Afghanistan-Einsatz: Der vergessene Kundus-Ausschuss
Seit Verteidigungsminister Guttenberg nicht mehr im Amt ist, hat das Interesse an den getöteten Zivilisten in Afghanistan rasch nachgelassen. Schade findet das H. Monath.
Vor zwei Jahren war das Entsetzen über die Folgen des Bombardements im Kundus-Fluss noch groß: Nachdem die offiziellen Beschwichtigungsversuche unter dem Druck immer neuer Informationen scheiterten, zeigte sich die Nation im Herbst 2009 erschüttert darüber, dass deutsche Soldaten den Tod Dutzender afghanischer Zivilisten befohlen hatten. So lange die Soldaten als Brunnenbauer galten und sich die Zahl der getöteten Deutschen in Grenzen hielt, konnte die Heimat mit der Mission halbwegs leben. Doch ein deutscher Offizier, der für Leid und Sterben am Hindukusch verantwortlich war, dessen Opfer aus verbrannten Gesichtern in Kameras starrten, störte das freundliche Desinteresse der Mehrheit gewaltig.
So offensichtlich war das Versagen des schnell ins Arbeitsministerium gewechselten Verteidigungsministers Jung und auch das seines schneidigen und wendigen Nachfolgers zu Guttenberg, dass die Opposition nach einem Untersuchungsausschuss rief. Doch seit beide nicht mehr im Amt sind, hat das Interesse an der Arbeit des Gremiums rapide nachgelassen.
Dieses Desinteresse aber schadet der politischen Kultur und ist gegenüber den Soldaten im Einsatz ungerecht. Die fühlen sich alleingelassen – und verunsichert durch den Streit um die Vorwürfe. Auf die Fragen geben Koalition und Opposition nun sehr unterschiedliche Antworten. Die Regierungsseite will die Soldaten beruhigen, indem sie die Entscheidung des Oberst Klein zur Bombardierung nachvollziehbar nennt. SPD, Linke und Grüne äußern zwar Verständnis für die Notlage des Oberst, kritisieren aber sehr klar seine Regelverstöße vor dem Befehl. Das dürfte zwar viele Bundeswehr-Vertreter im Einsatz verbittern, dient aber langfristig dem Schutz der Soldaten und der Erfüllung ihres Auftrags. Zivile Opfer, für die es keine unabweisbare Rechtfertigung gibt, sind nicht nur ethisch höchst bedenklich. Sie gefährden auch die gesamte Mission.
Darüber lohnt die Debatte – und die ist nicht nur Aufgabe des neuen Verteidigungsministers, der stetig am Projekt "Ehrlichmachen" arbeitet. Doch Angela Merkel will mit dem heiklen Thema bis heute möglichst wenig zu tun haben. Der ungeliebte Einsatz, die ungeklärten Fragen – es könnte ja etwas an ihr hängen bleiben. Und also bleibt die Kanzlerin weiter auf Distanz.








Dieser Anschlag seitens der Bundeswehr war völkerrechtswidrig und als solcher wurde er auch in den Abschlußerklärungen der Oppositionsparteien betitelt. Ganz nebenbei wurden bei dieser feigen Aktion viele ISAF-Einsatzrichtlinien gebrochen. Schade, dass die ZEIT dies nicht erwähnt. Es war ein abscheuliches Verbrechen, bei dem dutzende unschludige Kinder niedergemetzelt wurden.
In einem Rechtsstaat würde Klein und vor allem Mitglieder der Task-Force 47 hinter Gitter sitzen..
In einem Rechtsstaat entscheidet nicht die Opposition was völkerrechtswidrig ist, sondern ein Gericht. Das zuständige Gericht hat aber geurteilt, dass der Luftangriff nicht völkerrechtswidrig war.
Es wurden Tanklaster gepluendert, die vorher von taliban entfuert wurden. nachdem man den fahrern den kopf abgeschnitten hatte.Das von diesen tankwagen eine gefahr ausging, konnte nicht ausgeschlossen werden; Ebenso nicht eine logistische Staerkung der Taliban.
Es reduziert sich also auf die Frage der Verhaeltnismaessigkeit der angewandten Mittel.
