Bayern Linkspartei sieht sich Berufsverboten ausgesetzt
Wer in den bayerischen Öffentlichen Dienst will, darf keiner extremistischen Organisation angehören. Weil die Linke dazu zählt, kritisiert Parteichef Ernst diese Praxis.
Linkspartei-Chef Klaus Ernst hat dem Freistaat Bayern eine "Berufsverbotspraxis" gegen unliebsame politische Konkurrenten vorgeworfen. Die von der Verfassung geschützte Berufsfreiheit werde eingeschränkt, sagte Ernst der Mitteldeutschen Zeitung.
Anlass für den Vorwurf ist eine in Bayern übliche Praxis bei der Einstellung von Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes. Diese müssen eine Erklärung unterzeichnen, in der es unter anderem heißt: "Mit dieser Verpflichtung des Beamten ist insbesondere unvereinbar jede Verbindung mit einer Partei, Vereinigung oder Einrichtung, die die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung ablehnt oder bekämpft." Dieser Erklärung liegt ein Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen bei. In der Rubrik "Linksextremismus" findet sich – neben anderen Gruppierungen – auch die Linkspartei.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte diese Praxis. "Es ist richtig und notwendig, bei einem Mitglied der Linkspartei, das sich für den Staatsdienst bewirbt, genau hinzuschauen." Verfassungsfeinde dürften bei den Staatsdienern nicht geduldet werden. "Kann ein Bewerber entsprechende Zweifel nicht ausräumen, kommt eine Einstellung auch nicht in Betracht", sagte Herrmann.
Eine Einstellung von Mitgliedern der Linkspartei sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Bei großen Teilen der Mitglieder der Linken seien aber erhebliche Zweifel angebracht, ob diese Verfassungstreue gewährleistet sei. Teile der Linken stellten das Recht auf Privateigentum infrage, andere pflegten den Kontakt zur kurdischen Terrororganisation PKK.
Haseloff kritisiert Linkspartei
Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat Zweifel an der Verfassungstreue der Linkspartei. Er sehe Klärungsbedarf auf allen Ebenen, sagte er. Das betreffe die Forderung nach einem Systemwechsel, die Aktivität innerparteilicher Gruppen wie der Kommunistischen Plattform, die Kontaktpflege einzelner Abgeordneter zu Diktaturen in aller Welt und zu gewaltnahen linksextremistischen Gruppen in Deutschland.
Mit Blick auf die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz und ein von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt ins Spiel gebrachte Verbotsverfahren sagte Haseloff: "Es liegt also in der Hand der Partei Die Linke selbst, wie sich die Debatte weiterentwickelt."
- Datum 31.01.2012 - 19:38 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Ob eine Partei verfassungswidrig oder extremistisch ist oder nicht, entscheidet einzig und allein das BVerfG und kein sich selbst noch so wichtig nehmender bayrischer Innenminister!
Siehe Artikel 21 Abs. 2 GG:
"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
//Ob eine Partei verfassungswidrig oder extremistisch ist oder nicht, entscheidet einzig und allein das BVerfG und kein sich selbst noch so wichtig nehmender bayrischer Innenminister!//
Ich bin mir sicher, daß der bayrische Innenminister sich von aufplusternden Foristen und ihren juristischen Laienkenntnissen einen gehörigen Schrecken einjagen läßt.
//Ob eine Partei verfassungswidrig oder extremistisch ist oder nicht, entscheidet einzig und allein das BVerfG und kein sich selbst noch so wichtig nehmender bayrischer Innenminister!//
Ich bin mir sicher, daß der bayrische Innenminister sich von aufplusternden Foristen und ihren juristischen Laienkenntnissen einen gehörigen Schrecken einjagen läßt.
"Bei großen Teilen der Mitglieder der Linken seien aber erhebliche Zweifel angebracht, ob diese Verfassungstreue gewährleistet sei. Teile der Linken stellten das Recht auf Privateigentum infrage"
GG Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
"Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich bestimmt."
Quelle Wikipedia
"Eigentumsordnungen lassen sich danach unterscheiden, welche Arten von Gütern privates Eigentum sein dürfen und welche nicht:
Ist privates Eigentum an anderen Menschen zulässig (Sklaverei, Leibeigenschaft)?
Ist privates Eigentum an Herrschaftspositionen zulässig (Erblicher Adel, Dynastie)?
Ist privates Eigentum an Produktionsmitteln und Infrastruktureinrichtungen wie Grund und Boden, Fabriken, Brücken, Straßen etc. zulässig (Kapitalismus)?"
Böses Grundgesetz, böses! Dürfte in Bayern nicht arbeiten...
Vor allem Abs. 2 ist interessant, denn der erlaubt es, auch unseren oberen 10.000 mal gehörig in die Taschen zu greifen, um damit für die Allgemeinheit dienliche Sachen zu finanzieren. Seltsamerweise traut sich dies unsere Regierung nicht.
eintreten würden?:-)
Appropos, natürlich können Menschen in der BRD auch enteignet werden, wenn die "Interessen der Allgemeinheit " dieses erfordern. Ich erinnere an die Schleifung ganzer Dörfer für den Braunkohletagebau und die Vertreibung der Menschen.
Auch für andere Projekte wie Straßenbau etc. ist dieses zulässig.
Also warum wird hier so undifferenziert mit dem dem Recht auf Eigentum oder dem Eigentumsbegriff im Sinne einer Panikmachung operiert?
"Artikel 14 des Grundgesetzes[2] garantiert das Eigentum und das Erbrecht (Absatz 1), verpflichtet aber gleichzeitig zum Dienst am Allgemeinwohl (Absatz 2) und lässt dafür Enteignungen zu. Der Gesetzgeber hat festzulegen, nach welcher Interessenabwägung und nach welchen Grundsätzen die ausführenden Organe individuelle Entschädigungsleistungen festzulegen haben (Absatz 3).
Eine Enteignung ist also die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit. Sie darf nur auf der Basis eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt (Junktim-Klausel). Sie kann durch ein neues Gesetz (Legalenteignung) oder einen Verwaltungsakt auf Grund eines bestehenden Gesetzes (Administrativenteignung) erfolgen [3].
Das Menschen- und Grundrecht auf Eigentum beinhaltet jedoch nicht unbedingt konkrete Rechte am konkreten bestehenden Eigentum und dessen Wert."
(Quelle: wiki, Enteignung)
Das Ahlener Parteiprogramm der CDU sah auch noch Verstaatlichungen vor.
Vor allem Abs. 2 ist interessant, denn der erlaubt es, auch unseren oberen 10.000 mal gehörig in die Taschen zu greifen, um damit für die Allgemeinheit dienliche Sachen zu finanzieren. Seltsamerweise traut sich dies unsere Regierung nicht.
eintreten würden?:-)
Appropos, natürlich können Menschen in der BRD auch enteignet werden, wenn die "Interessen der Allgemeinheit " dieses erfordern. Ich erinnere an die Schleifung ganzer Dörfer für den Braunkohletagebau und die Vertreibung der Menschen.
Auch für andere Projekte wie Straßenbau etc. ist dieses zulässig.
Also warum wird hier so undifferenziert mit dem dem Recht auf Eigentum oder dem Eigentumsbegriff im Sinne einer Panikmachung operiert?
"Artikel 14 des Grundgesetzes[2] garantiert das Eigentum und das Erbrecht (Absatz 1), verpflichtet aber gleichzeitig zum Dienst am Allgemeinwohl (Absatz 2) und lässt dafür Enteignungen zu. Der Gesetzgeber hat festzulegen, nach welcher Interessenabwägung und nach welchen Grundsätzen die ausführenden Organe individuelle Entschädigungsleistungen festzulegen haben (Absatz 3).
Eine Enteignung ist also die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit. Sie darf nur auf der Basis eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt (Junktim-Klausel). Sie kann durch ein neues Gesetz (Legalenteignung) oder einen Verwaltungsakt auf Grund eines bestehenden Gesetzes (Administrativenteignung) erfolgen [3].
Das Menschen- und Grundrecht auf Eigentum beinhaltet jedoch nicht unbedingt konkrete Rechte am konkreten bestehenden Eigentum und dessen Wert."
(Quelle: wiki, Enteignung)
Das Ahlener Parteiprogramm der CDU sah auch noch Verstaatlichungen vor.
Ich finde es befremdlich, daß laut diesem Artikel Herr Ernst eher etwas gegen die Praxis keine Anhänger extremistischer Gruppierungen einstellen zu wollen, hat, als dagegen, daß seine Partei in Bayern als solch eine extremistische Gruppierung angesehen wird. Muss man sich Sorgen machen?
Das ist verständlich, schließlich definieren die Gerichte, was Extremismus im konkreten Fall ist und nicht irgendwelche Verwaltungs-Hanseln.
