Wahlrecht Merkel spielt wieder mit dem Restrisiko
Die CDU weigert sich, das Wahlrecht zu reformieren. Dadurch nimmt die Kanzlerin eine Legitimationskrise zukünftiger Regierungen in Kauf, kommentiert Joachim Behnke.
Was hat eigentlich die Atomkatastrophe von Fukushima mit den Überhangmandaten zu tun? Zugegeben, auf den ersten Blick sehr wenig, auf den zweiten Blick jedoch sind beide Paradebeispiele für die Art und Weise, mit der die jetzige Regierungskoalition mit Problemen umgeht, insbesondere den sogenannten Restrisiken.
Vereinfacht gesagt sind Restrisiken Gefahren, von denen man glaubt, dass man sich erlauben kann, sie zu ignorieren. Im Falle der Atomkraft ist dies der GAU, eine Gefahr, die der Regierung ohne Weiteres vernachlässigbar erschien, bis sie durch Fukushima eines anderen belehrt wurde.
Man kann sich zurzeit manchmal des Gedankens nicht erwehren, die jetzige Regierung sei geradezu darum bemüht, es zu einem Markenzeichen ihrer Politik werden zu lassen, mit aller Entschiedenheit die Probleme zu bekämpfen, die sie selbst zuvor verursacht hat. Im Moment hat die Regierungskoalition jedenfalls ein weiteres Problem geschaffen, das nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten der Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, durchaus das Zeug dazu hat, eine "Staatskrise" hervorzubringen.
Die Union nimmt mit ihrer Weigerung, bei der Neuregelung des Wahlrechts die Überhangmandate zu beseitigen, eine Legitimationskrise zukünftiger Regierungen in Kauf. Derzeit beraten die Parteien über die Formulierung eines neuen Bundeswahlgesetzes, da sie aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 zu dem sogenannten negativen Stimmgewicht dazu verpflichtet sind, bis Ende Juni ein neues Wahlgesetz vorzulegen, das diesen absurden Effekt verhindert.
Beim negativen Stimmgewicht handelt es sich um den Effekt, dass eine Partei weniger Sitze bekommen kann, wenn sie mehr Stimmen erhält, und umgekehrt. Das negative Stimmgewicht ist eng verknüpft mit den Überhangmandaten, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr dort nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Der einfachste Weg, das negative Stimmgewicht zu beseitigen, bestünde daher darin, die Entstehung von Überhangmandaten zu verhindern oder zumindest deren Effekt zu neutralisieren. SPD, Grüne und Linke haben inzwischen jeweils einen Gesetzesentwurf in diesem Sinn vorgelegt. Lediglich die Regierungsparteien haben sich noch zu keinen Entwurf durchringen können. Damit ist klar, dass die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist nicht mehr einzuhalten ist.
- Überhangmandate
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Überhangmandate entstehen immer dann, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Erststimmen mehr Direktmandate erzielt, als ihr durch den Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen würde.
Bei Bundestagswahlen wird zuerst festgestellt, wie viele Mandate einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit zustehen. Dann werden diese Mandate – basierend auf den Zweitstimmenergebnissen in den einzelnen Bundesländern – auf die Länder verteilt.
In jedem Bundesland wird dabei einzeln geprüft, wie viele Mandate die Partei dort durch Direktmandate bereits erhalten hat. Die übrigen Mandate, die der Partei in diesem Bundesland laut Zweitstimmenergebnis zustehen, werden anschließend der Partei über ihre jeweilige Landeslisten zugeteilt.
Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erlangt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie trotzdem alle Direktmandate behalten. Denn die Kandidaten, die in ihren Wahlkreisen mit der Erststimme direkt gewählt wurden, haben das Recht, auf jeden Fall in den Bundestag einzuziehen. Dadurch entstehen Mandate, die über die Mandat-Anzahl durch das Zweitstimmenergebnis "überhängen". Diese überzähligen Mandate nennt man Überhangmandate.
- Negatives Stimmgewicht
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Von einem negativen Stimmgewicht spricht man, wenn eine Partei durch weniger Stimmen Mandate hinzugewinnt – oder Mandate verliert, wenn sie mehr Stimmen bekommt. Bei Bundestagswahlen ist das schon mehrfach geschehen. Nach Berechnungen von wahlrecht.de hätte beispielsweise bei der Wahl 2002 die SPD ein Bundestagsmandat hinzugewonnen, hätten alle 46.322 SPD-Wähler eines bestimmten Wahlkreises nicht gewählt.
