Bundestag Stell dir vor, es ist Wahl – und es gibt kein Wahlrecht
Schwarz-Gelb lässt die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist zur Neuregelung des Wahlrechts verstreichen – und riskiert damit eine Staatskrise.
Deutschland hat ein Problem. Ab Juli ist es außerstande, ein elementares Grundrecht zu garantieren. Fänden dann nämlich Neuwahlen statt, gäbe es kein verfassungsgemäßes Gesetz, das diese regelt.
Der Grund dafür liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2008. Damals erklärten die Karlsruher Richter das sogenannte negative Stimmgewicht bei den Bundestagswahlen für verfassungswidrig. Und setzten eine Frist: Bis spätestens Ende Juni 2011 sollte eine Änderung des Wahlrechts vorgenommen werden. In wenigen Tagen läuft diese Frist ab.
Bis heute hat der Gesetzgeber das Wahlrecht nicht korrigiert, der Bundestag brachte nicht einmal ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren auf den Weg. Für Wahlforscher Joachim Behnke steht fest: "Der Bundestag muss das negative Stimmengewicht dringend beseitigen. Wenn die Frist einfach so verstreicht, wäre das nahezu ein Skandal."
Das negative Stimmgewicht muss also weg. Denn es kann dazu führen, dass ein Wähler mit seiner Stimme der gewählten Partei schadet. Nach dem bisherigen Wahlrecht kann eine Partei für mehr Stimmen weniger Mandate erhalten, und umgekehrt für weniger Stimmen mehr Mandate (siehe Infobox).
"Wenn Stimmen für eine Partei keinen Zuwachs an Sitzen, sondern einen Verlust derselben bewirken – die Stimmen also quasi ein negatives Gewicht erhalten – dann wird der Wille des Wählers ins Gegenteil verkehrt", sagt Wilko Zicht, Betreiber der Internetseite Wahlrecht.de. Er ist einer der Kläger, die 2008 das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bewirkten.
- Überhangmandate
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Überhangmandate entstehen immer dann, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Erststimmen mehr Direktmandate erzielt, als ihr durch den Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen würde.
Bei Bundestagswahlen wird zuerst festgestellt, wie viele Mandate einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit zustehen. Dann werden diese Mandate – basierend auf den Zweitstimmenergebnissen in den einzelnen Bundesländern – auf die Länder verteilt.
In jedem Bundesland wird dabei einzeln geprüft, wie viele Mandate die Partei dort durch Direktmandate bereits erhalten hat. Die übrigen Mandate, die der Partei in diesem Bundesland laut Zweitstimmenergebnis zustehen, werden anschließend der Partei über ihre jeweilige Landeslisten zugeteilt.
Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erlangt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie trotzdem alle Direktmandate behalten. Denn die Kandidaten, die in ihren Wahlkreisen mit der Erststimme direkt gewählt wurden, haben das Recht, auf jeden Fall in den Bundestag einzuziehen. Dadurch entstehen Mandate, die über die Mandat-Anzahl durch das Zweitstimmenergebnis "überhängen". Diese überzähligen Mandate nennt man Überhangmandate.
- Negatives Stimmgewicht
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Von einem negativen Stimmgewicht spricht man, wenn eine Partei durch weniger Stimmen Mandate hinzugewinnt – oder Mandate verliert, wenn sie mehr Stimmen bekommt. Bei Bundestagswahlen ist das schon mehrfach geschehen. Nach Berechnungen von wahlrecht.de hätte beispielsweise bei der Wahl 2002 die SPD ein Bundestagsmandat hinzugewonnen, hätten alle 46.322 SPD-Wähler eines bestimmten Wahlkreises nicht gewählt.
