Schwarz-Gelb Vorratsdaten lösen neuen Koalitionsstreit aus

Die Frist zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen, ein Koalitionskompromiss aber steht aus. Die Justizministerin erntet nun auch Kritik aus der eigenen Partei.

Nach Ablauf der Zweimonatsfrist  zur Umsetzung einer europaweiten Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat sich der Streit in der Koalition nochmals verschärft. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), warf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, auf Zeit zu spielen. "Es gibt keinen Zweifel daran, dass wir europarechtlich verpflichtet sind, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen", sagte Bosbach. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein unverzichtbares Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten.

Fast 22 Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde, zeichnet sich in der Bundesregierung weiterhin keine Einigung bei dem Thema ab. Leutheusser-Schnarrenberger will die Daten weiterhin nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen.

Anzeige

FDP-Innenpolitiker versucht Kompromiss

Wegen des strikten Kurses der Justizministerin kommt mittlerweile auch Kritik aus der eigenen Partei. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Hartfrid Wolff, forderte eine Lösung. "Wir bereiten eine vernünftige Kompromisslinie vor, damit wir für den Fall, dass die EU ein Strafverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet, eine tragfähige rechtsstaatliche Lösung haben", sagte Wolff. Zusammen mit Unions-Vizefraktionschef Günter Krings (CDU) lade er Innen- und Rechtsexperten der Koalition zu einem Treffen Ende Januar ein.



Nach mehreren Mahnungen ist die EU-Kommission nicht mehr bereit, Deutschland noch mehr Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie zu geben. Wegen der Vertragsverletzung droht Deutschland daher nun eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. In letzter Konsequenz kann das Gericht millionenschwere Zwangsgelder verhängen.

Piraten loben Ministerin

Die Piratenpartei schreckt dies nicht ab. Sie lobte die Haltung der Justizministerin. "Wir begrüßen, dass die Justizministerin der Europäischen Union die kalte Schulter bei der Vorratsdatenspeicherung zeigt. Bei dem Thema ist die Piratenpartei voll auf der Seite von Frau Leutheusser-Schnarrenberger", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Piraten, Bernd Schlömer. Das blinde Sammeln von Daten führe erwiesenermaßen nicht zu einem größeren Erfolg der Polizei bei der Verfolgung von Einzeltätern. "Es geht auch ohne Vorratsdatenspeicherung", sagte Schlömer.

Gleichzeitig kündigte er an, im kommenden Jahr gemeinsam mit Gruppen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Initiative auf europäischer Ebene zu starten, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen. Um diese Initiative auf den Weg zu bringen, werde "eine Million Unterschriften in ganz Europa" benötigt, sagte Schlömer.

 
Leser-Kommentare
  1. ..war Deutschland selbstverständlich vollkommen unbeteiligt.
    Da das Bundesverfassungsgericht eine eher skeptische Haltung bez. der Vorratsdatenspeicherung einnahm, wurde das ganze eben über die EU eingeführt ("Kamma nix machen, die EU sagt, wir müssen").

    Wow, wir haben eine rechte Terrorzelle, die vom staatlichen Verfassungschutz seit Jahren mit Geld und Unterstützung gepampert wurde und die für diverse Morde verantwortlich ist, aber wir sollen "dem Staat" trauen und ihn unsere Daten speichern lassen, auch wegen "Terrorgefahr".

    Bleiben Sie bitte standhaft, Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Die paar Millionen Strafe können wir uns locker leisten. Ggf. ziehen wir die einfach von unseren sonstigen Zahlungen an die EU ab.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • JWGRU
    • 28.12.2011 um 9:14 Uhr

    Da wird gesagt: "An der Entwicklung der Europäischen Richtlinie
    war Deutschland selbstverständlich vollkommen unbeteiligt."
    Soso: wo haben Sie das denn her? In Brüssel läuft nichts gegen den Willen Deutschlands. Wenn diese Richtlinie also durch den Rat ging, dann, weil Frau Justizminister und ihr Ministerium bei der Abfassung und Beschlussfassung wohl geistig abwesend waren.
    Ich vermute aber ehe, dass Frau Justizminister ein falsches Spiel spielt: In Brüssel sagt sie ja und hier spielt sie die standhafte.
    Passt.
    Man kann zu der Richtlinie natürlich skeptisch stehen, dann fechtet man das in den Gremien in Brüssel aus und sagt nein. Ich habe aber nicht gehört, dass die Richtlinie gegen den Willen der Deutschen Justizministerin durchgesetzt wurde. Die sonst so wachsame Presse hat nichts berichtet, wie heldenhaft Frau Justizministerin in Brüssel sich gegen diese Richtlinie gestellt hat. Vielleicht war sie ja bei der Abstimmung gar nicht anwesend. Ist doch bei FDP Politikern beliebt. Sollte die Presse mal hinterherhaken.

