Arbeitslosigkeit: Jobcenter verhängen mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
Gegen Empfänger von Hartz IV sind 2011 mehr Sanktionen verhängt worden als im Jahr zuvor. In den meisten Fällen wurden Meldepflichten nicht eingehalten.
Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. "Wenn wir die Zahlen des Vorjahres vergleichen, ist die Zahl der neu ausgestellten Sanktionen um circa zehn Prozent angestiegen", sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die Zahl der Sanktionen stieg 2011 auf 912.377, wie aus einer Statistik der BA hervorgeht. 2010 waren es noch 829.375 Sanktionen. Im Schnitt wurden die Leistungen an die Betroffenen dabei um 115,99 Euro im Monat gekürzt.
Sanktionen werden verhängt, wenn etwa ein Arbeitsloser einen Termin im Jobcenter versäumt, eine Arbeitsaufnahme verweigert, eine Ausbildung nicht antritt oder Termine der sogenannten Wiedereingliederungsvereinbarung nicht einhält.
Betrugsfälle gehen zurück
In den meisten Fällen hatten die Hartz-IV-Empfänger der Statistik zufolge gegen sogenannte Meldepflichten beim Jobcenter verstoßen, erschienen also beispielsweise nicht zu Terminen. In anderen Fällen weigerten sie sich, eine Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme anzutreten oder brachen diese ab.
Die Betrugsfälle beim Bezug von Hartz IV sind hingegen zurückgegangen. Die BA leitete 177.500 Straf- und Bußgeldverfahren wegen Missbrauchs beim Arbeitslosengeld II ein. Das waren knapp 22 Prozent weniger als 2010.
"Die reinen Missbrauchsfälle und Betrugsfälle steigen nicht an. Wir haben überwiegend Meldeversäumnisse, das hängt auch mit der guten konjunkturellen Entwicklung zusammen", sagte der Sprecher. Ein einfaches Meldeversäumnis löse noch keinen Betrugsfall aus. Erst wenn sich herausstelle, dass der Arbeitssuchende doch nebenbei gearbeitet habe, werde das als Missbrauch gewertet. Der BA-Sprecher wies außerdem auf die abschreckende Wirkung der aufgedeckten Fälle hin.





"...,dass wir sie (H4-Empfänger) in unserem Wohlfahrtstaat nur durch eine hohe Staatsverschuldung alimentieren können..."
von geradezu ergreifender Schlichheit.
Also ich gehe gerne mal zum Plauschen. Meine Integrationsfachkraft ist echt ne nette und süsse. Gut; am Anfang hat sie auch versucht die üblichen Spielchen zu machen. Den Zahn habe ich ihr schnell gezogen. Diverse Vorschläge für Fortbildungsmaßnahmen eingreicht. Musste sie alle ablehnen. Zu teuer oder einfach unmöglich. Jetzt unterhalten wir uns nur noch Gott und die Welt. Oder sie klagt mir ihr Leid. Weil sie einfach keine Möglichkeiten hat, den Menschen wirklich zu helfen. Andere IFK´s sind da anders. Hab mal ne Bekannte begleitet. Na da ging was ab. "KZ-Aufseherinnen" waren wohl menschenfreundlicher. Der "Dame" habe ich dann gezeigt wo "Bartel den Most holt". Ein Gesprächsprotokoll wollte sie nicht unterschreiben. Vorgesetzten wollte sie auch nicht holen. Da hab ich sie gefragt, ob ich mal telefonieren darf. Widerwillig hat sie zugestimmt. Hab einen Kumpel angerufen. Den Chef des Jobcenters. Wir sind rausgegangen.
Zwei Tage später waren wir wieder da. Aber nicht allein. 3 Personen mit dabei. Chef, Oberbürgermeister und die Sozialbeauftragte des Landtages. Organisiert dirch den Sozialausschuss der Stadt. Bin ich nämlich Mitglied.
Die hat vielleicht geguckt! Nach dem Gespräch konnte sie mit Hut unterm Teppich laufen. Übrigens wurde sie nicht entlassen, sondern arbeitet weiter. Ist aber 1000-mal sozialer geworden. Andere auch.
dass Sie so tolle Freunde haben und so gut organisiert sind. Und wie Sie die fertiggemacht haben. Toll !
Darum darf es in einem Rechtsstatt auch nicht gehen.
Das Schlimme am SGB II ist ja die weite Auslegbarkeit, dadurch kommen solche "Damen" wie die oben beschrioebene an den Job.
Wenn das ein ordentliches Gesetz wäre, für das man Fachpersonal bräuchte, dann würde viele Sachen anders laufen.
Nur das Problem fängt ja bei Frau vdL in Berlin qan und wird dann "nach unten weitergereicht"
dass Sie so tolle Freunde haben und so gut organisiert sind. Und wie Sie die fertiggemacht haben. Toll !
Darum darf es in einem Rechtsstatt auch nicht gehen.
Das Schlimme am SGB II ist ja die weite Auslegbarkeit, dadurch kommen solche "Damen" wie die oben beschrioebene an den Job.
Wenn das ein ordentliches Gesetz wäre, für das man Fachpersonal bräuchte, dann würde viele Sachen anders laufen.
