StaatstrojanerRettet den Richtervorbehalt

Es gibt nicht genug Richter, um alle Freiheitseingriffe zu prüfen. Und die, die es gibt, verstehen Risiken oft nicht, schreibt Kai Biermann und fordert mehr Zeit für Richter.

Im Fall des verpfuschten Bayerntrojaners hat eine wichtige Barriere des Rechtsstaates versagt: der sogenannte Richtervorbehalt. Und es ist mindestens der zweite gravierende Fall innerhalb weniger Monate, bei dem diese demokratische Brandmauer durchbrochen wurde.

Der Begriff aus dem Beamtendeutsch meint, dass nur ein Richter bestimmte Freiheiten einschränken darf. Keinem Polizisten ist es in Deutschland erlaubt, eigenmächtig eine Wohnung zu durchsuchen, einen Verdächtigen festzunehmen oder jemanden heimlich zu überwachen.

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Der Richter als unabhängiger Beurteiler soll zwischen den Forderungen der Ermittler und den Rechten der Bevölkerung abwägen und nach bestem Wissen entscheiden. Er ist eine absichtsvoll im Gesetz eingebaute Hürde.

Denn es ist dieser Richtervorbehalt, der verhindern soll, dass der im Zweifel schwache Bürger der Willkür des Staates schutzlos ausgeliefert ist. Es ist dieser Richtervorbehalt, der im Strafrecht das rechtsstaatliche Prinzip der Teilung von Macht und Gewalt umsetzen soll. Deswegen wird dieser Richtervorbehalt von Politikern auch immer wieder als Beruhigungsmittel präsentiert, wenn sie neue Überwachungsgesetze planen.

Leider aber hat eben dieser Richtervorbehalt im Fall des Bayerntrojaners versagt, genau wie zuvor schon im Fall der zehntausendfachen Mobiltelefonortung in Dresden . Nicht etwa, weil ein einzelner Mensch unaufmerksam war, sondern weil das System nicht funktioniert.

Der Bayerntrojaner war ordnungsgemäß von einem Amtsrichter genehmigt worden, wobei dieser den Polizisten klare rechtliche Grenzen setzte. Doch fiel diesem Richter anschließend nicht auf, dass sich in der Ermittlungsakte 60.000 Bildschirmfotos vom Rechner des Verdächtigen sammelten. 60.000 Fotos, auf denen alles Mögliche zu sehen war, bestimmt aber nicht nur eindeutige Telekommunikationsvorgänge, die allein hätten belauscht werden dürfen.

Auch die Ortung aller Mobiltelefone während mehrerer Demonstrationen in Dresden war von der ermittelnden Staatsanwaltschaft wie gesetzlich vorgesehen beantragt und von einem Richter genehmigt worden. Dem allerdings schon während er die Anordnung unterschrieb hätte klar werden müssen, dass er gerade gestattet, die gesamte Dresdner Innenstadt zu überwachen.

Selbstverständlich geht es hier um im Grundsatz legale Ermittlungsmethoden. Sie können jedoch dank des technischen Fortschritts im Einzelfall brutale Wirkungen entfalten, zumal, wenn Ermittler die Möglichkeiten über die rechtliche Zulässigkeit hinaus nutzen.

Zwei Probleme sind zu konstatieren: Erstens sind manche Ermittlungsrichter offensichtlich damit überfordert, die Fähigkeiten der eingesetzten Werkzeuge zu überblicken. Zweitens sind da Ermittlungsbeamte und Staatsanwälte, die im Alltagsgeschäft die richterliche Anordnung schnell einmal selbst formulieren, um ihre Kollegen zu entlasten und die Angelegenheit zu beschleunigen. Der jeweilige Richter muss den Text dann nur lesen und unterschreiben. Das dauert wenige Minuten – betrifft im Zweifel jedoch Zehntausende Menschen. Und es hat nichts mehr mit der Aufgabe des Ermittlungsrichters zu tun, die Grundrechte abzuwägen und zu schützen.

Leserkommentare
    • JMDGF
    • 12.10.2011 um 12:14 Uhr

    das ist ja schon fast Stasi Teil 2- da kann einem schon ängstlich werden.

    Eine Regierung die ihrem Volk misstraut- das gabs schon mal DDR!!

    Na dann mal weiter so, auf einem gutem Weg sind die Politkader ja schon !

    3 Leserempfehlungen
  1. auf denen heute Grundrechte ausgehöhlt werden, sind z.B.Personalmangel.

    Wie erschreckend banal.

    11 Leserempfehlungen
    • kinnas
    • 12.10.2011 um 12:27 Uhr

    "Rettet den Richtervorbehalt", sondern "Besetzt endlich die fehlenden Richterstellen" und verbietet solange alle Dinge, für die kein Richter genug Zeit hat, sie zu prüfen.

    Solange als kein Richter genug Zeit hat, wird erst garkein Antrag durchkommen können.

    Fertig. Wollen mal sehen, wie schnell die Richterstellen wieder besetzt werden...

    10 Leserempfehlungen
  2. (Schwere) Pannen können natürlich auch mal bei Richtern passieren. Als solche würde ich den Bayerntrojaner und die Dresden-Geschichte bezeichnen. Wobei sich die Pannen natürlich häufen werden, je mehr Verfahren ein Richter zu bewältigen hat. Die Einsparungen in der Justiz (jetzt ist gerade RPF dabei) werden uns ganz allgemein noch sehr teuer zu stehen kommen. Was bringen viele Polizisten und der Ruf nach höheren Strafen, wenn niemand da ist, der die Leute zeitnah anklagt und verurteilt. Lange Verfahrensdauern in Zivilprozessn bedeutet, dass Unternehmer ihre Forderungen immer schlechter durchsetzen können und deshalb selbst pleite gehen. Ein solcher Sparwahn richtet einen großen volkswirtschaftlichen Schaden an. Dabei nimmt die Justiz schon jetzt genausoviel Geld ein, wie sie kostet.

