sagte, sie könne die Verfassung nicht einhalten? Also irgendwie ist das ungünstig. Oder haben Die damals geflunkert und können doch?
... könnten bei der derzeitigen politischen Gesamtstimmung zu einem heftigen Rohrkrepierer für die NRW-Opposition werden. Es mag sein, dass das Ausgabenverhalten der Regierungskoalition formal nicht verfassungsgemäß ist (ob es dasjenige der "alten" Regierung war, wurde nicht gerichtlich geklärt). Es ist auch kritisch zu hinterfragen, ob NRW nicht wirklich über seine Verhältnisse "regiert wird". Trotzdem dürften bei der Opposition derzeit die Sorgenfalten überwiegen - aber jetzt können sie die von ihnen eingereichte Klage auch nicht mehr rückgängig machen. Man wird sehen, wie kompromissfähig man in NRW noch wird. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die NRW-CDU im Eintausch für eine "offizielle" Regierungsbeteiligung auch einige heilige Kühe schlachten würde... Die F.D.P. in NRW brauchen sie dazu ja nicht.
Na dann auf in die Schlacht Herr Röttgen. Ich habe ja mal tatsächlich einmal geglaubt Sie wären einer der nicht-korrumpierten CDU Politiker. Seit der Laufzeitverlängerung glaube ich das nichtmehr. Und jetzt diese hastige und äusserst elastische Kehrtwende? Viel Spaß im Wahlkampf...
Weshalb gibt es eigentlich einen Straftatbestand der "Nötigung von Verfassungsorganen" (§ 105 StGB), aber keinen der "Nötigung durch Verfassungsorgane"?
Bisher war jede Regierung auf kommunaler, Länder- oder Bundesebene, an der SPD, Grüne und/oder Linke beteiligt waren oder noch sind, eine Nötigung des Wählers, besonders der Geldbörse des Steuerzahlers!
Schade nur, dass es Verfassungsgerichten ähnlich geht wie Päpsten: Sie können zwar viel (überwiegend berechtigt) anmahnen, haben aber kaum Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen.
Die alte Regierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hat der neuen Regierung eine Altlast von über 1,5 Milliaden Euro zur Sanierung der West LB überlassen. Hat die CDU und das Gericht in NRW diese Situation ausgeblendet? Nur Neuwahlen von Seiten Herrn Röttgen zu fordern sind keine Alternative.
schon bei #5 auf jemanden zu treffen, der den Anlass für den formal verfassungswidrigen Nachtragshaushalt, nämlich eine unglaubliche Schlamperei der Regierung Rüttgers/wie-hieß-doch-der-Vize? (sh. auch http://www.nrw.de/meldung...) nicht vergessen hat; danke, Deichfürst.
Schön wäre allerdings gewesen, wenn schon der Autor der weitgehend unreflektiert verbreiteten dpa-Meldung sich erinnert hätte - dann wäre sicher vermieden worden, dass viele Medien hier von einer "schweren Schlappe für Rot-Grün" o.ä. faseln und ausgerechnet Herr Röttgen sich zum Obersaubermann aufplustern kann. Von solch unterirdischen Hetz-Kommentaren wie z.B. weiter oben von "Freiheitsfreund" (http://www.zeit.de/politi...) mal ganz zu schweigen.
schon bei #5 auf jemanden zu treffen, der den Anlass für den formal verfassungswidrigen Nachtragshaushalt, nämlich eine unglaubliche Schlamperei der Regierung Rüttgers/wie-hieß-doch-der-Vize? (sh. auch http://www.nrw.de/meldung...) nicht vergessen hat; danke, Deichfürst.
Schön wäre allerdings gewesen, wenn schon der Autor der weitgehend unreflektiert verbreiteten dpa-Meldung sich erinnert hätte - dann wäre sicher vermieden worden, dass viele Medien hier von einer "schweren Schlappe für Rot-Grün" o.ä. faseln und ausgerechnet Herr Röttgen sich zum Obersaubermann aufplustern kann. Von solch unterirdischen Hetz-Kommentaren wie z.B. weiter oben von "Freiheitsfreund" (http://www.zeit.de/politi...) mal ganz zu schweigen.
Es ist schon nicht unbedenklich, wenn ein Gerichtssenat verbindlich über einen Gegenstand entscheidet, der originär parlamentarische Kompetenz ist. Der Haushalt ist Kernkompetenz des Parlaments. Ob in der Begründung auch gleich noch Tipps zum richtigen Sparen verankert sind? Dann können wir unsere Parlamente gleich vergessen und Gerichtssenate über die Eckpunkte der Politik entscheiden lassen.
Das würde jedenfalls das Geld sparen, das die Parlamente kosten.
Keine Gerichte? Das wäre ein Freibrief für das Parlament, Verfassungsbrüche ungestraft durchzuführen. Wollen Sie das ?
Keine Gerichte? Das wäre ein Freibrief für das Parlament, Verfassungsbrüche ungestraft durchzuführen. Wollen Sie das ?
Ja, jetzt Neuwahlen.
In NRW kann Rot/Grün den Weg in die Ökologische Industrie- und Landwirtschaftrevolution mit einer anständigen Mehrheit weitergehen...und und und
oder der Laufzeitverlängerungsnichtmögeraberumsetzer Röttgen,
macht Marktpolitik mit der Klientel FDP.
Ich werde seit langer langer Zeit wieder Wahlkampf machen.
Bürger laßt das Warten auf bessere Tage! Steht auf!
darauf verweisen kann dass die Vorgänger-Regierung auch nicht besser gewirtschaftet hat oder zT mit ihre Politik auch zusätzliche Schulden hinterlassen hat,stellt sich mir die Frage wie Frau Kraft so unrealistisch sein konnte (für mich unverständlich)und gehofft hat dass das Verfassungsgericht zu Gunsten ihres Haushalts sprechen würde.
Ehrlicher wäre es gewesen gleich einen Verfassungsgemässen Haushalt aufzustellen oder den Wähler zu fragen.Noch kann sie das Heft in die Hand nehmen.Aber lange Zeit hat sie dazu nicht mehr.Der Eindruck der nun hinterlassen wird,ob sie die Sache im Griff hat oder Herrn Röttgen das letzte Wort hat,wird nicht wenig Einfluss bei Neuwahlen haben.Ich hab sie für vorausschauender gehalten.Schade.
und wer hat den Haushalt 2010 gemacht?
Tipp, die Landtagswahlen waren erst danach.
Der aktuelle Haushalt, direkt von der aktuellen Regierung entworfen ist da gar nicht betroffen.
und wer hat den Haushalt 2010 gemacht?
Tipp, die Landtagswahlen waren erst danach.
Der aktuelle Haushalt, direkt von der aktuellen Regierung entworfen ist da gar nicht betroffen.
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