Wenn nach dem Angriff 150 Taliban neben den Tanklastern gelegen haetten, haetten sich die ueblichen wie immer empoert, aber ansonsten waere es ein normaler Einsatz gewesen. Nun aber waren Zivilisten dabei (die am Folgetag vielleicht als taliban losgezogen waeren und Kinder).
das ist bedauerlich, gibt aber niemandem das Recht, aus dem warmen Sessel, 10tausende KM entfernt, sich im nachhinein besserwisserisch aufzuspielen, wie haette in dieser Nacht bei unklarer Nachrichtenlage gehandelt werden muessen.
Insbesondere, wenn man meint, es besser zu wissen, als die Justiz, sich also auf einer hoeheren Stufe waehnt.
In einem Rechtsstaat entscheidet nicht die Opposition was völkerrechtswidrig ist, sondern ein Gericht. Das zuständige Gericht hat aber geurteilt, dass der Luftangriff nicht völkerrechtswidrig war.
Es wurden Tanklaster gepluendert, die vorher von taliban entfuert wurden. nachdem man den fahrern den kopf abgeschnitten hatte.Das von diesen tankwagen eine gefahr ausging, konnte nicht ausgeschlossen werden; Ebenso nicht eine logistische Staerkung der Taliban.
Es reduziert sich also auf die Frage der Verhaeltnismaessigkeit der angewandten Mittel.
Wenn nach dem Angriff 150 Taliban neben den Tanklastern gelegen haetten, haetten sich die ueblichen wie immer empoert, aber ansonsten waere es ein normaler Einsatz gewesen. Nun aber waren Zivilisten dabei (die am Folgetag vielleicht als taliban losgezogen waeren und Kinder).
das ist bedauerlich, gibt aber niemandem das Recht, aus dem warmen Sessel, 10tausende KM entfernt, sich im nachhinein besserwisserisch aufzuspielen, wie haette in dieser Nacht bei unklarer Nachrichtenlage gehandelt werden muessen.
Insbesondere, wenn man meint, es besser zu wissen, als die Justiz, sich also auf einer hoeheren Stufe waehnt.
... das ist nicht akzeptabel."
Richtigstellung:
1. Es fanden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Oberst Klein statt. Diese wurden eingestellt, „weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches […] noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches […] erfüllt“ seien."
2. Das Disziplinarverfahren wegen des Verdachts eines Dienstvergehens wurde danach ebenfalls mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Eine zünftige Militärgerichtsverhandlung können wir leider nicth bieten, da es in Deutschland seit 1945 keine eigenständige Militärgerichtsbarkeit gibt.
MfG
Danke fuer die Klarstellung Mike Oscar.
Also gut, keine Militaergerichtsverhandlung.
Aber was bedeutet das dann konkret? Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind ja nicht oeffentlich und natuerlich alles andere als transparent. Wie kann man da als Aussenstehender beurteilen, dass diese Einstellung des Verfahrens rechtens war? Wie kann man beurteilen, ob die Staatsanwaltschaft da tatsaechlich frei von jeglicher Einflussnahme der Politik gehandelt hat?
Das ist es doch, was hier fehlt. Von Aussen gesehen, sieht es so aus: es gab anscheinend eine Verletzung der Kriegsregeln vor Ort, bei der neben Talibans (legitime Ziele) auch unschuldige Zivilisten (Dorfbewohner und Kinder) ums Leben kamen; und der verantwortliche Kommandeur wurde in einem opaken und untransparenten Verfahren von dem Land freigesprochen (whitewashing?), das diesen Kommandeur erst ausgebildet, und dorthin geschickt hat.
In diesem Fall waere eine oeffentlich Gerichtsverhandlung (meinetwegen auch eine zivile Verhandlung) der beste Weg der Welt nachzuweisen, dass das Laufenlassen dieses Oberst mit rechten Dingen zuging. So wie es jetzt aussieht, wird der Verdacht der Vertuschung ewig im Raum stehen bleiben. Das duerfte nicht einmal im Interesse dieses Oberst Klein liegen, sollte er tatsaechlich unschuldig sein -- was ich nicht prinzipiell ausschliesse.
Die Staatsanwaltschaft, lieber Mike, ist in diesem Land ganz schön zünftig weisungsgebunden.
Noch Fragen?
