Grundgesetz Justizministerin will Verfassungsgericht entlasten
Zum 60-jährigen Bestehen räumt Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein: Das Verfassungsgericht ist überlastet. Dennoch soll jeder Bürger klagen können.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat vor zu drastischen Maßnahmen zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts gewarnt. Auf keinen Fall dürften Regelungen geschaffen werden, "die generell vor dem Gang nach Karlsruhe abschrecken", sagte die FDP-Politikerin. "Unsere Verfassungsbeschwerde hat international Vorbildfunktion. Das soll auch so bleiben."
Mit einem Festakt in Karlsruhe feiert das Gericht am Mittwoch im Beisein von Bundespräsident Christian Wulff und Bundeskanzlerin Angela Merkel sein 60-jähriges Bestehen.
Die FDP-Ministerin räumte Schwierigkeiten bei der Menge der Verfassungsbeschwerden ein: "Auch ich sehe das Problem, dass einige wenige Personen mit Hunderten von Klagen sozusagen das Nadelöhr für wirklich wichtige Fälle verstopfen können." Im Gespräch ist deshalb eine spezielle Gebühr, damit auch offenkundig aussichtslose Beschwerden weiterhin vom Gericht bearbeitet werden.
Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 6.422 Verfahren bei dem Gericht ein, davon 6.251 Verfassungsbeschwerden. Nach dem Gesetz darf sich jeder Bundesbürger an das Gericht wenden, der eine Verletzung seiner Grundrechte geltend macht.
Vorsitzende des Richterbunds gegen Gebühr
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, lehnt die vom Präsidenten des Verfassungsgerichts geforderte Gebühr gegen mutwillig erhobene Verfassungsbeschwerden ab. Frank sagte der Rheinischen Post: "Das Ansehen des Gerichts ist derart hoch, dass man den Zugang nicht durch finanzielle Hürden wie eine Mutwillensgebühr zwischen 50 und 5.000 Euro einschränken sollte."
Das Jedermann-Recht der Verfassungsbeschwerde stehe für die rechtsstaatliche Grundqualität des Staates insgesamt, und es habe dem Gericht selbst zu hohem Respekt in der Bevölkerung verholfen. Der Richterbund-Vorsitzende fügte hinzu, das höchste Gericht müsse so ausgestattet werden, dass durch wirksame Vorprüfungsverfahren offensichtlich unbegründete oder nur querulatorische Verfassungsbeschwerden aus der Flut der Beschwerden ausgesiebt werden können.
"Mit Ersatzgesetzgebung nichts zu tun"
Die Ministerin lobte die Bedeutung des Gerichts für die Entwicklung Deutschlands. Karlsruhe betätige sich keineswegs als Ersatzgesetzgeber. "Wer eine solche pauschale Kritik äußert, hat das Wesen unserer parlamentarischen Demokratie nicht verstanden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Die starke institutionelle Rolle des Bundesverfassungsgerichts hat wesentlich zu der Herrschaft des Rechts beigetragen. Das hat mit Ersatzgesetzgebung nichts zu tun", erklärte sie.
Zum Festakt in Karlsruhe sind insgesamt rund 1.000 in- und ausländische Gäste aus Justiz und Politik eingeladen, darunter auch die Ministerpräsidenten der Länder. Das höchste deutsche Gericht hatte offiziell am 28. September 1951 seine Arbeit aufgenommen.
Als einziges Gericht hat das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz, Bundesgesetze für nichtig zu erklären, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Es entscheidet auch im Fall von Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen.
- Datum 28.09.2011 - 08:28 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 6
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Glückwunsch BVerfG!
Auch in Zeiten mit heißblütigen und populistischen Politikern bewahrst du meist einen kühlen Kopf.
" Im Gespräch ist deshalb eine spezielle Gebühr, damit auch offenkundig aussichtslose Beschwerden weiterhin vom Gericht bearbeitet werden."
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Natürlich ist das nichts anderes als ein Verfahren, die Bürger abzuschrecken.
Wenn "zu viele" Verfassungsbeschwerden eingehen, sollte man eher darüber nachdenken, weshalb das so ist und eher an den Ursachen arbeiten.
Viele Ablehnungen entsprechen nur nicht der Form und der ausreichenden Begründung. Das kommt daher, weil vor dem BVerfGer nicht unbedingt ein Anwalt mitwirken muss. Tatsächlich aber sind fast alle Gerichtsverfahren heute so, dass man kaum noch gewinnen kann, wenn man nicht die Formalien kennt, welche nur Anwälte kennen.
Weiterhin kann der Bürger oft nicht sein Begehren so formulieren, wie das die Gerichte verlangen.