Der Grund: Die "fehlenden" 46.322 Stimmen wären zu wenige gewesen um Auswirkungen auf die Anzahl der bundesweiten SPD-Zweitstimmenmandate zu haben. An ihnen hätte sich nichts geändert. Bei der Verteilung der sozialdemokratischen Zweitstimmenmandate auf die einzelnen Bundesländer hätte es aber eine Verschiebung gegeben: Das Bundesland mit den "fehlenden" Stimmen (im vorliegenden Beispiel Thüringen) hätte ein SPD-Zweitstimmenmandat weniger bekommen, ein anderes Bundesland (hier: Bremen) eines mehr. An der Gesamtzahl der thüringischen SPD-Sitze hätte sich dennoch nichts geändert, denn die Partei gewann dort damals mehr Direktmandate, als ihr nach Zweistimmenergebnis zustanden. Diese Überhangmandate wären ihr trotz der "fehlenden" Stimmen geblieben. Bremen aber hätte einen SPD-Abgeordneten mehr in den Bundestag schicken können, die SPD-Fraktion dort wäre einen Sitz größer gewesen, als sie es tatsächlich war.
Doch wie lässt sich das Wahlrecht reformieren? Zicht sagt: "Man könnte zum Beispiel die Überhangmandate abschaffen oder ausgleichen." Diese seien Zusatzmandate, die eigentlich gar nicht von Wählerstimmen getragen werden. Überhangmandate beruhen darauf, dass eine Partei mehr Direktmandate in einem Bundesland durch Erststimmen gewonnen hat, als der Partei an Mandaten nach dem Anteil aus Zweitstimmen zusteht. Dementsprechend seien Überhangmandate sinnlose Prämien für schlechte Zweitstimmen-Wahlergebnisse, sagt Zicht.
Eine andere Möglichkeit wäre, die innerparteiliche Konkurrenz der Landesverbände abzuschaffen. Zicht: "Dann hätte man keine Sitzverteilung auf Bundesebene mehr, sondern 16 mal eine getrennte Sitzverteilung in jedem einzelnen Bundesland."
Egal wie, ein neues Gesetz muss her. Die drei Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke haben dafür unterschiedliche Vorschläge vorgelegt. Die Koalition hingegen lässt sich Zeit. Kurz vor Ablauf der dreijährigen Frist haben Union und FDP noch keine gemeinsame Vorstellung davon, wie die Reform des Wahlrechts aussehen soll.
Die Opposition sieht darin eine ernste Gefahr. Käme es zu Neuwahlen, gäbe es kein gültiges Wahlgesetz. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, orakelt: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Kanzlerin gezwungen wird, demnächst eine Vertrauensfrage zu stellen, die sie dann verliert. Und dann könnte es passieren, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer Wahlbeschwerde, die sich gegen Überhangmandate richtet oder gegen das negative Stimmengewicht, tatsächlich sagt: Die Wahl war ungültig. Die Frage ist: Wer beschließt dann das verfassungskonforme Wahlgesetz, wenn wir keinen gewählten Bundestag mehr haben?" Eine Staatskrise wäre die Folge.
Dass die Koalition trotz dieser weitreichenden Folgen bisher kein neues Wahlrecht auf den Weg gebracht hat, liegt an ihrer Uneinigkeit. Streit gibt es vor allem um die Überhangmandate. Diese besitzt im Bundestag zurzeit nur die Union, 22 sind es nach aktuellem Stand.
Die Union will deshalb an den für sie so wertvollen Überhangmandaten festhalten. Denn sie können über einen Wahlsieg entscheiden. Das sieht auch Wahlforscher Behnke so: "Überhangmandate sind in der Lage, das Wahlergebnis zu kippen." Bei den nächsten Wahlen könnten die CDU-Überhangmandate beispielsweise einen Wahlsieg von Rot-Grün selbst bei absoluter Stimmenmehrheit verhindern. Schon vor der Bundestagswahl 2009 hatte sich die Union deshalb gesperrt, ein verfassungskonformes Wahlrecht auf den Weg zu bringen.
