NPD-VerbotSchläger und Schlipsträger

Die Regierung wird um ein neues NPD-Verbotsverfahren nicht herumkommen. Sein Ausgang ist offen, deshalb muss es nüchtern und akribisch vorbereitet werden. Ein Kommentar

Die Politik tut sich oft mit den Entscheidungen am schwersten, die die einfachsten scheinen. Dass zum Beispiel die NPD verboten gehört, darauf können sich in Deutschland fast alle Menschen guten Willens einigen – was, nebenbei, ein Glück ist. Trotzdem passiert juristisch nichts mehr, seit Regierung, Bundestag und Bundesrat 2003 vor dem Verfassungsgericht scheiterten. Seit damals ist der Ruf nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren zum wohlfeilen Ausweis korrekter Gesinnung für alle geworden, die nichts zu entscheiden haben, während die jeweils Verantwortlichen bedauernd abwinkten: Wir würden ja auch gerne, aber...

Das Aber war gut begründet. Doch die Begründung verliert an Kraft. Je tiefer die Ermittler gegen die Neonazi-Mörderbande im braunen Sumpf wühlen, desto mehr zeigt sich, was Kenner der Szene lange wissen: Die Grenzen zwischen Schlägern und Schlipsträgern verlaufen fließend; es gibt nicht nur ideologische Nähe. Mit der Verhaftung des früheren NPD-Spitzenmannes Ralf W. als mutmaßlichem Helfershelfer und Mitwisser der Mörder bekommt die Nähe ein Gesicht.

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Wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen, kann der Fall W. eine ganz neue Beweislage für ein NPD-Verbotsverfahren schaffen – die kämpferisch-aggressive Grundhaltung der Partei gegen den Verfassungsstaat müsste nicht bloß mühsam aus Indizien nachgewiesen werden. Also, auf nach Karlsruhe, je schneller je besser?

Nein – je langsamer, desto besser. Auch für einen politisch unappetitlichen Kerl unter Mordhelfer-Verdacht gilt bis zum Urteil die Unschuldsvermutung. Bis dahin taugt der Fall nicht als Indiz in einem NPD-Verfahren. Genauso wenig räumt er die Bedenken gegen das V-Leute-Wesen aus, an denen das erste Verfahren gescheitert ist. Ein Hauptargument der Verfassungsrichter war nämlich prinzipiell: Es verstößt gegen die Waffengleichheit, dass die Angeklagten nie sicher sein können, ob nicht Spitzel im Sinne ihrer Geldgeber, also der Kläger agieren.

Neonazi-Terror in Deutschland
Morde, ungeklärte Anschläge und Reaktionen
1996 und 1997

Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe fallen 1996 zum ersten Mal auf. Sie sollen eine Puppe mit gelbem Davidstern an einer Autobahnbrücke aufgehängt haben. 1997 deponieren sie einen mit Hakenkreuz bemalten Sprengstoffkoffer in der Jenaer Innenstadt.

Januar 1998

In Jena hebt die Polizei die Bombenwerkstatt der drei mutmaßlichen Rechtsterroristen aus. Das Labor war in einer Garage versteckt. Die Fahnder stellen Rohrbomben sicher, die mit dem Sprengstoff TNT gefüllt sind. Das Trio flieht. Noch offen ist, wer ihnen bei der Flucht half.

28. September und 19. Dezember 1998

Auf das Grab des früheren Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, werden zwei Anschläge verübt. Der Fall wurde nie aufgeklärt, die Ermittler untersuchen mögliche Verbindungen zu den drei Neonazis.

1999 bis 2011

14 Banküberfälle werden Böhnhardt und Mundlos zugeordnet: Chemnitz: 6. und 27.10.1999, 30.11.2000, 23.9.2003, 14. und 18.5.2004, 22.11.2005; Zwickau: 5.7.2001, 25.9.2002 und 5.10.2006; Stralsund: 7.11.2006 und 8.1.2007; Arnstadt: 7.9.2011; Eisenach: 4.11.2011. Sie fliehen mit dem Fahrrad. 

