FDP-Generalsekretär Döring muss 1.500 Euro Strafe für Fahrerflucht zahlen
Der designierte FDP-Generalsekretär, Patrick Döring, muss eine Geldbuße wegen Fahrerflucht zahlen. Döring hatte einen Außenspiegel demoliert, war aber weitergefahren.
Der designierte FDP-Generalsekretär Patrick Döring muss wegen Fahrerflucht eine Geldbuße von 1.500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Hannover stellte das Verfahren gegen den Politiker gegen Zahlung der Strafe ein, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Irene Silinger. "Das ist eine absolut normale Vorgehensweise bei einem nicht vorbelasteten Bürger und bei einer derart geringen Schadenshöhe", sagte Silinger.
Döring hatte Mitte November in der Nähe seines Hauses in Hannover mit seinem Privatwagen den Außenspiegel eines anderen Autos demoliert und war anschließend weitergefahren. Er hatte erklärt, er habe nicht wahrgenommen, dass er mit seinem Fahrzeug den anderen Wagen beschädigt hatte.
Erst kurz zuvor hatte Parteichef Philipp Rösler Döring als neuen Generalsekretär vorgeschlagen, nachdem Christian Lindner überraschend von diesem Posten zurückgetreten war. Döring kommt wie Rösler aus Niedersachsen, zuvor war er Bundesschatzmeister der FDP gewesen.
- Datum 29.12.2011 - 15:31 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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Der designierte FdP Generalsekretär Patrick Döring hatte Fahrerflucht begangen. Außenspiegel abgerissen und getürmt. Katja Suding, FdP-Fraktionsvorsitzende Hamburg hierzu am 16.12.2011 im ZDF-.Morgenmagazin: „Eine dumme Sache, aber eine Kleinigkeit. Uns allen ist schon einmal so ein Missgeschick passiert. WIR werden es aus der Welt schaffen“. Und SIE haben es aus der Welt geschafft. Der Fahrerflüchtige FdP-Politiker (Hannover) und das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständige Gericht (Hannover) haben sich gem. § 153a StPO geeinigt: Patrick Döring zahlt 1.500 € aus der Portokasse, die Staatsanwaltschaft (Hannover) sieht von einem Verfahren ab und die Sache ist erledigt. Honi soit qui mal y pense !
Mir ist zwar noch kein solches Missgeschick passiert, aber nun weiß ich wenigstens, an wen ich mich wenden kann, wenn es einmal soweit ist: An Patrick Döring, Katja Suding und die FdP, Deutschlands Experten in Sachen „Beseitigung von Strafverfolgung in öffentlichem Interesse“ (§ 153a StPO).
dass man so etwas nicht bemerkt. Man wäre ja dumm, wenn man es bemerken würde und wegen solch einer Lappalie Fahrerflucht beginge.
Aber vielleicht muss die Staatsanwaltschaft grundsätzlich davon ausgehen, dass man solche Vorkommnisse bemerkt. Sonst könnte man sich zu leicht herausreden.
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