Sicherungsverwahrung Karlsruhe zwingt die Regierung zum Umbruch
Nach den Rügen des Menschenrechtsgerichtshofs und jetzt des Bundesverfassungsgerichts muss die Sicherungsverwahrung völlig neu gestaltet werden.
Welche Rüge für die Rechtspolitik in Bund und Ländern! Wohl nie zuvor ist vom höchsten deutschen Gericht eine Gesetzgebung so hart und umfassend kritisiert worden wie jetzt die Sicherungsverwahrung. Das gesamte Bundesrecht zu dieser Verwahrung samt ihrem Vollzug in den Ländern ist nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Das gilt vor allem auch für die bedenkenlosen anhaltenden Verschärfungen und rechtsstaatlichen Entgrenzungen seit 1998.
Nur die Rücksichtnahme auf Sicherheitsinteressen der Bevölkerung bei sofortiger, unvorbereiteter Entlassung vieler Verwahrter hat das Gericht daran gehindert, zusätzlich die Nichtigkeit der Gesetze festzustellen. Es hat deswegen den Unter-Gerichten aufgegeben, alle auf nachträglich verlängerter Laufzeit oder nachträglicher Anordnung beruhenden Unterbringungen anhand strenger Maßstäbe bis Ende des Jahres zu überprüfen.
Lediglich bei "hochgradiger Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" und "zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störungen" dürfen Sicherheitsverwahrte weiter in einem neu gestalteten, "den allgemeinen Lebensverhältnissen angepassten Rahmen" untergebracht werden. Den Gefangenen sind "realistische Entlassungsperspektiven" zu eröffnen. Alle anderen Verwahrten – immerhin einige Dutzend – sind bis dahin zu entlassen. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen bis Mai 2013 ein "freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept" für diese strafrechtliche Maßregel in Bundes- und Landesgesetzen sowie neuartige Unterbringungseinrichtungen schaffen.
Die Karlsruher Richter haben erwartungsgemäß einen tragbaren Kompromiss zwischen eigenen Entscheidungen von 2004 und den beiden Urteilen des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs von 2009 und 2011 gefunden. Einen Kompromiss zugleich zwischen unabdingbaren Sicherheitsbelangen der Bevölkerung und unantastbaren Freiheitsrechten des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention. Sie haben es nicht auf die befürchtete Konfrontation mit dem Europäischen Gericht ankommen lassen. Das ist weise. Anderenfalls hätten wir mit weiteren Verurteilungen Deutschlands rechnen müssen. Sie hätten unsere Interventionen bei Menschenrechtsverstößen anderer Länder konterkariert.
Das Verfassungsgericht erkennt nun gleichfalls an, dass jene nachträgliche Aufhebung der im früheren Gesetz festgelegten Begrenzung einer Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre gegen das Rückwirkungsverbot verstößt. Die damalige Aufhebung enttäuschte rechtsstaatliches Vertrauen in die im Strafurteil angeordneten Sanktionen. Sie zerstörte Lebensplanungen. Erst recht gilt das für jede nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung, von der im Urteil überhaupt keine Rede ist. Sie beruht noch nicht einmal auf einer Gefährlichkeitsvoraussage im Urteil.
Allein solche Möglichkeit nachträglicher Freiheitsentziehung nach Strafverbüßung droht heute einigen Tausend Strafgefangenen. Sie erfüllen die gesetzlichen "formellen Voraussetzungen nachträglicher Sicherungsverwahrung". Aber nur für weniger als ein Prozent käme das später tatsächlich infrage. Sie alle, ihre Angehörigen, ebenso die Vollzugsmitarbeiter leben in völliger Ungewissheit, was am Ende der Strafe sein wird. Das ist unerträglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ebenfalls wie zuvor das Europäische Gericht entschieden, dass Sicherungsverwahrung den Verboten der Rückwirkung und Doppelbestrafung unterliegt. Es übernimmt den Maßstab der Straßburger Richter: die tatsächliche, nämlich strafgleiche Ausgestaltung und Wirkung der Verwahrung. Damit legt es die Finger in die Wunde politischer Unterlassungen: Sicherungsverwahrte wurden bislang schon im Strafvollzug von Behandlungs- und Lockerungsmöglichkeiten ausgenommen. Obwohl sie nach Verbüßung der schuldangemessenen Strafe mit ihrer weiteren Verwahrung ein "Sonderopfer" zugunsten des Gesellschaftsschutzes erbringen, wurden sie weitgehend wie Strafgefangene behandelt.
- Datum 04.05.2011 - 19:37 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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mal wieder...
die Regierenden mit der Gesetzgebung umgehen.
ist schon so, dass man fast gar nicht glauben kann, dass ein beträchtlicher Teil des Parlamentes mit Rechtsanwälten besetzt ist.
Die verfasssungswidrigen Gesetze nehmen seit Jahren dermaßen überhand, dass man nur noch den Kopf schütteln kann, wie gestandene Rechtsanwälte verfassungwidrigen und menschenrechtswidrigen Gesetzen zustimmen.
Es gibt in Deutschland so sehr viel Unrecht durch Legislative, Judikative und Exekutive, - und das seit Jahrzehnten immer und
immer wieder, dass man Deutschland nun wirklich als einen Unrechtsstaat bezeichnen kann.
Anhand der mehr als zahlreichen Bsp. aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft läßt sich dieser Beweis leicht erbringen.