27. Juli 2000

Ungeklärt ist auch der Splitterbombenanschlag an einer Düsseldorfer S-Bahn-Station. Zehn Einwanderer aus Osteuropa werden schwer verletzt, eine Frau verliert ihr ungeborenes Kind. Der Anschlag läuft ähnlich ab wie der in Köln 2004. War auch hier das Jenaer Trio beteiligt?

9. September 2000

In Nürnberg wird der 38-jährige türkische Blumenhändler Enver S. erschossen. Eine der verwendeten Waffen ist die bei allen folgenden Taten genutzte Pistole, eine Ceska, die später in der Zwickauer Brandruine gefunden wird. Enver S. ist das erste Opfer der Mordserie.

19. Januar 2001

Eine Deutsch-Iranerin wird in einem Kölner Lebensmittelgeschäft durch einen in einer Keksdose versteckten Sprengsatz schwer verletzt. Hinweise darauf, dass das Trio hinter dem Anschlag steckte, finden sich auf der in der Zwickauer Brandruine (Bild) gefundenen DVD.

13. Juni 2001

In Nürnberg stirbt der 49 Jahre alte, türkische Änderungsschneider Abdurrahim Ö. Er wurde mit zwei Kopfschüssen niedergestreckt. Ein Komplize des Täters soll draußen in einem Auto gewartet haben.

27. Juni 2001

In Hamburg wird der 31-jährige Gemüsehändler Süleyman T. in seinem Laden ermordet. Drei Schüsse haben ihn in den Kopf getroffen. Die Polizei geht von zwei Tatwaffen aus.

29. August 2001

In München wird der 38 Jahre alte, türkische Gemüsehändler Habil K. erschossen. Auch er wird in den Kopf getroffen, mit zwei Schüssen.

25. Februar 2004

In Rostock wird der 25 Jahre alte Dönerladen-Aushilfsverkäufer Yunus T. ermordet. Der Türke war erst zehn Tage in Deutschland.

9. Juni 2004

Durch einen Nagelbombenanschlag in Köln werden 22 Menschen verletzt. Im November 2011 wird der bislang ungeklärte Fall neu aufgerollt, weil die Neonazis sich auf ihrer DVD zu dem Anschlag bekannt haben.

9. Juni 2005

In Nürnberg stirbt an seinem Dönerstand der 50 Jahre alte Besitzer Ismail Y. Ein Kunde findet ihn hinter der Theke. Fünf Schüsse haben ihn getroffen. Zeugen sagen, zwei Männer hätten auf ihn geschossen.

15. Juni 2005

Der 41-jährige Theodorus B. wird in seinem Laden, einem Schlüsseldienst in München, erschossen. Er stammt als einziges Opfer aus Griechenland.

4. April 2006

In Dortmund wird in den Mittagsstunden an einer vielbefahrenen Straße der türkischstämmige Kioskbesitzer Mehmet K. mit mehreren Kopfschüssen getötet. Der 39-Jährige hinterlässt eine Frau und drei Kinder.

6. April 2006

Halit Y., der 21 Jahre alte türkische Betreiber eines Internetcafés in Kassel, wird ebenfalls mit Kopfschüssen getötet. Am Tatort befand sich ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Er soll auf dem Dachboden seines Hauses Bücher zur Nazizeit gehortet haben.

25. April 2007

In Heilbronn wird Michèle Kiesewetter, eine aus Thüringen stammende, 22 Jahre alte Bereitschaftspolizistin, erschossen. Ihr Kollege überlebt schwer verletzt.

4. November 2011

Nach einem Banküberfall werden Bönhardt und Mundlos tot in ihrem ausgebrannten Wohnmobil bei Eisenach gefunden. In Zwickau geht ihre Wohnung in Flammen auf. In den Trümmern werden Waffen und eine DVD entdeckt, mit Bekenntnis zu den Morden und einigen Anschlägen.

