Bundesrat: Bundesrat billigt neues Wahlrecht
Deutschland hat ein neues Wahlrecht - vorerst. Denn nach der Zustimmung des Bundesrates will die Opposition das schwarz-gelbe Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen lassen.
Der Bundesrat hat die von der Opposition kritisierte Reform des Wahlrechts gebilligt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Gesetz bereits im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hätte das Gesetz nicht verhindern, sondern allenfalls verzögern können.
Die Reform soll den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts (siehe Infobox) eindämmen. Das Verfassungsgericht hatte 2008 eine solche Änderung angemahnt. Ob die Reform Bestand haben wird, ist allerdings noch offen: SPD und Grüne hatten schon vor dem Votum angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das neue Wahlrecht klagen zu wollen.
- Überhangmandate
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Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in den Wahlkreisen eines Bundeslandes durch Erststimmen mehr Direktmandate für den Bundestag erzielt, als ihr dort eigentlich Abgeordnete zustehen. Die Zahl der Abgeordneten eines Bundeslandes im Bundestag soll sich hauptsächlich durch den Zweitstimmenanteil einer Partei bemessen.
Ein Abgeordneter, der in seinem Wahlkreis direkt gewählt wurde, darf aber in jedem Fall in den Bundestag einziehen. Er hat ein Überhangmandat, also einen zusätzlichen und bisher nicht für andere Parteien ausgeglichenen Sitz.
Bisher wurde aus den bundesweiten Zweitstimmen einer Partei deren Sitzzahl im Bundestag berechnet. Diese Sitze für eine Partei wurde dann auf die Landesverbände verteilt. Union und FDP hatten im neuen Wahlgesetz anderes beschlossen: Zunächst sollte anhand der Zahl der Wähler in einem Bundesland ermittelt werden, wie viele Abgeordnete dieses Land insgesamt in den Bundestag entsendet. Diese Mandate sollten dann auf die Parteien verteilt werden. Damit hätte jedes Bundesland seine Volksvertreter separat gewählt. Die Stärke eines Bundeslandes im Bundestag wäre abhängig gewesen von der Wahlbeteiligung statt von der Zahl der Wahlberechtigten. Dies hat das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil es das negative Stimmgewicht befördert.
- Negatives Stimmgewicht
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Von einem negativen Stimmgewicht spricht man, wenn eine Partei durch weniger Stimmen Mandate hinzugewinnt – oder Mandate verliert, wenn sie mehr Stimmen bekommt. Bei Bundestagswahlen ist das schon mehrfach geschehen. Nach Berechnungen von wahlrecht.de hätte beispielsweise bei der Wahl 2002 die SPD ein Bundestagsmandat hinzugewonnen, hätten alle 46.322 SPD-Wähler eines bestimmten Wahlkreises nicht gewählt.
Am 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das negative Stimmgewicht beseitigt werden muss. Anstoß für das Urteil war die Dresdner Nachwahl zur Bundestagswahl 2005. Hätte die CDU dort rund 40.000 Zweitstimmen hinzugewonnen, hätte sie wegen des damals gültigen Zweitstimmen-Verteilungsschlüssel im Ergebnis weniger Abgeordnete in den Bundestag geschickt.
Die schwarz-gelbe Koalition wollte das negative Stimmengewicht beseitigen, hat es aber mit seiner Wahlrechtsreform nur verstärkt, wie das Bundesverfassungsgericht urteilte. Die SPD hat ein Beispiel errechnet: Hätte das neue Wahlrecht bereits 2009 gegolten, hätten Verluste von rund 12.500 Stimmen für die Linkspartei in Bayern dazu geführt, dass die Partei ein Mandat mehr im Bundestag bekommen hätte. Das Land Bayern hätte wegen der niedrigeren Zahl der Wähler einen Abgeordneten weniger ins Parlament entsandt. Das Bundestagsmandat wäre über den Verteilungsschlüssel an Nordrhein-Westfalen gegangen, wo es der Linkspartei zugestanden hätte.
Jetzt steht wieder alles auf Anfang. Das von Schwarz-Gelb reformierte Wahlrecht ist verfassungswidrig. Das Höchste Gericht hat vorgegeben, dass die Zahl der Überhangmandate künftig nur noch maximal 15 betragen darf, und dass das negative Stimmgewicht auch bei der Zweitstimmenverteilung endlich beseitigt werden muss.
Die rheinland-pfälzische Staatsministerin Margit Conrad (SPD) kritisierte das neue Wahlrecht im Bundesrat als "verfassungsrechtlich bedenklich". Die Änderung schwäche das Problem des negativen Stimmgewichts allenfalls ab, beseitige es aber nicht. Die Ministerin kritisierte zudem, dass die Bundesregierung aus Union und FDP bei der Reform nicht zu einer Einigung mit der Opposition bereit gewesen sei. Dies sei "kein gutes Signal für das Vertrauen in das Wahlsystem".
Auch die Grünen kritisierten das Gesetz. Durch die Überhangmandate könne es dazu kommen, dass eine Mehrheit an Wahlstimmen insgesamt nicht eine Mehrheit an Sitzen abbilde, sagte Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. "Das stellt die Demokratie auf den Kopf."