Danke fuer die Klarstellung Mike Oscar.
Also gut, keine Militaergerichtsverhandlung.
Aber was bedeutet das dann konkret? Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind ja nicht oeffentlich und natuerlich alles andere als transparent. Wie kann man da als Aussenstehender beurteilen, dass diese Einstellung des Verfahrens rechtens war? Wie kann man beurteilen, ob die Staatsanwaltschaft da tatsaechlich frei von jeglicher Einflussnahme der Politik gehandelt hat?
Das ist es doch, was hier fehlt. Von Aussen gesehen, sieht es so aus: es gab anscheinend eine Verletzung der Kriegsregeln vor Ort, bei der neben Talibans (legitime Ziele) auch unschuldige Zivilisten (Dorfbewohner und Kinder) ums Leben kamen; und der verantwortliche Kommandeur wurde in einem opaken und untransparenten Verfahren von dem Land freigesprochen (whitewashing?), das diesen Kommandeur erst ausgebildet, und dorthin geschickt hat.
In diesem Fall waere eine oeffentlich Gerichtsverhandlung (meinetwegen auch eine zivile Verhandlung) der beste Weg der Welt nachzuweisen, dass das Laufenlassen dieses Oberst mit rechten Dingen zuging. So wie es jetzt aussieht, wird der Verdacht der Vertuschung ewig im Raum stehen bleiben. Das duerfte nicht einmal im Interesse dieses Oberst Klein liegen, sollte er tatsaechlich unschuldig sein -- was ich nicht prinzipiell ausschliesse.
Die Staatsanwaltschaft, lieber Mike, ist in diesem Land ganz schön zünftig weisungsgebunden.
Noch Fragen?
Danke fuer die Klarstellung Mike Oscar.
Also gut, keine Militaergerichtsverhandlung.
Aber was bedeutet das dann konkret? Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind ja nicht oeffentlich und natuerlich alles andere als transparent. Wie kann man da als Aussenstehender beurteilen, dass diese Einstellung des Verfahrens rechtens war? Wie kann man beurteilen, ob die Staatsanwaltschaft da tatsaechlich frei von jeglicher Einflussnahme der Politik gehandelt hat?
Das ist es doch, was hier fehlt. Von Aussen gesehen, sieht es so aus: es gab anscheinend eine Verletzung der Kriegsregeln vor Ort, bei der neben Talibans (legitime Ziele) auch unschuldige Zivilisten (Dorfbewohner und Kinder) ums Leben kamen; und der verantwortliche Kommandeur wurde in einem opaken und untransparenten Verfahren von dem Land freigesprochen (whitewashing?), das diesen Kommandeur erst ausgebildet, und dorthin geschickt hat.
In diesem Fall waere eine oeffentlich Gerichtsverhandlung (meinetwegen auch eine zivile Verhandlung) der beste Weg der Welt nachzuweisen, dass das Laufenlassen dieses Oberst mit rechten Dingen zuging. So wie es jetzt aussieht, wird der Verdacht der Vertuschung ewig im Raum stehen bleiben. Das duerfte nicht einmal im Interesse dieses Oberst Klein liegen, sollte er tatsaechlich unschuldig sein -- was ich nicht prinzipiell ausschliesse.
dass es im Krieg bzw. in diesem Krieg in Afghanistan strafbar sei, einen "Feind" zu bombardieren, wenn dabei auch Zivilisten zu Schaden kommen können.
Ist Ihnen irgendein Fall bekannt, wo ein Offizier oder Soldat dafür kriegsgerichtlich belangt wurde, dass es bei einem Kampfeinsatz "Kollateralschäden" gab?
Das Völkerstraftrecht verbietet eben einen Einsatz nur, wenn die zivilen Verluste ganz klar in keinem Verhältnis zu den militärischen Zielen stehen, d.h. die Staatsanwaltschaft hat jede Menge Ermessensspielraum.
Zivile Opfer sind in einem Krieg schlicht Bestandteil der Sache, und alles andere ist in meinen Augen schlicht verschleiernde Rhetorik, weil man immer wieder der Frage ausweichen möchte: welchen Nutzen hat dieser Krieg und sind Opfer es wert, ihn zu führen?
dass es im Krieg bzw. in diesem Krieg in Afghanistan strafbar sei, einen "Feind" zu bombardieren, wenn dabei auch Zivilisten zu Schaden kommen können.