8. November 2011

Beate Zschäpe stellt sich der Polizei in Jena und wird wegen dringenden Verdachts der Gründung der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) festgenommen. Seither sitzt die 36-Jährige in Untersuchungshaft.

13. November 2011

Holger G. wird in Niedersachsen festgenommen. Er soll Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sein und dem Trio Ausweise überlassen haben. Holger G. wurde schon 1999 observiert, doch der niedersächsische Verfassungsschutz stufte ihn nur als Mitläufer ein.

15. November 2011

Die CDU fasst auf ihrem Parteitag in Leipzig einstimmig den Beschluss, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD zu prüfen. Auch die SPD fordert wieder, die Partei zu verbieten. In dem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob der Einsatz der V-Leute vom Verfassungsschutz überprüft werden muss. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will ein Zentralregister einrichten, in dem alle Informationen über Neonazis gespeichert werden sollen.

Am gleichen Tag wird bekannt, dass das Neonazi-Trio eine Liste angefertigt hatte, auf der auch Politiker verzeichnet waren.

16. November 2011

Beate Zschäpe trägt nichts zur Aufklärung der Mordserie bei. Sie schweigt. Derweil wird die Liste der Fahndungspannen immer länger. Polizei und Verfassungsschutz hatten offenbar Dutzende Chancen verpasst, die Neonazi-Gruppe zu finden.

18. November 2011

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will als Reaktion auf die Ermittlungspannen die Zahl der Verfassungsschutzämter in Deutschland reduzieren. Die Länder sind dagegen. Vereinbart wird auf einem Krisengipfel aber, ein Abwehrzentrum Rechts und eine zentrale Neonazi-Datei einzurichten.

21. November

Es wird bekannt, dass Uwe Mundlos durch eine Behördenpanne an gefälschte Ausweispapiere kam. BKA-Chef Ziercke verwirrt mit der These, die Polizistin Michèle Kiesewetter sei doch gezielt getötet worden. "Unsinn", heißt es dazu aus Thüringen.

22. November
Kristina Schröder

Die Mittel für Initiativen gegen Rechtsextremismus sollen, anders als von Familienministerin Kristina Schröder ursprünglich geplant, nun doch nicht gekürzt werden. Zudem will die Bundesregierung die Angehörigen der Opfer entschädigen.

24. November

In Brandenburg wird der 32-jährige André E. festgenommen. Er soll die Bekenner-DVD der NSU produziert haben. Im Mai 2009 soll er dem Trio Bahncards überlassen haben, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren.
 

29. November

Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf W. wird in Jena verhaftet. Dem 36-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, der Neonazi-Gruppe eine Schusswaffe und Munition besorgt zu haben. W. war bis Mai 2008 Vize-Chef der thüringischen NPD.

11. bis 13. Dezember

Der mutmaßliche Unterstützer Matthias D. wird gefasst. Der 36-Jährige, der wie André E. aus dem sächsischen Johanngeorgenstadt stammt, soll in Zwickau zwei Wohnungen für die Gruppe angemietet haben.

Derweil wächst bei Schwarz-Gelb die Skepsis gegenüber einem erneuten NPD-Verbotsverfahren. Man fürchtet angesichts der vielen V-Leute in der NPD (offenbar mehr als 130) einen erneuten Misserfolg.

In den folgenden Tagen wird bekannt, dass die Ermittler auch Spuren der Terrorzelle nach Berlin und in die Schweiz untersuchen. Möglicherweise war sie an einem Mord in Zürich beteiligt.

Januar 2012
01 Sebastian Edathy im Untersuchungsausschuss

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages geht den Ermittlungsfehlern nach. Dabei kommt heraus, dass die bayerische Polizei bei der Fahndung gar einen Dönerimbiss betrieb. Auch in Thüringen und Sachsen untersuchen die Parlamente die Vorgänge.

Februar 2012
Staatsakt

In einem Staatsakt wird der NSU-Opfer gedacht. Eine Straße in Kassel soll nach einem der Opfer benannt werden. Jetzt untersucht auch eine Bund-Länder-Kommission die fehlgeschlagene Suche nach dem Trio.
 

