Gesetzesänderung Schwarz-Gelb beschließt neues Wahlrecht
Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag das Wahlgesetz geändert. Die Opposition spricht von einem "Anschlag auf die Demokratie".
Deutschland hat wieder ein gültiges Wahlrecht. Im Alleingang setzte die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag ihren Vorschlag für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes durch.
SPD, Grüne und Linkspartei kündigten eine Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht an. Der Grünen-Politiker Volker Beck sprach von einem "Anschlag auf die parlamentarische Demokratie".
Fast drei Monaten lang hatte es keine gültige Grundlage für eine Bundestagswahl gegeben. Eine Frist der Karlsruher Richter, bis zum 30. Juni für eine Neuordnung zu sorgen, hatten Union und FDP verstreichen lassen. Nach Ansicht von Verfassungsexperten wäre deshalb auch eine vorgezogene Neuwahl nach altem Recht nicht mehr zulässig gewesen.
In der Debatte vor der Abstimmung hatten CDU/CSU und FDP den Entwurf für das neue Wahlrecht verteidigt. Damit werde am bewährten Wahlrecht festgehalten, gleichzeitig aber die Vorgabe aus Karlsruhe erfüllt, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU).
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann widersprach: "Sie benutzen das Wahlrecht zum eigenen Machterhalt." Sein Grünen-Kollege Beck meinte, Union und FDP wollten sich die Mehrheit im künftigen Parlament "ergaunern".
Verfassungsgericht hatte Gesetzesänderung gefordert
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor drei Jahren dem Parlament aufgetragen, bis Juni diesen Jahres das Wahlrecht zu ändern. Die Karlsruher Richter hatten den paradoxen Effekt des sogenannten "negativen Stimmengewichts" kritisiert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es passieren, dass eine Partei ein Mandat verliert, wenn sie Stimmen hinzugewinnt. Das hängt mit der Berechnung der Überhangmandate zusammen (siehe Infobox).
Nach dem neuen Gesetz soll die bisher mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei abgeschafft werden. Damit könnten Zweitstimmen, die eine Partei in einem Bundesland erhält, nicht mehr mit denen in einem anderen Land verrechnet werden. Durch den Verzicht auf Listenverbindungen würde das Auftreten des negativen Stimmgewichts erheblich reduziert, argumentiert Schwarz-Gelb.
- Überhangmandate
-
Überhangmandate entstehen immer dann, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Erststimmen mehr Direktmandate erzielt, als ihr durch den Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen würde.
Bei Bundestagswahlen wird zuerst festgestellt, wie viele Mandate einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit zustehen. Dann werden diese Mandate – basierend auf den Zweitstimmenergebnissen in den einzelnen Bundesländern – auf die Länder verteilt.
In jedem Bundesland wird dabei einzeln geprüft, wie viele Mandate die Partei dort durch Direktmandate bereits erhalten hat. Die übrigen Mandate, die der Partei in diesem Bundesland laut Zweitstimmenergebnis zustehen, werden anschließend der Partei über ihre jeweilige Landeslisten zugeteilt.
Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erlangt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie trotzdem alle Direktmandate behalten. Denn die Kandidaten, die in ihren Wahlkreisen mit der Erststimme direkt gewählt wurden, haben das Recht, auf jeden Fall in den Bundestag einzuziehen. Dadurch entstehen Mandate, die über die Mandat-Anzahl durch das Zweitstimmenergebnis "überhängen". Diese überzähligen Mandate nennt man Überhangmandate.
- Negatives Stimmgewicht
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Von einem negativen Stimmgewicht spricht man, wenn eine Partei durch weniger Stimmen Mandate hinzugewinnt – oder Mandate verliert, wenn sie mehr Stimmen bekommt. Bei Bundestagswahlen ist das schon mehrfach geschehen. Nach Berechnungen von wahlrecht.de hätte beispielsweise bei der Wahl 2002 die SPD ein Bundestagsmandat hinzugewonnen, hätten alle 46.322 SPD-Wähler eines bestimmten Wahlkreises nicht gewählt.
Der Grund: Die "fehlenden" 46.322 Stimmen wären zu wenige gewesen um Auswirkungen auf die Anzahl der bundesweiten SPD-Zweitstimmenmandate zu haben. An ihnen hätte sich nichts geändert. Bei der Verteilung der sozialdemokratischen Zweitstimmenmandate auf die einzelnen Bundesländer hätte es aber eine Verschiebung gegeben: Das Bundesland mit den "fehlenden" Stimmen (im vorliegenden Beispiel Thüringen) hätte ein SPD-Zweitstimmenmandat weniger bekommen, ein anderes Bundesland (hier: Bremen) eines mehr. An der Gesamtzahl der thüringischen SPD-Sitze hätte sich dennoch nichts geändert, denn die Partei gewann dort damals mehr Direktmandate, als ihr nach Zweistimmenergebnis zustanden. Diese Überhangmandate wären ihr trotz der "fehlenden" Stimmen geblieben. Bremen aber hätte einen SPD-Abgeordneten mehr in den Bundestag schicken können, die SPD-Fraktion dort wäre einen Sitz größer gewesen, als sie es tatsächlich war.
Die Neuregelung hat eine weitere Klausel: Ist die Zahl der Zweitstimmen einer Partei, die in den 16 Ländern nicht zu einem Sitz geführt haben, größer als die im Bundesdurchschnitt für ein Mandat erforderliche Stimmenzahl, sollen dem Gesetz zufolge zum Ausgleich weitere Mandate vergeben werden. Dabei werden diese zunächst den Landeslisten einer Partei zugeteilt, auf die Überhangmandate entfallen sind.
Tendenziell gebe es damit auch einen Rückgang bei den Überhangmandaten, argumentiert die Koalition. Das bestreitet die Opposition. Und der Verein "Mehr Demokratie" wendet ein, dass die Überhangmandate zwar reduziert würden, aber nicht vollständig wegfielen. Dem hält wiederum die Union entgegen, dass Karlsruhe eine Abkehr von den Überhangmandaten gar nicht verlangt habe.
- Datum 29.09.2011 - 19:59 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
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Haben die denkbefreiten Politiker keine guten Mathematiker?
Dieses Problem sollte doch von einem Mathematikstudenten in einer Hausarbeit hinreichend abgehandelt und gelöst werden können!
Sind unsere Volksvertreter wirklich so unfähig?
Erschreckend!!!
Ich sage nur eins: Weniger Juristen in entscheidenden Positionen!
Das sind einfach nur Eigeninteressen. Die groesseren Parteien wollen ein kompliziertes System der Ueberhangmandate, weil sie davon mehr haben als kleine Parteien. Ich verstehe daher Ihre Aussage nicht.
Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/wg
Dass das verabschiedete Gesetz das Problem nicht lösen würde, war schon lange klar:
http://www.wahlrecht.de/n...
Es ist daher davon auszugehen, dass die Koalition vorsätzlich und mit allen Mitteln versucht, ihre Überhangmandate zu verteidigen, und dafür sogar bereit ist, eine Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht zu riskieren - welches sich angesichts seiner klaren Forderungen und der Faktenlage eine solch lächerliche Gesetzesvorlage sicher nicht bieten lassen wird.
Aber das Problem ist eigentlich ein anderes: Direktmandate werden gemeinhin damit gerechtfertigt, dass ein direkt vom Volk in einem Wahlkreis gewählter Abgeordneter diesem eher verbunden ist, und mehr unabhängigkeit gegenüber seiner Partei hat (da er ja nicht über deren Liste einzog).
In der Praxis sieht dies leider meist anders aus. Gerade im "Drei-Parteien-System" des Ostens reichen oft schon knapp über 30% für den Gewinn eines Wahlkreises. Vom Wähler "gestärkt" fühlt sich mit so einem Ergebnis kaum jemand...
Man kann die Verzerrung des proportionalen Wahlergebnisses durch Überhangmandate eigentlich nur dann hinnehmen, wenn eine wirkliche Mehrheit hinter diesen "direkt gewählten" Kandidaten steht, was dann bei Ergebnissen von unter 50% eine Stichwahl bedeuten würde. Sonst verdankt ein Direktkandidat seinen Sitz nur einem zufälligen für ihn gerade nützlichen Splitting der Erststimmen unter anderen Kandidaten.
Ein "unabhängiges" Mandat sieht anders aus.
sondern eine Frage der Bewertung.
Bisher galt es als richtig, das direkt gewählte Politiker letztlcih höher gewichtet wurden, als die eher diffuse Wahl einer Liste.
Das macht aus dem Blickwinkel eher direkter Demokratie durchaus Sinn.
