KorruptionParlamentarier müssen sich vor Bestechlichkeit schützen

Der Bundestag berät über die Verschärfung der Korruptionsregeln für Abgeordnete. Selbst wenn der Vorschlag der SPD durchkäme: Er reicht nicht aus, kommentiert P. Alvares.

Das deutsche Recht lässt bei Geschenken im Amt eigentlich wenig Spielraum: Will man dem engagierten Lehrer mit einem Theatergutschein für die schöne Klassenfahrt des Sohnes danken, kann es für ihn schnell heikel werden. Auch die nette Krankenschwester, die hingebungsvoll die Oma pflegte, sollte man dafür besser nicht zum Essen einladen. Ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst darf in Bezug auf sein Amt grundsätzlich kein Bargeld und auch keine sonstigen Zuwendungen annehmen. Ausnahmen gelten lediglich für Kleinigkeiten, deren Wert unter zehn Euro liegt. Den Staatsdienern droht der Verlust des Arbeitsplatzes oder gar die Streichung der Pensionsansprüche.

Abgeordnete haben es da leichter: Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung. Nur der direkte Stimmenkauf ist seit 1994 für Schenker und Beschenkten strafbar. Da bleiben viele Schlupflöcher: Der Industrielle am Ort kann dem Parlamentarier aus dem Wahlkreis also durchaus ein neues Auto versprechen und hoffen, dass der Volksvertreter sich dann in seiner Fraktion für eine neue Autobahn einsetzt.

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Eine eindeutige Bestechung ist natürlich schon heute strafbar. Aber solange kein direkter Zusammenhang zwischen Gabe und politischer Aktion nachweisbar ist, haben Abgeordnete zumindest juristisch nichts zu befürchten. Bei Beamten soll jedoch schon der geringste Anschein von Bestechlichkeit vermieden werden.

Verantwortung verträgt sich nicht mit Kungelei

Wer soll das verstehen? Sollten nicht gerade Parlamentarier besonders strengen Regeln unterworfen sein? Ihre hohe Verantwortung verträgt sich nicht mit Kungelei und wertvollen Freundschaftsdiensten. Es ist eine Frage der Ehre, solche Geschenke auszuschlagen, auch wenn kein direkt ersichtlicher Auftrag oder Wunsch damit verbunden ist.

Leider ist charakterliche Stärke unter den Menschen ungleich verteilt. Deshalb ist neues Gesetz nötig. Die Mitglieder der Vereinten Nationen haben das schon vor Jahren erkannt und einigten sich 2003 auf ein umfassendes Regelwerk zur Korruptionsbekämpfung. Deutschland unterzeichnete die UN-Konvention damals, hat sie aber bis heute nicht ratifiziert.

Deutschland befindet sich damit in der Gesellschaft von Somalia oder dem Sudan – alle Industriestaaten haben die Konvention bereits umgesetzt. Manche Politiker, wie der ehemalige Finanzminister Theo Waigel, sehen deswegen schon Deutschlands Ruf in der Welt in Gefahr. Glauben wir so sehr an das Klischee, Deutsche wären generell weniger korrupt als andere, dass wir es nicht für nötig halten, uns auch in Gesetzesform eindeutig dazu zu bekennen? Frankreich, Belgien oder die Niederlande sind da weiter.

Leserkommentare
  1. ... finanzielle Zuwendung, sondern im juristischen Sinne als "Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht." (lt. Wiki), dann müsste ein Antikorruptionsgesetz viel weiter greifen.
    Das Abgeornetengesetz zu Nebentätigkeiten müsste ebenfalls geändert (verschärft) werden. Es reicht dann einfach nicht mehr aus, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind, sie müssten eingeschränkt, wenn nicht gar verboten werden.

    Abgeordnete, die in Gremien der Wirtschaft oder Religion, in beeinflussender Position tätig sind werden immer Partei nehmen, sie sind damit korrumpiert und entscheiden nicht mehr frei nach Wissen und Gewissen.

    4 Leserempfehlungen
  2. Der alte Fritz soll einem Minister dessen schriftliches Exposé zusammengestrichen haben mit den Worten: Ihr liebt das englische Geld zu sehr!
    Ein andermal soll er auf die Frage, warum er seinen Ministern so wenig Gehalt zahle, geantwortet haben, dass er doch sein gutes Geld sparen könne, da diese Leute doch sowieso vom Ausland bestochen seien.