März 2012
02 Beate Zschäpe

Die Bundesanwaltschaft arbeitet daran, Beate Zschäpe eine direkte Beteiligung an den Morden nachweisen zu können. Zschäpe soll der Motor der Gruppe gewesen sein, Haushalt und Finanzen verwaltet haben.

2. Mai 2012
03-Untersuchung nach Mord

Acht Männer türkischer Abstammung ermordeten die Rechtsextremen. Doch auch die türkischen Behörden glaubten nur an ein kriminelles Killerkommando aus dem eigenen Land, wie die ZEIT herausfindet.

15. Mai 2012

In Thüringen wurde bei der Suche nach den untergetauchten Terroristen von 1998 bis 2001 geschlampt, urteilt ein Gremium der Landesregierung unter Vorsitz von Ex-Bundesrichter Gerhard Schäfer. Bereits zu Jahresbeginn haben die Landesverfassungsschützer eingeräumt, dass über einen Mittelsmann Geld an die Neonazis fließen sollte, um an deren Tarnidentitäten zu kommen. Der Plan scheiterte. Für die Observation des Trios stellt auch die Parlamentarische Kontrollkommission des Sächsischen Landtages dem eigenen Verfassungsschutz ein verheerendes Zeugnis aus.

Ende Mai 2012

Der mutmaßliche NSU-Helfer Holger G. ist auf freiem Fuß. Er soll den drei Rechtsextremisten Waffen besorgt haben. Der Bundesgerichtshof entschied: G. wusste eventuell nicht, wofür sie eingesetzt werden. Zwei Wochen später werden auch Carsten S. und Matthias D. aus der Untersuchungshaft entlassen. Im Juni wird der Haftbefehl gegen den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. aufgehoben. Er soll an dem Bekennervideo der NSU mitgearbeitet haben, der BGH hält ihn aber nicht für dringend tatverdächtig

2. Juli 2012
Die Terrorzelle

Ein Referatsleiter des Bundesverfassungsschutzes hat im November 2011 Akten zu V-Leuten aus dem Umfeld der NSU vernichtet. Bis Ende Juni war das dem Geheimdienstchef angeblich nicht  bekannt.

Juli 2012

Als Konsequenz aus der "Reißwolf-Affäre" bittet Verfassungsschutzchef Fromm um seine frühzeitige Pensionierung. Wenige Tage später verliert der Präsident des Thüringischen Geheimdienstes, Thomas Sippel, seinen Posten. Auch der Leiter der sächsischen Behörde, Reinhard Boos, tritt zurück.  Protokolle einer Telefonüberwachung des Bundesamtes von Ende 1998 waren nicht an die Untersuchungsausschüsse weitergegeben worden.

5. Juli 2012

Fromm spricht vor dem Bundestagsausschuss. Er offenbart Chaos in seiner Behörde, weiß nicht, warum sensible Akten vernichtet wurden. Die Vermutung der FDP, Zschäpe sei als Informantin angeworben worden, wird dementiert.

Juli 2012

Noch nachdem die Straftaten des NSU bekannt wurden, sind zahlreiche weitere Akten zu den drei Rechtsextremisten vernichtet worden. Die Behörden erklären das mit dem Datenschutz, die Opposition vermutet Vertuschung.

Juli 2012

Zwei Kollegen der Polizistin Michele Kiesewetter sind zeitweise Mitglieder im rassistischen Ku-Klux-Klan (KKK) gewesen. Einer von ihnen war ihr Gruppenführer, wusste also, wo sie sich aufhielt. Einen Zusammenhang mit dem Mord schließt der Innenminister Friedrich aus.

September 2012

Der Militärgeheimdienst MAD hat 1995 eine Akte über die rechtsextreme Gesinnung des Wehrdienstleistenden Uwe Mundlos erstellt. Der Verteidigungsminister wusste dies seit März. Der Bundestagsuntersuchungsausschuss wurde nicht informiert.