Nicht nur die Opposition, auch der Koalitionspartner FDP kritisiert, dass die Union nach wie vor an den Überhangmandaten festhalten will. Kein Wunder: Die Chancen der Liberalen, welche zu bekommen, sind äußerst gering. Die FDP ist vielmehr daran interessiert, die in den einzelnen Bundesländern abgegebenen Stimmen für eine Partei auch weiterhin bundesweit zusammenzuführen. Denn so profitiert sie auch weiterhin von den Stimmen, die die kleinen FDP-Landesverbände einsammeln.
Die Wahlrecht-Reform könnte also eine weitere Zerreißprobe für die Koalition werden. "Wir haben ganz schwierige Gespräche vor uns", sagt Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP. Es sei absehbar, dass der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht bis zum 30. Juni erfüllt werden könne. Das Ziel der Koalition sei nun, bis zum Beginn der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen. "Es ist ganz einfach eine hochkomplizierte Materie", sagt van Essen.
Während die Koalition also Gespräche führt und nach einer Lösung sucht, ist sich die Opposition einig: Das Problem der Überhangmandate muss angegangen werden. "Sollten Union und FDP eine Wahlrechtsreform verabschieden, die das Problem der Überhangmandate nicht löst, wird das Wahlrecht wieder in Karlsruhe landen", sagt Thomas Oppermann, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD. Gleiches hat Volker Beck für die Grünen angekündigt.
Sollte sich trotz aller Aufregung nichts bewegen, muss im Zweifelsfall das Bundesverfassungsgericht das regeln, wozu es eigentlich Bundestag und Regierung aufgefordert hat. "Wenn nach dem 30. Juni eine Klage käme, was zu erwarten ist, dann könnte das Gericht diese Klage als Grundlage nutzen, um selber eine Übergangsregelung festzulegen", sagt Wahlforscher Behnke. Damit würde Karlsruhe die Rolle des Gesetzgebers übernehmen.
- Datum 10.06.2011 - 10:07 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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eines der vielen Beispiel von Regierungskriminalität
in Form von Missachtung von Grundgesetz und BVerfG- Urteilen.
sie weiss genau, dass ihre Koalition nur höchstens eine Legislaturperiode andauert und dann abgewählt wird. Wenn es nun kein verfassungskonformes Wahlrecht gibt, braucht man gar nicht mehr wählen zu lassen und bleibt hübsch im Amt. Roland Koch (Ehrenwort!) hat sowas ja schon einmal vorgemacht: der hat nach der verlorenen Landtagswahl 2008 einfach weiter regiert - mit dem Argument, sonst drohe der "Kommunismus" und die "Ausländerherrschaft".
In der Tat sind von Schwarz-Gelb wohl weiterhin keine Aktivitäten für eine gesetzeskonforme Wahlrechtsänderung im Sinne des BVerfGUrteils von 2008 zu erwarten.
Rückblickend auf die Entstehung der sog. Überhangmandate und die Besonderheiten der Wahlrechtssysteme wird deutlich, dass die Wirkung der Überhangmandate von Anfang an nicht verfassungskonform (Wählerwille) geregelt wurde.
Die Chance, ein verfassungskonformes WahlrechtsG hinzubekommen, wäre möglich gewesen, hätte der Gesetzgeber seinerzeit die wissenschaftl. Arbeitsweise des engl. Kulturhistorikers H. T. Buckle befolgt:
"Erst zweifeln (doubt), dann untersuchen (inquire), schließlich entdecken (discover)".
Summa summarum: Überhangmandate verfälschen Wählerwillen!
Est modus in rebus, sunt certi denique fines!
sie weiss genau, dass ihre Koalition nur höchstens eine Legislaturperiode andauert und dann abgewählt wird. Wenn es nun kein verfassungskonformes Wahlrecht gibt, braucht man gar nicht mehr wählen zu lassen und bleibt hübsch im Amt. Roland Koch (Ehrenwort!) hat sowas ja schon einmal vorgemacht: der hat nach der verlorenen Landtagswahl 2008 einfach weiter regiert - mit dem Argument, sonst drohe der "Kommunismus" und die "Ausländerherrschaft".
