Bundesverfassungsgericht Sondergremium zur Euro-Rettung teilweise verfassungswidrig

Der Bundestag muss an Entscheidungen zur Euro-Rettung stärker beteiligt werden. Dringende Beschlüsse dürfen nicht nur einer Abgeordnetengruppe obliegen.

Dringende Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung dürfen im Wesentlichen nicht von einem Sondergremium des Bundestags aus nur neun Abgeordneten getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Rettungsaktionen des Euro-Rettungsschirms EFSF für unwirksam, die ein neun Mitglieder großes Gremium zu weit reichenden Entscheidungen autorisierte.

Die Richter begründeten ihre Absage mit der "haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags". Abgeordnete könnten von dieser Verantwortung zwar zum Schutz anderer wichtiger Belange ausgeschlossen und deren Aufgaben auf Gremien übertragen werden. Diese müssten aber aus mehr als neun Abgeordneten bestehen, ein "verkleinertes Abbild" des Bundestags sein und dessen politische Gewichtung widerspiegeln.

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Bei Ankäufen von Staatsanleihen auf dem Finanzmarkt bleibe eine Entscheidung durch ein kleineres Abgeordneten-Gremium zulässig, hieß es in der Urteilsbegründung. Bei solchen Maßnahmen sei es aus Gründen der Vertraulichkeit gerechtfertigt, wenn nicht der gesamte Bundestag, sondern nur ein kleine Gruppe Abgeordneter entscheidet, damit es notfalls schnell und vertraulich über den Ankauf ausländischer Staatsanleihen befinden kann.

Klage von zwei SPD-Abgeordneten

Zwei Bundestagsabgeordnete der SPD hatten gegen die Regelung geklagt. Sie sehen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Im Eilverfahren hatten sie bereits Erfolg gehabt: Das Gericht hatte die Regeln über das Neuner-Gremium des Haushaltsausschusses im Oktober vergangenen Jahres vorläufig ausgesetzt.

Vertreter der Bundesregierung hatten argumentiert, es sei gefährlich sei, finanzmarktrelevante Entscheidungen einem größeren Kreis von Abgeordneten zugänglich zu machen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte vor unabsehbaren Folgen an den Finanzmärkten für den Fall gewarnt, dass etwa Entscheidungen zum Kauf von Staatsanleihen durch einen zu großen Kreis an Insidern vorab öffentlich würden.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erwartet nun, dass sich die Fraktionen rasch auf eine Neuregelung für das Entscheidungsverfahren verständigen. "Der Korridor dafür ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben." Die Karlsruher Richter hätten nicht das ganze Verfahren verworfen, sondern lediglich die Sonderregelung, bestimmte Entscheidungen an einen kleinen Kreis von Abgeordneten zu delegieren. Lammert zeigte sich überzeugt, dass die notwendige Korrektur schnell mit breiter Mehrheit verabschiedet werden könne. Er halte die Argumente der Richter dafür plausibel, sagte er.

SPD spricht von Schlappe für die Regierungskoalition

Die FDP sieht in dem Urteil eine grundsätzliche Bestätigung für die Koalition. Man begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht "dieses Entscheidungsgremium nun als grundsätzlich verfassungskonform anerkannt hat", sagte der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Otto Fricke.

Die SPD dagegen wertete den Beschluss als Schlappe für die Regierungskoalition. Schwarz-Gelb habe seinerzeit teilweise erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bei der Einrichtung des Sondergremiums beiseite gewischt. "Diese Bedenken und Einwände lagen also vor der Abstimmung vor und wurden negiert. Heute steht die Koalition deshalb vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik", sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider.

Kurz vor der Verkündung des Urteils noch hatte sich Lammert für das Gremium eingesetzt. "Der Deutsche Bundestag hat mit einer überwältigenden Mehrheit der Regelung zugestimmt" und sei deshalb ausreichend demokratisch legitimiert, sagte er im ARD-Morgenmagazin.