14. September 2012

Ein früherer Vertrauter des NSU hat jahrelang für das LKA Berlin gespitzelt. Thomas S. lieferte 2002 Hinweise auf den Aufenthaltsort der Truppe in Thüringen. Innensenator Frank Henkel wusste seit März von S., gab die Information aber nicht an den Ausschuss weiter.

Das ist und bleibt ein starkes Argument, gerade in einem Parteiverbotsverfahren, das ohnehin die Grenzen des Rechtstaats auslotet. Der Preis für einen neuen Anlauf gegen die NPD wird deshalb darin bestehen, alle V-Leute auf der Führungsebene abzuschalten. Noch wehren sich Innenpolitiker gegen diese Konsequenz. Sie warnen vor Gefahren. Die bestehen ohne Zweifel. Die aktuell beliebte Replik, die ganze Spitzelei habe die Morde doch auch nicht verhindert, ist da ein bisschen zu vordergründig.

Trotzdem wird die Regierung, wird das Parlament, werden die Länder an einem neuen Verbotsverfahren gar nicht vorbeikommen . Der Staat hat beim Vorgehen gegen die Mörder unfassbar versagt. Darum darf er beim Vorgehen gegen deren geistige Anstifter nicht den Eindruck erwecken, dass er schon wieder an sich selbst scheitert. Dass die NPD vor einem Verbot sicher ist, nicht etwa weil es an Beweisen mangelte, sondern weil der Staat ihr durch sein Spitzelwesen den Bestand garantiert – das darf nicht sein.

Das Verfahren bleibt ein Risiko. Es muss ruhig und kühl vorbereitet werden. Wir haben die NPD lange ertragen, da kommt es auf Monate, selbst Jahre nicht an. Das Verfahren kann trotz aller Sorgfalt scheitern. Aber der blamierte Rechtsstaat hat sich selbst in eine Lage manövriert, in der ihm kein Spielraum bleibt. Eine Niederlage der Demokraten vor Gericht ist möglich. Sie wäre bitter. Gar nicht erst vor Gericht zu ziehen, bedeutet aber eine garantierte Niederlage. Und das wäre sehr viel mehr als bitter.

Erschienen im Tagesspiegel

 
Leserkommentare
    • joG
    • 01.12.2011 um 12:24 Uhr

    ... sich in Deutschland fast alle Menschen guten Willens einigen – was, nebenbei, ein Glück ist."

    Das ist natürlich eine interessante Feststellung und ganz und gar falsch. Kein Mensch kann das glauben, wenn er Demokrat ist. Mit Verboten gegen Meinungen und Gesinnung vorzugehen ist ein scheinbar guter Weg verkennt aber das Wesen der Demokratie. Indem ein Verbot ist im Prinzip faschistoid, anti Freiheit. Das Instrument untergräbt die Freiheitlich/Demokratische Grundordnung.

    Bei der Demokratie geht es um Überzeugen. Zu überzeugen ist natürlich harte Arbeit und sie hört nie auf. Sie ist ein schwieriger Weg. Aber die Alternative des Verbots ist eine Kapitulation und verabscheuungswürdig.

    7 Leserempfehlungen
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    Was ich nicht verstehe ist folgendes:

    Die NPD konnte im ersten Anlauf nicht verboten werden, da die Gründe des Verbots bzw. deren Verursacher nicht eindeutig der NPD zugeordnet werden konnten, da die Führungsrige durch V-Männer durchsetzt war. Das heisst doch aber, dass die Gründe ausgereicht hätten, wenn es keine V-Männer gegeben hätte. Die Gründe waren also da, aber vielleicht eben von den V-Männern verursacht. Das müsste doch heissen, dass dann entweder der Verfassungsschutz oder die NPD geahndet werden müssten. Stattdessen hatte es aber garkeine Konsequenzen.. Macht das Sinn? Wenn zwei Leute gemeinsam ein Verbrechen begehen abere nicht klar ist, wer die treibende Kraft war, wird dann keiner von beiden belangt??

