Justiz Schmalzl zieht Kandidatur als Generalbundesanwalt zurück

Der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl wird nun doch nicht Generalbundesanwalt. Angesichts fehlender Zustimmung im Bundesrat verkündete er seinen Rückzug.

Der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl (FDP) hat seine Kandidatur als Generalbundesanwalt zurückgezogen, nachdem er im Bundesrat keine Aussicht auf eine Mehrheit hat. Das teilte der Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit. Die Opposition sprach von einem überfälligen Schritt.

Schmalzl begründete seinen Verzicht auf das Amt vor allem mit der Kritik an seiner Person. "Ich habe heute im Hinblick auf die unberechtigten heftigen, auch persönlichen Angriffe auf mich und aus Rücksicht auf die Arbeit der Bundesanwaltschaft entschieden, nicht mehr für das Amt des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof zur Verfügung zu stehen", sagte Schmalzl. Er wolle den Weg für eine anderweitige Besetzung frei machen und dankte der Bundesregierung für das in ihn gesetzte Vertrauen.

Anzeige

Die Bundesjustizministerin respektiere seine Entscheidung und bedauere sie, sagte ihr Sprecher. Angesichts der "verletzenden Diskussion" über Schmalzls Person könne Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aber nachvollziehen. Nach dem Vorschlag der Bundesministerin sollte Schmalzl eigentlich Nachfolger von Generalbundesanwältin Monika Harms werden, die Ende September in den Ruhestand geht. Die Ministerin werde nun "zügig einen neuen Vorschlag auf den Weg" bringen, damit es eine möglichst kurze Vakanz gebe. Bis zur Klärung der Nachfolge soll vorerst Harms Stellvertreter Rainer Griesbaum die Geschäfte kommissarisch führen.

Das Bundeskabinett
hatte die Personalie Schmalzl bereits im August gebilligt. Einige Generalstaatsanwälte der Länder und vor allem SPD-geführte Bundesländer hatten aber in den vergangenen Tagen deutliche Zweifel an der fachlichen Eignung Schmalzls geäußert. So hatte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg Berichten zufolge kritisiert, dass Schmalzl nur drei Monate Erfahrung als Staatsanwalt habe und damit "weit unter dem Niveau der wissenschaftlichen Mitarbeiter" liege.

Neben der fachlichen Kritik war aus SPD-geführten Ländern bemängelt worden, dass die Bundesregierung den Vorschlag nicht frühzeitig mit den Ländern abgestimmt habe, obwohl die Regierungskoalition im Bundesrat keine eigene Mehrheit hat. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, sagte, nach dem längst überfälligen Rückzug Schmalzls müsse nun das Amt "fachlich richtig" und nach vorheriger Abstimmung mit den Bundesländern besetzt werden. Zudem müsse diskutiert werden, ob der Bundestag für zukünftige Entscheidungen "nicht ein größeres Mitspracherecht" einfordern sollte.

 
Leser-Kommentare
  1. Sondern hier zählt nur die Parteizugehörigkeit
    mit Ihren Lobbyisten!
    und das alle nennt sich Volksvertreter oder
    sind es doch eher Volksverräter?

    • Crest
    • 23.09.2011 um 11:40 Uhr

    oder eher politisch geprägt?

    Ist es ein eher politisches Amt, vergleichbar einem Ministeramt, dann erschienen mir die Einwände der genannten Bundesländer unredlich.

    Herzlichst Crest

  2. Bei einem solch wichitgen Spitzenamt darf man doch wohl noch über fachliche Qualifikationen sprechen. Wenn man sich da auf ganz objektive Daten wie z.B. Examensnoten und Dauer der Berufserfahrung bezieht, ist das vollkommen in Ordnung. In einer Bewerbungssituation muss man eben damit rechnen, den Ansprüchen nicht zu genügen und daher abgelehnt zu werden. Das gilt nicht nur für Normalsterbliche, sondern auch für Parteifunktionäre.

    Ich halte das jedenfalls für den einzig richtigen Ausgang der Geschichte und hoffe, dass sich jetzt jemand findet, der für das Amt die nötige fachliche Eignung mitbringt.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Crest
    • 23.09.2011 um 13:08 Uhr

    Sicher darf man. Allerdings sollte man dies

    1. (nur) dort tun, wo es tatsächlich um die fachliche Arbeit geht, und
    2. dann konsistent (also auch auf eigene Kandidaten bezogen).

    Schauen Sie sich unter diesen beiden Aspekten einmal das damalige "Gerangel" um die Kandidatur von Däubler-Gmelin für das Amt eines Verfassungsrichters an!

    Ich kann hier nicht pro Schmalzl plädieren, da ich ihn persönlich nicht beurteilen kann.

    Was ich aber beurteilen kann, ist die Bigotterie, die in diesem Fall hinter den Angriffen auf ihn steckt.

    Sie können jetzt sagen. Das war schon immer so, das ist jetzt so, und das wird auch in Zukunft so sein. Und ich wäre dann in der Versuchung zu sagen: Amen.

    Ich verkneifs mir und sagen stattdessen: Vielleicht hölt steter Tropfen auch den dicksten Stein. :-)

    Herzlichst Crest

    • Crest
    • 23.09.2011 um 13:08 Uhr

    Sicher darf man. Allerdings sollte man dies

    1. (nur) dort tun, wo es tatsächlich um die fachliche Arbeit geht, und
    2. dann konsistent (also auch auf eigene Kandidaten bezogen).

