Familienpolitik: Abstrus, abstruser, Betreuungsgeld
Hartz-IV-Empfänger sollen vom Betreuungsgeld nicht profitieren. Die neue Sozialleistung wird so noch widersinniger, als sie ohnehin schon ist, kommentiert K. Schuler.
© Bernd Wüstneck/dpa

Arbeitslose Frauen wie diese Mutter aus Schwerin werden vom Betreuungsgeld voraussichtlich nicht profitieren.
Was versteht die schwarz-gelbe Koalition unter sozialer Gerechtigkeit? Stimmen die Meldungen, wonach das Betreuungsgeld auf den Regelsatz von Hartz-IV-Empfängern angerechnet werden soll, darf man sich darunter etwa die folgende Situation vorstellen:
Eine Manager-Gattin, die ihr ein- oder zweijähriges Kind zu Hause betreut, wird vom Staat dafür künftig 150 Euro im Monat erhalten. Eine Alleinerziehende, die Hartz-IV bezieht, bekommt diese Summe ebenfalls, doch sie wird ihr anschließend vom Regelsatz abgezogen. Tatsächlich hat sie also keinen Cent mehr in der Tasche.
Noch ein Beispiel: Eine Frau, die so viel verdient, dass sie sich ein privates Kindermädchen leisten kann, könnte nach bisherigen Planungen in den Genuss des Betreuungsgeldes kommen, obwohl sie weiterhin ihrer gutbezahlten Arbeit nachgeht. Eine Frau, die keinen Kita-Platz findet, sich aber auch keine private Betreuung leisten kann, deswegen nicht arbeitet und Hartz-IV bezieht, hätte von dem Betreuungsgeld nichts.
Verschlimmbesserung eines Gesetzes
Dass es immer auch noch ein bisschen widersinniger geht, wenn Politiker versuchen, ein schlechtes Gesetz um jeden Preis zu retten, das lässt sich derzeit an keinem Beispiel so gut studieren wie an dem geplanten Betreuungsgeld.
Was die Anrechnung der neuen Leistung auf die Hartz-IV-Sätze angeht, verschanzt sich die Regierung laut Süddeutscher Zeitung nun hinter juristischen Sachzwängen. Hartz-IV sichere nur das Existenzminimum. Darum müsse jede Leistung, die das Gesamteinkommen von Hartz-IV-Empfängern erhöhe, von den Regelsätzen wieder abgezogen werden, so das Argument.
Doch ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass dies schlicht nicht stimmt. Das frühere Erziehungsgeld wurde an Hartz-IV-Empfänger gezahlt, auch das später eingeführte Elterngeld erhielten sie bis 2010. Dass es dann gestrichen wurde, war eine politische Entscheidung, genauso wie es eine politische Entscheidung und kein Sachzwang ist, wenn künftig ausgerechnet die Ärmsten von der neuesten Spendierlaune des Staates nicht profitieren sollten.
Die Regelung ist aber nicht nur ungerecht, sie ist auch unlogisch. Die neue Leistung sei gedacht als Anerkennung für die Erziehungsleistung von nicht berufstätigen Müttern beziehungsweise stelle sie eine Kompensation für die Nicht-Inanspruchnahme eines staatlich geförderten Kita-Platzes dar, behaupten die Befürworter des Betreuungsgeldes schließlich.
Doch wieso sollte die Erziehungsleistung einer Hartz-IV-Empfängerin weniger wert sein als die einer Zahnarzt-Gattin? Und wieso, wenn es sich denn um eine Kompensationszahlung handelt, sollte dann nur letztere darauf einen Anspruch haben, obwohl doch die Hartz-IV-Empfängerin, die keinen Krippen-Platz in Anspruch nimmt, ebenso wenig von den Kita-Subventionen profitiert?
Bleibt noch das Argument, durch das Betreuungsgeld sollten keine Fehlanreize für bildungsferne Familien gesetzt werden. Die sollen ihre Kinder schließlich möglichst früh in die Obhut des Staates geben.
Diskriminierende Bestrafung
Doch auch so kann der Ausschluss von Hartz-IV-Empfängern vom Betreuungsgeld nicht gerechtfertigt werden. Denn es ist schlicht und einfach diskriminierend, alle Bezieher der staatlichen Grundsicherung dafür zu bestrafen, dass möglicherweise einige wenige sich nicht angemessen um ihre Kinder kümmern. Genauso gut könnte man allen reichen Familien Wohlstandsverwahrlosung unterstellen.