Die Oppositionsparteinen wissen traditionell vor Ort eher weniger durch Persönlichkeiten zu überzeugen, sie Punkten mehr mit verallgemeinernden Gesellschaftsmodellen.
In diesem Sinne wären eher kleinere Wahlkreise sinnvoll, um das Gewicht lokaler Wahlen wahlen eher noch zu erhöhen.
Ich persönlich halte die jetzt getroffene Regel für richtig. Die Opposition, gerade Grüne und SPD, die mittlerweile genügend groß sind, sollten sich vielmehr fragen, warum sie relativ so wenige direktmandate erhalten.
Offensichtlich sind sie tendenziell vor Ort weit weniger überzeugend als ihre konservativen Konkurrenten. Und das halte ich durchaus für ein gewichtiges Argument.
Sinnvoll für die Oppoosition wären da Massnahmen die Verbindung eines Abgeordneten als Vertreter seines Wahlkreises und der dort unterstützten Position zu stärken, statt nur zu Versuchen die Unbequemlichkeiten zu beseitigen. Jedenfalls, wenn man wirklich an Volkes Stimme interessiert wäre.
H.
Das sind einfach nur Eigeninteressen. Die groesseren Parteien wollen ein kompliziertes System der Ueberhangmandate, weil sie davon mehr haben als kleine Parteien. Ich verstehe daher Ihre Aussage nicht.
Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/wg
Dass das verabschiedete Gesetz das Problem nicht lösen würde, war schon lange klar:
http://www.wahlrecht.de/n...
Es ist daher davon auszugehen, dass die Koalition vorsätzlich und mit allen Mitteln versucht, ihre Überhangmandate zu verteidigen, und dafür sogar bereit ist, eine Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht zu riskieren - welches sich angesichts seiner klaren Forderungen und der Faktenlage eine solch lächerliche Gesetzesvorlage sicher nicht bieten lassen wird.
Aber das Problem ist eigentlich ein anderes: Direktmandate werden gemeinhin damit gerechtfertigt, dass ein direkt vom Volk in einem Wahlkreis gewählter Abgeordneter diesem eher verbunden ist, und mehr unabhängigkeit gegenüber seiner Partei hat (da er ja nicht über deren Liste einzog).
In der Praxis sieht dies leider meist anders aus. Gerade im "Drei-Parteien-System" des Ostens reichen oft schon knapp über 30% für den Gewinn eines Wahlkreises. Vom Wähler "gestärkt" fühlt sich mit so einem Ergebnis kaum jemand...
Man kann die Verzerrung des proportionalen Wahlergebnisses durch Überhangmandate eigentlich nur dann hinnehmen, wenn eine wirkliche Mehrheit hinter diesen "direkt gewählten" Kandidaten steht, was dann bei Ergebnissen von unter 50% eine Stichwahl bedeuten würde. Sonst verdankt ein Direktkandidat seinen Sitz nur einem zufälligen für ihn gerade nützlichen Splitting der Erststimmen unter anderen Kandidaten.
Ein "unabhängiges" Mandat sieht anders aus.
sondern eine Frage der Bewertung.
Bisher galt es als richtig, das direkt gewählte Politiker letztlcih höher gewichtet wurden, als die eher diffuse Wahl einer Liste.
Das macht aus dem Blickwinkel eher direkter Demokratie durchaus Sinn.
Die Oppositionsparteinen wissen traditionell vor Ort eher weniger durch Persönlichkeiten zu überzeugen, sie Punkten mehr mit verallgemeinernden Gesellschaftsmodellen.
In diesem Sinne wären eher kleinere Wahlkreise sinnvoll, um das Gewicht lokaler Wahlen wahlen eher noch zu erhöhen.
Ich persönlich halte die jetzt getroffene Regel für richtig. Die Opposition, gerade Grüne und SPD, die mittlerweile genügend groß sind, sollten sich vielmehr fragen, warum sie relativ so wenige direktmandate erhalten.
Offensichtlich sind sie tendenziell vor Ort weit weniger überzeugend als ihre konservativen Konkurrenten. Und das halte ich durchaus für ein gewichtiges Argument.
Sinnvoll für die Oppoosition wären da Massnahmen die Verbindung eines Abgeordneten als Vertreter seines Wahlkreises und der dort unterstützten Position zu stärken, statt nur zu Versuchen die Unbequemlichkeiten zu beseitigen. Jedenfalls, wenn man wirklich an Volkes Stimme interessiert wäre.
H.
