FamilienpolitikAbstrus, abstruser, Betreuungsgeld

Hartz-IV-Empfänger sollen vom Betreuungsgeld nicht profitieren. Die neue Sozialleistung wird so noch widersinniger, als sie ohnehin schon ist, kommentiert K. Schuler.

Arbeitslose Frauen wie diese Mutter aus Schwerin werden vom Betreuungsgeld voraussichtlich nicht profitieren.

Arbeitslose Frauen wie diese Mutter aus Schwerin werden vom Betreuungsgeld voraussichtlich nicht profitieren.

Was versteht die schwarz-gelbe Koalition unter sozialer Gerechtigkeit? Stimmen die Meldungen, wonach das Betreuungsgeld auf den Regelsatz von Hartz-IV-Empfängern angerechnet werden soll, darf man sich darunter etwa die folgende Situation vorstellen:

Eine Manager-Gattin, die ihr ein- oder zweijähriges Kind zu Hause betreut, wird vom Staat dafür künftig 150 Euro im Monat erhalten. Eine Alleinerziehende, die Hartz-IV bezieht, bekommt diese Summe ebenfalls, doch sie wird ihr anschließend vom Regelsatz abgezogen. Tatsächlich hat sie also keinen Cent mehr in der Tasche.

Anzeige

Noch ein Beispiel: Eine Frau, die so viel verdient, dass sie sich ein privates Kindermädchen leisten kann, könnte nach bisherigen Planungen in den Genuss des Betreuungsgeldes kommen, obwohl sie weiterhin ihrer gutbezahlten Arbeit nachgeht. Eine Frau, die keinen Kita-Platz findet, sich aber auch keine private Betreuung leisten kann, deswegen nicht arbeitet und Hartz-IV bezieht, hätte von dem Betreuungsgeld nichts.

Verschlimmbesserung eines Gesetzes

Dass es immer auch noch ein bisschen widersinniger geht, wenn Politiker versuchen, ein schlechtes Gesetz um jeden Preis zu retten, das lässt sich derzeit an keinem Beispiel so gut studieren wie an dem geplanten Betreuungsgeld.

Was die Anrechnung der neuen Leistung auf die Hartz-IV-Sätze angeht, verschanzt sich die Regierung laut Süddeutscher Zeitung nun hinter juristischen Sachzwängen. Hartz-IV sichere nur das Existenzminimum. Darum müsse jede Leistung, die das Gesamteinkommen von Hartz-IV-Empfängern erhöhe, von den Regelsätzen wieder abgezogen werden, so das Argument.

Doch ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass dies schlicht nicht stimmt. Das frühere Erziehungsgeld wurde an Hartz-IV-Empfänger gezahlt, auch das später eingeführte Elterngeld erhielten sie bis 2010. Dass es dann gestrichen wurde, war eine politische Entscheidung, genauso wie es eine politische Entscheidung und kein Sachzwang ist, wenn künftig ausgerechnet die Ärmsten von der neuesten Spendierlaune des Staates nicht profitieren sollten.

Die Regelung ist aber nicht nur ungerecht, sie ist auch unlogisch. Die neue Leistung sei gedacht als Anerkennung für die Erziehungsleistung von nicht berufstätigen Müttern beziehungsweise stelle sie eine Kompensation für die Nicht-Inanspruchnahme eines staatlich geförderten Kita-Platzes dar, behaupten die Befürworter des Betreuungsgeldes schließlich.

Doch wieso sollte die Erziehungsleistung einer Hartz-IV-Empfängerin weniger wert sein als die einer Zahnarzt-Gattin? Und wieso, wenn es sich denn um eine Kompensationszahlung handelt, sollte dann nur letztere darauf einen Anspruch haben, obwohl doch die Hartz-IV-Empfängerin, die keinen Krippen-Platz in Anspruch nimmt, ebenso wenig von den Kita-Subventionen profitiert?

Bleibt noch das Argument, durch das Betreuungsgeld sollten keine Fehlanreize für bildungsferne Familien gesetzt werden. Die sollen ihre Kinder schließlich möglichst früh in die Obhut des Staates geben.

Diskriminierende Bestrafung

Doch auch so kann der Ausschluss von Hartz-IV-Empfängern vom Betreuungsgeld nicht gerechtfertigt werden. Denn es ist schlicht und einfach diskriminierend, alle Bezieher der staatlichen Grundsicherung dafür zu bestrafen, dass möglicherweise einige wenige sich nicht angemessen um ihre Kinder kümmern. Genauso gut könnte man allen reichen Familien Wohlstandsverwahrlosung unterstellen.

Folgt daraus nun die Forderung, Betreuungsgeld für alle? Selbst die Wohlfahrtsverbände verlangen das nicht, sondern würden es vorziehen, wenn es stattdessen hieße: Betreuungsgeld für keinen. Doch dieser mutige Schritt ist von der Koalition wohl kaum zu erwarten.
 

 
Leserkommentare
    • ThorHa
    • 25.04.2012 um 15:57 Uhr

    versoffen, dass sie für das Betreuungsgeld ihre Kinder aus den KiTas abgemeldet und das Geld in Schnaps gesteckt hätte. Das war das Hauptargument gegen Betreuungsgeld. Heute ist eine auf dieser (falschen!) Annahme basierende Massnahme, kommt sie von Regierungsseite, natürlich eine Verunglimpfung der armen unglücklichen Menschen, denen man damit ja unterstellte, blöde, egoistisch und versoffen zu sein. Anscheinend ist einer Opposition kein Argument zu verlogen, es nicht doch zu benutzen.

    2 Leserempfehlungen
  1. Dann gibt es wohl bald Prämien für: 1. Nichthallenbadinanspruchnahme; 2. Nichttheaterinanspruchnahme; 3. Nichtstadtbüchereiinanspruchnahme; usw.
    Diese Nichtinanspruchnahme hilft Kosten zu senken und wir können uns zu Tode sparen!!!!!

    3 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Kommentar 106: "Dann gibt es wohl bald Prämien für: 1. Nichthallenbadinanspruchnahme; 2. Nichttheaterinanspruchnahme; 3. Nichtstadtbüchereiinanspruchnahme..."

    Kommentator 106, der eigentlich ironisch gemeint war, deutet auf eine tiefere Wahrheit: Der Staat mischt sich durch Subventionierung von bestimmten Leistungen in unangemessener Form in die Lebensgestaltung der Bürger ein und dadurch werden Menschen, die bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, in ungerechtfertiger Weise mit deren Kosten belastet. Die Subventionen für Hallenbäder und Theater gehören daher abgeschafft - und wenn nicht, dann wäre in der Tat eine Nichtanspruchsnahme-Prämie gerechtfertigt. (Bei öffentlichen Büchereien gibt es m.E. gute Argumente für deren Subventionierung.)

    Danke daher für diesen Beitrag.

    Kommentar 106: "Dann gibt es wohl bald Prämien für: 1. Nichthallenbadinanspruchnahme; 2. Nichttheaterinanspruchnahme; 3. Nichtstadtbüchereiinanspruchnahme..."

    Kommentator 106, der eigentlich ironisch gemeint war, deutet auf eine tiefere Wahrheit: Der Staat mischt sich durch Subventionierung von bestimmten Leistungen in unangemessener Form in die Lebensgestaltung der Bürger ein und dadurch werden Menschen, die bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, in ungerechtfertiger Weise mit deren Kosten belastet. Die Subventionen für Hallenbäder und Theater gehören daher abgeschafft - und wenn nicht, dann wäre in der Tat eine Nichtanspruchsnahme-Prämie gerechtfertigt. (Bei öffentlichen Büchereien gibt es m.E. gute Argumente für deren Subventionierung.)

    Danke daher für diesen Beitrag.

  2. ist richtig gut. Dankeschön, mehr läßt sich dazu eigentlich inhaltlich nicht sagen. Wenn so viel Geld vorhanden ist, dann gehört es in den Aufbau von Kinderkrippen, Familienbetreuung und eine vernünftige Bezahlung von Erzieher/innen. Alles andere ist Unfug aus rein parteipolitischen Gründen.

    3 Leserempfehlungen
    • bonner
    • 25.04.2012 um 16:02 Uhr

    Und wie ist es mit den Migranten? Wenn deren Kinder des Betreuungsgeldes wegen nicht in die Kitas kommen, entsteht ein Defizit, das sie nicht mehr aufholen können.
    Und später wird mit viel Geld versucht den Schaden zu beheben.
    So hat der Wahnsinn Methode!!!

    Eine Leserempfehlung
  3. >> Eine Manager-Gattin, die ihr ein- oder zweijähriges Kind zu Hause betreut, wird vom Staat dafür künftig 150 Euro im Monat erhalten. Eine Alleinerziehende, die Hartz-IV bezieht, bekommt diese Summe ebenfalls, doch sie wird ihr anschließend vom Regelsatz abgezogen. Tatsächlich hat sie also keinen Cent mehr in der Tasche. <<

    Ich habe keine Fragen mehr, in welche Richtung die gegenwärtige Regierung, und auch schon ihre Vorgänger seit 1999, diese Gesellschaft bringen wollen.

    Förderung für die, die "oben" sind, Brotkrumen für die, die "unten" sind, die Spaltung wird vorangetrieben.

    Zum "Ausgleich" dürfen die wirtschaflich armen Menschen noch als Hassobjekte herhalten, die angeblich Schuld tragen an der Misere ("spätrömische Dekadenz" usw.).

    2 Leserempfehlungen
  4. Sie haben geschrieben, dass es der Gesellschaft gut täte, wenn jedes Kind 1-2 Jahre vor der Einschulung in die Kita käme. Dem stimme ich zu und wollte nur darauf hinweisen, dass es darum (pro/kontra 1-2 Jahre Kindergarten vor der Einschulung) beim Betreuungsgeld ja nicht geht, da man, selbst wenn man in den ersten 2-3 Jahren zuhause betreut wird (wofür die Eltern dann Betreuungsgeld bekämen), danach immer noch 3-5 Jahre Kindergarten vor sich hat.

    • ABWEI
    • 25.04.2012 um 16:04 Uhr

    Heute wurde ein Vertrag mit der Schweiz wegen unversteuertem
    Geld(Schwarzgeld) unterzeichnet. An diesem Vertrag kann an
    sehen wo Gelder eingespart werden????. Diese Regierung ist
    leider nur noch das ausführende Organ der oberen Zehntausend.
    Eine Schande ist das.

    2 Leserempfehlungen
  5. Tatsächlich offenbart sich am sog. Betreuungsgeld die ideologische "verquastheit" der Union/FDP.

    Dabei werden etliche Gesetze "ausgehebelt, ignoriert und umgangen". DAs Grundgesetz erfüllt nur noch die Funktion eine notwendigen Übels.., das man aber nicht berücktigen muß.

    Wieder einmal hat die Juristenlobby es geschafft: "Arbeit ohne Ende für die Gerichte".

    achtung: jetzt aktuelle Stunde bei Phoenix zu diesem Thema !

    2 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Afa81
    • 25.04.2012 um 16:42 Uhr

    ...und Sie werden sehen, dass die FDP nicht gerade begeistert ist vom Betreuungsgeld. Auch große Teile der CDU sind dagegen. Die CSU will es aber unbedingt durchprügeln.

    http://www.handelsblatt.c...

    dafür sind, dennoch machen Sie es mit ( aus irgendeinem Kuhhandel heraus !).

    Macht das die Sache nicht noch schlimmer?

    • Afa81
    • 25.04.2012 um 16:42 Uhr

    ...und Sie werden sehen, dass die FDP nicht gerade begeistert ist vom Betreuungsgeld. Auch große Teile der CDU sind dagegen. Die CSU will es aber unbedingt durchprügeln.

    http://www.handelsblatt.c...

    dafür sind, dennoch machen Sie es mit ( aus irgendeinem Kuhhandel heraus !).

    Macht das die Sache nicht noch schlimmer?

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service