    Was ich nicht verstehe ist folgendes:

    Die NPD konnte im ersten Anlauf nicht verboten werden, da die Gründe des Verbots bzw. deren Verursacher nicht eindeutig der NPD zugeordnet werden konnten, da die Führungsrige durch V-Männer durchsetzt war. Das heisst doch aber, dass die Gründe ausgereicht hätten, wenn es keine V-Männer gegeben hätte. Die Gründe waren also da, aber vielleicht eben von den V-Männern verursacht. Das müsste doch heissen, dass dann entweder der Verfassungsschutz oder die NPD geahndet werden müssten. Stattdessen hatte es aber garkeine Konsequenzen.. Macht das Sinn? Wenn zwei Leute gemeinsam ein Verbrechen begehen abere nicht klar ist, wer die treibende Kraft war, wird dann keiner von beiden belangt??

  1. Was ich nicht verstehe ist folgendes:

    Die NPD konnte im ersten Anlauf nicht verboten werden, da die Gründe des Verbots bzw. deren Verursacher nicht eindeutig der NPD zugeordnet werden konnten, da die Führungsrige durch V-Männer durchsetzt war. Das heisst doch aber, dass die Gründe ausgereicht hätten, wenn es keine V-Männer gegeben hätte. Die Gründe waren also da, aber vielleicht eben von den V-Männern verursacht. Das müsste doch heissen, dass dann entweder der Verfassungsschutz oder die NPD geahndet werden müssten. Stattdessen hatte es aber garkeine Konsequenzen.. Macht das Sinn? Wenn zwei Leute gemeinsam ein Verbrechen begehen abere nicht klar ist, wer die treibende Kraft war, wird dann keiner von beiden belangt??

  2. Ein Verbot der NPD wäre auf jeden Fall sinnvoll. Allerdings müßte für ein Verbotsverfahren zu 100% ausgeschlossen sein, daß das Verfahren an irgendwelchen Formfehlern scheitert.
    Parallel zu dem Verbotsverfahren müßte dann allerdings eine intensive Überwachung der Neonazi-Szene funktionieren. Pseudo-Überwachungen, bei denen die rechte nicht weiß, was die linke tut, sind entbehrlich.

    • HGAZIS
    • 01.12.2011 um 13:02 Uhr

    "Im September 1950 verabschiedete die Bundesregierung den so genannten Adenauer-Erlass, der die Verfassungstreue der öffentlich Bediensteten festschrieb und damit Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisationen verbot. Viele Kommunisten wurden daraufhin unter dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit aus dem öffentlichen Dienst entlassen."

    "Die Bundesregierung verbot am 26. Juni 1951 die FDJ nach Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes. Hierfür wurden insbesondere ihre enge Verbindung zur SED und der zu dieser Zeit noch legalen KPD als Gründe angeführt.[1] Kurz darauf wurde in nur zwei Tagen das 1. Strafrechtsänderungsgesetz beschlossen, welches 37 neue Strafnormen festlegte, und unter anderem Hochverrat, Landesverrat und Geheimbündelei unter Strafe stellte, was später einige KPD-Mitglieder betraf."

    "Sie [die KPD] warb für eine Wiedervereinigung Deutschlands zu Konditionen, die mit der von den Adenauer-Regierungen betriebenen Westintegration nicht vereinbar war."

    "Im Januar 1952 wurde die Geschäftsordnung des Bundestages geändert, wodurch die KPD den Fraktionsstatus und damit das Recht Anträge und Anfragen zu stellen verlor."

    "Die außerparlamentarische Agitation der Partei verschärfte sich darauf bis hin zu einem Aufruf zum „revolutionären Sturz des Regimes Adenauer“. Dadurch lieferte die Partei selbst wichtige Argumente für ihr Verbot."

    - früher und links war man da kreativer und schneller und hat dafür mal paar Gesetze geändert....