Einer der beiden Kläger gegen die Regelung, der SPD-Abgeordnete Swen Schulz, widersprach. Es könne nicht im Sinne des Parlamentarismus sein, "dass sozusagen nur pro forma irgendwie Abgeordnete angehört werden", sagte er im Deutschlandradio Kultur. "Das ist etwas anderes als Demokratie."

 
Leser-Kommentare
  1. So geht das nicht weiter. Ständig werden unseren geliebten Blockparteien und unserem geliebten Zentralkomitee von Ewig-Gestrigen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Obwohl unser geliebter Bundestagsblockpräsident Norbert Lammert (CDU) noch heute vor der Karlsruher Entscheidung erklärt hatte, das sogenannte Neuner-Gremium sei „demokratisch“ legitimiert, versucht man weiter die Arbeit unserer geliebten Blockparteien und unseres geliebten Zentralkomitee zu behindern. Damit muss endlich Schluss sein, die Verfassung gehört abgeschafft.

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    Da erklärt doch ein ewig Gestriger, der SPD-Abgeordnete Swen Schulz. "Es könne nicht im Sinne des Parlamentarismus sein, dass sozusagen nur pro forma irgendwie Abgeordnete angehört werden. Das ist etwas anderes als Demokratie."

    Ja, wo sind wir denn? Hat der SPD-Abgeordnete immer noch nicht gemerkt, dass das mit der Demokratie schon längst vorbei ist? Soll er doch nach drüben gehen.

    • WiKa
    • 28.02.2012 um 11:23 Uhr

    … wir haben gar keine Verfassung, insoweit ist der Rest offenbar auch nur noch Show. Wir haben ein Grundgesetz, welches uns die Alliierten via Besatzungsstatut spendierten (auch wenn es inhaltlich gar nicht schlecht ist). Korrekt müsste es übrigens Grundgesetzgericht oder Besatzungsstatutsgericht heißen. Allein die Überhöhung des Grundgesetzes zur Verfassung deutet schon darauf hin dass man den Bürger irreführen möchte. Können sie an dieser Stelle auch in unterhaltsamer Form nachlesen: http://qpress.de/2011/01/...

    Mal in den Artikel 146 GG sehen, da steht was vom Volk und wie man zu einer Verfassung kommt. Genau dieser Punkt wird dem Volk auch schon seit 20 Jahren vorenthalten. Nach meinem Verständnis ist es dann eine Verfassung wenn der Souverän darüber abgestimmt hat und nicht seine Vertreter. Und solange auch dieser gravierende Mangel noch zu beklagen ist, dürfen wir hier an der Basis zurecht von einer Posse in Sachen Demokratieaufführung ausgehen … das Ende wird kein gutes sein, aber Michel wird wie immer erst dann erwachen wenn der Zug schon weg ist … (°!°)

    Da erklärt doch ein ewig Gestriger, der SPD-Abgeordnete Swen Schulz. "Es könne nicht im Sinne des Parlamentarismus sein, dass sozusagen nur pro forma irgendwie Abgeordnete angehört werden. Das ist etwas anderes als Demokratie."

    Ja, wo sind wir denn? Hat der SPD-Abgeordnete immer noch nicht gemerkt, dass das mit der Demokratie schon längst vorbei ist? Soll er doch nach drüben gehen.

    • WiKa
    • 28.02.2012 um 11:23 Uhr

    … wir haben gar keine Verfassung, insoweit ist der Rest offenbar auch nur noch Show. Wir haben ein Grundgesetz, welches uns die Alliierten via Besatzungsstatut spendierten (auch wenn es inhaltlich gar nicht schlecht ist). Korrekt müsste es übrigens Grundgesetzgericht oder Besatzungsstatutsgericht heißen. Allein die Überhöhung des Grundgesetzes zur Verfassung deutet schon darauf hin dass man den Bürger irreführen möchte. Können sie an dieser Stelle auch in unterhaltsamer Form nachlesen: http://qpress.de/2011/01/...

    Mal in den Artikel 146 GG sehen, da steht was vom Volk und wie man zu einer Verfassung kommt. Genau dieser Punkt wird dem Volk auch schon seit 20 Jahren vorenthalten. Nach meinem Verständnis ist es dann eine Verfassung wenn der Souverän darüber abgestimmt hat und nicht seine Vertreter. Und solange auch dieser gravierende Mangel noch zu beklagen ist, dürfen wir hier an der Basis zurecht von einer Posse in Sachen Demokratieaufführung ausgehen … das Ende wird kein gutes sein, aber Michel wird wie immer erst dann erwachen wenn der Zug schon weg ist … (°!°)

  2. Darüber gibt die folgende Website Auskunft: http://www.schuldenunion.....
    Das Königsrecht der nationalen Parlamente, über den eigenen Staatshaushalt zu bestimmen, wird faktisch ausgehebelt.

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  3. "Der Deutsche Bundestag hat mit einer überwältigenden Mehrheit der Regelung zugestimmt" - Nobert Lammert

    Der Bundestag war mehr oder weniger dazu gezwungen im Eilverfahren abzustimmen.

    Zeit zum Studieren der Beschlüsse des Gremiums gab es keine!

    Und von einer Legitimation des Gremiums kann keine Rede sein.

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    Etwa irgendwelche Märkte? Die sind nicht demokratisch legitimiert, sondern haben sich dem geltenden Gesetz und vor allem der Verfassung unterzuordnen.

    ...sieht aber die Verfassung die Bildung eines Gremiums (bestehend aus lediglich 9 Abgeordneten aus der Regierungskoalition) mit selbst gegebener Legislative nicht vor!

    Warum der gesamte Bundestag sich gezwungen sah, kann ich Ihnen nicht sagen.

    Etwa irgendwelche Märkte? Die sind nicht demokratisch legitimiert, sondern haben sich dem geltenden Gesetz und vor allem der Verfassung unterzuordnen.

    ...sieht aber die Verfassung die Bildung eines Gremiums (bestehend aus lediglich 9 Abgeordneten aus der Regierungskoalition) mit selbst gegebener Legislative nicht vor!

    Warum der gesamte Bundestag sich gezwungen sah, kann ich Ihnen nicht sagen.

  4. Und es dauert bestimmt nicht lange, bis die Hinterzimmerdemokraten mit neuen Tricks aufwarten.

    20 Leser-Empfehlungen
    • Unhold
    • 28.02.2012 um 10:44 Uhr

    Wo bleiben die Strafen für andauernde Verfassungsbrüche?

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    @ Unhold, Sie schreiben:
    "Wo bleiben die Strafen für andauernde Verfassungsbrüche?"

    So weit ich weiß, gibt es weder eine Strafverfolgung noch Strafen auf Verfassungsbruch.

    Unsere Volkstreter können mit der Verfassung machen, was sie wollen. Sie ignorieren, auf ihr herumtrampeln, sie zerfleddern, gegen sie verstoßen.

    Herrliche Freiheit, oder?

    Ich weiß leider nicht mehr, wer es geschrieben hat, fand es aber sehr treffend: Sie können in Deutschland nicht ungestraft falsch parken, aber es gibt keinerlei Strafen für Verfassungsbruch. Die Quintessenz des Schreibers war:
    "Brechen Sie ruhig die Verfassung, aber hüten Sie sich um Himmels willen davor, falsch zu parken!"
    (Vielleicht weiß ein anderer Forist, wer das gesagt hat?)

    @ Unhold, Sie schreiben:
    "Wo bleiben die Strafen für andauernde Verfassungsbrüche?"

    So weit ich weiß, gibt es weder eine Strafverfolgung noch Strafen auf Verfassungsbruch.

    Unsere Volkstreter können mit der Verfassung machen, was sie wollen. Sie ignorieren, auf ihr herumtrampeln, sie zerfleddern, gegen sie verstoßen.

