Milliardenprojekt der Bahn Weg für Stuttgart 21-Volksabstimmung ist frei
Die Zukunft des Stuttgarter Hauptbahnhofes könnte sich in einer Volksabstimmung entscheiden. Ein entsprechender Antrag im Landtag fand die notwendige Mehrheit.
Der Antrag für die Volksabstimmung zum Bahnprojekt Stuttgart 21 ist durch. Mehr als ein Drittel der Abgeordneten stimmten im baden-württembergischen Landtag für eine entsprechende Initiative. Zuvor hatte der Landtag das Gesetz zur Kündigung der Finanzierungsverträge bei Stuttgart 21 mit der Mehrheit von SPD, CDU und FDP abgelehnt.
Grün-Rot hatte den Entwurf mit dem Kalkül eingebracht, dass er scheitert, um danach einen Volksentscheid beantragen zu können. Das Kabinett will am Abend in einer Sondersitzung die Volksabstimmung beschließen. Der Volksentscheid ist für den 27. November geplant.
Frage für Volksabstimmung steht
Auch auf die Fragestellung für die Volksabstimmung haben sich die Koalitionsspitzen der grün-roten Regierung einigen können. Die Frage lautet: "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)" zu?". Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der Stuttgarter Nachrichten.
Die Bürger würden damit formal nur darüber entscheiden, ob Baden-Württemberg den Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes und die Schnellbahnstrecke nach Ulm weiter mitfinanzieren soll, nicht ob sie grundsätzlich für oder gegen das Projekt sind.
Bezüglich des Projekts Stuttgart 21 ist die Koalition in Stuttgart geteilter Meinung: Die Grünen sind dagegen, die SPD-Spitze dafür. Das Kabinett müsse der Formulierung der Frage noch zustimmen, damit die Volksabstimmung möglich wird, sagte der Sprecher. Beantwortet wird die Frage von den Bürgern mit Ja oder Nein. Mit einem Ja bei dem Volksvotum sprechen sich die Bürger gegen das Milliardenprojekt aus. Bei einem Nein stimmen sie für die Mitfinanzierung des Tiefbahnhofs.
Kirchhof sieht keine Berechtigung
Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof kritisierte die Volksabstimmung. Das Volk von Baden-Württemberg werde zu einer Abstimmung gebeten, "für die es gar keine Berechtigung besitzt", sagte Kirchhof den Stuttgarter Nachrichten. Das Projekt einer Bahntrassenführung von Bratislava nach Paris über deutsches Gebiet stehe in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Finanzierungsfrage falle allenfalls teilweise in die Kompetenz des Landes Baden-Württemberg. "Ich fürchte, dass hier die Herrschaft des Geldes die Oberhand über die Sachentscheidung gewinnen soll", sagte Kirchhof.
Der Anteil des Landes liegt momentan bei gut 800 Millionen Euro. Sollten die Projektgegner bei der Volksabstimmung erfolgreich sein, dürfte dies angesichts des hohen Finanzierungsanteils des Landes praktisch das Ende für das Stuttgart 21 bedeuten.
Die Hürde für eine Annahme des Ausstiegsgesetzes ist allerdings sehr hoch, da laut Verfassung mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten – rund 2,5 Millionen Menschen – dafür stimmen muss. Erst im August aber hatte eine Umfrage ergeben, dass etwa die Hälfte der baden-württembergischen Bevölkerung das Bahnhofsprojekt befürwortet.
- Datum 28.09.2011 - 20:05 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
- Kommentare 67
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:






geht mir auf den Geist. Mal hü mal hott. Man weiß nie, was sie eigentlich will und wofür sie steht. Das gilt zumindest für die Spitze. Denn bemerkenswerterweise steht auch im Artikel, dass die SPD-Spitze für das Projekt sei. Wie die SPD sich im Vorfeld gewunden hat war ja nicht mehr mitanzusehen.
Und was will eigentlich Herr Kirchhof? Wenn die Kompetenz dem Bund zufällt, kann ja auch der Bund die Finanzierung übernehmen. Wenn aber das Land eine "teilweise" (was soll allein diese Formulierung? Hat es eine oder nicht?) Kompetenz hat, kann es doch mit ihr umgehen wie es will und die Entscheidung der Bevölkerung überlassen. Und gerade ein Herr Kirchhof spricht noch von der Herrschaft des Geldes über die Sachfrage. Pah! Zur Sachfrage: Der Nutzen des Bahnhofs ist längst nicht so unumstritten als dass es sich nicht lohnte, die exorbitant hohen Kosten abzuwägen.
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)" zu?"