Folgt daraus nun die Forderung, Betreuungsgeld für alle? Selbst die Wohlfahrtsverbände verlangen das nicht, sondern würden es vorziehen, wenn es stattdessen hieße: Betreuungsgeld für keinen. Doch dieser mutige Schritt ist von der Koalition wohl kaum zu erwarten.







was mir an Ihrem Text nicht gefällt ist, dass er doch sehr
populistisch wirkt. Man kann die Reaktion in den Foren sehen.
Die ganze Diskussion dreht sich nurnoch um Superreiche, die
Hartz IV Empfängern etwas wegnehmen. Und diese Reaktion war
absehbar. Damit geht die ganze Diskussion am eigentlichen
Thema vorbei und verwandelt sich von einer konstruktiven
Debatte weg zu einer wutdominierten Schlammschlacht.
Wieso nehmen Sie für eine allgemeine Analyse die Manager-Gattin und nicht eine(n) Mutter/Vater aus einem normalen Haushalt?
Die einzige Antwort, die mir einfällt ist - dass es sich
dann nicht mehr so leicht argumentieren lässt. Weil diese
normale Familie wird durch den Wegfall eines Einkommens
wirklich einen finanziellen Nachteil erfahren.
Zu dem bösen Manager: Es ist schwer jemandem, der seine Steuern zahlt, im Fall des Managers wohl viele 1000 Euro pro Monat über seine kompletten Arbeitsjahre, die 150 Euro über einen zur Arbeitszeit relativen kurzen Zeitraum abzusprechen.
Ich bin bei Gott sehr kapitalismuskritisch - aber das ist
einfach Reichenbashing bzw. Managerbashing.
Es muss wohl auch nochmal darauf hingewiesen werden (was eig. selbstverständlich sein sollte, aber viele Foristen in ihrer Wut übersehen), dass die wenigsten Manager Investmentbankmanager sind. Ein Abteilungsleiter in einem Ingenieurbüro, ist auch ein Manager.
"Es ist schwer jemandem, der seine Steuern zahlt, im Fall des Managers wohl viele 1000 Euro pro Monat über seine kompletten Arbeitsjahre, die 150 Euro über einen zur Arbeitszeit relativen kurzen Zeitraum abzusprechen.
Ich bin bei Gott sehr kapitalismuskritisch - aber das ist
einfach Reichenbashing bzw. Managerbashing."
Da gehen Sie kapitalismuskritisch aber in die Vollen. Wo fangen "viele 1000 Euro pro Monat" an? 5-6000? Rechnen Sie mal den Höchststeuersatz hoch zum Nettoeinkommen und überprüfen Sie mal Ihre Basis der Kapitalismuskritik. Unter nochmaligem Vergleich der H4- und des Managereinkommens. Viel an Kritik bleibt da unterm Strich nicht übrig.
"Es ist schwer jemandem, der seine Steuern zahlt, im Fall des Managers wohl viele 1000 Euro pro Monat über seine kompletten Arbeitsjahre, die 150 Euro über einen zur Arbeitszeit relativen kurzen Zeitraum abzusprechen.
Ich bin bei Gott sehr kapitalismuskritisch - aber das ist
einfach Reichenbashing bzw. Managerbashing."
Da gehen Sie kapitalismuskritisch aber in die Vollen. Wo fangen "viele 1000 Euro pro Monat" an? 5-6000? Rechnen Sie mal den Höchststeuersatz hoch zum Nettoeinkommen und überprüfen Sie mal Ihre Basis der Kapitalismuskritik. Unter nochmaligem Vergleich der H4- und des Managereinkommens. Viel an Kritik bleibt da unterm Strich nicht übrig.
aber nicht dermaßen.
Die Gesellschaft (nur die Steuerzahler) unterstützt die Bedürftigen !
Dafür steht der Gesellschaft eine Gegenleistung zu !
Diese kann / sollten die unterstützten Eltern dann durch die Betreuung leisten.
Sind beide Eltern berufstätig und entscheiden pro Kita, wird dieses gefördert.
Soll die Wahlfreiheit bestehen ist dieses ebenfalls zu fördern.
O.k. macht sich nicht gut. Aber es war ein sinngemäß Gehörtes.
Und je widersprüchlicher etwas aufgezogen wird, um so eher glaube ich an psychologische Momente. Jedenfalls ist die Aktion geeignet, die Familienministerin zu beschädigen. Denn die ist jetzt in der Zwickmühle.