    • JWGRU
    • 28.12.2011 um 9:14 Uhr

    Da wird gesagt: "An der Entwicklung der Europäischen Richtlinie
    war Deutschland selbstverständlich vollkommen unbeteiligt."
    Soso: wo haben Sie das denn her? In Brüssel läuft nichts gegen den Willen Deutschlands. Wenn diese Richtlinie also durch den Rat ging, dann, weil Frau Justizminister und ihr Ministerium bei der Abfassung und Beschlussfassung wohl geistig abwesend waren.
    Ich vermute aber ehe, dass Frau Justizminister ein falsches Spiel spielt: In Brüssel sagt sie ja und hier spielt sie die standhafte.
    Passt.
    Man kann zu der Richtlinie natürlich skeptisch stehen, dann fechtet man das in den Gremien in Brüssel aus und sagt nein. Ich habe aber nicht gehört, dass die Richtlinie gegen den Willen der Deutschen Justizministerin durchgesetzt wurde. Die sonst so wachsame Presse hat nichts berichtet, wie heldenhaft Frau Justizministerin in Brüssel sich gegen diese Richtlinie gestellt hat. Vielleicht war sie ja bei der Abstimmung gar nicht anwesend. Ist doch bei FDP Politikern beliebt. Sollte die Presse mal hinterherhaken.

    • GDH
    • 28.12.2011 um 8:51 Uhr

    ... ist sie erledigt.

    Was ist eigentlich mit der Umsetzung in anderen EU-Ländern? Ich hätte mir im Artikel dazu Hinweise gewünscht. In Rumänien gibt es meines Wissens auch keine Vorratsdatenspeicherung und es ist umstritten, ob es überhaupt eine Lösung gibt, die das dortige Verfassungsgericht mittragen würde[1].

    [1] http://www.heise.de/newst...

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Daran gibt es keine Zweifel. Die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ist sachlich unbegründet. Die ach so schreckliche Vorratsdatenspeicherung gab es im Grunde schon immer. Zur Zeiten der guten alten Post wurden die Daten nämlich auch für die Abrechnung gebraucht. Nur aufgeregt hat sich niemand darüber. Natürlich werden die Daten auch gebraucht. In jedem zweiten Krimi fragt der Kommissar mit wem das Mordopfer zuletzt telefoniert hat. Geht es nach der FDP, kann die Frage nur beantwortet werden, wenn das Mordopfer zufällig unter Terrorverdacht stand. Natürlich dürfen die Daten nicht einfach von Hinz und Kunz abgefragt werden. Nur Polizei und Staatsanwaltschaft darf zur Verbrechenbekämpfung zugreifen. Die Ministerin hatte wahrhaft genug Zeit eine verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie auszuarbeiten.

    Daran gibt es keine Zweifel. Die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ist sachlich unbegründet. Die ach so schreckliche Vorratsdatenspeicherung gab es im Grunde schon immer. Zur Zeiten der guten alten Post wurden die Daten nämlich auch für die Abrechnung gebraucht. Nur aufgeregt hat sich niemand darüber. Natürlich werden die Daten auch gebraucht. In jedem zweiten Krimi fragt der Kommissar mit wem das Mordopfer zuletzt telefoniert hat. Geht es nach der FDP, kann die Frage nur beantwortet werden, wenn das Mordopfer zufällig unter Terrorverdacht stand. Natürlich dürfen die Daten nicht einfach von Hinz und Kunz abgefragt werden. Nur Polizei und Staatsanwaltschaft darf zur Verbrechenbekämpfung zugreifen. Die Ministerin hatte wahrhaft genug Zeit eine verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie auszuarbeiten.

