Urteil Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer dürfen auf Missstände in ihren Unternehmen öffentlich aufmerksam machen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt einer Whistleblowerin recht.
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte Whistleblower – Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.
Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, erstattet. Das Unternehmen habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin hatte das Unternehmen, das der Stadt Berlin gehört, der Altenpflegerin fristlos gekündigt.
Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu.
Zwar hätten die Vorwürfe gegen Vivantes rufschädigende Wirkung, so der Straßburger Gerichtshof. Jedoch sei "das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen so wichtig (...), dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt".
- Datum 21.07.2011 - 13:06 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 42
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DANKE, Brigitte Heinisch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich hoffe, Sie wissen, welch enormen Sieg Sie damit nicht nur für die Patienten und sich, sondern eben auch den Deutschen und den Menschenrechten damit erwiesen haben!
Wir sitzen im selben Boot.
Verantwortlichen für die Kündigung, mal für ein halbes Jahr ins Arbeitslager zu stecken, damit deren Kopf wieder Frei wird, für das Mensachliche. Gilt in gleicher Weise auch für Politiker.
Verantwortlichen für die Kündigung, mal für ein halbes Jahr ins Arbeitslager zu stecken, damit deren Kopf wieder Frei wird, für das Mensachliche. Gilt in gleicher Weise auch für Politiker.
Ich find das super und wichtig für die Meinungsfreiheit. Ob man als einfacher Kommentator auch erfolgreich wäre wenn man gegen die Zensurpraxis einiger deutscher Medien in den Kommentarbereichen ihrer Internetauftritten klagen würde?
Da kann man nämlich auch einige Einschränkungen der Meinungsfreiheit feststellen.
geschädigt. Wenn die Verantwortlichen über Jahre hinweg auf die Missstände aufmerksam gemacht wurden und keine Abhilfe schufen, dann legten sie selbst die Grundlage für den schlechten Ruf. Eine Rufschädigung tritt doch erst dann ein, wenn entgegen der Wahrheit Negatives behauptet wird. Eigentlich ist die Aufdeckung von Missständen eher eine Ruf-Korrektur, vom geschönten Bild zum wahren Bild.
Normalerweise sind Whistleblower völlig ungeschützt. In ganz Europa werden sie üblicherweise entlassen wenn sie auf eine Mißstand öffentlich hinweisen (dies gheschieht in aller Regel nach unzähligen Versuchen dies intern zur Sprache zu bringen). Auf einen Nenner gebracht: Whistleblower verhindern Korruption. Wer Whistelblower im Justizsystem hängen läßt, unerstützt Korruption aktiv! Korruption ist der Todesstoß für eine zivilisierte Gesellschaft. Korruption ist ein Sägen am Ast auf dem man selber sitzt. Ein umfassender gesetzlicher Schutz der Whistleblower ist daher essentiell wenn wir eine zivilisierte Gesellschaft erhalten wollen. Bis dahin ist es noch ein langer Weg.
http://publik.verdi.de/20...
Das auch hier Menschenrechte nicht viel Wert sind.
ein urteil, das sich nahtlos in die verrohung der sitten durch urteile des eugm einreiht. es ist kaum zu glauben, was alles gegen die menschenrechte verstoßen soll. nun also auch, dass man nicht falsche (!) behauptungen in der öffentlichkeit über seinen arbeitgeber aufstellen darf. dass die dame sich den klassenkampf auf die fahne geschrieben hat und daher vermindert einsichtsfähig gewesen sein könnte, entschuldigt sie auch nicht wirklich. es bleibt nur zu hoffen, dass rechtsmittel eingelegt werden und die deutschen gerichte weiter an der bewährten rechtsprechung festhalten. der dame - natürlich zwischenzeitlich erwerbsgemindert - bleibt nur zu wünschen, dass die entschädigung (die der steuerzahler zahlen darf !) auf die rente angerechnet wird.
... das Ihnen persönlich oder ihrer Verwandtschaft bei Gelegenheit ein unterbesetztes Vivantes-Heim so eine richtig deutsche Pflege angedeihen lässt.
Ob Ihnen Ihre Worte dann auch derart überheblich und polemisch über die Finger kämen?
nennen Sie es, wenn ein Mensch Zivilcourage zeigt.
Ich glaub ich spinne.
Genau das ist es nämlich, was diesem Land fehlt, daß
die sogenannten "kleinen Leute" erkennen, welche Macht sie
in Wirklichkeit haben. Leider gibt es von der Sorte noch
viel zu wenige, die den Mut haben Rückgrat zu zeigen.
Diese Frau verdient (meinen) vollen Respekt.
Kaum zu glauben ist, was alles NICHT gegen die Menschenrechte verstößt.
