Bundesverfassungsgericht Wahres Recht für Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht feiert seinen 60. Geburtstag. Es war stets ein wichtiger Komplize des Bürgers. In der EU muss es seine Aufgabe noch finden.
Der Papst ist weg, die Euro-Abstimmung steht bevor, und zwischendrin verneigen sich die Wulffs und Merkels vor einer Institution, die alles zusammenführt, was in den vergangenen Wochen Schlagzeilen machte. Das Bundesverfassungsgericht feiert an diesem Mittwoch sein 60-jähriges Bestehen, kurz nachdem der Papst im Bundestag die Politik verpflichtet hat, dem "wahren Recht" zu dienen, und nachdem es den Weg der Republik in die europäische Supranation durch sein Rettungsschirmurteil mit neuen Leitplanken versah.
Das "wahre Recht" – ihm zu dienen hieße, es zu kennen. Hier wird das Problem liegen, weniger das der Päpste, wohl aber der Politiker und Richter. Ihnen gilt ein Grundgesetz, gegeben in der "Verantwortung vor Gott", wie es in der Präambel heißt, aber eben auch in Verantwortung vor den Menschen. Das mündet in einer zuweilen weicheren Dogmatik, als der Papst sie pflegt, wenngleich die Prämisse dieselbe bleibt: Es ist nicht immer nur die Mehrheit, die Entscheidungen trifft. Es ist auch das Recht.
Ausgestattet mit dieser Befugnis hat sich das deutsche Verfassungsgericht einen weltweit einzigartigen Anteil an der Staatsleitung erarbeitet. Es begründete seinen Ruf mit einem Nein zu Konrad Adenauers Regierungsfernsehen, mauerte der Meinungsfreiheit ein unerschütterbares Fundament, erhob Datenschutz zum Kulturerbe, stärkte Glauben und Gewissen und ließ über allem die Menschenwürde strahlen. Die Geschichte des Gerichts spiegelt politische und moralische Debatten eines wirtschaftlich, kulturell und geistig erstarkenden Deutschlands, das zuvor mit den Nazis von allen Werten abgefallen war. Die Kraft seiner Urteile bezog es aus einer heimlichen Komplizenschaft mit den Bürgern, die das Gericht als Antipode der Herrschenden erkannt hatten.
In der Auseinandersetzung mit Europa tritt das Gericht in eine neue Phase. Integration setzt Verzicht voraus. Ein Gericht, das so souverän walten konnte wie der Staat, den es pries, muss sich daran erst gewöhnen. Das Grundgesetz, der Solitär, findet sich eingebettet in völkerrechtliche Verträge, die Richter müssen mit Judizes aus Straßburg und Luxemburg rechnen, die ihres konterkarieren. Ein neues, schwieriges Zusammenspiel, in dem die Karlsruher Akteure beides wollen, scharfe Grenzen ziehen und trotzdem Konflikte vermeiden. In der Praxis heißt es, die Machtabgabe an die EU an das Parlament zu koppeln und zugleich souveräne Rechte zu reklamieren, die unangetastet bleiben sollen. Einen Masterplan haben die Richter sowenig wie die Politik. Sie tasten. Aber den einzigen Bundesstaat, den sie dabei vor Augen haben dürfen, ist der des Grundgesetzes – nicht ein europäischer, der wäre Sache der Politik.
Aus dem Verfassungsgericht ist so ein Nationalgericht geworden. Wenn Deutschland sich abschafft, mahnt es, müssen die Bürger es wollen. "Wahres Recht" ist damit noch nicht gefunden, aber doch eine päpstliche Linie: Fest in den Grundsätzen und überzeugend in der Aufgabe, Besinnung einzufordern. Ab und zu ist es nötig.
- Datum 28.09.2011 - 10:11 Uhr
- Quelle Tagesspiegel
- Kommentare 25
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...die Bürger es wollen."
Lt. dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der ZDF-Sendung "Was nun Herr Voßkuhle?"
http://www.zdf.de/ZDFmedi...,
sieht er die derzeitige BRD zwar noch nicht unmittelbar davor, aber auf dem Weg hin zu einem europäischen Bundesstaat.