Traurig genug, dass man seit Jahrzehnten nichts tut, um einen Unrechtsstaat wieder auf den Kurs der Gerechtigkeit zu bringen.
Diese Weisung kommt aus Brüssel. Übernationales Recht, welches ohne eine gewählte Legislative zustande kommt, wird angewandt.
Wir haben es hier klar mit schwindenden Rechten des Bürgers zu tun. Anstehende Prozeße werden als alternativlos verkauft.
Es gibt 4 Dinge die alternativlos sind, man muß essen, trinken, schlafen und sterben. Alternativlos .... einst verabschiedeten wir uns vom Absolutismus.
Wo Alternativlosigkeit zum absoluten Faktum wird, wird Widerstand zur Pflicht. Ich verweise hier auf das Grundgesetz. Artikel 20 Absatz 4.
Sehr geehrter Herr Gerald,
zuerst sei angemerkt, dass die nun anstehende Revision der Gesetzgebung vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in KARLSRUHE verordnet wurde. Nicht die böse EU ist jetzt verantwortlich dafür, dass ein offenbar massiv verfassungswidriges Gestz nun überarbeitet werden muss. Mal ganz abgesehen davon ist, trotz dem Demokratiedefizit der EU, sind das gesamte EU-Parlament direktdemokratisch vom Bürger gewählt sowie sämtliche anderen Institutionen der EU zumindest indirektdurch die Bundesregierung mitlegitimiert. Und auch wenn alternativlos zum politischen Unwort des Jahres gewählt wurde trifft es in einigen Fällen schlicht und einfach zu. Zum Beispiel, wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Dann ist seine Überarbeitung alternativlos.
Sehr geehrter Herr Gerald,
zuerst sei angemerkt, dass die nun anstehende Revision der Gesetzgebung vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in KARLSRUHE verordnet wurde. Nicht die böse EU ist jetzt verantwortlich dafür, dass ein offenbar massiv verfassungswidriges Gestz nun überarbeitet werden muss. Mal ganz abgesehen davon ist, trotz dem Demokratiedefizit der EU, sind das gesamte EU-Parlament direktdemokratisch vom Bürger gewählt sowie sämtliche anderen Institutionen der EU zumindest indirektdurch die Bundesregierung mitlegitimiert. Und auch wenn alternativlos zum politischen Unwort des Jahres gewählt wurde trifft es in einigen Fällen schlicht und einfach zu. Zum Beispiel, wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Dann ist seine Überarbeitung alternativlos.
Gerichtshof bedurft, um zu erkennen, dass eine Sicherheitsverwahrung = Strafvollzug ohne Perspektive auf Wiedereingliederung eher an das Mittelalter erinnert, ebenso menschenfeindlich ist, wie die Steinigung wegen Ehebruches. Trotz dieser und unendlich vieler anderer Rechtbrüche, wie z.B. die gelebte Praxis Väter den Umgang mit ihren Kindern zu verwehren, aber auch ein Euro-Jobs und vieles in der Hartz IV Gesetzgebung, wird sich ständig auf die Brust geklopft: Unser Rechtsstaat, das Recht auf Freiheit, wir Demokraten ...
Jedoch der Rechtstaat kümmert sich nicht um Gerechtigkeit, sondern meint, dass einem fast immer der Klageweg offen steht ...
Die Freiheit bezieht sich beinahe nur auf die Freiheit Wählen zu gehen und nicht auf die wirtschaftliche Freiheit aller Bürger,
und was an Demokratieabbau in den letzten zwanzig Jahren stattgefunden hat, haben alle miterlebt. Es gibt immer mehr Ämter, die sich in die privatesten Belange der Bundesbürger einmischt. Klar, dass in so einem gesellschaftlichem Klima, die Rechte von Gefangenen/Tätern, aber auch deren Opfer auf der Strecke bleiben.
Wenn das Urteil das Ergebnis unserer Verfassung ist, dann bleibt nur eines. Die Verfassung zu ändern.
"Wenn das Urteil das Ergebnis unserer Verfassung ist, dann bleibt nur eines. Die Verfassung zu ändern."
Nur zu. Skizzieren Sie doch schon mal, wie Sie unser GG denn gerne hätten.
"Wenn das Urteil das Ergebnis unserer Verfassung ist, dann bleibt nur eines. Die Verfassung zu ändern."
Nur zu. Skizzieren Sie doch schon mal, wie Sie unser GG denn gerne hätten.
Entlassung frei, im Sinne der Freiheiten jedes unbestraften Bürgers, wären:
www.carechild.de/news/akt...
"Zukünftig droht Sexualstraftätern nach ihrer Entlassung eine weitere Haftstrafe von bis zu 3 Jahren, statt bisher 1 Jahr, sofern sie gegen Auflagen verstossen. Als Auflagen kann das Gericht im Rahmen der Führungsaufsicht die regelmässige Meldung bei der Polizei, den regelmässigen Besuch bei einem Therapeuten etc. anordnen. Neu ist ausserdem, dass Sexualstraftätern durch Auflagen die Kontaktaufnahme zu Kindern generell verboten werden kann. Zudem ist es künftig möglich für entlassene Sexualstraftäter die Führungsaufsicht unbefristet -nötigenfalls also lebenlang- anzuordnen. Bislang war die Führungsaufsicht auf 5 Jahre befristet."
...das Handeln der Bundesregierung genau so zäh wird wie bei Hartz IV....?
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