Ist Ihnen irgendein Fall bekannt, wo ein Offizier oder Soldat dafür kriegsgerichtlich belangt wurde, dass es bei einem Kampfeinsatz "Kollateralschäden" gab?
Das Völkerstraftrecht verbietet eben einen Einsatz nur, wenn die zivilen Verluste ganz klar in keinem Verhältnis zu den militärischen Zielen stehen, d.h. die Staatsanwaltschaft hat jede Menge Ermessensspielraum.
Zivile Opfer sind in einem Krieg schlicht Bestandteil der Sache, und alles andere ist in meinen Augen schlicht verschleiernde Rhetorik, weil man immer wieder der Frage ausweichen möchte: welchen Nutzen hat dieser Krieg und sind Opfer es wert, ihn zu führen?
dass es im Krieg bzw. in diesem Krieg in Afghanistan strafbar sei, einen "Feind" zu bombardieren, wenn dabei auch Zivilisten zu Schaden kommen können.
Ist Ihnen irgendein Fall bekannt, wo ein Offizier oder Soldat dafür kriegsgerichtlich belangt wurde, dass es bei einem Kampfeinsatz "Kollateralschäden" gab?
Das Völkerstraftrecht verbietet eben einen Einsatz nur, wenn die zivilen Verluste ganz klar in keinem Verhältnis zu den militärischen Zielen stehen, d.h. die Staatsanwaltschaft hat jede Menge Ermessensspielraum.
Zivile Opfer sind in einem Krieg schlicht Bestandteil der Sache, und alles andere ist in meinen Augen schlicht verschleiernde Rhetorik, weil man immer wieder der Frage ausweichen möchte: welchen Nutzen hat dieser Krieg und sind Opfer es wert, ihn zu führen?
"dass es im Krieg bzw. in diesem Krieg in Afghanistan strafbar sei, einen "Feind" zu bombardieren, wenn dabei auch Zivilisten zu Schaden kommen können."
Das ist nicht der Punkt. Es gab eine klare Anweisung von Gen. McChrystal, damals Oberkommandierender der ISAF, dass besondere Vorsicht anzuwenden sei, und dass zivile Opfer sofern moeglich unbedingt zu vermeiden sind.
Haette Col. Klein das Ziel "buzzern" lassen (also durch extrem laute Tieffluege die Zivilisten zu verscheuchen versucht), haette er es dann anschliessend ohne Probleme angreifen lassen duerfen. Waeren Zivilisten dann noch dageblieben, waere es ihr Pech gewesen.
Zur Erinnerung: das Ziel der Aktion war zu verhindern, dass der Feind den Treibstoff bekommt und damit Schaden anrichtet; es war nicht einmal das Ziel, den Feind dort auszuschalten (auch wenn es eine positive Nebenwirkung gewesen waere).
Es geht um die Verletzung einer bindenden Handlungsanweisung, die unmittelbar zum Verlust von unschuldigen Menschenleben gefuehrt hat. Wieso wurde diese Verletzung nicht geahndet?
"dass es im Krieg bzw. in diesem Krieg in Afghanistan strafbar sei, einen "Feind" zu bombardieren, wenn dabei auch Zivilisten zu Schaden kommen können."
Das ist nicht der Punkt. Es gab eine klare Anweisung von Gen. McChrystal, damals Oberkommandierender der ISAF, dass besondere Vorsicht anzuwenden sei, und dass zivile Opfer sofern moeglich unbedingt zu vermeiden sind.
Haette Col. Klein das Ziel "buzzern" lassen (also durch extrem laute Tieffluege die Zivilisten zu verscheuchen versucht), haette er es dann anschliessend ohne Probleme angreifen lassen duerfen. Waeren Zivilisten dann noch dageblieben, waere es ihr Pech gewesen.
Zur Erinnerung: das Ziel der Aktion war zu verhindern, dass der Feind den Treibstoff bekommt und damit Schaden anrichtet; es war nicht einmal das Ziel, den Feind dort auszuschalten (auch wenn es eine positive Nebenwirkung gewesen waere).