Das würde aber eine Verfassungsänderung notwendig machen, der die wahlberechtigten Bürger zuzustimmen hätten.
Wie würden sich wohl die Bürger bezügl. der Abschaffung ihres Nationalstaates entscheiden?
von ESM & Co. schlägt. Ansonsten sehe ich schwarz.
von ESM & Co. schlägt. Ansonsten sehe ich schwarz.
Soviel dazu!
...in europäischen Fragen, auch wenn es ab und an die Zähne zeigt. Auch vor der europäischen Zentralgewalt muss der Bürger nämlich verteidigt werden. Von der EU gehen heutzutage doch massive Grundrechtseingriffe aus, ohne dass die EU dafür ausreichend demokratisch legitimiert ist. Durch eine nahezu abwegige Auslegung der Verträge, hat sich die EU beispielsweise eine Kompetenz zum Erlass der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie angemaßt (angeblich Binnenmarkt), und der EuGH hat dies zur Mehrung der eigenen Bedeutung schön abgenickt. Das BVerfG ist hier (neben dem Bundestag) die einzige Instanz die entsprechenden Kompetenzüberschreitungen begegnen könnte. Das EU-Parlament kann jedenfalls keine ausreichende demokratische Legitimation herstellen, da nicht sichergestellt ist, dass eine Mehrheit der Abgeordentena auch die Mehrheit der EU-Bürger repräsentiert. Vertritt ein dänischer Abgeordneter doch nur halb so viel Menschen wie ein deutscher.
Institution als freiheitsliebender Bürger seinen Dank aussprechen. Auch wenn die Vergabepraxis der Richterplätze etwas suspekt anmutet, ist es doch in Zeiten zunehmend politischen Verdrusses und Entfremdung der politischen Elite vom Souverän manchmal das einzig verbleibende Licht im Dunkel.
Danke.
von ESM & Co. schlägt. Ansonsten sehe ich schwarz.
... beschreibt (häufig abwertend) jemanden, der an einer Straftat beteiligt ist. "
(c) http://de.wikipedia.org/w...
So habe ich das Verfassungsgericht noch nicht gesehen.
Hier gibts ein höchst aufschlussreiches Zitat von Vosskuhle aus der Sendung des ZDF vom 26.09.2011, 19.20 Uhr (Was nun, Herr Vosskuhle?)
Schausten: Verfolgen Sie Ihre Urteile eigentlich, was wird daraus? (…) Vosskuhle: „Also wir schauen drauf (…) aber wir haben in dem Sinne keine Folgenverantwortung, sondern dann kommt schon der nächste Fall und mit dem werden wir uns wieder intensiv beschäftigen.“
Tja, wenn überraschts also, wenn Deutschland aktuell mit Volldampf gegen die Wand gefahren wird. Vosskuhle hat jedenfalls keine Folgenverantwortung. Wie nett für Herrn Vosskuhle.
Vosskuhle unterhält seit 1999 einen Lehrstuhl an der Uni Freiburg und sitzt zusammen mit Barroso, Schäuble und Zollitsch im Kuratorium der "Neuen Universitätsstiftung Freiburg".
Die Universität betreibt z.Zt. eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Freiburg. Mit dieser will die Uni verhindern, dass die kriminellen Freiburger Gepflogenheiten, u. a. Wissenschaftsbetrug und Menschenversuche ohne rechtswirksame Aufklärung usw., öffentlich bekannt werden. Auch will die Universität öffentliche Äusserungen über die prominente Position der Universität Freiburg im Nationalsozialismus unterbinden.
In der Klageabweisungsbegründung vom 11.07.2011 wurden diverse medienbekannte Freiburger Skandale von 1933 bis dato vorgetragen, vgl.
http://www.rentenreform-a...
oder google, Suchbegriff: rentenreform alternative schiewer
Auf S. 2 befindet sich ein Inhaltsverzeichnis. Besonders zu empfehlen Abs. 4 (die Causa Vosskuhle) iVm Abs. 10. Danach dürfte sich über den deutschen Rechtsstaat niemand mehr Illusionen machen. Und über Vosskuhle auch nicht.
Der Link funktioniert nicht.
Ausserdem habe ich den Eindruck, dass Sie hier einfach jemanden verleumden wollen.
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