    Schauen Sie sich unter diesen beiden Aspekten einmal das damalige "Gerangel" um die Kandidatur von Däubler-Gmelin für das Amt eines Verfassungsrichters an!

    Ich kann hier nicht pro Schmalzl plädieren, da ich ihn persönlich nicht beurteilen kann.

    Was ich aber beurteilen kann, ist die Bigotterie, die in diesem Fall hinter den Angriffen auf ihn steckt.

    Sie können jetzt sagen. Das war schon immer so, das ist jetzt so, und das wird auch in Zukunft so sein. Und ich wäre dann in der Versuchung zu sagen: Amen.

    Ich verkneifs mir und sagen stattdessen: Vielleicht hölt steter Tropfen auch den dicksten Stein. :-)

    Herzlichst Crest

  3. "Verletzende Diskussion" ist gut. Es ist richtig und nötig, die Kompetenz einer Person, die, so sie ernannt worden wäre, auf 20 Jahre eine herausragende Stelle im Justizsystem dieses Landes hätte besetzen können, zu hinterfragen.

    In diesem Fall ist dabei herausgekommen, dass ...

    1. Herr Schmalzls Leistungen im Staatsexamen mit "befriedigend" so waren, dass er in manchen Bundesländern damit nicht Richter oder Staatsanwalt werden könnte

    2. Er über so gut wie keine Erfahrung als Staatsanwalt verfügt, jedoch über "Partei"-Erfahrung

    3. Die Zustimmung der CDU zu seiner Person lt. "Stern" ein Parteiendeal war, die FDP hat im Gegenzug einen schwarzen Kandidaten für einen anderen Posten durchgewinkt.

    Die Geschicke Deutschlands sollten nicht im Hinterzimmer ausgemauschelt werden, sondern die Fähigkeiten der Kandidaten sollten im Vordergrund stehen.

  4. wegen Amtsmissbrauch und Vorteilnahme im Amt?

  5. Wobei ich voreinbenommen bin, muss ich zugeben.

    Aber eine Empfehlung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger lässt bei mir die Warnleuchten durchglühen. Die Frau ist eine Fehlbesetzung als Justizministerin. Und was die Frau für gut hält, dass kann nichts taugen.

    • Crest
    • 23.09.2011 um 13:08 Uhr

    Sicher darf man. Allerdings sollte man dies

    1. (nur) dort tun, wo es tatsächlich um die fachliche Arbeit geht, und
    2. dann konsistent (also auch auf eigene Kandidaten bezogen).

    Schauen Sie sich unter diesen beiden Aspekten einmal das damalige "Gerangel" um die Kandidatur von Däubler-Gmelin für das Amt eines Verfassungsrichters an!

    Ich kann hier nicht pro Schmalzl plädieren, da ich ihn persönlich nicht beurteilen kann.

    Was ich aber beurteilen kann, ist die Bigotterie, die in diesem Fall hinter den Angriffen auf ihn steckt.

    Sie können jetzt sagen. Das war schon immer so, das ist jetzt so, und das wird auch in Zukunft so sein. Und ich wäre dann in der Versuchung zu sagen: Amen.

    Ich verkneifs mir und sagen stattdessen: Vielleicht hölt steter Tropfen auch den dicksten Stein. :-)

    Herzlichst Crest

    Antwort auf "von wegen "verletzend""
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • cvnde
    • 24.09.2011 um 14:21 Uhr

    Wo sind den da bitte Parallelenß
    So weit ich weiss und das steht auch in Kürschner ist Frau D-G mehrfache Honorarprof. und hielt Voleseugen und Seminare, auch Hauptsiminare in Internaionalem Recht an der FU.
    Also das sind doch Welten dazwischen.

    • cvnde
    • 24.09.2011 um 14:21 Uhr

    Wo sind den da bitte Parallelenß
    So weit ich weiss und das steht auch in Kürschner ist Frau D-G mehrfache Honorarprof. und hielt Voleseugen und Seminare, auch Hauptsiminare in Internaionalem Recht an der FU.
    Also das sind doch Welten dazwischen.

    • Chilly
    • 23.09.2011 um 14:43 Uhr

    entscheidender ist aber, dass selbst eine solche Personalentscheidung, die zum kleinen Einmaleins einer Bundesregierung gehören sollte, nicht mehr erfolgreich getroffen und zum Erfolg geführt werden kann. Dies wirft auch auf die Bundesjustizministerin, die bislang persönlich jedenfalls noch keinen Schaden durch die Schwarz-Gelbe-Dauerkrise genommen hatte (so jedenfalls mein Eindruck und auch meine eigene Meinung), kein gutes Licht. Ohne Mehrheit im Bundesrat muss man so etwas anders vorbereiten und im Vorfeld kommunizieren. Die Zeiten der großen Koalition, als solche Dinge "durchregiert" werden konnten sind vorbei. Eigentlich hätte ich gedacht, dass eine so feine Zisselatorin der Macht wie Angela Merkel das beherrscht. Aber anscheinend geht ihr auch zunehmend die Fähigkeit für das schlichte Handwerk des Regierens verloren.

    War aber nicht gerade diese Fähigkeit des perfekten Beherrschens der "Regierungskunst" durch die Kanzlerin einer der Gründe für den Erfolg bei der Wahl 2009?

    Noch mehr solche klaren Pannen und das Ansehen der Kanzlerin schwindet weiter. Oder wollte die Kanzlerin der FDP gezielt eine weitere Schlappe zufügen. Mit Blick auf den zeitlichen Vorlauf der Entscheidung bereits im Sommer glaube ich das weniger.

    CHILLY

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service