In der Tat sind von Schwarz-Gelb wohl weiterhin keine Aktivitäten für eine gesetzeskonforme Wahlrechtsänderung im Sinne des BVerfGUrteils von 2008 zu erwarten.
Rückblickend auf die Entstehung der sog. Überhangmandate und die Besonderheiten der Wahlrechtssysteme wird deutlich, dass die Wirkung der Überhangmandate von Anfang an nicht verfassungskonform (Wählerwille) geregelt wurde.
Die Chance, ein verfassungskonformes WahlrechtsG hinzubekommen, wäre möglich gewesen, hätte der Gesetzgeber seinerzeit die wissenschaftl. Arbeitsweise des engl. Kulturhistorikers H. T. Buckle befolgt:
"Erst zweifeln (doubt), dann untersuchen (inquire), schließlich entdecken (discover)".
Summa summarum: Überhangmandate verfälschen Wählerwillen!
Est modus in rebus, sunt certi denique fines!
Ich stelle mal eine steile These auf:
* kein gültiges Wahlrecht -> keine gültige Wahl -> keine legitime Regierung -> keine nationalen Entscheidungen und Gesetze -> keine Beteiligung an Kriegen, keine Banken-Bailouts, keine neuen Anti-Bürger/Terror-Gesetze kein Westerwelle, keine Merkel...
Wäre es wirklich so schlimm. ;)
"* kein gültiges Wahlrecht -> keine gültige Wahl -> keine legitime Regierung -> [...]"
--> amtierende Regierung bleib so lange Geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung legitim gewählt wurde...... das könnte dann dauern und dauern und dauern.....
Ganz im ernst: Eine Partei wie die Linke wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie angeblich nicht auf dem Boden der Verfassung stehen soll.
Aber eine Regierung, die nachweislich gegen die Verfassung verstößt, in dem sie verfassungswidrige Gesetze am Laufenden Band erlässt oder das Parlament umgeht oder den Bundesrat umgeht oder Gesetze erst gar nicht macht, um einen Missstand zubeheben (wie in diesem Fall) oder oder oder... wird nicht vom Verfassungsschutz überwacht, obwohl sie das Grundgesetz täglich aus neue mit den Füßen tritt.
Damit muss endlich einmal Schluss sein. Ich frage mich: Warum lassen wir Bürger uns das gefallen?
Warum fordern wir nicht endlich einmal die längst überfällige Abstimmung der Bürger über das GG? Und wenn wir schon einmal dabei sind, warum fordern wir nicht endlich elementare Rechte in Sachen Mitbestimmung in Form von Bürgerbegehren und -entscheidungen? Warum fordern wir nicht endlich demokratische Rechte für uns sein?
Was hindert uns daran aufzustehen und getreu dem Piraten-Motto. Klar machen zum ändern!
die Belgier haben schon seit fast zwei Jahren keine richtige Regierung und leben ziemlich gut damit.
Insofern wäre das ja wirklich mal ein Zukunftsmodell. Regierungen über großflächige Staaten sind sowieso ein Auslaufmodell, das in Zeiten kommender Rohstoffknappheit nicht mehr haltbar sein dürfte. Insofern wäre es ein schönes, leises Verschwinden anstelle des großen Knalls.
Aber das ist wohl unrealistisch - seit gut zehn Jahren wird das Bundesverfassungsgericht von der Legislative nicht ernst genommen - Afghanistan, Studiengebühren, ALG-2-Reformen, Wahlrecht, Sicherheitsverwahrung, und, und, und... - wer ein wenig Zeit übrig hat, sollte sich mal die Urteile des Bundesverfassungsgericht der letzten Jahre anschauen (siehe Homepage) und prüfen, wieviele von jenen umgesetzt wurden.
"* kein gültiges Wahlrecht -> keine gültige Wahl -> keine legitime Regierung -> [...]"
--> amtierende Regierung bleib so lange Geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung legitim gewählt wurde...... das könnte dann dauern und dauern und dauern.....
Ganz im ernst: Eine Partei wie die Linke wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie angeblich nicht auf dem Boden der Verfassung stehen soll.
Aber eine Regierung, die nachweislich gegen die Verfassung verstößt, in dem sie verfassungswidrige Gesetze am Laufenden Band erlässt oder das Parlament umgeht oder den Bundesrat umgeht oder Gesetze erst gar nicht macht, um einen Missstand zubeheben (wie in diesem Fall) oder oder oder... wird nicht vom Verfassungsschutz überwacht, obwohl sie das Grundgesetz täglich aus neue mit den Füßen tritt.
Damit muss endlich einmal Schluss sein. Ich frage mich: Warum lassen wir Bürger uns das gefallen?
Warum fordern wir nicht endlich einmal die längst überfällige Abstimmung der Bürger über das GG? Und wenn wir schon einmal dabei sind, warum fordern wir nicht endlich elementare Rechte in Sachen Mitbestimmung in Form von Bürgerbegehren und -entscheidungen? Warum fordern wir nicht endlich demokratische Rechte für uns sein?
Was hindert uns daran aufzustehen und getreu dem Piraten-Motto. Klar machen zum ändern!
die Belgier haben schon seit fast zwei Jahren keine richtige Regierung und leben ziemlich gut damit.
Insofern wäre das ja wirklich mal ein Zukunftsmodell. Regierungen über großflächige Staaten sind sowieso ein Auslaufmodell, das in Zeiten kommender Rohstoffknappheit nicht mehr haltbar sein dürfte. Insofern wäre es ein schönes, leises Verschwinden anstelle des großen Knalls.
Aber das ist wohl unrealistisch - seit gut zehn Jahren wird das Bundesverfassungsgericht von der Legislative nicht ernst genommen - Afghanistan, Studiengebühren, ALG-2-Reformen, Wahlrecht, Sicherheitsverwahrung, und, und, und... - wer ein wenig Zeit übrig hat, sollte sich mal die Urteile des Bundesverfassungsgericht der letzten Jahre anschauen (siehe Homepage) und prüfen, wieviele von jenen umgesetzt wurden.
riecht für mich vor allem nach Faulheit. Ärgerlich.
Hoffentlich hat keiner der Regierenden im Kopf, dass die momentan bestehende Regel ihnen selbst zu Gute kommen könnte, da wahrscheinlich recht schlechte Zweitstimmenergebnisse anstehen und insbesondere Schwarz-Gelb daher viele Überhangmandate bekommen könnte...
Ob das wirklich Faulheit ist? Vielleicht ist es auch einfach Ferne zur Sachmaterie. Verfassungsrecht kann schwierig sein, vielleicht zu schwierig für die Abgeordneten und die überarbeiteten Sachverständigen und den juristischen Beratungsdienst, die mit aller Kraft verzweifelt gegen den rasselschwingenden Gesetzgeber ankämpfen, der in der Trotzphase angelangt alles durchsetzen will, egal wie.
Und im Übrigen, zum Artikel: Dass das BVerfG mit Gesetzeswirkung entscheiden muss, ist keine Seltenheit, vgl. § 31 II BVerfGG. Das ist von dem Gesetz auch extra so vorgesehen. Mit Staatskrise hat das wenig zu tun. Da hat mal wieder einer gequäkt, der keine Ahnung hat.
Ob das wirklich Faulheit ist? Vielleicht ist es auch einfach Ferne zur Sachmaterie. Verfassungsrecht kann schwierig sein, vielleicht zu schwierig für die Abgeordneten und die überarbeiteten Sachverständigen und den juristischen Beratungsdienst, die mit aller Kraft verzweifelt gegen den rasselschwingenden Gesetzgeber ankämpfen, der in der Trotzphase angelangt alles durchsetzen will, egal wie.