Nur das Problem fängt ja bei Frau vdL in Berlin qan und wird dann "nach unten weitergereicht"
[Wenn aber bei über 25 % der Hartz 4 Empfänger ein zwiespäliges Verhältnis zu den Gesetzen besteht darf nman schon ins Grübeln kommen und vermuten, dass vielen garnicht klar ist, dass wir sie in unserem Wohlfahrtstaat nur durch eine hohe Staatsverschuldung alimentieren können und sie als Dauer-Almosenempfänger für unseren Staat nichts leisten.]
Wenn Sie wüssten wieviele Jobs zur Zeit allimentiert werden. Es ist schon erstaunlich, dass man die anderen Seiten nicht sehen will.
Alimente... boah... ich könnt erbrechen.
Wohlfahrtsstaat... ich platze gleich.
Man zahlt auch in sogenannte SozialVERSICHERUNGEN ein. Jeder, der einen Autounfall hat und die KFZ-Versicherung in Anspruch nimmt muss ja dann auch ein "Alimenteempfänger" sein.
Das deutsche Volk ist ein ganz böses Volk mit Neid, Mißgunst und extrem vielen Vorurteilen vom Stammtisch. Ihr würdet auch wieder die rechte Hand heben und grüßen... da bin ich mir mittlerweile sicher. Denn auf Unschuldige herumzukloppen ist ja viel leichter als die Schuldigen zu sortieren ;-)
Alimente... boah... ich könnt erbrechen.
Wohlfahrtsstaat... ich platze gleich.
Man zahlt auch in sogenannte SozialVERSICHERUNGEN ein. Jeder, der einen Autounfall hat und die KFZ-Versicherung in Anspruch nimmt muss ja dann auch ein "Alimenteempfänger" sein.
Das deutsche Volk ist ein ganz böses Volk mit Neid, Mißgunst und extrem vielen Vorurteilen vom Stammtisch. Ihr würdet auch wieder die rechte Hand heben und grüßen... da bin ich mir mittlerweile sicher. Denn auf Unschuldige herumzukloppen ist ja viel leichter als die Schuldigen zu sortieren ;-)
Das lernt man dann schnell.
so hat es doch Methode"
dass Teilzeitkräfte und Aufstocker teilweise noch schlimmer drangsaliert werden.
Bei uns lassen die sich immer was Neues einfallen. Mal muss man sich extra einen Termin holen um den Lohnzettel abzugeben, mal muss man sich Stunden in den Eingangsbereich setzen. Und falsch berechnet wird auch ständig, dann kommt es zu Überzahlungen, oder man bekommt zu wenig.
Ich werfe meine Lohnzettel einfach in den Briefkasten, da die ARGE darauf reagieren muss, fertig!
Jedenfalls ist es schon sehr Fragwürdig, dass man noch mehr drangsaliert wird, wenn man die Kassen durch eigene Arbeit entlastet. Als ob man nur aus Spass einen Job für fünf Euro, oder mit wenigen Stunden macht und selbst eine Vollzeitstelle erzwingen könnte, von der man Leben kann.
Ich tauche auch in dieser Statistik der "Sanktionen" auf.
Ich sollte an einer Maßnahme teilnehmen in der es losging mit:
Bildern aus Frauenzeitschriften ausschneiden und eine riesige Collage daraus erstellen.
Weiter ging es mit Bilder ausmalen wie man sie aus dem Kindergartenalter her kennt, gefolgt von der Beantwortung von 138 extrem persönlichen und peinlichen Fragen.
Dann sollte ich, als gelernter Informatikkaufmann, Word- und Excelkenntnisse nachweisen (im Zeugnis habe ich ein "sehr gut" in deisem Bereich stehen). Anschliesend sollte noch ein Fisch gefeilt werden (mein ersterlernter Beruf ist Maschinenschlosser, den ich 22 Jahre ausübte).
Da habe ich die Maßnahme abgebrochen weil ich dies eine komplette Woche machen sollte. Die Anfahrt dorthin betrug 40km, Gelder sollte es erst NACH(!!!!) dieser Maßnahme dafür geben.
Eine Eingliederungsvereinbarung hatte ich NICHT unterschrieben und der sogenannte "Ersetzender Verwaltungsakt" wurde auch NICHT eingeleitet. Da ich mich gegen diese Erniedrigung während der Maßnahme durch Abbruch wehrte, folgte eine 3 Monatige Sanktion von 30% - seit einem halben Jahr warte ich nun auf einen Prozeßtermin, denn Klage wurde eingereicht.
In den Medien wird dann sowas gerne als die "Faulen und lustlosen Hartzer" breitgetreten, aber die Hintergründe dazu werden so gut wie nie genannt.
dass Sie so tolle Freunde haben und so gut organisiert sind. Und wie Sie die fertiggemacht haben. Toll !
fragten Sie. Dank des Bildungspaketes kann ich Ihnen diese Frage beantworten.
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.
1. Senat Bundesverfassungsgericht.
fragten Sie. Dank des Bildungspaketes kann ich Ihnen diese Frage beantworten.
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.
1. Senat Bundesverfassungsgericht.
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