  3. Der Artikel ist richtig und wichtig, weil hier endlich ein essentielles Thema aufgegriffen wird.
    Aber m.E. greift er viel zu kurz. Denn es ist auch wichtig, andere Formen der Korruption, Bestechung und Vorteilnahme zu definieren und zu unterbinden.

    Korruption ist mitnichten nur der bestechliche Abgeordnete, der sich in einem "Tango Korrupti" ein paar dicke Scheine zustecken lässt.

    Denn was ist mit Parteispenden, Lobbyarbeit und Drehtüreffekten?
    Man erinnere sich an die Mövenpickspenden der Hotelbranche an FDP und CSU,
    oder an die Riester-Rente, die nach Betrug, Begünstigung und Korruption riecht. Die Finanzindustrie hat zur Zeit der Riester-/Rürup Entscheidung (seit 1998) mehr als 10 Millionen Euro an die Parteien (außer an die Linken) gespendet.
    http://www.nachdenkseiten...
    "Spin-Doctor" Rürup ist gleich bei Maschmayer's AWD eingestiegen, um die Früchte 'seiner Arbeit' in bare Münze umzuwandeln.
    Ebenso wenig sollten Lobbyisten und Industrievertreter nicht auch noch Gesetze mitschreiben, die sie eigentlich kontrollieren sollten, wie mit der Pharmabranche und der Finanzindustrie ausgekungelt.
    http://www.fr-online.de/m...
    Sogar der Gesundheitsminister ist Lobbyist. Es ist kein Zufall, das Daniel Bahr zunächst bei der ERGO-Gruppe angestellt war und nun sich für einen privaten "Pflege-Riester" stark macht, von dem natürlich die Tochterfirma DKV profitieren würde.

    6 Leserempfehlungen
    • Yria
    • 02.03.2012 um 20:22 Uhr

    Ich habe die Diskussion im Bundestag nebenbei verfolgt, es ist ja inzwischen der fünfte Anlauf, erst zweimal von der Linken, dann zweimal von den Grünen und jetzt von der SPD.

    Die Argumente von CDU/CSU/FDP sind faszinierend und lassen tief blicken.

    So wäre ein Gesetz gegen Korruption ein Generalverdacht aller Angeordneter.
    So könnte man keinen Gepflogenheiten mehr nachgehen, wenn die Bundesanwaltschaft gleich hinter einem steht und alles kontrolliert.
    So wäre es selbstverständlich und natürlich keine Bestechung, wenn man als Abgeordneter ein Geschenkt annimmt und sich im Sinne der Firma einsetzt.

    Und noch einiges ähnliches (jeder kann es ja selbst nachlesen oder demnächst als Aufnahme über das Internet ansehen).

    Das alles kommt von Parteien, die sonst keinerlei Probleme haben, Bürger allgemein zu Überwachen, Menschen wie Arbeitslose und Ausländer unter Generalverdacht zu stellen und der Faulheit, Schwarzarbeit u.ä niederen Eigenschaften zu bezichtigen, jede Kleinigkeit bei anderen Politiker zu bemängeln, die nicht im Ansatz einen Korruptionsverdacht hervorruft.

    Zudem wird gesagt, das doch schließlich alles innerhalb der Gesetze abläuft.
    Nun, Korruption muss nicht zwangsläufig gegen Gesetze verstoßen. Sie ist sogar dafür bekannt, sich gerne innerhalb der gesetzlichen Grenzen aufzuhalten, ganz knapp an ihrem Rand.

    Das Problem ist selten, dass der Politiker nach der Bestechung etwas unrechtmäßiges macht, sondern dass er sich eben überhaupt bestechen lässt.

    2 Leserempfehlungen
    • Yria
    • 02.03.2012 um 20:27 Uhr

    Politiker haben keinerlei Geschenke von Fremden oder Geschäftsleuten anzunehmen. Einen Grenzwert darf es geben in sehr geringer Höhe, wie bei Beamten.

    Wer in einer Bäckerei eine Semmel oder Torte ißt, das ist kein Problem, aber schon Reisen, Hotels, usw. dürfen einfach nicht gesponsort werden, überhaupt nicht, um gar nicht erst ein Tor aufzumachen.

    Unsere Abgeordneten bekommen Diäten, damit sie unabhängig sind, deswegen ist der Job des Politikers kein unbezahltes Ehrenamt und es ist eine Menge Geld, das diese Leute bekommen, völlig egal, ob man in der Wirtschaft sich irgendwie mehr zusammenstehlen kann.

