Nebenverdienste Abgeordnete erlauben Blick in den Geldbeutel

Bislang waren die Nebenverdienste der Bundestagsabgeordneten weitgehend Privatsache. Das wird sich jetzt ändern.

Wer als Bundestagsabgeordneter nebenher verdient, muss dies veröffentlichen. So verlangt es das Abgeordnetengesetz. Dazu tragen Abgeordnete bislang ihre Nebenverdienste in ein dreistufiges Modell ein. Was aus diesem System jedoch nicht ersichtlich wird, ist die genaue Höhe der Einkünfte: So kann ein Abgeordneter in Stufe 3 beispielsweise ein Einkommen von 7000 Euro haben – aber auch von mehreren Zehntausend Euro.

Dieses Verfahren soll sich nun ändern. Die Rechtsstellungskommission des Bundestags empfiehlt ein neues siebenstufiges Modell: Es beginnt mit Stufe 1 ab einem zusätzlichen Jahreseinkommen von 10.000 Euro und endet mit Stufe 7 mit Einkünften von mehr als 150.000 Euro pro Jahr. Einkünfte unter 10.000 Euro müssen künftig nicht mehr angezeigt werden. Auch fällt die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister, Staatsminister oder Parlamentarischer Staatssekretär weg.

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Die Neuregelung würde das alte dreistufige Modell ablösen. Der Beschluss der Kommission muss nun vom zuständigen Ausschuss beraten und dann dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Da die Empfehlung jedoch mit Zustimmung aller Fraktionen getroffen wurden, ist die Zustimmung des Parlaments wahrscheinlich.

Die Opposition begrüßte die Neuregelung. "Damit sind nun endlich auch hohe Nebeneinkommen erkennbar", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann. Die Rechtsstellungskommission habe mit den Empfehlungen "auf Initiative der SPD die Konsequenzen aus der Debatte um die zahlreichen bezahlten Reden von Guido Westerwelle" gezogen. Westerwelle hat seine Bezüge als Bundestagsabgeordneter und Fraktionschef zwischen 2005 und 2009 durch bezahlte Vorträge bei Banken und Hotelketten aufgebessert.

Kritiker bemängeln seit Langem die Intransparenz des bisherigen Systems zur Erfassung der Nebeneinkünfte. Organisationen wie Transparency International oder Lobby Control fordern unter anderem, die Stufen für Nebeneinkünfte der Abgeordneten präziser auszuweisen. Außerdem bemängeln sie die schwachen Vorgaben. Vor allem Rechtsanwälte und Berater würden durch Schlupflöcher von der bisherigen Regelung profitieren.

Einigen Politikern hingegen gehen sogar die bisherigen Richtlinien zur Offenlegung schon zu weit. So haben in der Vergangenheit bereits mehrere Abgeordnete vor Gericht gegen die Offenlegung ihrer Verdienste geklagt, darunter der ehemalige Innenminister und Rechtsanwalt Otto Schily. Der SPD-Politiker Schily hatte sich geweigert, die Honorare aus seiner Anwaltstätigkeit präzise der Bundestagsverwaltung zu melden – war allerdings vor Gericht gescheitert.

 
Leser-Kommentare
  1. ..wären auch mal interessant. aber nicht aus voyeurismus, sondern als vorstufe zu einem modell der umverteilung von reichtum. wenn wir weiter den absprung verpassen und uns dem internationalen kapitalmarkt an den hals werfen, ohne sein deo zu kennen, dann schrumpfen wir eklig. aufgemerkt.

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    "und die boni der banker wären auch mal interessant. aber nicht aus voyeurismus, sondern als vorstufe zu einem modell der umverteilung von reichtum."

    Alle grossen Banken sind Aktiengesellschaften, die ein mal im Jahr einen Geschäftsbericht veröffentlichen. Da stehen auch die Bonuszahlungen drin, die sind keine Geheimnisse.

    Das im Parlament die gleiche Art von Transparenz herschen sollte halte ich für selbstverständlich.

    "und die boni der banker wären auch mal interessant. aber nicht aus voyeurismus, sondern als vorstufe zu einem modell der umverteilung von reichtum."

    Alle grossen Banken sind Aktiengesellschaften, die ein mal im Jahr einen Geschäftsbericht veröffentlichen. Da stehen auch die Bonuszahlungen drin, die sind keine Geheimnisse.

    Das im Parlament die gleiche Art von Transparenz herschen sollte halte ich für selbstverständlich.

  2. der Steinbrück wäre doch ein viel passenderes Beispiel, für dieses Thema, lässt sich kaum im Bundestag blicken und hält lieber reden in der privaten Wirtschaft und kassiert kräftig ab. Musste er eigentlich angeben war er mit seinem Lügenwerk von einen Buch verdient hat, würde mich mal Interessieren.

  3. Es könnte auch bedeuten, daß sie zu ihrer Raffgier ganz offen und schamlos stehen: in diesem Falle kein gutes Zeichen.

  4. ...verschwiegen. Oder was spräche dagegen alle Zahlen exakt offenzulegen? Immerhin sind sie Doppelverdiener im Parlament an sich schon ein Unding.

    "Auch fällt die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister, Staatsminister oder Parlamentarischer Staatssekretär weg."

    Was bedeutet das, was ist der Grund für den Wegfall?

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    Wenn sie es wirklich transparent machen wollten, dann würden einfach alle Einkünfte offengelegt werden. Alles andere ist Verschleierungstaktik.