Und im Übrigen, zum Artikel: Dass das BVerfG mit Gesetzeswirkung entscheiden muss, ist keine Seltenheit, vgl. § 31 II BVerfGG. Das ist von dem Gesetz auch extra so vorgesehen. Mit Staatskrise hat das wenig zu tun. Da hat mal wieder einer gequäkt, der keine Ahnung hat.
Moral in der Ägide Merkel. Es zeigt erneut, dass es einzig und allein um Machtfragen geht. Verfassungskultur oder gelebte Demokratie, ein positives Staatssverständnis und Verfassungsorgantreue sind dieser Frau und ihrer Regierung völlig fremd. Ein wahres Trauerspiel
Die Kette ihre Verfehlungen ist schon recht lang. Ich erinnere an ihre merkwürdige Äußerung in Bezug auf den Schummelminister oder daran, dass ihre Arbeitsministerin gesetzlich geregelte Leistungen schon vor förmlicher Änderung des Gesetzes nicht mehr hat auszahlen lassen, was ein klarer Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz darstellt, der seinerseits wiederum ein konstitutives Element des deutschen Verfassungsstaates ist (oder sein sollte). So war es auch mit dem Atommoratorium.
Der Umgang mit dem Parlament im Allgemeinen und in den Atom- und Europafragen im Besonderen macht dies ebenfalls deutlich. Weil die Kanzlerin persönlich eine Neubewertung der Risiken der Kernenergie vorgenommen hat, muss im Eiltempo eine umfassende Energiewende durch das Parlament gepeitscht werden, das somit keine ernsthafte Beratung mehr durchführen kann. Wäre die Kanzlerin nicht Kanzlerin, sondern Bundespräsident, lägen die Voraussetzungen des Art. 61 GG klar vor. Leider gibt es für die Mitglieder der Bundesregierung kein entsprechendes Verfahren. Es wäre schon spannend, wie das BVerfG auf einen entsprechenden Antrag reagieren würde, der u.a. darauf gestützt wäre, dass die Kanzlerin Urteile des Gerichts missachtet.
CHILLY
Neuwahlen werden als Option einfach ausgeschlossen, Merkel benennt einfach ihren Nachfolger und das Kabinett wird nach Parteienproporz besetzt. Problem gelöst.
Spass beiseite: Das negative Stimmgewicht ist nicht die einzige Baustelle, die zumindest ich mir behoben wünsche. Wichtig wäre es auch, endlich einmal die Gewaltenteilung in diesem Land zu reformieren. Sprich: sie einzuführen. Es kann, meiner Meinung nach, nicht sein, dass der Chef der Exekutive über den Parteivorstand gleichzeitig der "Befehlshaber" der Legislative ist.
Würde man, wie, unter Anderem, im Artikel vorgeschlagen, einfach die Überhangmandate abschaffen, wäre damit die Erststimme sinnlos. Die bessere Möglichkeit wäre es, festzulegen, dass die der Partei nach der Zweitstimme zustehenden Listenplätze nur mit Kandidaten besetzt werden dürfen, die auch in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten haben. Dies hätte den angenehmen Nebeneffekt, dass der Bundestag schätzungsweise um ein paar hundert Abgeordnete kleiner wäre, was jährlich einige zehn Millionen Euro weniger kosten würde.
Sie schreiben "Würde man, wie, unter Anderem, im Artikel vorgeschlagen, einfach die Überhangmandate abschaffen, wäre damit die Erststimme sinnlos."
Na und? Dann kann man die doch abschaffen und die Sitzverteilung auf die Parteien entsprícht damit der bundesweiten Zweitstimmenverteilung. Immernoch besser als der Zustand jetzt.
Weiter schlagen Sie vor "Die bessere Möglichkeit wäre es, festzulegen, dass die der Partei nach der Zweitstimme zustehenden Listenplätze nur mit Kandidaten besetzt werden dürfen, die auch in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten haben."