Es geht um die Verletzung einer bindenden Handlungsanweisung, die unmittelbar zum Verlust von unschuldigen Menschenleben gefuehrt hat. Wieso wurde diese Verletzung nicht geahndet?
"dass es im Krieg bzw. in diesem Krieg in Afghanistan strafbar sei, einen "Feind" zu bombardieren, wenn dabei auch Zivilisten zu Schaden kommen können."
Das ist nicht der Punkt. Es gab eine klare Anweisung von Gen. McChrystal, damals Oberkommandierender der ISAF, dass besondere Vorsicht anzuwenden sei, und dass zivile Opfer sofern moeglich unbedingt zu vermeiden sind.
Haette Col. Klein das Ziel "buzzern" lassen (also durch extrem laute Tieffluege die Zivilisten zu verscheuchen versucht), haette er es dann anschliessend ohne Probleme angreifen lassen duerfen. Waeren Zivilisten dann noch dageblieben, waere es ihr Pech gewesen.
Zur Erinnerung: das Ziel der Aktion war zu verhindern, dass der Feind den Treibstoff bekommt und damit Schaden anrichtet; es war nicht einmal das Ziel, den Feind dort auszuschalten (auch wenn es eine positive Nebenwirkung gewesen waere).
Es geht um die Verletzung einer bindenden Handlungsanweisung, die unmittelbar zum Verlust von unschuldigen Menschenleben gefuehrt hat. Wieso wurde diese Verletzung nicht geahndet?
ist es nicht egal, welcher politiker / welcher deutscher militärmensch mit einem mäntelchen des schweigens geschützt werden soll? !?!
ist es nicht vielmehr im sinne der freiheit, der menschenrechte und der menschenwürde absolut verachtenswert, wenn die bundeswehr in afghanistan (WIR SIND NICHT IM KIEG MIT AFHANISTAN!!!) amerikanische high-tec-waffen einsetzen läßt, um zwei festgefahre tanklaster 'so klinische schön' mit lasergesteuerten waffen aus der luft zu bombadieren?! - da sieht man das elend und das sterben auch nicht.
Seit dem 4. September 2009 wird von allen deutschen Parteien verschleiert und vernebelt. Es werden in der Öffentlichkeit Dinge als Tatsachen dargestellt, die man knapp als eigenwillige parteipolitsch gefärbte Eigenwahrnehmung sehen kann. Ich möchte dazu einfach mal einige Fragen stellen:
Aus welchem Grund wird denn hier nur der Stab über Oberst Klein gebrochen? Das deutsche Provincial Reconstruction Team (PRT) Kunduz ist nämlich KEINE rein militärisch geführte Mission, sondern ein ressortübergreifendes Programm. Deshalb wird das PRT von einer zivil-militärischen Doppelspitze geleitet. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes in Kunduz stellt grundsätzlich den zivilen Leiter. Das heißt, außer dem militärischen Leiter gibt und gab es einen zivilen Leiter gleicher Besoldungsgruppe. (Alles nachzulesen bei http://www.zif-berlin.org... )
Wer war am 04.09.2009 Vertreter des Auswärtigen Amtes?
Wo hielt der Herr (oder die Dame) sich zur Zeit der Entscheidung zum Einsatz der Jagdbomber auf?
Wann hat der Vertreter des Auswärtigen Amtes seinen Vorgesetzten, den Bundesaußenminister wie informiert?
Nach der Vertreterin / dem Vertreter des "Entwicklungshilfeministeriums" will ich gar nicht erst fragen. Die haben sich ja in der Zeit schön von der Bw fern gehalten.
"Das Völkerstraftrecht verbietet eben einen Einsatz nur, wenn die zivilen Verluste ganz klar in keinem Verhältnis zu den militärischen Zielen stehen, d.h. die Staatsanwaltschaft hat jede Menge Ermessensspielraum."
Es wurde ja so dargestellt, als hätten diese Tanklaster, bei denen es sich um Anhänger, gezogen von Traktoren, handelte, bei einem Selbstmordanschlag verwendet werden können.
Es bestand niemals unmittelbare Gefahr für irgend jemanden.
Die Bombardierung mit der hohen Zahl ziviler Opfer stand also in keinem militärisch relevanten Verhältnis in den Grenzen des Völkerrechts.