Der Grund: Die "fehlenden" 46.322 Stimmen wären zu wenige gewesen um Auswirkungen auf die Anzahl der bundesweiten SPD-Zweitstimmenmandate zu haben. An ihnen hätte sich nichts geändert. Bei der Verteilung der sozialdemokratischen Zweitstimmenmandate auf die einzelnen Bundesländer hätte es aber eine Verschiebung gegeben: Das Bundesland mit den "fehlenden" Stimmen (im vorliegenden Beispiel Thüringen) hätte ein SPD-Zweitstimmenmandat weniger bekommen, ein anderes Bundesland (hier: Bremen) eines mehr. An der Gesamtzahl der thüringischen SPD-Sitze hätte sich dennoch nichts geändert, denn die Partei gewann dort damals mehr Direktmandate, als ihr nach Zweistimmenergebnis zustanden. Diese Überhangmandate wären ihr trotz der "fehlenden" Stimmen geblieben. Bremen aber hätte einen SPD-Abgeordneten mehr in den Bundestag schicken können, die SPD-Fraktion dort wäre einen Sitz größer gewesen, als sie es tatsächlich war.
Der Hintergrund dieser Untätigkeit der Regierungskoalition besteht darin, dass die Union als einzige Partei gerne an den Überhangmandaten festhalten möchte und sich in diesem Punkt anscheinend auch nicht mit der FDP zu einigen vermag. Es ist nicht schwer, eine Erklärung für dieses Verhalten zu finden. Derzeit profitiert die Union massiv von ihren 22 Überhangmandaten (zu Beginn der Legislaturperiode waren es sogar 24; zwei Abgeordnete schieden aber seither aus, ihre Plätze wurden nicht neu besetzt). Offensichtlich beabsichtigt die Partei der Kanzlerin, diesen Vorteil auch in künftigen Wahlen für sich verbuchen zu können.
Angesichts der schlechten Regierungsbilanz und der katastrophalen Umfragewerte ist es menschlich durchaus verständlich, dass führende Unionspolitiker damit liebäugeln, sich durch das Wahlsystem zusätzliche Sitze und womöglich sogar Mehrheitsmöglichkeiten zu verschaffen, die die Union aufgrund des Wählerwillens wohl auch nach ihrer eigenen Überzeugung nicht mehr erreichen kann. Doch in ihrem Verhalten drückt sich damit nicht nur ein erstaunlicher Mangel an Respekt gegenüber dem Verfassungsgericht aus, sondern vor allem gegenüber dem Wählerwillen und dem Ideal der Demokratie. Denn die Union ist bereit, für den eigenen Vorteil das Restrisiko einer veritablen Legitimationskrise in Kauf zu nehmen.
- Datum 17.06.2011 - 17:46 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Polemik. Danke, die Redaktion/se.
spätestens jetzt sollten doch alle kapiert haben (auch jene die den derzeitiegen mist in form von koalition gewählt haben) das es denen nie um das land, die demokratie noch dem wort/willen des "kleinen mannes" ging. es geht diesen kapitalistischen wirtschaftsgeiern nur um ihre macht und wie sie diese auch in zukunft erhalten können... und natürlich bayern - wer dies nicht versteht sollte sich mal den artikel zur endlagersuche anschauen!
Frueher immer wieder bedauerlich dass Regierungshandeln wider Volkes Willen keine Konsequenzen fuer die Handelnden selbst hatte, ein Anlass fuer z.B. die franz. Revolution.
Wer aber glaubt, da habe sich seither in den Koepfen der Machthaber Grundlegendes geaendert sieht sich z.B. durch vorliegenden Vorgang widerlegt: Eigene Macht vor allen geleisteten Eiden; persoenliche Konsequenzen sind nicht zu befuerchten.
Wenn wir nicht weiter von so verkommenen, nur noch aus niederen Beweggruenden handelnden Subjekten regiert werden wollen, muss sich schleunigst etwas aendern. Die handelnden Personen gehoeren in (natuerlich vernuenftigen Rahmen) zur Verantwortung gezogen!
"persoenliche Konsequenzen sind nicht zu befuerchten."
Das Schräge an der Geschichte ist, dass es sogar in unseren Händen läge, die Konsequenzen für die Abgeordneten zu ziehen.
Wenn die Abgeordneten keine Konsequenzen fürchten, dann liegt das einzig und alleine daran, dass wir das noch niemals wollten.