Wenn man jedoch Anwälte einschaltet, werden die Verfahren sehr teuer. Viele Bürger können dann nicht mehr klagen.
Es wäre also eher zu überlegen, ob man betroffenen Bürgern nicht auch vor dem BVerGer PKH einräumt, damit ein Anwalt eingeschaltet werden kann.
Vor ein paar Jahren hat man schon Strafen eingeführt, falls ein Bürger sog. "mutwillig" eine Verfassungsbeschwerde einreicht und diese Strafe kann sehr saftig ausfallen.
Auch das war schon ein Grund Verfassungsbeschwerden einzudämmen.
Nun will man also weitere Eindämmngsversuche machen?
Man könnte ja auch das BVerfGer mit mehr Personal aussstatten.
Sie schreiben: "Natürlich ist das nichts anderes als ein Verfahren, die Bürger abzuschrecken.
Wenn "zu viele" Verfassungsbeschwerden eingehen, sollte man eher darüber nachdenken, weshalb das so ist und eher an den Ursachen arbeiten."
Das stimmt einfach vorne und hinten nicht: es gibt in der Tat Verfassungsbeschwerden, die völlig sinnlos sind. Schauen Sie sich dies mal an:
http://www.bundesverfassu...
Wenn wir wollen, dass das BVerfG weiter funktionsfähig bleibt, dann muss man darüber nachdenken, wie es von solchem Mist entlastet wird.
Doppelpost.Entfernt. Die Redaktion/se
Sie schreiben: "Natürlich ist das nichts anderes als ein Verfahren, die Bürger abzuschrecken.
Wenn "zu viele" Verfassungsbeschwerden eingehen, sollte man eher darüber nachdenken, weshalb das so ist und eher an den Ursachen arbeiten."
Das stimmt einfach vorne und hinten nicht: es gibt in der Tat Verfassungsbeschwerden, die völlig sinnlos sind. Schauen Sie sich dies mal an:
http://www.bundesverfassu...
Wenn wir wollen, dass das BVerfG weiter funktionsfähig bleibt, dann muss man darüber nachdenken, wie es von solchem Mist entlastet wird.
Doppelpost.Entfernt. Die Redaktion/se
Man möchte das kleine listige "Teufelchen" im Ohr fast erschlagen, das da skandiert: "nanananana - Der Deutsche steht dem Amerikaner nur noch in so viel nach, dass er nicht diese Unsummen an Schadenersatzsummen fordern kann - früher galt: "Fight For your right" - heute ist daraus ein "Fight, so you'll right" geworden..."
Das BVerfG“ vermittelt einfach in unserem Rechtsstaat "das gute Gefühl", dass es zwar auch hier zweierlei Maß gibt - aber eines davon hat die höhere "Gewalt"und kann die anderen "Rechtsprecher" ohrfeigen - alles eine Frage der juristischen Diktion...
Ich finde nirgends wird so schön Objektivität und Objektivität demonstriert (wie war das mit dem "zweierlei Maß"...)
Demonstriert nicht jede juristische "Spitzbübigkeit" einen Akt der .......
Um nun Recht vor dem „BVerfG“ zu bekommen muss vorher Un-Recht gesprochen worden sein um dann evtl. doch noch Recht zu bekommen...
Bleibt nicht die Frage ob am Ende "nur" Recht zugesprochen wurde oder Recht wirklich Recht ist - immer offen...
Zitat Lichtenberg: "Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben." Zitat Ende
Freundliche Grüße
Sie schreiben: "Natürlich ist das nichts anderes als ein Verfahren, die Bürger abzuschrecken.
Wenn "zu viele" Verfassungsbeschwerden eingehen, sollte man eher darüber nachdenken, weshalb das so ist und eher an den Ursachen arbeiten."
Das stimmt einfach vorne und hinten nicht: es gibt in der Tat Verfassungsbeschwerden, die völlig sinnlos sind. Schauen Sie sich dies mal an:
http://www.bundesverfassu...
Wenn wir wollen, dass das BVerfG weiter funktionsfähig bleibt, dann muss man darüber nachdenken, wie es von solchem Mist entlastet wird.
Doppelpost.Entfernt. Die Redaktion/se
Schon jetzt ist es reines vabanque-Spiel, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Die allermeisten enden bereits im Gestrüpp von Verfahrenshürden, die das Gericht aufgestellt hat- aufgrund der undurchschaubaren Kriterien liegt ganz in seinem Ermessen, welche Sache durchentschieden wird.
Meine Meinung? Durchaus nicht, Herr Zuck, der führende Anwalt bei Verfassungsbeschwerden meint dies, und beruft sich auf eine Verfassungsrichterin, Frau Lübbe Wolff.
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