Der Einsatz ist daher in der Kategorie mögliches Kriegsverbrechen einzuordnen. In diesem Fall wäre nicht eine deutsche Staatsanwaltschaft (Weisungsgebunden), sondern der internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig gewesen, bei der Klärung, ob es sich tatsächlich um ein Kriegsverbrechen handelte.
Wenn wir hohe moralische Maßstäbe anlegen wollen, dann immer zuerst bei uns selber. Da kann auch keiner mit falscher Loyalität gegenüber der Truppe kommen.
Und wenn bei der Truppe eine rechtliche Verunsicherung bezüglich der Vorgehensweise besteht, dann ist dies in erster Linie eine Argumentation gegen solche Einsätze.
MfG
AoM
anderen Mitteln, keine Durchsetzung abstrakten Rechts mit anderen Mitteln, auch wenn es oft aus ideologischen Gründen so dargestellt wird.
Gerade der Afghanistaneinsatz wurde vielfach so dargestellt, als ob es ernsthaft darum ginge, Rechtsnormen nach westlichem Muster durchzusetzen, was aber in Wirklichkeit nur seiner Rechtfertigung diente. Da in der der erste Phase der Besetzung Afghanistans der bewaffnete Widerstand relativ unorganisiert und gering war, konnte man diese Fiktion eine ganze Zeitlang aufrecht erhalten. Sobald aber auch in den deutschen Besatzungszonen der Widerstand stärker wurde, musste diese Fiktion an die Realität des Krieges angepasst werden.
Im Wesentlichen stand die deutsche Truppe vor der Vorgabe, politisch unpopuläre eigene Verluste zu vermeiden, gleichzeitig aber auch jeden martialischen Auftritt, um die Einsatzfiktion nicht zu desavouieren. Ein nächtlicher Infantrieangriff wäre riskant gewesen, martialische, aber sichere Einsatzmittel, wie z.B. Panzer, standen nicht zur Verfügung. Ein dritter Aspekt stellten die Geheimoperationen dar, die ja nie richtig aufgeklärt wurden, und die möglicherweise Druck auf Klein aufbauten, "gefährliche" Talibanführer zu liquidieren.
In dieser Situation scheint es mir nachvollziehbar, dass ein amerikanischer Bombenangriff die beste Lösung dieses Interessenkonfliktes schien. Recht bleibt dabei eben die bloße Fiktion, die im Nachhinein durch eine staatsanwaltliche Untersuchung ausreichend bedient wurde.
anderen Mitteln, keine Durchsetzung abstrakten Rechts mit anderen Mitteln, auch wenn es oft aus ideologischen Gründen so dargestellt wird.
Gerade der Afghanistaneinsatz wurde vielfach so dargestellt, als ob es ernsthaft darum ginge, Rechtsnormen nach westlichem Muster durchzusetzen, was aber in Wirklichkeit nur seiner Rechtfertigung diente. Da in der der erste Phase der Besetzung Afghanistans der bewaffnete Widerstand relativ unorganisiert und gering war, konnte man diese Fiktion eine ganze Zeitlang aufrecht erhalten. Sobald aber auch in den deutschen Besatzungszonen der Widerstand stärker wurde, musste diese Fiktion an die Realität des Krieges angepasst werden.
Im Wesentlichen stand die deutsche Truppe vor der Vorgabe, politisch unpopuläre eigene Verluste zu vermeiden, gleichzeitig aber auch jeden martialischen Auftritt, um die Einsatzfiktion nicht zu desavouieren. Ein nächtlicher Infantrieangriff wäre riskant gewesen, martialische, aber sichere Einsatzmittel, wie z.B. Panzer, standen nicht zur Verfügung. Ein dritter Aspekt stellten die Geheimoperationen dar, die ja nie richtig aufgeklärt wurden, und die möglicherweise Druck auf Klein aufbauten, "gefährliche" Talibanführer zu liquidieren.
In dieser Situation scheint es mir nachvollziehbar, dass ein amerikanischer Bombenangriff die beste Lösung dieses Interessenkonfliktes schien. Recht bleibt dabei eben die bloße Fiktion, die im Nachhinein durch eine staatsanwaltliche Untersuchung ausreichend bedient wurde.
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