    Herrliche Freiheit, oder?

    Ich weiß leider nicht mehr, wer es geschrieben hat, fand es aber sehr treffend: Sie können in Deutschland nicht ungestraft falsch parken, aber es gibt keinerlei Strafen für Verfassungsbruch. Die Quintessenz des Schreibers war:
    "Brechen Sie ruhig die Verfassung, aber hüten Sie sich um Himmels willen davor, falsch zu parken!"
    (Vielleicht weiß ein anderer Forist, wer das gesagt hat?)

  5. ...ist Gott/Allah/Buddah/Atheismo sei Dank noch nicht das gleiche, auch wenn beide einander nützlich sein können.

  6. ..gestern die freudige Gelegenheit die Debatte auf PHOENIX in voller Länge zu sehen.
    Und es fiel schon auf wie es eine Wortakrobatik war, um zu verschleiern, wer die eigentlichen Profiteure dieser Malaise sind. Da wurde immer schön zwischendurch, man war kurz vor dem Einnicken, die wilhelminische Zuchtrute ausgepackt und den armen Hellenen gezeigt das man auch anders könne.
    Das hatte Schmiss und statt Salz wurden schöne warme, beruhigende Worte in die Wunde gelegt. So schlief man friedlich ein viertel Stündchen.

    Lief das Räderwerk des parlamentarischen Nachmittages wohltuend dahin, kam, wie dramaturgisch geplant, Gysi auf den Plan. Es folgte die freudlose Aufzählung von Aufstieg und Fall des Keynesianismus, des Wirtschaftswachstum, die Akkumulation von Kapital, die Globalisierung, Staatsverschuldung und Arbeitslosigkeit, Steuergerechtigkeit…das ganze Programm.
    Wie soll man Angesichts solch einer terrestrischen Übertragungskatastrophe hernach seinen
    KOPI LUWAK genießen?

    Ich war also entsetzt. Wie konnte es ein, dass sich in den Jahren des Friedens solch ein Programm entwickeln konnte? Und wie stand das im Verhältnis zu den Nachrichten die ich am Abend sehen und lesen konnte? Hatte ich des Nachmittages nur einen Alpdruck erlitten?

    16 Leser-Empfehlungen
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    daß der Verfassungsschutz die Verfassungsfeinde observiert.

    Ich konnte die Debatte leider nicht live sehen, aber Sie haben sie so bildhaft beschrieben, dass ich sie mir bestens vorstellen kann. Die "wilhelminische Zuchtrute" ja, ja. :-)
    Danke für diesen netten Kommentar. Liest man selten.

    daß der Verfassungsschutz die Verfassungsfeinde observiert.

    Ich konnte die Debatte leider nicht live sehen, aber Sie haben sie so bildhaft beschrieben, dass ich sie mir bestens vorstellen kann. Die "wilhelminische Zuchtrute" ja, ja. :-)
    Danke für diesen netten Kommentar. Liest man selten.

    • Newo
    • 28.02.2012 um 10:47 Uhr
    8. ......

    ,,Zwei Bundestagsabgeordnete der SPD hatten gegen die Regelung geklagt. Sie sehen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt''.
    "dass sozusagen nur pro forma irgendwie Abgeordnete angehört werden", sagte er im Deutschlandradio Kultur. "Das ist etwas anderes als Demokratie.

    Soso das sei etwas anderes als Demokratie. Wie sieht es denn mit mienen Rechten als Wähler aus. Eine massige Staatsverschuldung habe ich nicht gewählt.
    Griechenland muss geholfen werden, aber nicht in dieser Form. Immer wieder Geld überweisen vershcleppt den GAU nur noch (Insolvenzvershcleppung) mehr und zieht uns sogar immer mehr mit rein. Es müssen Reformen gemacht werden und die brauchen nunmal ihre Zeit, aber bitte hören sie auf unser ganzes Geld zu verprassen.

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