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    Früher musste man eh dem gehorchen, was einem die USA auferlegte, die Situation war, vor allem durch die Existenz der DDR und des kalten Krieges doch eine völlig andere und kann deshalb nicht mit der heutigen verglichen werden. Ein NPD Verbot ist nur dann sinnvoll, wenn man sich die Überzeugungsarbeit eh nicht leisten will. Letztendlich steht und fällt der zuspruch dieser Ideologien doch mit der wirtschaftlichen Situation im Land. Trotz des Irrsinns, der sich gerade in Europa abspielt, "nur" sowenige Ideologen auf der rechten Seite, wie solche "Krisen" sich die Anzahl derer vor 78 Jahren auswirkte, konnte man ja sehen.

    Früher musste man eh dem gehorchen, was einem die USA auferlegte, die Situation war, vor allem durch die Existenz der DDR und des kalten Krieges doch eine völlig andere und kann deshalb nicht mit der heutigen verglichen werden. Ein NPD Verbot ist nur dann sinnvoll, wenn man sich die Überzeugungsarbeit eh nicht leisten will. Letztendlich steht und fällt der zuspruch dieser Ideologien doch mit der wirtschaftlichen Situation im Land. Trotz des Irrsinns, der sich gerade in Europa abspielt, "nur" sowenige Ideologen auf der rechten Seite, wie solche "Krisen" sich die Anzahl derer vor 78 Jahren auswirkte, konnte man ja sehen.

  3. Bei einem neuen NPD-Verbotsverfahren geht es überhaupt nicht darum, "faschistoid" gegen "Meinungen und Gesinnungen" vorzugehen, wie Sie hier fälschlich glauben.

    Es geht ausschließlich darum, ob/dass die Partei nachweislich aktiv an Morden und anderen Verbrechen und schweren Straftaten beteiligt ist/war sowie dabei logistische und/oder finanzielle Unterstützung leistet(e), und somit eine akute Gefahr für die freiheitlich-demokratische Ordnung in unserem Land von ihrem Weiterbestehen ausgeht.

    Wenn eine Partei nachweislich schwer kriminelle Handlungen systematisch fördert, hat ein Verbot absolut nicht mit Gedankenzensur o.ä. zu tun, sondern damit, eben die Organisation der Strafhandlungen so weit wie möglich zu unterbinden.
    So etwas versteht sich eigentlich von selbst...

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    Kommentar ist Antowrt auf 1. Posting

    • joG
    • 01.12.2011 um 13:58 Uhr

    ... systematisch fördert,..."

    Ich bin mir nicht sicher, dass das genügen dürfte. Selbst das Recht eines generellen Aufrufs zu Gewalt scheint mir notwendig für die Funktion der Demokratie. Das Recht auch einer Politischen Partei muss da vor dem Staat geschützt werden. Das ist anders als bei einer Firma, die Verbrechen begeht. Und selbst solche werden in Deutschland nicht geschlossen.

    Wo eine Partei zur Organisation und Durchführung von zu definierenden Verbrechen besteht, sollte man überlegen können, ob man sie verbietet. Die Hürde muss aber sehr hoch sein. Das gilt auch für Gremien, die darüber entscheiden. M.E. ist das Verfassungsgericht zu sehr besetzt mit der gleichen sozio/wirtschaftlichen Gruppe, wie die Parlamente und die Polizei. Ich denke nicht, dass der Bürger unter gewissen Annahmen da genügend geschützt wäre.

    Es ist eine sehr gefährliche Sache für eine Demokratie die Organisationen und Plattformen der Meinungsvertretung zu verbieten und die Definition dessen, was da ein Verbrechen sein soll. Bei Mord wäre das vermutlich konsensfähig. Aber bei Unterminierung der öffentlichen Ordnung, Gefährdung der Grundordnung oder gar des Staates spricht die Erfahrung der Scholl Kinder dagegen.

    Kommentar ist Antowrt auf 1. Posting

    • joG
    • 01.12.2011 um 13:58 Uhr

    ... systematisch fördert,..."