    Und die Reisekosten werden wir auch bezahlt bekommen, das bringt uns weit mehr und ist letztendlich billiger, als im Nachhinein die Gesetze von der (Finanz)Wirtschaft (vor)geschrieben zu bekommen.

    Eine Leserempfehlung
    • Yria
    • 02.03.2012 um 20:31 Uhr

    Das ist normal.

    Einer fängt an, merkt, dass er damit durchkommt, andere machen es nach und schon fängt es an, sich zu etablieren.

    Dann gehört die Bestechung schnell genauso zum guten Ton, wie früher eben die Ehre.

    Wie es dazu kommt, dass Menschen versuchen, sich mit wenig Geld große Vorteile zu kaufen, um viel Geld zu machen, muss ich hoffentlich nicht erklären.

    Die Mach des Bösen ist die Verlockung, es ist eben sehr einfach, nur an sich zu denken.

    Antwort auf "Wodurch"
  4. Watt et nich' alles jibbt.....

    aber bei "liberaler Bürokratie" muss ich an Herrn Niebel denken und wie er seine Amigos mit Pöstchen versorgt, anstatt sich -pardon- sein Amt wie angekündigt abzuschaffen.

    • th
    • 02.03.2012 um 22:44 Uhr

    und sollten keinesfalls mit diesen gleichgesetzt werden.

    Beamte werden auf Lebenszeit eingestellt, sind zur Loyalität und zur Ausführung dienstlicher Anordnungen ihres Dienstherren verpflichtet, können hoheitliche Akte gegenüber den Bürgern ausführen, können umgekehrt von diesen Bürgern nicht abgewählt werden (anders als in USA) - und sind deshalb verpflichtet zur Gleichbehandlung aller Bürger, zur Neutralität in der Ausübung ihres Amtes.

    Abgeordnete sind von der Bevölkerung gewählte Vertreter, "nur ihrem gewissen verantwortlich", aber de facto meist unter Fraktionszwang, sind als Mitglieder von Parteien selbstverständlich parteiisch, sollen die Regierung und die Staatsbürokratie im Namen ihrer Wähler kontrollieren und in freier Entscheidung die Gesetze, d.h. die Regeln dieses Staates festlegen, geniessen mit Recht Immunität, die nur vom Parlament, nicht aber von Strafverfolgungsbehörden aufgehoben werden kann, und können abgewählt werden.

    Ihre Aufgabe, ihre Rolle in der Gewaltenteilung, ihr Selbstverständnis sind völlig anders als die von Beamten.

    Wie soll man feststellen, ob ein Abgeordneter eine Entscheidung aus Überzeugung oder aus Gefälligkeit für einen Gegendienst getroffen hat? Und vor allem: wie soll eine staatliche Behörde darüber entscheiden, die selbst von der jeweiligen Regierung abhängig ist (weisungsgebundene Staatsanwaltschaft)?

    Am wichtigsten ist doch, dass Abgeordnete nicht unter Druck gesetzt werden dürfen - abgesehen vom Druck aus ihrem Wahlkreis.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Yria
    • 02.03.2012 um 23:21 Uhr

    Müssen die Bestechungsgesetzt bei Abgeordneten noch strickter sein, jedoch mindestens genauso strickt.

    Warum sollte es da einen Unterschied geben?

    Es gibt keinerlei Grund, dass sich Abgeordnete mit irgendwelchen Interssenvertretern privat oder geschäftlich treffen.

    Wenn ein Interessenvertreter etwas voruztragen hat, soll er das an den Bundestag insgesamt richten.

    Ebenso müssten Parteispenden und Sponsonring gehandhabt werden.

    Wer eine Partei ansonsten unterstützen will, soll in diese eintreten, Damit wäre dann zumindest klar, wer wo mitspielt. Oder man wählt sie eben einfach.

    • Yria
    • 02.03.2012 um 23:21 Uhr

    Müssen die Bestechungsgesetzt bei Abgeordneten noch strickter sein, jedoch mindestens genauso strickt.

    Warum sollte es da einen Unterschied geben?

    Es gibt keinerlei Grund, dass sich Abgeordnete mit irgendwelchen Interssenvertretern privat oder geschäftlich treffen.

    Wenn ein Interessenvertreter etwas voruztragen hat, soll er das an den Bundestag insgesamt richten.

    Ebenso müssten Parteispenden und Sponsonring gehandhabt werden.

    Wer eine Partei ansonsten unterstützen will, soll in diese eintreten, Damit wäre dann zumindest klar, wer wo mitspielt. Oder man wählt sie eben einfach.

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