    • JWGRU
    • 28.12.2011 um 9:14 Uhr

    Da wird gesagt: "An der Entwicklung der Europäischen Richtlinie
    war Deutschland selbstverständlich vollkommen unbeteiligt."
    Soso: wo haben Sie das denn her? In Brüssel läuft nichts gegen den Willen Deutschlands. Wenn diese Richtlinie also durch den Rat ging, dann, weil Frau Justizminister und ihr Ministerium bei der Abfassung und Beschlussfassung wohl geistig abwesend waren.
    Ich vermute aber ehe, dass Frau Justizminister ein falsches Spiel spielt: In Brüssel sagt sie ja und hier spielt sie die standhafte.
    Passt.
    Man kann zu der Richtlinie natürlich skeptisch stehen, dann fechtet man das in den Gremien in Brüssel aus und sagt nein. Ich habe aber nicht gehört, dass die Richtlinie gegen den Willen der Deutschen Justizministerin durchgesetzt wurde. Die sonst so wachsame Presse hat nichts berichtet, wie heldenhaft Frau Justizministerin in Brüssel sich gegen diese Richtlinie gestellt hat. Vielleicht war sie ja bei der Abstimmung gar nicht anwesend. Ist doch bei FDP Politikern beliebt. Sollte die Presse mal hinterherhaken.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    So wenig ich die FDP mag, so sehr muss man doch zugebeben, dass man ihr keine Schuld an Richtlinien geben kann, die vor ihrer Regierungszeit beschlossen wurden. Die Richtlinie ist vom März 2006

    "Da wird gesagt: "An der Entwicklung der Europäischen Richtlinie
    war Deutschland selbstverständlich vollkommen unbeteiligt."
    Soso: wo haben Sie das denn her?"

    Das war natürlich ironisch gemeint. Natürlich wird in Brüssel das umgesetzt, was die inzwischen 27 Mitgliedsstaaten wollen. Und die VDS ist ein schönes Beispiel für ein Spiel "über Bande": "Das bekommen wir im Bundestag niemals durchgesetzt, das machen wir über eine Richtlinie der EU-Kommission."

    Ich schätze, dass mit den neuen Befugnissen des EU-Parlaments dieser Weg nach 2009 auch nicht mehr funktioniert hätte.

    So wenig ich die FDP mag, so sehr muss man doch zugebeben, dass man ihr keine Schuld an Richtlinien geben kann, die vor ihrer Regierungszeit beschlossen wurden. Die Richtlinie ist vom März 2006

    "Da wird gesagt: "An der Entwicklung der Europäischen Richtlinie
    war Deutschland selbstverständlich vollkommen unbeteiligt."
    Soso: wo haben Sie das denn her?"

    Das war natürlich ironisch gemeint. Natürlich wird in Brüssel das umgesetzt, was die inzwischen 27 Mitgliedsstaaten wollen. Und die VDS ist ein schönes Beispiel für ein Spiel "über Bande": "Das bekommen wir im Bundestag niemals durchgesetzt, das machen wir über eine Richtlinie der EU-Kommission."

    Ich schätze, dass mit den neuen Befugnissen des EU-Parlaments dieser Weg nach 2009 auch nicht mehr funktioniert hätte.

  2. So wenig ich die FDP mag, so sehr muss man doch zugebeben, dass man ihr keine Schuld an Richtlinien geben kann, die vor ihrer Regierungszeit beschlossen wurden. Die Richtlinie ist vom März 2006

  3. die sich an ihren Amtseid erinnert.

    ("dem deutschen Volke")

    Eine Leser-Empfehlung
    • jaypee
    • 28.12.2011 um 10:12 Uhr

    was würde eigentlich das deutsche/europäische volk und deren vertreter sagen, wenn die idee aufkäme, jeden brief und jedes paket mit absender und empfänger "auf vorrat" zu speichern?
    könnte doch ggf. mal helfen, ein verbrechen aufzuklären.
    ich glaube der aufschrei wäre gewaltig.

  4. 7. Wozu?

    VDS ist nur da um die Menschen zu kontrollieren. Glauben die Politiker erhlich, dass Terroristen schön naiv in Facebook posten was oder wenn sie gerade weg bomben wollen ?! Wenn Terroristen das I-Net nutzen, dann verschlüsselt, jedenfalls technisch soweit, dass eine "normale" Aufzeichung der Internetdaten nichts aber auch garnichts nützt. Einzig der "Michel" wird überwacht, mehr nicht. Ein klares NEIN von mir.
    MfG
    hauptplatine

    Eine Leser-Empfehlung
  5. Meine Hoffnung ist ja, dass die ganze Richtlinie gar nicht mit dem Grundgesetz zu machen ist. Dann müsste sie entweder auf europäischer Ebene zurückgenommen werden oder die SPD müsste bei einer ggf. notwendigen Verfassungsänderung wieder mal (schwarze) Farbe bekennen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • tobmat
    • 28.12.2011 um 11:54 Uhr

    DAs Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht per se als verfassungswiedrig bezeichnet, sondern nur die damalige gesetzliche Umsetzung.

    • tobmat
    • 28.12.2011 um 11:54 Uhr

    DAs Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht per se als verfassungswiedrig bezeichnet, sondern nur die damalige gesetzliche Umsetzung.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service