Euro-Krise: Koalition und Opposition einigen sich über Parlamentsrechte
Über Euro-Rettungshilfen soll zukünftig das Plenum des Bundestags entscheiden, auch in eiligen Fällen. Damit setzen die Fraktionen ein Urteil des Verfassungsgerichts um.
Koalition und Opposition haben sich nach langem Streit auf einen Kompromiss zur Beteiligung des Bundestages an Euro-Rettungshilfen verständigt. Einem gemeinsamen Gesetzentwurf von Union, FDP, SPD und Grünen zufolge soll grundsätzlich das Plenum entscheiden. Dies betrifft entgegen ersten Plänen auch eilige Fälle.
Das kleine, geheim zu wählende Sondergremium soll nur noch bei besonders vertraulichen Maßnahmen wie dem Kauf von Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt entscheiden.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Karlsruher Urteil zur Kontrolle des befristeten Rettungsschirms EFSF. Die bisher geplanten Entscheidungsbefugnisse des geheim tagenden Sondergremiums mit neun Mitgliedern verstießen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts gegen die Beteiligungsrechte der Abgeordneten. Nur in Ausnahmen mit besonderer Vertraulichkeit wie dem Ankauf bestimmter Staatsanleihen sei eine Entscheidung durch ein Sondergremium gerechtfertigt.
Minderheiten sollen Anhörungen im Bundestag beantragen können
Nach der nun gefundenen Lösung kann "die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit geltend machen", wenn es um den Kauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt geht. Die Beteiligungsrechte des Bundestages würden dann von Mitgliedern des Haushaltsausschusses wahrgenommen. In dem kleinen Sondergremium, für das es auch eine gleich große Zahl von Stellvertretern geben soll, müssten die Mehrheitsverhältnisse gewahrt und die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt werden, hieß es.
Am Sekundärmarkt handeln Investoren untereinander mit Staatsanleihen, die bereits ausgegeben wurden. Mit dem Kauf solcher Titel durch den EFSF soll bedrängten Euro-Staaten geholfen werden. Auf eine zunächst von der Koalition angedachte und auch zulässige Regelung zur Eilbedürftigkeit wurde verzichtet. Zudem soll im Parlament eine Minderheit eine Anhörung beantragen können.
SPD und Grüne reklamierten jeweils für sich, Union und FDP hätten am Ende ihre Vorschläge mitgetragen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte: "Es ist gut, dass grundsätzlich der gesamte Bundestag über die Milliarden zur Euro-Rettung entscheidet." Sein Kollege von den Grünen, Volker Beck, begrüßte es, dass die Fälle, in denen das Plenum befasst wird, erweitert werden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, hatte zuvor bereits gesagt: "Wir sind froh, dass wir jetzt eine überparteiliche Einigung gefunden haben, die eine größtmögliche Stärkung der Parlamentsrechte beinhaltet." Unions-Geschäftsführer Peter Altmaier (CDU) sagte, das Karlsruher Urteil sei eins zu eins umgesetzt.





Die parlamentarische Kontrolle bleibt damit im Wesentlichen gewahrt.
Gut. Aber der ESM hat das nicht nötig. Der stockt sich selber auf. Ohne Kontrolle.
....der ersteinmal beruhigt. Was allerdings schwer ist, ist den Überblick zu behalten. Das wird die Verfassungsrichter auch glücklich machen. So werden sie mit Zuversicht daran gehen können, wenn es gilt zu entscheiden, ob die Aufstockung des Rettungsdchirms legal ist.
Obwohl gerade sie das Urteil vorhergesagt hatte, während alle übrigen Fraktion nur gelacht haben. Ich hätte mir wenigstens diese Erwähnung als Randnotiz gewünscht.
"Toller" Journalismus...
Wenn das Parlament entscheiden darf, eigentlich schon unglaublich, dass dies in einer Demokratie erst ein Gericht feststellen muss, dann aber in geheimer Abstimmung.
[...] Gekürzt. Bitte setzen Sie sich argumentativ mit den Inhalten des Artikels auseinander statt Spekulationen anzustellen. Danke. Die Redaktion/kvk
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