"Mit einem Ja bei dem Volksvotum sprechen sich die Bürger gegen das Milliardenprojekt aus. Bei einem Nein stimmen sie für die Mitfinanzierung des Tiefbahnhofs."
gerade ein Verfassungsrechtler wissen, daß die Macht in einer Demokratie vom Volke ausgehe sollte, es also eigentlich IMMER gefragt sein sollte? (es das nur aus rein praktischen Gründen nicht wird, und es überhaupt dafür nur die Politiker gibt)
Ansonsten bin ich wirklich sehr gespannt, was dabei herauskommt.
Dann könnte also das Volk mal so oder so entscheiden?. Mal gespannt, was Sie sagen würden, wenn ihr Gehalt zur Disposition stünde, wären Sie imn öffentlichen Dienst. Die Vergütungen werden auch gesetzlich festgelegt. Ob Sie dann auch so großzügig mit der Einräumung von Änderungswünschen wären.
Herr Kirchhof darf als Verfassunsgrechtler sich ruhig über die Legitimation von Entscheidungen des Gestzgebers äussern. Baden Württemberg ist noch kein Privatgelände von Rot-Grün.
Dann könnte also das Volk mal so oder so entscheiden?. Mal gespannt, was Sie sagen würden, wenn ihr Gehalt zur Disposition stünde, wären Sie imn öffentlichen Dienst. Die Vergütungen werden auch gesetzlich festgelegt. Ob Sie dann auch so großzügig mit der Einräumung von Änderungswünschen wären.
Herr Kirchhof darf als Verfassunsgrechtler sich ruhig über die Legitimation von Entscheidungen des Gestzgebers äussern. Baden Württemberg ist noch kein Privatgelände von Rot-Grün.
Was muss ich denn dann ankreuzen, wenn ich für das Projekt S21+ bin?
Warum nicht: Dafür-> JA, Dagegen-> Nein
Kann mir bitte jemand helfen?
Einfache Erklärung:
damit der Volksentscheid durch geht, müssen 33% mit 'ja' dem Volksentscheid zustimmen.
Wenn ich nicht falsch liege, hat das formelle Gründe bei Volksentscheiden. Ich kann mich natürlich auch irren. Da es rein theoretisch in Baden-Württemberg Volksentscheide gibt, das Quorum jedoch so hoch angesetzt ist, das es praktisch noch nie einen Volksentscheid gab, habe ich als Baden-Württembergerin keinerlei Erfahrung mit Volksentscheiden und kann natürlich daneben liegen.
Abstimmungsquorum bei einfachen Gesetzen:
33 % der Wahlberechtigten müssen zustimmen
Quelle: http://de.wikipedia.org/w...
Man muss die Frage also so stellen, dass ein 'Ja' das Ziel, das man im Auge hat, verfolgt.
Deswegen: "Wollen Sie ein Ausstiegsgesetz?"
Ja -> bei 33% ist das Quorum erreicht
Einfache Erklärung:
damit der Volksentscheid durch geht, müssen 33% mit 'ja' dem Volksentscheid zustimmen.
Wenn ich nicht falsch liege, hat das formelle Gründe bei Volksentscheiden. Ich kann mich natürlich auch irren. Da es rein theoretisch in Baden-Württemberg Volksentscheide gibt, das Quorum jedoch so hoch angesetzt ist, das es praktisch noch nie einen Volksentscheid gab, habe ich als Baden-Württembergerin keinerlei Erfahrung mit Volksentscheiden und kann natürlich daneben liegen.
Abstimmungsquorum bei einfachen Gesetzen:
33 % der Wahlberechtigten müssen zustimmen
Quelle: http://de.wikipedia.org/w...
Man muss die Frage also so stellen, dass ein 'Ja' das Ziel, das man im Auge hat, verfolgt.
Deswegen: "Wollen Sie ein Ausstiegsgesetz?"
Ja -> bei 33% ist das Quorum erreicht
Dann könnte also das Volk mal so oder so entscheiden?. Mal gespannt, was Sie sagen würden, wenn ihr Gehalt zur Disposition stünde, wären Sie imn öffentlichen Dienst. Die Vergütungen werden auch gesetzlich festgelegt. Ob Sie dann auch so großzügig mit der Einräumung von Änderungswünschen wären.
Herr Kirchhof darf als Verfassunsgrechtler sich ruhig über die Legitimation von Entscheidungen des Gestzgebers äussern. Baden Württemberg ist noch kein Privatgelände von Rot-Grün.
Langsam wirds durch Rot Grün zur, in ländlichen Gebieten ja durchaus Tradition, zur Rosstäuscherei, was abgeht. Vielleicht gehts ja noch komplizierter.
Immer diese zufkunfstverweigernden Ewiggestrigen, die mit 'Nein' Dagegen stimmen ;-)
Oder wie heisst es so schön in der neuen Version von Ideals 'Blaue Augen': "Geile Versionen aus den Eighties/Nineties.."
http://youtu.be/8_jqDew8sAY
Da wette ich, dass sehr viele nicht so wählen, wie sie eigentlich wollen.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren