Bundespräsident: Die Chronologie der Wulff-Affäre
Privatkredit, Aufhebung der Immunität, Rücktritt: Die Affäre um Bundespräsident Wulff geht zurück bis ins Jahr 2008. Hier der Überblick über die Ereignisse.
25. Oktober 2008:Christian Wulff, damals Ministerpräsident von Niedersachsen, bekommt von der Unternehmersgattin Edith Geerkens einen Privatkredit über 500.000 Euro zum Kauf eines Hauses.
18. Februar 2010: Wulff antwortet auf eine mündliche Anfrage im niedersächsischen Landtag, dass es zwischen ihm und dem Unternehmer Egon Geerkens in den vergangenen zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben habe.
12. Dezember 2011: Wulff versucht, Bild-Chefredakteur Kai Diekmann zu erreichen, um einen Bericht zur Finanzierung seines Privathauses zu verhindern oder zu verschieben. Auf der Mailbox droht er Medienberichten zufolge den "endgültigen Bruch" und "Krieg" mit Springer an, falls die Geschichte erscheint.
13. Dezember: Die Bild-Zeitung berichtet erstmals über Wulffs umstrittene Hauskauf-Finanzierung.
- Nord-Süd-Dialog
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Der Unternehmer Manfred Schmidt organisierte in den Jahren 2007 bis 2009 drei Treffen in Hannover und Stuttgart, auf denen sich Firmen aus Niedersachsen und Baden-Württemberg präsentieren und in Kontakt mit Vertretern der Politik aus beiden Ländern kommen sollten. Schirmherren waren der damalige niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff und sein baden-württembergischer Kollege Günther Oettinger (beide CDU).
Die Staatsanwaltschaft wirft Wulffs Ex-Sprecher Olaf Glaeseker vor, von dem Eventmanager Manfred Schmidt mit kostenlosen Urlauben bestochen worden zu sein. 2009 hatte die Landesregierung die Party mit dem Einsatz von Studenten und kostenlosen Kochbüchern für die Gäste unterstützt, was sie aber lange bestritt. Wulff habe davon nichts gewusst, sagt sein Anwalt.
- Bestechung und Vorteilsnahme
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Die Vorwürfe, die gegen Wulff und und seinen früheren Sprecher Olaf Glaeseker erhoben werden, sind unterschiedlich schwer. Im Fall Glaeseker prüft die Staatsanwaltschaft, ob Wulffs Ex-Sprecher sich durch die Annahme der Gratis-Urlaube der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Nach Paragraf 332 Strafgesetzbuch wird ein Amts- oder Dienstträger bestraft, wenn er einen Vorteil fordert oder annimmt als Gegenleistung für eine Handlung, die seine Dienstpflichten verletzt. Gegen den Unternehmer Schmidt wird wegen Bestechung ermittelt, weil er Glaeseker Vorteile gewährt haben soll.
Die mildere Form der Käuflichkeit ist die Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung, die die Staatsanwaltschaft Hannover im Fall Wulff als Anfangsverdacht angab. Dafür sind die strafrechtlichen Voraussetzungen weiter gefasst. In diesem Fall muss der Amtsträger nicht gegen seine Dienstpflichten verstoßen haben. Es reicht, wenn er einen Vorteil fordert oder annimmt. Es muss allerdings einen Bezug zu seinem Amt oder seiner öffentlichen Funktion geben. Rein private Geschäfte und Kontakte fallen nicht hierunter. Die Strafe für Vorteilsnahme beträgt bis zu drei Jahre Haft, allerdings werden etwa 70 bis 80 Prozent aller Ermittlungsverfahren wieder eingestellt.
- Beamtenrecht
Die Vorschriften sind hier zum Teil noch schärfer. Ein Beamter oder Politiker soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers gar nicht erst dem Verdacht aussetzen, käuflich zu sein. Deshalb dürfen Beamte Geschenke auch nur in äußerst geringem Umfang annehmen, in Niedersachen bis zum Wert von zehn Euro. Für Minister gelten die gleichen, zum Teil sogar noch schärferen Bestimmungen. So dürfen sie in Niedersachsen auch keine Privatkredite annehmen, sofern es eine Verbindung zum jeweiligen Amt gibt.
