Bundesverfassungsgericht Bundesrat wählt Peter Müller zum Verfassungsrichter
Noch vor Kurzem war er Saarlands Ministerpräsident, nun wechselt Peter Müller nach Karlsruhe. Die Berufung des CDU-Politikers zum Verfassungsrichter war lange umstritten.
© Andreas Rentz/Getty Images

Peter Müller, designierter Richter am Bundesverfassungsgericht
Der frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) wird Verfassungsrichter. Der Bundesrat wählte den 56-jährigen Juristen einstimmig zum neuen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Müller wird im kommenden Jahr Nachfolger des ausscheidenden Verfassungsrichters Udo di Fabio.
Müller wurde seit Ende 2010 als Kandidat für Karlsruhe gehandelt. Für die Wahl des CDU-Politikers, der im August sein Amt in Saarbrücken abgegeben hatte, war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Am Vortag hatten sich die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten darauf verständigt, dem Vorschlag der Union zuzustimmen.
Zuvor waren aus den SPD-regierten Ländern Vorbehalte gegen Müller zu hören gewesen. Er bringe für die Arbeit am höchsten deutschen Gericht zu wenig juristische Erfahrung mit, lautete ein Argument. Vor seiner Karriere in der Politik arbeitete Müller lediglich vier Jahre lang als Richter an einem Amtsgericht und am Landgericht Saarbrücken. Auch nennenswerte fachliche Abhandlungen, für den Posten in Karlsruhe eigentlich eine unverzichtbare Empfehlung, sind von Müller nicht bekannt.
Ein weiteres Hindernis sah die SPD in dem exponierten Partei-Engagement des Ex-Regierungschefs bis in die jüngste Zeit hinein. Sie berief sich dabei auf einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 1993. Damals verhinderte die Unionsspitze die Wahl der späteren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) zur Vizepräsidentin in Karlsruhe mit genau diesem Argument.
- Datum 25.11.2011 - 10:27 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
- Kommentare 68
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Kaum vorstellbar dass es nicht einen anderen Kandidaten, mit höherer Qualifikation, gibt.
Und dass ein strammer Parteipolitiker in das Verfassungsgericht, die letzte Kontrollinstanz für unsere Politikerkaste, gewählt wird, kann den naiven Betrachter schon erschüttern.
Man hat den Eindruck da wurde wieder geschachert, und die MPs schielen auch schon mal auf ihre eigenen Zukunftspöstchen.
Gerade jetzt, wo solch ein demokratisches Unbehagen, milde ausgedrückt, gegenüber der politischen "Elite" (die Anführunsgszeichen für den Begriff Elite sind in Deutschland obligatorisch) zeigt, ist das ein Zeichen deren Dickfelligkeit.
Stellvertretend für einige andere Foristen: Ich glaube nicht, dass Sie die Kompetenz haben über die Befähigung von Menschen zu urteilen und diese sogar noch zu beurteilen, die Sie gar nicht kennen, ausser aus der Bildzeitung. Ich glaube auch nicht, dass die Mehrzahl der hier Postenden ein Studium zum Juristen hat. Wenn Sie die politische "Elite" in Zweifel ziehen, so liegt das eher daran, dass Sie nicht verstehen wie Demokratie funktioniert und weniger an der "Elite". Man erinnere, Demokratie ist die Staatsform an deren Spitze nicht die mit den dicken Armen und kleinen Köpfe stehen! Man ist nicht automatisch dumm, korrupt oder einfältig, wenn man den Weg eines Politikers geht. Und zu dem "Geschmäckle", dass ein ehemaliger MP Verfassungsrichter wird, diese Vorfälle gab und gibt es seit bestehen der Bundesrepublick. Die Entscheidungen und Urteile des BVG haben Justizgeschichte im besten Sinne des Wortes geschrieben. Das Verfassungsgericht steht ausserhalb jeglicher Diskreminierung und wenn wir es nicht hätten, sollten wir es erfinden. Trotz der Politiker in seinen Reihen. Man denke zum Beispiel an: Ernst Benda, Jutta Limbach, Roman Herzog, um nur einige zu nennen. Vielleicht würde Ihnen etwas Nachdenken gut tun, bevor Sie solche, doch schwerwiegende, pauschale Urteile äussern.