Entweder sie gibt nach, dann ist sie beschädigt oder sie besteht auf Nichtanrechnung dann muss sie m. E. in den Machtkampf mit v. d. L, den sie nicht gewinnen kann.
Jetz erkläre mir einer, was an dem Ganzen von Logik und Sachverstand getragen ist. Ich stimme der Autorin zu, suche nur nach Gründen für das, was sie abstrus nennt.
Vielleicht will man auch nur vermeiden, dass die Bereitschaft von Hartz IV Empfängern steigt, Kinder zu bekommen statt arbeiten zu gehen.
Vom „Elterngeld“ haben Hilfeempfänger doch auch nichts! Wo bleibt da der Aufschrei?
aktuell und frisch auf den Tisch:
die Mutter zweier schulpflichtiger Kinder möchte nebenher ihr (nicht vorhandenes) Einkommen aufbessern (sie lebt vom Einkommen des Mannes).
Daher bewirbt sie sich in einer Modeboutique (aber nicht in Wuppertal!).
Dort wird ihr angeboten, für 7 € die Stunde zu arbeiten.
Allerdings nur, wenn sie sich als qualifiziert (Probezeit xy-unbekannt) erweist. Bis dahin können ihr daher leider nur 5 € bezahlt werden.
__
Als ausgebildete Altenpflegerin (Notendurchschnitt 2,0) wurde ihr eine Vollzeitstelle angeboten. In Steuerklasse 5 erhält sie nach allen Abzügen ebenfalls 7,63 €. Allerdings nur, wenn Wochenenden und Nachtzuschläge berücksichtigt werden.
Das dann noch eine motivierte Betreuung erwartet wird, muß sicher nicht gesondert erwähnt werden.
Das leuchtet mir jetzt nicht ein.
Wenn man schulpflichtige Kinder hat, ist bereits viel Zeit ins Land gegangen - diverse Jahre - in denen man aus der ausgebildeten Altenpflegerin per Fortbildung etwas anderes hätte machen können, das höheres Einkommen verspricht.
Stundenweise in einer Modeboutique in Wuppertal (Mist, jetzt fällt mir Loriot ein) zu werkeln, mag nett sein fürs Image. Es bringt allerdings weder etwas für die Rente, vermutlich keine eigenständige Krankenkasse oder gar ein echtes Standbein, das bei Ausfall des Ehegatten genutzt werden könnte, die Familie zu ernähren.
Mir ist bei all dem nicht klar, was das mit Betreuungsgeld zu tun haben kann. Allerdings zeigt es sehr deutlich, wie Frauen sich ins Aus manövrieren.
PS: es hat mir nur noch ein Hinweis auf Steuerklasse V gefehlt, der meist gern noch als Argument herangezogen wird, zu versichern, dass sich Erwerbsarbeit für Ehefrauen nicht lohne...
Das leuchtet mir jetzt nicht ein.
Wenn man schulpflichtige Kinder hat, ist bereits viel Zeit ins Land gegangen - diverse Jahre - in denen man aus der ausgebildeten Altenpflegerin per Fortbildung etwas anderes hätte machen können, das höheres Einkommen verspricht.
Stundenweise in einer Modeboutique in Wuppertal (Mist, jetzt fällt mir Loriot ein) zu werkeln, mag nett sein fürs Image. Es bringt allerdings weder etwas für die Rente, vermutlich keine eigenständige Krankenkasse oder gar ein echtes Standbein, das bei Ausfall des Ehegatten genutzt werden könnte, die Familie zu ernähren.
Mir ist bei all dem nicht klar, was das mit Betreuungsgeld zu tun haben kann. Allerdings zeigt es sehr deutlich, wie Frauen sich ins Aus manövrieren.
PS: es hat mir nur noch ein Hinweis auf Steuerklasse V gefehlt, der meist gern noch als Argument herangezogen wird, zu versichern, dass sich Erwerbsarbeit für Ehefrauen nicht lohne...
... natürlich wirken sich Kinder auf die Steuer aus!
--> http://srbg.de/was-ist-ei...
Schließlich gilt auch für Kinder ein Existenzminimum - hier beim Steuerfreibetrag sicherlich viel zu niedrig angesetzt!
Und was sollen die da lernen?. Wie man den allzeit flexiblen aber allzeit staatstreuen Bürger erzieht? Denn scheinbar brauchen die Eltern, die ihre Kinder in die Kita geben ja keinen Unerricht. Die haben dann scheinbar den richtigen Lehrer, und der wird sie sicher im Sinne des Staates und seiner Bürger erziehen.
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