...wenn Abgeordnete von Verfassungsschutz verfolgt und Mitglieder einer legalen Partei staatlich ausgegrenzt wurden. Noch mehr Sorgen müsste man haben, wenn die Bevölkerung ihren Politikern das durchgehen liese. Eine Minderheit staatlich zu unterdrücken und zu bedrohen, weil sie eine andere Meinung hat als die Machthaber ist nämlich ziemlich undemokratisch, ein grober Bruch allgemeiner rechtsanwendung und nach mancher Definition rassistisch.
Auch in der FDP und der CDU. Aber die sind natürlich nicht verfassungsfeindlich. Hört man nur ständig in den Nachrichten, dass das neue Gesetz mal wieder nicht verfassungsfest sei.
Das ist verständlich, schließlich definieren die Gerichte, was Extremismus im konkreten Fall ist und nicht irgendwelche Verwaltungs-Hanseln.
...wenn Abgeordnete von Verfassungsschutz verfolgt und Mitglieder einer legalen Partei staatlich ausgegrenzt wurden. Noch mehr Sorgen müsste man haben, wenn die Bevölkerung ihren Politikern das durchgehen liese. Eine Minderheit staatlich zu unterdrücken und zu bedrohen, weil sie eine andere Meinung hat als die Machthaber ist nämlich ziemlich undemokratisch, ein grober Bruch allgemeiner rechtsanwendung und nach mancher Definition rassistisch.
Auch in der FDP und der CDU. Aber die sind natürlich nicht verfassungsfeindlich. Hört man nur ständig in den Nachrichten, dass das neue Gesetz mal wieder nicht verfassungsfest sei.
Die Schlammschlacht der CSU nimmt allmählich faschistoide Züge an. Statt den politischen Gegner politisch zu bekämpfen, will man ihn verbieten - ganz im Stile eines Diktators.
Die Linken wurden 2009 von nahezu doppelt so vielen Menschen in Deutschland gewählt wie die CSU. Wenn die Herrschaften in München mit der demokratischen Entscheidung von hauptsächlich ostdeutschen Wählern ein Problem haben, hätten sie 1989 ihr Veto einlegen müssen. Damals sind genug Bruchstücke herum gelegen, um eine schöne hohe Mauer samt Todesstreifen um die bayerischen Grenzen zu ziehen.
Eine Partei, die zu feige ist, sich in mehr als nur einem einzigen Bundesland dem Wähler zu stellen, hat zu derartigem Krawall überhaupt keine Legitimation. Wenn hier jemand außerhalb unseres Grundgesetzes steht, dann die "Chirstsozialen".
Die CSU scheint sich in Bayern als Staatspartei zu sehen, die andere Parteien nach gut Dünken rechte zubilligen oder entziehen kann. Das sind genau die Methoden die am realexistierenden Sozialismus zurecht kritisiert werden.
kommen einige Wirrköpfe auf die Idee, die Linken verbieten zu wollen. Nachvollziehbare Gründe wurden bisher nicht geliefert. Wenn sich die Partei als insgesamt verfassungsfeindlich herausstellen sollte, wäre ich ja noch dabei, jedoch lehne ich es ab, verspinnerte Utopien einzelner Mitglieder der Linken in den Rang der Verfassungsfeindlichkeit zu erheben. Außerdem plagen uns doch eher die tatsächlichen Verfassungsfeinde vom rechten Rand. Dort ist für ein Parteiverbot doch offensichtlich eher etwas zu finden. Bei den Linken finde ich es hingegen lächerlich, die "Alle Wege führen nach Moskau" - Angst aus der Adenauerära wiederzubeleben. Sogar total lächerlich!
Vor allem Abs. 2 ist interessant, denn der erlaubt es, auch unseren oberen 10.000 mal gehörig in die Taschen zu greifen, um damit für die Allgemeinheit dienliche Sachen zu finanzieren. Seltsamerweise traut sich dies unsere Regierung nicht.
Das die meisten wenn nicht alle ohnehin zu den "oberen 10000" gehören
Das die meisten wenn nicht alle ohnehin zu den "oberen 10000" gehören
Haseloff: "Es liegt also in der Hand der Partei Die Linke selbst, wie sich die Debatte weiterentwickelt."
Wenn sie keinen kurzen Rock getragen hätte, dann wäre sie auch nicht vergewaltigt worden.
... vielleicht sollten Sie in der Verhöhnung der Opfer von Vergewaltigungen etwas zurückfahren?
... vielleicht sollten Sie in der Verhöhnung der Opfer von Vergewaltigungen etwas zurückfahren?
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