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    "Dabei nimmt die Justiz schon jetzt genausoviel Geld ein, wie sie kostet." - das finde ich äußerst erstaunlich. Haben Sie zufällig eine gute Quelle parat? Mich würden da mal die Hintergründe interessieren. Besten Dank im Voraus!

    "Dabei nimmt die Justiz schon jetzt genausoviel Geld ein, wie sie kostet." - das finde ich äußerst erstaunlich. Haben Sie zufällig eine gute Quelle parat? Mich würden da mal die Hintergründe interessieren. Besten Dank im Voraus!

  3. Wieso muss man etwas retten, was in unserer Rechtsordnung festgeschieben ist? Hier muss doch nur den Rechtsbrechern im Innenministerium der Prozess gemacht werden. Fertig und aus.

    5 Leserempfehlungen
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    • GDH
    • 12.10.2011 um 12:54 Uhr

    Ich stimme Ihrer Forderung ja zu: " Hier muss doch nur den Rechtsbrechern im Innenministerium der Prozess gemacht werden."
    aber nicht "Fertig und aus."

    Die Verantwortung von Richtern muss (in der Praxis) auch anders festgelegt werden: Heute bekommt ein Richter, der mit der Bearbeitung seiner Fälle nicht hinterherkommt, mehr Druck als einer, der im Zweifel Anordnungen einfach durchwinkt, bei denen er hätte erkennen können, dass sie grundrechtswidrig sind.

    Eigentlich sollte es umgekehrt sein: Solange ein Richter Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme hat, sollte er keine Anordnung erteilen. Entsprechend muss seine Position gegenüber Vorgesetzten, die einen hohen Durchsatz verlangen, stärker sein als sein Schutz vor Rechtsverfolgung durch Opfer illegaler Maßnahmen, die er genehmigt hat.

    • GDH
    • 12.10.2011 um 12:54 Uhr

    Ich stimme Ihrer Forderung ja zu: " Hier muss doch nur den Rechtsbrechern im Innenministerium der Prozess gemacht werden."
    aber nicht "Fertig und aus."

    Die Verantwortung von Richtern muss (in der Praxis) auch anders festgelegt werden: Heute bekommt ein Richter, der mit der Bearbeitung seiner Fälle nicht hinterherkommt, mehr Druck als einer, der im Zweifel Anordnungen einfach durchwinkt, bei denen er hätte erkennen können, dass sie grundrechtswidrig sind.

    Eigentlich sollte es umgekehrt sein: Solange ein Richter Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme hat, sollte er keine Anordnung erteilen. Entsprechend muss seine Position gegenüber Vorgesetzten, die einen hohen Durchsatz verlangen, stärker sein als sein Schutz vor Rechtsverfolgung durch Opfer illegaler Maßnahmen, die er genehmigt hat.

  4. Richter eingestellt werden. Aber das ist vermutlich ungewollt, was?

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    Der Witz, dass Ermittlungsrichter selbst ihre eigene Untersuchungshaft unbemerkt unterschreiben würden, hat leider einen wahren Kern. Hoffnungslos überlastete Justizbehörden haben halt weder Zeit noch Nerven um irgendwelche Einzelheiten zu prüfen. Justizalltag ist Fließbandarbeit.

    Der Wutbürger schlägt sich die Faust dagegen lieber am Stammtisch wund, statt auch mal Interesse am Justizetat zu zeigen. Es ist wie überall: Ohne Moos wenig los.

    Im Übrigen: Endlich mal ein konstruktiver Beitrag zur Trojaner-"Affäre".

    Der Witz, dass Ermittlungsrichter selbst ihre eigene Untersuchungshaft unbemerkt unterschreiben würden, hat leider einen wahren Kern. Hoffnungslos überlastete Justizbehörden haben halt weder Zeit noch Nerven um irgendwelche Einzelheiten zu prüfen. Justizalltag ist Fließbandarbeit.

    Der Wutbürger schlägt sich die Faust dagegen lieber am Stammtisch wund, statt auch mal Interesse am Justizetat zu zeigen. Es ist wie überall: Ohne Moos wenig los.

    Im Übrigen: Endlich mal ein konstruktiver Beitrag zur Trojaner-"Affäre".

    • Kai31
    • 12.10.2011 um 12:39 Uhr

    Die grundlegende Ursache ist in der Tat der Mangel an Personal, welcher seit Jahren billigend in Kauf genommen wird.
    Die Bundesrepublik, eigentlich immer ein Vorbild bzgl. rechtsstaatlicher Entwicklung, hat beim Rechtsschutz erheblich Federn lassen müssen.
    Es ist ja nicht nur das in dem Artikel beschriebene Problem, sondern es geht z.B. auch um "überlange" Verfahren, wegen derer die BRD sich kürzlich vom EGMR zum wiederholten Male hat verurteilen lassen müssen, um nun endlich ein "Gesetz zum Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren............" einzuleiten.
    Es ist halt populärer, Polizei und Lehrerschaft personell zu unterstützen, als die Justiz, bei welcher es immer nur um "bedauerliche Einzelfälle" handelt.
    Hier muss dringendst angesetzt werden, z.B. indem man die Länder, welche personell nicht aufstocken wollen, zu ersatzweisen Geldzahlungen zwingt.

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