Was hindert denn die Bürger dieses Landes daran, die bestehenden fünf Parlamentsparteien bei der nächsten Wahl mit vollständiger Nichtachtung zu strafen? Jagt sie aus dem Parlament, jeder der Abgeordneten wird seinen Job verlieren und aufgrund der Bedeutungslosigkeit seiner Partei keine echte Zukunftsaussicht mehr haben. Das ist Konsequenz genug für eine schlechte Politik.
Aber ich befürchte, wir sind alle einfach viel zu blöd zu erkennen, dass wir tatsächlich nach wie vor die Macht haben in diesem Staat. Wir können sie nutzen. Denn noch können wir frei und geheim wählen. Wir müssen uns dessen nur endlich mal bewusst werden.
Aber ihr werdet sie wieder wählen ...
"persoenliche Konsequenzen sind nicht zu befuerchten."
Das Schräge an der Geschichte ist, dass es sogar in unseren Händen läge, die Konsequenzen für die Abgeordneten zu ziehen.
Wenn die Abgeordneten keine Konsequenzen fürchten, dann liegt das einzig und alleine daran, dass wir das noch niemals wollten.
Was hindert denn die Bürger dieses Landes daran, die bestehenden fünf Parlamentsparteien bei der nächsten Wahl mit vollständiger Nichtachtung zu strafen? Jagt sie aus dem Parlament, jeder der Abgeordneten wird seinen Job verlieren und aufgrund der Bedeutungslosigkeit seiner Partei keine echte Zukunftsaussicht mehr haben. Das ist Konsequenz genug für eine schlechte Politik.
Aber ich befürchte, wir sind alle einfach viel zu blöd zu erkennen, dass wir tatsächlich nach wie vor die Macht haben in diesem Staat. Wir können sie nutzen. Denn noch können wir frei und geheim wählen. Wir müssen uns dessen nur endlich mal bewusst werden.
Aber ihr werdet sie wieder wählen ...
Nur direkt gewählte Abgeordnete gehören in den Bundestag! Das leidige Thema "Listenplatz als Sprungbrett" gehört abgeschafft. Nur der Bürger hat zu entscheiden, wer ihn im Parlament vertreten soll! Alles andere ist keine Demokratie, sondern einfach nur Parteimitgliederdiktatur.
Volksvertreter sind Menschen, die nur direkt gewählt werden können. Wir haben nur noch Parteimachtkämpfe und keine Politik zum Wohle des Volkes. Amtseide werden zur Lächerlichkeit verdammt.
seinen Wählern auch nicht in der Verantwortung und kann nicht abgewählt werden. Jede westliche Demokratie, vorallem die Schweiz mit fast fünfhundert Jahren Stabilität, beruht auf dem Prinzip der Direktwahl mit Stimmenmehrheit aufgrund von Wählervertrauen.
Das "deutsche politische Dilemma" gründet auf dem Wahlrecht der Weimarerzeit, das die direkte Abwahl der Hälfte, also der Zweitstimmenliga, der Abgeordneten verhindert.
Die Abgeordneten der Zweitstimmenliga sind das reale politische Problem, weil sie ihrer Partei, völlig ungeniert Lobbyistengelder einwerben um Gesetzgebung in Form von Subventionsprogrammen zu Gunsten der Lobbyisten realisieren. Dabei ist den Lobbyisten die Parteizugehörigkeit kein Hindernis und die Listenplatzanführer sichern damit ihren parteiinternen Status.
Eine Qualifizierung vor den Wählern im Wahlkreis wird damit obsolet.
Die außerordentliche Schwäche eines solchen Wahlsystems, erkannten die nationalen Sozialisten und nutzten das für sich aus. Sie brauchten also gar keine qualifizierte Mehrheit in Wahlen in den Dreißigern, es reichte einmal an die Regierung zu kommen und per Notverordnungen zu regieren und anschließend überhaupt keine Wahlen mehr mit direkten Mehrheiten zu benötigen, um eine national-sozialistische Ära zu festigen. Jede Kritik, wurde wie anschließend in der DDR, mundtot gemacht, indem die Parteischergen alle Kritiker gandenlos verfolgten.
Die Westalliierten änderten dieses Weimarer Wahlrecht nicht und bleiben bei reale Direktwahlen.
@Wpitz
Wenn ich Ihren Kommentar richtig verstehe, würde dies in der Konsequenz bedeuten, dass man die 2. Stimme abschafft und alle Mandate nur durch die 1. Stimme erzeugt werden?