Verbindung von Landeslisten abgeschafft
Nach dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll die bisher mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei abgeschafft werden. Damit könnten die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit den in einem anderen Land erzielten Zweitstimmen verrechnet werden. Durch den Verzicht auf Listenverbindungen würde das Auftreten des negativen Stimmgewichts erheblich reduziert, argumentiert Schwarz-Gelb.
Die SPD hat vorgeschlagen, die Zahl der Abgeordneten – falls erforderlich – so weit anzupassen, dass Überhangmandate ausgeglichen werden. Der damit drohenden Aufblähung des Parlaments wollen die Sozialdemokraten langfristig durch weniger und dafür größere Wahlkreise entgegenwirken.
Die Grünen haben eine vollständige Abkehr von den Überhangmandaten vorgeschlagen, indem diese mit Listenmandaten der betreffenden Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden. Auch die Linke will einen weitgehenden Verzicht auf Überhangmandate erreichen, von denen derzeit vor allem die CDU profitiert. Alle drei oppositionellen Gesetzentwürfe hatten im Bundestag keine Mehrheit gefunden.
Nach der Billigung der Wahlrechtsreform durch den Bundesrat kann Bundespräsident Christian Wulff die Novelle unterzeichnen, dann tritt sie in Kraft. Damit ist der Weg frei für die angekündigten Verfassungsklagen. Solange Karlsruhe darüber noch nicht entschieden hat, gilt aber auf jeden Fall die jetzt beschlossene Regelung.





Heute wurde eine Bürgerklage gegen das verfassungswidrige Bundeswahlrecht gestartet. Mehr Demokratie und Wahlrecht.de ziehen gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach Karlsruhe. Hier über alle Hintergründe informieren, Formular ausdrucken und Mitunterstützer werden:
http://www.mehr-demokrati...
....strafrechtlich oder zivilrechtlich relevant ist?
Wer Lust hat, kann ja mal die Entscheidungen in den letzten Jahren des BVerfG nachschlagen. Die allermeisten davon sind solche, in denen unsere Regierung zurückgepfiffen wurde.
Wer Lust hat, kann ja mal die Entscheidungen in den letzten Jahren des BVerfG nachschlagen. Die allermeisten davon sind solche, in denen unsere Regierung zurückgepfiffen wurde.
"Zustimmung des Bundesrates will die Opposition das schwarz-gelbe Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen lassen."
Der Bundespräsident ist sowieso dazu verpflichtet, wenn es so offentsichtliche unklarheiten gibt.Dazu braucht es nicht Schwarz-Gelb. Ich hoffe das Wahlrecht wird wieder zurück gewiesen. Es ist einfach nur stümperhaft gemacht worden, intransparent und die Bürger wurden praktisch nicht eingebunden in den Willungsbildungsprozess.
BRauchen wir denn noch ganze Stimmen? Wir könnten die Direkt Wahl von Abgeorndeten auch durchsetzen in der Art und Weise, dass die Abgeordnetnen z.b bei 30% 0,3 Stimmgewalt bekämen im Bundestag. Das würde die Abhängigkeit von Parteilisten senken und im Digitalen Zeitalter, kann man auch mit nicht ganz zahligen Abstimmungen klar kommen !!!!
Bis auf einen Professor waren sich alle Experten ein ig, dass dieses neue Gesetz verfassungswidrig ist.
Man nehme nur alle Direktmandate für die CDU mit jeweils 24% und alle FDP, LINKE, GRÜNE,SPD mit jeweils 19%: alle Direktmandate an CDU und dann mit Zweitstimmen ca. 3/4 des Bundestages für die anderen? Wer hat dann die Mehrheit der Abgeordneten?
Das ist - so habe ich zur Zeit das Gefühl - der Leitgedanke aller Partein im Bundestag.
Dabei gibt es schon seit 2009 ein Dokument (verfasst durch Dr. Daniel Lübbert), dass das negative Stimmgewicht und die Reform des Wahlrechts thematisiert und alle wichtigen Lösungsansätze mit Vor- und Nachteilen beschreibt - und das verrückte: Dieses Schreiben findet man auf der Seite des Bundestages selbst! (http://www.bundestag.de/d...)
Lübbert schreibt dort "Die Vielzahl der konkreten Vorschläge zur Kompensation von Überhangmandaten aus
anderen Landeslisten derselben Partei deutet bereits darauf hin, dass diese Option in den
Augen vieler Experten eine ideale Lösung für das Problem der negativen Stimmgewich-
te wäre. Sie stellt einen relativ geringfügigen Eingriff in das bestehende Wahlsystem dar
und wäre dennoch geeignet, negative Stimmgewichte mit Sicherheit zu verhindern.
Gleichzeitig würde sie bewirken, dass die Gesamtgröße des Parlaments zuverlässig auf
die gesetzliche Regelzahl an Sitzen (598) beschränkt wird."
Was will man mehr?
Wer Lust hat, kann ja mal die Entscheidungen in den letzten Jahren des BVerfG nachschlagen. Die allermeisten davon sind solche, in denen unsere Regierung zurückgepfiffen wurde.
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