    MFG

    Wenn man eine Bereich angeben muss, welchen Betrag man dazuverdient hat, geht man in erste Linie davon aus, dass ein Unternehmen dafür gezahlt hat. Damit das eindeutig ist, ist es sinnvoll die Nebeneinkünfte aus Bundesminister, Staatsminister oder Parlamentarischer Staatssekretär nicht dort enthalten zu haben.
    Wenn bei einer Person die zehnte Stufe angegeben wird, könnte diese ja sagen, dass es alles aus den Posten sind, die er für Deutschland ausführt. Damit man deutlich sagen kann, dass die Person das ganze Geld aus der Wirtschaft bekommt, ist diese Regelung sinnvoll.

    Was natürlich witzlos ist, ist die Grenze bei 150.000€ pro Jahr. Ich weiß leider nicht, wie viele das Übersteigen würden, ich denke jedoch, dass es bei einigen der Fall sein wird. Und entweder man sagt, dass eine Person, dessen Zuverdienste so hoch oder höher sind, ist ab dieser Summe ein Lobbyist oder man erhöht die Anzahl der Stufen und damit auch die Beträge.

    Darüber hinaus finde ich auch nachteilig, dass die Herkunft der Summe nicht angezeigt wird. Ist doch interessanter zu wissen, ob die Zuverdienste aus einer privaten Kanzlei oder einem veröffentlichen Buch oder aus irgendeiner anderen Quelle stammen.

    Wenn sie es wirklich transparent machen wollten, dann würden einfach alle Einkünfte offengelegt werden. Alles andere ist Verschleierungstaktik.

    MFG

    Wenn man eine Bereich angeben muss, welchen Betrag man dazuverdient hat, geht man in erste Linie davon aus, dass ein Unternehmen dafür gezahlt hat. Damit das eindeutig ist, ist es sinnvoll die Nebeneinkünfte aus Bundesminister, Staatsminister oder Parlamentarischer Staatssekretär nicht dort enthalten zu haben.
    Wenn bei einer Person die zehnte Stufe angegeben wird, könnte diese ja sagen, dass es alles aus den Posten sind, die er für Deutschland ausführt. Damit man deutlich sagen kann, dass die Person das ganze Geld aus der Wirtschaft bekommt, ist diese Regelung sinnvoll.

    Was natürlich witzlos ist, ist die Grenze bei 150.000€ pro Jahr. Ich weiß leider nicht, wie viele das Übersteigen würden, ich denke jedoch, dass es bei einigen der Fall sein wird. Und entweder man sagt, dass eine Person, dessen Zuverdienste so hoch oder höher sind, ist ab dieser Summe ein Lobbyist oder man erhöht die Anzahl der Stufen und damit auch die Beträge.

    Darüber hinaus finde ich auch nachteilig, dass die Herkunft der Summe nicht angezeigt wird. Ist doch interessanter zu wissen, ob die Zuverdienste aus einer privaten Kanzlei oder einem veröffentlichen Buch oder aus irgendeiner anderen Quelle stammen.

  5. Wenn sie es wirklich transparent machen wollten, dann würden einfach alle Einkünfte offengelegt werden. Alles andere ist Verschleierungstaktik.

    MFG

    Antwort auf "Immer noch..."
  6. Ich denke, ein Bundestagsabgeordneter, der seinen Beruf ERNSTHAFT betreibt, hat eigentlich keine Zeit für Nebentätigkeiten. Und Stufe sieben 150.000 Euro NEBEN(!)Einkünfte - das lässt ja Schlimmes ahnen. Wer hier noch einmal über die Politikerverdrossenheit meckert.

    Mein Vorschlag:
    Die Nebeneinkünfte werden mit den Diäten verrechnet so wie das bei ALG II-Empfängern geschieht. Man kann ja, wie dort, einen Freibetrag von 100 Euro einräumen ...

  7. Jetzt warten wir erstmal ob das auch wirklich ein Gesetz wird. Wir wissen ja alle wer derzeit regiert und wer letzte Woche erst wieder den Strafbestand der Abgeordnetenbestechung sowie die Ratifizierung des Anti-Korruptionsabkommens abgewehrt hat.

    Ich bezweifel mal ganz stark, dass Schwarz/Geld dieses Gesetz im Bundestag beschließt...

  8. Was soll denn DAS heissen:
    .
    "Auch fällt die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister, Staatsminister oder Parlamentarischer Staatssekretär weg."
    .
    Gerade hier ist doch eine Nebentätigkeit ganz besonders brisant ! Klarer Fall: Man will noch immer nicht mit den Tatsachen heraus und liefert in Fortsetzung schon wieder so ein faules Ei.
    .
    In den USA muss der Präsident seine Steuererklärung veröffentlichen - im Detail. Da fielen unsere sog. Volksvertreter allesamt in Schockstarre um ! Auch die Linken der Grünen.

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    Der Absatz
    "Auch fällt die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister, Staatsminister oder Parlamentarischer Staatssekretär weg."
    bedeutet nicht dass z.B. die Minister nichts mehr anzeigen müssen, sondern, dass der Job "Minister für xyz" nicht mehr bei den Nebenverdiensten auftaucht.

    Derzeit ist es so, dass ein Ministerposten im Abgeordnetengesetz als Nebenjob gilt und dann als Stufe 3 Nebentätigkeit aufgeführt wird, siehe z.B. hier für Aigner, http://www.bundestag.de/b...). Das macht also schon Sinn, das zu ändern.

    Der Absatz
    "Auch fällt die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister, Staatsminister oder Parlamentarischer Staatssekretär weg."
    bedeutet nicht dass z.B. die Minister nichts mehr anzeigen müssen, sondern, dass der Job "Minister für xyz" nicht mehr bei den Nebenverdiensten auftaucht.

    Derzeit ist es so, dass ein Ministerposten im Abgeordnetengesetz als Nebenjob gilt und dann als Stufe 3 Nebentätigkeit aufgeführt wird, siehe z.B. hier für Aigner, http://www.bundestag.de/b...). Das macht also schon Sinn, das zu ändern.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
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