Erstens: Selbst wenn alle Abgeordneten nur durch die Direktwahl nach dem Prinzip der 1. Stimme gewählt werden würden, sind die Parteien immernoch für die Aufstellung dieser Kandidaten verantwortlich. Der Bürger ohne Parteimitgliedschaft hat darauf keinen Einfluss.
Zweitens: Werden die Kandidaten nur noch direkt gewählt, sinken die Chancen kleiner Parteien. Nimmt man die Erststimmenverteilung der letzten BTW als Basis hätte die Union 72% der Mandate erhalten. Die FDP kein einziges und die Grünen lediglich 1.
Drittens. Enorm viele Stimmen verfallen. Wird in jedem Wahlkreis 1 Mandat vergeben und es kandidieren z.B. 5 Kandidaten, dann könnten im extremsten Fall 21% der Stimmen für den Mandatsgewinn reichen. D.h., dass 79% der Wähler einen anderen Kandidaten dem Gewinner bevorzugt hätten. Ist das demokratisch?
Um mehr Einfluss auf die Kandidaten zu nehmen: Wie wäre es denn mit Kumulieren und/oder Panarchieren bei der Listenwahl, bzw. 2. Stimme?
seinen Wählern auch nicht in der Verantwortung und kann nicht abgewählt werden. Jede westliche Demokratie, vorallem die Schweiz mit fast fünfhundert Jahren Stabilität, beruht auf dem Prinzip der Direktwahl mit Stimmenmehrheit aufgrund von Wählervertrauen.
Das "deutsche politische Dilemma" gründet auf dem Wahlrecht der Weimarerzeit, das die direkte Abwahl der Hälfte, also der Zweitstimmenliga, der Abgeordneten verhindert.
Die Abgeordneten der Zweitstimmenliga sind das reale politische Problem, weil sie ihrer Partei, völlig ungeniert Lobbyistengelder einwerben um Gesetzgebung in Form von Subventionsprogrammen zu Gunsten der Lobbyisten realisieren. Dabei ist den Lobbyisten die Parteizugehörigkeit kein Hindernis und die Listenplatzanführer sichern damit ihren parteiinternen Status.
Eine Qualifizierung vor den Wählern im Wahlkreis wird damit obsolet.
Die außerordentliche Schwäche eines solchen Wahlsystems, erkannten die nationalen Sozialisten und nutzten das für sich aus. Sie brauchten also gar keine qualifizierte Mehrheit in Wahlen in den Dreißigern, es reichte einmal an die Regierung zu kommen und per Notverordnungen zu regieren und anschließend überhaupt keine Wahlen mehr mit direkten Mehrheiten zu benötigen, um eine national-sozialistische Ära zu festigen. Jede Kritik, wurde wie anschließend in der DDR, mundtot gemacht, indem die Parteischergen alle Kritiker gandenlos verfolgten.
Die Westalliierten änderten dieses Weimarer Wahlrecht nicht und bleiben bei reale Direktwahlen.
@Wpitz
Wenn ich Ihren Kommentar richtig verstehe, würde dies in der Konsequenz bedeuten, dass man die 2. Stimme abschafft und alle Mandate nur durch die 1. Stimme erzeugt werden?
Erstens: Selbst wenn alle Abgeordneten nur durch die Direktwahl nach dem Prinzip der 1. Stimme gewählt werden würden, sind die Parteien immernoch für die Aufstellung dieser Kandidaten verantwortlich. Der Bürger ohne Parteimitgliedschaft hat darauf keinen Einfluss.
Zweitens: Werden die Kandidaten nur noch direkt gewählt, sinken die Chancen kleiner Parteien. Nimmt man die Erststimmenverteilung der letzten BTW als Basis hätte die Union 72% der Mandate erhalten. Die FDP kein einziges und die Grünen lediglich 1.
Drittens. Enorm viele Stimmen verfallen. Wird in jedem Wahlkreis 1 Mandat vergeben und es kandidieren z.B. 5 Kandidaten, dann könnten im extremsten Fall 21% der Stimmen für den Mandatsgewinn reichen. D.h., dass 79% der Wähler einen anderen Kandidaten dem Gewinner bevorzugt hätten. Ist das demokratisch?
Um mehr Einfluss auf die Kandidaten zu nehmen: Wie wäre es denn mit Kumulieren und/oder Panarchieren bei der Listenwahl, bzw. 2. Stimme?
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich Schwarz-Gelb nach Gemütslage über die Verfassung stellt. Jedenfalls sollte auch der eingefleischteste christliberale Anhänger für das Verfehlen der Gerichtsvorgaben, das Wahlrecht zu reformieren, die Alleinschuld den Regierungsparteien bzw. den die Regierung tragenden Fraktionen geben.
Drei Jahre gestattete das Verfassungsgericht für etwas, was in drei Monaten locker zu bewerkstelligen gewesen wäre. Die durchaus adäquaten Vorstellungen der Oppositionsfraktionen ließ Schwarz-Gelb ins Leere laufen - offenbar aus Furcht vor einem Verlust illegitimer Mandate (, womit mit dem "D" das Akronym "CDU" nun eine dreifache Lüge ist).
Die Anfang April vorgetragenen Vorschläge seitens Union und FDP, die das negative Stimmgewicht nicht antasteten und vor allem auf den Erhalt von Überhangmandaten zielten, verschwanden zu Recht wieder in den Schubladen, zeigten aber deutlich neben der völligen Inkompetenz eine grandiose Dreistigkeit unserer Regierung.
Widerspricht noch irgendjemand der Aussage, dass dieses Regierungsbündnis nach objektiven Maßstäben das schlechteste seit Gründung der Bundesrepublik ist?
Ich denke, der derzeitige Zustand offenbart überdeutlich, wie demokratisch unsere gewählten Vertreter in Wirklichkeit sind! Hauptsache irgendwie in den Selbstbedienungsladen rein, egal wie und den Bürger gut ausgenommen. Wie lange soll das noch gut gehen?
So wie es aussieht, wird am Ende das BVG ein Wahlrecht vorlegen müssen, nur damit wir überhaupt noch legitime Wahlen zustande bekommen.
Diese Abgeordneten in Berlin samt der vor ihnen gewählten Regierung können sich nicht einmal im Ansatz vorstellen, wie sehr ich die Nase von denen voll habe.
Wo wir gerade beim Wahlrecht sind: Ich will endlich über eine gültige Verfassung abstimmen, so wie es das GG vorsieht und ich will darin eine entsprechende Bürgerbeteiligung verankert sehen.
Mehr Demokratie - jetzt!
Das Problem des negativen Stimmengewichts mit der Existenz der Überhangmandate gleich zu setzen, verkürzt die Thematik und stellt sie unter einem arg einseitigen Licht dar. Wir haben aus gutem Grund KEIN reines Verhältniswahlrecht, das sich auf die bloßen Wahllisten der Parteien bezieht, sondern mit Erst- und Zweitstimme einen Mix aus direkter Personalwahl und Verhältniswahl, wobei die Direktwahl Vorrang hat. Wenn es den Wählerwillen ad absurdum führt, dass unter ganz bestimmten, rechnerischen Verhältnissen ein Mehr an Stimmen zu weniger Parlamentssitzen führt, so wird der Wählerwille erst recht dann mit Füßen getreten, wenn eine Personalwahl durch Erststimmen in ihr Gegenteil verkehrt wird, weil die Zweitstimmen (die heißen nicht ohne Grund so...) ein anderes Ergebnis erbracht haben. Wer die Macht lieber beim Volk als bei den Parteien sehen will, kann schwerlich das Primat der Erststimme in unserem Wahlrecht komplett abschaffen wollen.
Nun, whgreiner, ein wenig haben Sie ja schon recht. Es gibt zwei separate Stimmen. Aber Sie haben nicht recht damit zu behaupten, daß diese Stimmen miteinander nichts zu tun hätten. Denn bei der Sitzverteilung werden Sie miteinander aufgerechnet. Sie sind sich sicherlich auch mit dem Verfahren vertraut, daß das durch die Zweitstimmen erzielte Ergebnis die grundsätzliche Anzahl der Mandate einer Partei (für ein Bundesland) festlegt und diese Stimmen nicht zuerst entlang der Liste, sondern entlang der erzielten Direktmandate aufgefüllt werden. Das bedeutet, daß eigentlich die Zweitstimme die wichtigere ist, da sie die Anzahl der Stimmen, die einer Partei zusteht, bestimmt, während die Erststimme 'nur' bestimmen, wie die gewonnenen Sitze gefüllt werden. Und deshalb sind die Überhangmandate auch demokratietheoretisch verwerflich, weil nämlich mit ihnen die Wähler Politiker für Sitze ausgewählt haben, die der Partei eigentlich gar nicht zustehen. Da diese Politiker jedoch nichtsdestotrotz gewählt wurden, muss man sie ins Parlament lassen.