- Aufhebung der Immunität
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Die Staatsanwaltschaft Hannover hat beantragt, die Immunität von Bundespräsident Christian Wulff aufzuheben. Hier ihre Pressemitteilung dazu im Wortlaut:
"Anfangsverdacht gegen Bundespräsident Christian Wulff und David Groenewold
Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt.
Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.
Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (§ 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.
Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert."
15. Dezember: Der Bundespräsident bedauert in einer schriftlichen Mitteilung, den Kredit von Edith Geerkens vor dem niedersächsischen Landtag nicht erwähnt zu haben.
22. Dezember: Der Bundespräsident entschuldigt sich öffentlich für die entstandenen Irritationen. Zugleich entlässt er seinen Sprecher Olaf Glaeseker.
4. Januar 2012: Wulff gibt ARD und ZDF ein Interview, in dem er den Anruf bei Diekmann als "schweren Fehler" bezeichnet und volle Transparenz bei allen Fragen ankündigt. Am Folgetag veröffentlicht sein Anwalt aber nur eine zusammenfassende Stellungnahme.
11. Januar: Wulffs Anwalt lehnt die Veröffentlichung der Journalistenfragen und Antworten unter Berufung auf die "anwaltschaftliche Verschwiegenheitspflicht" ab.
13. Januar: Nach massivem Druck von allen Seiten kündigt Wulffs Anwalt an, die Fragen und Antworten doch noch zu publizieren, sofern die Medien die Veröffentlichung freigeben.
- Christian Wulff
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1959 geboren in Osnabrück als Sohn eines Kaufmanns
1975 CDU-Beitritt
1978–1980 Bundesvorsitzender der Schüler-Union Deutschland
1979–1983 im Bundesvorstand der Jungen Union, anschließend zwei Jahre JU-Landesvorsitzender Niedersachsen
1979 Gründung des »Andenpakts«, einer informellen CDU-Seilschaft, der auch Roland Koch und Franz Josef Jung angehören sollen
1980 Abitur, anschließend Jurastudium
- Fraktionsvorsitzender und Bundespräsident
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1984 im Landesvorstand der niedersächsischen CDU
1990 Assessorexamen, danach als Rechtsanwalt tätig
1994 CDU-Fraktionsvorsitzender (bis 2003) sowie CDU-Landeschef (bis 2008); Spitzenkandidat gegen Gerhard Schröder bei der Landtagswahl
2003 CDU-Sieg bei der Landtagswahl; Wulff wird niedersächsischer Ministerpräsident
2010 nach Horst Köhlers Rücktritt wird Wulff im dritten Wahlgang zum Staatsoberhaupt gewählt
19. Januar: Wegen Korruptionsverdachts lässt die Staatsanwaltschaft Glaesekers Haus und Büros durchsuchen. Die Fahnder verschaffen sich auch Zugang zu Räumlichkeiten des Eventmanagers Manfred Schmidt, der zu Wulffs Zeit in Niedersachsen enge Kontakte zur Staatskanzlei in Hannover gehabt haben soll.
8. Februar: Der Filmunternehmer David Groenewold soll einen Luxus-Kurzurlaub auf Sylt zunächst bezahlt haben, berichtet die Bild-Zeitung. Wulff habe den Betrag später in bar beglichen, sagt dessen Anwalt Gernot Lehr. Die Staatsanwaltschaft Hannover prüft den Fall.
16. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft Hannover beantragt die Aufhebung der Immunität Wulffs, um Ermittlungen führen zu können. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass dieser Antrag gestellt wird.
17. Februar 2012: Bundespräsident Christian Wulff erklärt seinen Rücktritt. Deutschland brauche einen Präsidenten, der uneingeschränkt auf breiter Ebene das Vertrauen der Bevölkerung habe und sich den gewaltigen nationalen und internationalen Herausforderungen widmen könne.






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