Stellvertretend für einige andere Foristen: Ich glaube nicht, dass Sie die Kompetenz haben über die Befähigung von Menschen zu urteilen und diese sogar noch zu beurteilen, die Sie gar nicht kennen, ausser aus der Bildzeitung. Ich glaube auch nicht, dass die Mehrzahl der hier Postenden ein Studium zum Juristen hat. Wenn Sie die politische "Elite" in Zweifel ziehen, so liegt das eher daran, dass Sie nicht verstehen wie Demokratie funktioniert und weniger an der "Elite". Man erinnere, Demokratie ist die Staatsform an deren Spitze nicht die mit den dicken Armen und kleinen Köpfe stehen! Man ist nicht automatisch dumm, korrupt oder einfältig, wenn man den Weg eines Politikers geht. Und zu dem "Geschmäckle", dass ein ehemaliger MP Verfassungsrichter wird, diese Vorfälle gab und gibt es seit bestehen der Bundesrepublick. Die Entscheidungen und Urteile des BVG haben Justizgeschichte im besten Sinne des Wortes geschrieben. Das Verfassungsgericht steht ausserhalb jeglicher Diskreminierung und wenn wir es nicht hätten, sollten wir es erfinden. Trotz der Politiker in seinen Reihen. Man denke zum Beispiel an: Ernst Benda, Jutta Limbach, Roman Herzog, um nur einige zu nennen. Vielleicht würde Ihnen etwas Nachdenken gut tun, bevor Sie solche, doch schwerwiegende, pauschale Urteile äussern.
kennt sich, man hilft sich. Was ist das nur für eine Postenverschiebungsdemokratie geworden! Von Kompetenz und Unabhängigkeit ist da eigentlich nicht mehr zu reden. Und das Volk schaut mit Achselzucken zu wie die oberen 10000 sich die Posten zuwerfen. [...]
Gekürzt. Bitte achten Sie auf einen sachlichen Diskussionston. Danke, die Redaktion/lv
was war an dem Beitrag zu kürzen? Geschenkt!
was war an dem Beitrag zu kürzen? Geschenkt!
wenn man erfahren würde, was die Vorbehalte der SPD-Länder denn am Ende abgebaut oder überwunden hat.
Parteigekungel oder fachliche Klärung?
Leider fehlt es an dieser Information in dem Artikel völlig.
Ohnehin finde ich es bedenklich, dass das BVG von der Politik bestückt wird.
Der Gesinnungswandel beruht wahrscheinlich auf einem Kuhhandel. Denn seit Jahr und Tag werden die Posten am Höchstgericht zwischen SPD und Union verteilt. Und so muss man vermuten, dass die SPD diverse Zusagen von der Union erhalten hat. Wie vor diesem Hintergrund die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit des Bundesverfssungsgerichts noch funktionieren soll, erschließt soich mir nicht.
Und eines sollte man in diesem Zsammenhang auch noch erwähnen, den Posten des Generalbundesanwalts. Dieser scheint ein Erbhof der FDP zu sein. Da kommt doch der leise Verdacht auf, dass auch die höchsten Justizkreise parteiendurchwirkt sind. Möglicherweise ist alles aber nur reiner Zufal.
Der Gesinnungswandel beruht wahrscheinlich auf einem Kuhhandel. Denn seit Jahr und Tag werden die Posten am Höchstgericht zwischen SPD und Union verteilt. Und so muss man vermuten, dass die SPD diverse Zusagen von der Union erhalten hat. Wie vor diesem Hintergrund die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit des Bundesverfssungsgerichts noch funktionieren soll, erschließt soich mir nicht.
Und eines sollte man in diesem Zsammenhang auch noch erwähnen, den Posten des Generalbundesanwalts. Dieser scheint ein Erbhof der FDP zu sein. Da kommt doch der leise Verdacht auf, dass auch die höchsten Justizkreise parteiendurchwirkt sind. Möglicherweise ist alles aber nur reiner Zufal.
wir nähern uns der Polit-Demokratur
was war an dem Beitrag zu kürzen? Geschenkt!
Der Mann ist gesellschaftspolitisch ausgewogen und hat in seiner Amtszeit als Ministerpräsident gezeigt, dass er auch jenseits der CDU-Linie für Positionen einsteht, von denen er überzeugt ist.
In diesem Fall kann ich das Gemeckere meiner Vorkommentatoren nicht verstehen.
Wer soll das noch glauben ?
Die eigene politische Gesinnung beurteilen? - ach so geht das mit der Gewaltenteilung in Deutschland!
Für mich als Schweizer wird es immer schwieriger Deutschland als Demokratie anzusehen.
Sie schreiben hier: Die eigene politische Gesinnung beurteilen? - ach so geht das mit der Gewaltenteilung in Deutschland!
Für mich als Schweizer wird es immer schwieriger Deutschland als Demokratie anzusehen. Zitat Ende.
Fuer mich als Deutscher habe ich Schwierigkeiten, zu verstehen, wo der Unterschied zur Besetzung des Schweizer Bundesgerichtes liegt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgericht_(Schweiz)#Gerichtsorganisation
Zitat:
Momentan sind 38 Bundesrichter und 19 nebenamtliche Richteram Gericht tätig. Die Wahl erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung nach sprachlichen und regionalen Kriterien. Freiwillig nimmt die Bundesversammlung bei der Wahl Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Die Schweizerische Volkspartei stellt zehn, die Sozialdemokratische Partei neun, die Christlichdemokratische Volkspartei acht, die FDP.Die Liberalen sieben und die Grüne Partei vier Richter. Zitat Ende.
Also: kein Grund zur helvetischen Ueberheblichkeit.
Doktor Sammet, Sie haben natürlich recht mit Ihrer Antwort zu beat126.
Die schweizerische Parteiendemokratie unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der deutschen Parteiendemokratie.
So sind Legislative, Exekutive und Judikative in beiden Ländern nur Parteimitglieder. Und die Parteien haben nur die Macht, Posten und Tantiemen (die sie sich ja selbst bewilligen)im Fokus.
Trotz geistiger Höhe und vielen intelligenten Bürgern, lässt das Volk beider Länder die Parteiendemokratie zu. Und fordert auch keine moralische Kompetenz der Kandidaten.
Man könnte es die "allerbilligste Demokratieform" nennen.
Man muss nur aufpassen, dass nicht über Nacht beschlossen wird, dass man nur alle 10 Jahre ein Kreuzchen machen darf, dann müssten wir es Parteien-Erb-Demokratie nennen.
Sie schreiben hier: Die eigene politische Gesinnung beurteilen? - ach so geht das mit der Gewaltenteilung in Deutschland!
Für mich als Schweizer wird es immer schwieriger Deutschland als Demokratie anzusehen. Zitat Ende.
Fuer mich als Deutscher habe ich Schwierigkeiten, zu verstehen, wo der Unterschied zur Besetzung des Schweizer Bundesgerichtes liegt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgericht_(Schweiz)#Gerichtsorganisation
Zitat:
Momentan sind 38 Bundesrichter und 19 nebenamtliche Richteram Gericht tätig. Die Wahl erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung nach sprachlichen und regionalen Kriterien. Freiwillig nimmt die Bundesversammlung bei der Wahl Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Die Schweizerische Volkspartei stellt zehn, die Sozialdemokratische Partei neun, die Christlichdemokratische Volkspartei acht, die FDP.Die Liberalen sieben und die Grüne Partei vier Richter. Zitat Ende.
Also: kein Grund zur helvetischen Ueberheblichkeit.
Doktor Sammet, Sie haben natürlich recht mit Ihrer Antwort zu beat126.
Die schweizerische Parteiendemokratie unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der deutschen Parteiendemokratie.
So sind Legislative, Exekutive und Judikative in beiden Ländern nur Parteimitglieder. Und die Parteien haben nur die Macht, Posten und Tantiemen (die sie sich ja selbst bewilligen)im Fokus.
Trotz geistiger Höhe und vielen intelligenten Bürgern, lässt das Volk beider Länder die Parteiendemokratie zu. Und fordert auch keine moralische Kompetenz der Kandidaten.
Man könnte es die "allerbilligste Demokratieform" nennen.
Man muss nur aufpassen, dass nicht über Nacht beschlossen wird, dass man nur alle 10 Jahre ein Kreuzchen machen darf, dann müssten wir es Parteien-Erb-Demokratie nennen.
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