Und was ihre Polemik gegen die Erstellung von Listen angeht: mich würde mal interessieren, wieviele der Direktkandidaten von den Bürgern, und nicht von den Parteien aufgestellt worden sind. Ich kann nur auswählen unter dem was mir vorgesetzt wird (wenn ich nicht Parteimitglied bin) - ganz gleich ob bei 1. oder 2. Stimme.
Nun, whgreiner, ein wenig haben Sie ja schon recht. Es gibt zwei separate Stimmen. Aber Sie haben nicht recht damit zu behaupten, daß diese Stimmen miteinander nichts zu tun hätten. Denn bei der Sitzverteilung werden Sie miteinander aufgerechnet. Sie sind sich sicherlich auch mit dem Verfahren vertraut, daß das durch die Zweitstimmen erzielte Ergebnis die grundsätzliche Anzahl der Mandate einer Partei (für ein Bundesland) festlegt und diese Stimmen nicht zuerst entlang der Liste, sondern entlang der erzielten Direktmandate aufgefüllt werden. Das bedeutet, daß eigentlich die Zweitstimme die wichtigere ist, da sie die Anzahl der Stimmen, die einer Partei zusteht, bestimmt, während die Erststimme 'nur' bestimmen, wie die gewonnenen Sitze gefüllt werden. Und deshalb sind die Überhangmandate auch demokratietheoretisch verwerflich, weil nämlich mit ihnen die Wähler Politiker für Sitze ausgewählt haben, die der Partei eigentlich gar nicht zustehen. Da diese Politiker jedoch nichtsdestotrotz gewählt wurden, muss man sie ins Parlament lassen.
Und was ihre Polemik gegen die Erstellung von Listen angeht: mich würde mal interessieren, wieviele der Direktkandidaten von den Bürgern, und nicht von den Parteien aufgestellt worden sind. Ich kann nur auswählen unter dem was mir vorgesetzt wird (wenn ich nicht Parteimitglied bin) - ganz gleich ob bei 1. oder 2. Stimme.
CDU/CSU und FDP lassen sich gerne "bürgerliche Koalition" nennen.
Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass zu den Bürgerrechten gehört, dass der Bürgerwille möglichst genau den Ergebnissen von Wahlen entsprechen muss. Diese Abbildung wird zur Zeit nicht vorgenommen. Bei der letzten Bundestagswahl hat die CDU eine grosse Menge von Überhangmandaten eingesammelt und so zusammen mit der FDP eine Bundestagsmehrheit zusammengerafft, die ihr von den Wählern überhaupt nicht zugestanden worden ist.d
(Man kann durchaus sehen, dass dieser Manfatsüberhang zu einer miserablen Regierungs- und Parlamentsarbeit der drei betroffenen Parteien geführt hat: Man muss sich nicht argumentativ anstrengen, weil man ja viele Mandate mehr hat als die Oppositionsparteien, obwohl diese zusammen beinahe gleich viele Wählerstimmen auf sich vereinigen konnten wie die "bürgerlichen" Parteien).
Und nun wird uns das Schauspiel vorgeführt, dass diese "bürgerliche Koalition" bezüglich der verfassungsbestimmten Wahlrechtsänderung die Bürgerinnen und Bürger verarscht. Man entschuldige diesen Begriff, aber er stimmt hier einfach. CDU/CDSU und FDP erdreisten sich, bewusst einen möglichen Wählerwillen zu verhindern.
Lesenswert:
http://www.sueddeutsche.d...
zu 9
Danke für diesen hervorragenden Link. "Eine Schande für das Parlament" und eine Gefahr für unsere Demokratie.
Ja, dann sollen sie mal tüchtig sitzen und schwitzen und Sommerpause wird auf den Winter verschoben.
Normale Arbeitnehmer müssen auch auf ihren Urlaub verzichten, wenn "Gefahr im Verzug ist".
zu 9
Danke für diesen hervorragenden Link. "Eine Schande für das Parlament" und eine Gefahr für unsere Demokratie.
Ja, dann sollen sie mal tüchtig sitzen und schwitzen und Sommerpause wird auf den Winter verschoben.
Normale Arbeitnehmer müssen auch auf ihren Urlaub verzichten, wenn "Gefahr im Verzug ist".
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