Ferner würde ich Ihnen empfehlen, sich die Gelassenheit
eines Stuhles zuzulegen, der muß auch jeden Arsch aushalten!
...meinem Vor-Kommentator ohne weitere Worte an!
Wenn ich Ihren Kommentar richtig verstehe, sind sie einem Irrtum erlegen. Die Wahrheit über seinen Arbeitgeber zu sagen verstößt laut diesem Urteil gerade nicht gegen die Menschenrechte, wie sie es formulieren. Und ob die Dame sich auf einem Kreuzzug befindet spielt für das Gericht doch keine Rolle, so lange sie die Wahrheit sagt.
was den Pflegebedürftigen in jenem heim geschieht, und was die Mitarbeiterin, nachdem der Arbeitgeber auf mehrfache Hinweise nicht reagiert hat, zu Recht angezeigt hat.
eher der Vivantes-Konzern zahlen. Es ist eine Schande, wenn man alte pflegebedürftige Menschen in ihren vollen Windeln im Bett liegen läßt und noch nicht einmal dafür garantieren kann, daß sie genügend zu essen bekommen.
Im Übrigen: auch Sie werden einmal alt - humanerweise sollte man Ihnen nicht wünschen, unter derlei Bedingungen gepflegt zu werden. Ich hoffe auch für Sie, daß Sie selber keine Angehörigen in einer solchen Institution haben - diese hätten wirklich Grund genug, mein Mitleid zu erhalten.
... das Ihnen persönlich oder ihrer Verwandtschaft bei Gelegenheit ein unterbesetztes Vivantes-Heim so eine richtig deutsche Pflege angedeihen lässt.
Ob Ihnen Ihre Worte dann auch derart überheblich und polemisch über die Finger kämen?
nennen Sie es, wenn ein Mensch Zivilcourage zeigt.
Ich glaub ich spinne.
Genau das ist es nämlich, was diesem Land fehlt, daß
die sogenannten "kleinen Leute" erkennen, welche Macht sie
in Wirklichkeit haben. Leider gibt es von der Sorte noch
viel zu wenige, die den Mut haben Rückgrat zu zeigen.
Diese Frau verdient (meinen) vollen Respekt.
Kaum zu glauben ist, was alles NICHT gegen die Menschenrechte verstößt.
Ferner würde ich Ihnen empfehlen, sich die Gelassenheit
eines Stuhles zuzulegen, der muß auch jeden Arsch aushalten!
...meinem Vor-Kommentator ohne weitere Worte an!
Wenn ich Ihren Kommentar richtig verstehe, sind sie einem Irrtum erlegen. Die Wahrheit über seinen Arbeitgeber zu sagen verstößt laut diesem Urteil gerade nicht gegen die Menschenrechte, wie sie es formulieren. Und ob die Dame sich auf einem Kreuzzug befindet spielt für das Gericht doch keine Rolle, so lange sie die Wahrheit sagt.
was den Pflegebedürftigen in jenem heim geschieht, und was die Mitarbeiterin, nachdem der Arbeitgeber auf mehrfache Hinweise nicht reagiert hat, zu Recht angezeigt hat.
eher der Vivantes-Konzern zahlen. Es ist eine Schande, wenn man alte pflegebedürftige Menschen in ihren vollen Windeln im Bett liegen läßt und noch nicht einmal dafür garantieren kann, daß sie genügend zu essen bekommen.
Im Übrigen: auch Sie werden einmal alt - humanerweise sollte man Ihnen nicht wünschen, unter derlei Bedingungen gepflegt zu werden. Ich hoffe auch für Sie, daß Sie selber keine Angehörigen in einer solchen Institution haben - diese hätten wirklich Grund genug, mein Mitleid zu erhalten.
Ende gut, alles gut?
Nicht ganz. Denn neben dem Erfolg von Brigitte Heinisch und Benedikt Hopmann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bleibt ein übler Nachgeschmack über das Verhalten der Verantwortlichen des Vivantes-Konzerns und der angerufenen deutschen Arbeitsgerichte.
Wettbewerb und Privatisierungen im Gesundheitswesen dürfen nicht dazu führen, dass die immer stärker an Gewinn ausgerichteten Krankenhauskonzerne stetig steigenden Druck auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausüben und selbst rechtswidrige Zustände in ihren Häusern wissentlich in Kauf nehmen.
Und arbeitsrechtliche Urteile, die derartiges Verhalten von Geschäftsführungen von Krankenhäusern und Pflegeheimen stärken und Widerspruch sanktionieren, entsprechen nicht den im Grundgesetz festgeschriebenen Wertemaßstäben.
Deshalb bin ich Frau Heinisch und Herrn Hopmann für ihren Mut und ihre Beharrlichkeit dankbar - sie haben der Republik einen großen Dienst erwiesen.
Alexander Kroll
http://www.alexander-krol...
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