Das würde doch dazu führen, dass nur in den Bundestag gelangt, wessen Anhänger derart auf einem Haufen wohnen, dass sie ihm die Mehrheit in einem Wahlkreis zuführen. Der Bundestag ist aber nicht für die Vertretung von Regionalinteressen da (dafür gibt es Kommunen, Länder usw.) sondern für allgemeine Gesetze, die meistens mit dem Wohnort nix zu tun haben. Daher wünsche ich mir eine Lösung, die die Bedeutung des Wohnorts eines Wählers für seine Möglichkeiten bei der Wahl verringert (möglichst beseitig) und nicht noch vergrößert.
Sie schreiben "Würde man, wie, unter Anderem, im Artikel vorgeschlagen, einfach die Überhangmandate abschaffen, wäre damit die Erststimme sinnlos."
Na und? Dann kann man die doch abschaffen und die Sitzverteilung auf die Parteien entsprícht damit der bundesweiten Zweitstimmenverteilung. Immernoch besser als der Zustand jetzt.
Weiter schlagen Sie vor "Die bessere Möglichkeit wäre es, festzulegen, dass die der Partei nach der Zweitstimme zustehenden Listenplätze nur mit Kandidaten besetzt werden dürfen, die auch in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten haben."
Das würde doch dazu führen, dass nur in den Bundestag gelangt, wessen Anhänger derart auf einem Haufen wohnen, dass sie ihm die Mehrheit in einem Wahlkreis zuführen. Der Bundestag ist aber nicht für die Vertretung von Regionalinteressen da (dafür gibt es Kommunen, Länder usw.) sondern für allgemeine Gesetze, die meistens mit dem Wohnort nix zu tun haben. Daher wünsche ich mir eine Lösung, die die Bedeutung des Wohnorts eines Wählers für seine Möglichkeiten bei der Wahl verringert (möglichst beseitig) und nicht noch vergrößert.
Die Bundesregierung sollte die 5% Quote gleich mit abschaffen, damit die FDP nicht vollkommen in der Versenkung verschwindet. Wir sollten eine 3% Quote einführen, dann ist es auch vil demokratischer in unserem Lande und die kleinen Parteien kriegen eine größere Chance. Das ist gut für die politische Kultur in einem Land wo sich die Position von Regierung und Opposition angegleichen hat. Es sind heute Parteien wie die Piratenpartei, von denen die Musik ausgeht.
Die 5% Hürde garantiert keine Zersplitterung des Parlamentes, wie es zu Zeiten der Weimarer Republik der Fall war.
Die Hürde stellt einen Zugewinn in der Stabilität und Sicherheit des Staates.
Wenn von der Piratenpartei wirklich die Musik ausgeht, die das Volk sich auch wirklich wünscht, sollten 5% keine Hürde sein. Das gilt natürlich auch für alle anderen Parteien.
Die 5% Hürde garantiert keine Zersplitterung des Parlamentes, wie es zu Zeiten der Weimarer Republik der Fall war.
Die Hürde stellt einen Zugewinn in der Stabilität und Sicherheit des Staates.
Wenn von der Piratenpartei wirklich die Musik ausgeht, die das Volk sich auch wirklich wünscht, sollten 5% keine Hürde sein. Das gilt natürlich auch für alle anderen Parteien.
so undemokratisch es auch wäre, weckt bei mir ein Gefühl der Beruhigung.
Selten habe ich mich persönlich an Urteilen des BVG gestoßen. Meist überzeugen sie durch Klugheit und Besonnenheit, frei von Fraktiosndisziplin, Wahlkampfmanövern, Legislaturbefristung und kindischem Narzißmus.
So möge das BVG doch bitte eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes formulieren und dem Budestag vorlegen. Isngeheim würde die CDU schon verstehen, dass es bei der nächsten Wahl, insofern sie keine Mehrheit mehr für sich gewinnen kann auch zu ihren Gunsten wäre.
ist es völlig Wumpe dass wir kein Wahlrecht haben.
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