Das sind einfach nur Eigeninteressen. Die groesseren Parteien wollen ein kompliziertes System der Ueberhangmandate, weil sie davon mehr haben als kleine Parteien. Ich verstehe daher Ihre Aussage nicht.
Zumindest sollten Sie verstehen, dass es bei der Festlegung von Grundregeln eines Spiels für alle, darum geht, auch gleichwertige Ausgangsbedingungen für alle zu schaffen.
Nichts für ungut, aber ich verstehe ihre Aussage nicht.
Vielleicht wäre es also besser, die Verfassungsrichter würden beim nächsten Mal gleich den neuen Gesetzestext ins Urteil schreiben...
Und was soll das bringen? Die Judikative ist nicht die Legislative. Am Ende macht die Regierung doch wieder, was sie für richtig hält.
in gewisser Weise ist sie es, weil jene im Notfall tatsächlich berechtigt wäre ein Gesetz zu dekretieren! Das hat sie in diesem Fall, Also das Verfassungsgericht, sogar angedroht, wenn die ach so werte gebundene Konservative Regierung weiterhin weigert ein der Verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden.
Nun hat sie ein Gesetz verabschiedet, völlig auf ihr eigenes Wohl aus, alle Werte über Bord geworfen, schließlich gibt es die bei den Christ-Politikern nur in Sonntagsreden, und dafür gesorgt, dass die Macht bei den großen Bleibt. Und das witzige dabei: Den Pöbel, also uns alle, interessiert das nichtmal. Der wahlberechtigte Teil des Pöbels wählt weiter die Großen, werte-orientierten, ehrlichen, kompetenten Christenpolitiker. Sind eben am ende Gottes Schäfchen. Da macht man das so.
in gewisser Weise ist sie es, weil jene im Notfall tatsächlich berechtigt wäre ein Gesetz zu dekretieren! Das hat sie in diesem Fall, Also das Verfassungsgericht, sogar angedroht, wenn die ach so werte gebundene Konservative Regierung weiterhin weigert ein der Verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden.
Nun hat sie ein Gesetz verabschiedet, völlig auf ihr eigenes Wohl aus, alle Werte über Bord geworfen, schließlich gibt es die bei den Christ-Politikern nur in Sonntagsreden, und dafür gesorgt, dass die Macht bei den großen Bleibt. Und das witzige dabei: Den Pöbel, also uns alle, interessiert das nichtmal. Der wahlberechtigte Teil des Pöbels wählt weiter die Großen, werte-orientierten, ehrlichen, kompetenten Christenpolitiker. Sind eben am ende Gottes Schäfchen. Da macht man das so.
Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/wg
Damit wird die Landespolitik also nochmal einen Tick unwichtiger. Generell ginge es dann darum die bundesweite Mehrheit zu sichern. Bleibt zu hoffen das die aufmerksamen Augen der Menschen nicht nur in den " wichtigsten " Angelegenheiten auf den Bund gerichtet sind, sondern auch auf landespolitischer Ebene. Dort werden meiner Meinung nach zumindest die bürgernähsten Entscheidungen gefällt bzw. das Geld das durch den Bund kommt verarbeitet.
Bei solch degressiven Stimmungsabbilden kann man dann die Zweitstimme auch ganz weglassen, sollte die Wahlbeteiligung mal unter 50 % fallen.
Ich finde es grundsätzlich erschreckend, daß für eine Änderung des Wahlrechtes keine verfassungsgebende Mehrheit notwendig ist.
Das stimmt! Die CDU hätte ja gleich ein Gesetz machen können dass nur "Christen deutscher Abstammung ab 40Jahren" wählen dürfen.
Btw der Kommentar wird eh zensiert wegen "Polemik", naja wär wohl auch eher für ein Kabarett geeignet.
Gruß Chris
Das stimmt! Die CDU hätte ja gleich ein Gesetz machen können dass nur "Christen deutscher Abstammung ab 40Jahren" wählen dürfen.
Btw der Kommentar wird eh zensiert wegen "Polemik", naja wär wohl auch eher für ein Kabarett geeignet.
Gruß Chris
Das stimmt! Die CDU hätte ja gleich ein Gesetz machen können dass nur "Christen deutscher Abstammung ab 40Jahren" wählen dürfen.
Btw der Kommentar wird eh zensiert wegen "Polemik", naja wär wohl auch eher für ein Kabarett geeignet.
Gruß Chris
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