    Ich bin mir nicht sicher, dass das genügen dürfte. Selbst das Recht eines generellen Aufrufs zu Gewalt scheint mir notwendig für die Funktion der Demokratie. Das Recht auch einer Politischen Partei muss da vor dem Staat geschützt werden. Das ist anders als bei einer Firma, die Verbrechen begeht. Und selbst solche werden in Deutschland nicht geschlossen.

    Wo eine Partei zur Organisation und Durchführung von zu definierenden Verbrechen besteht, sollte man überlegen können, ob man sie verbietet. Die Hürde muss aber sehr hoch sein. Das gilt auch für Gremien, die darüber entscheiden. M.E. ist das Verfassungsgericht zu sehr besetzt mit der gleichen sozio/wirtschaftlichen Gruppe, wie die Parlamente und die Polizei. Ich denke nicht, dass der Bürger unter gewissen Annahmen da genügend geschützt wäre.

    Es ist eine sehr gefährliche Sache für eine Demokratie die Organisationen und Plattformen der Meinungsvertretung zu verbieten und die Definition dessen, was da ein Verbrechen sein soll. Bei Mord wäre das vermutlich konsensfähig. Aber bei Unterminierung der öffentlichen Ordnung, Gefährdung der Grundordnung oder gar des Staates spricht die Erfahrung der Scholl Kinder dagegen.

  4. Früher musste man eh dem gehorchen, was einem die USA auferlegte, die Situation war, vor allem durch die Existenz der DDR und des kalten Krieges doch eine völlig andere und kann deshalb nicht mit der heutigen verglichen werden. Ein NPD Verbot ist nur dann sinnvoll, wenn man sich die Überzeugungsarbeit eh nicht leisten will. Letztendlich steht und fällt der zuspruch dieser Ideologien doch mit der wirtschaftlichen Situation im Land. Trotz des Irrsinns, der sich gerade in Europa abspielt, "nur" sowenige Ideologen auf der rechten Seite, wie solche "Krisen" sich die Anzahl derer vor 78 Jahren auswirkte, konnte man ja sehen.

  5. Kommentar ist Antowrt auf 1. Posting

    Antwort auf "Themaverfehlung"
    • joG
    • 01.12.2011 um 13:58 Uhr

    ... systematisch fördert,..."

    Ich bin mir nicht sicher, dass das genügen dürfte. Selbst das Recht eines generellen Aufrufs zu Gewalt scheint mir notwendig für die Funktion der Demokratie. Das Recht auch einer Politischen Partei muss da vor dem Staat geschützt werden. Das ist anders als bei einer Firma, die Verbrechen begeht. Und selbst solche werden in Deutschland nicht geschlossen.

    Wo eine Partei zur Organisation und Durchführung von zu definierenden Verbrechen besteht, sollte man überlegen können, ob man sie verbietet. Die Hürde muss aber sehr hoch sein. Das gilt auch für Gremien, die darüber entscheiden. M.E. ist das Verfassungsgericht zu sehr besetzt mit der gleichen sozio/wirtschaftlichen Gruppe, wie die Parlamente und die Polizei. Ich denke nicht, dass der Bürger unter gewissen Annahmen da genügend geschützt wäre.

    Es ist eine sehr gefährliche Sache für eine Demokratie die Organisationen und Plattformen der Meinungsvertretung zu verbieten und die Definition dessen, was da ein Verbrechen sein soll. Bei Mord wäre das vermutlich konsensfähig. Aber bei Unterminierung der öffentlichen Ordnung, Gefährdung der Grundordnung oder gar des Staates spricht die Erfahrung der Scholl Kinder dagegen.

    3 Leserempfehlungen
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    "... Plattformen der Meinungsvertretung zu verbieten"

    Den Mord haben wir. Mehrfach.

    Messe gelesen.

    "... Plattformen der Meinungsvertretung zu verbieten"

    Den Mord haben wir. Mehrfach.

    Messe gelesen.

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