Kriminelle Jugendliche: Kabinett hat Warnschussarrest beschlossen
Zur Abschreckung sollen kriminelle Jugendliche ins Gefängnis geschickt werden. Die Regierung hat dazu den Warnschussarrest durchgesetzt. An der Wirkung gibt es Zweifel.
Das Bundeskabinett hat den geplanten Warnschussarrest für junge Straftäter beschlossen. Dieser kann bei einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe von den Richtern zusätzlich verhängt werden.
Der Warnschussarrest soll kriminelle Jugendliche von weiteren Taten abhalten. Danach kann in schweren Fällen zusätzlich zu einer Strafe auf Bewährung ein Arrest für junge Straftäter verhängt werden. Zudem wird die Höchststrafe bei einer Verurteilung wegen Mordes für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahre angehoben.
Wirkung ist umstritten
Damit setzt die Regierung ein Ergebnis des Koalitionstreffens von Anfang März um. Damals hatten sich Union und FDP darauf geeinigt, den Warnschussarrest schnell auf den Weg zu bringen. Das Vorhaben steht auch im schwarz-gelben Koalitionsvertrag. Eine entsprechende Vorlage für die neue Regelung hatte das Bundesjustizministerium erarbeitet.
Forderungen nach einem Warnschussarrest waren insbesondere nach brutalen Gewalttaten wieder laut geworden, zum Beispiel nach Angriffen auf U-Bahn-Passanten. Die Union hofft, dass der Warnschussarrest eine abschreckende Wirkung hat. Die FDP hatte sich hier zunächst skeptisch gezeigt.
SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht nannte den Warnschussarrest Unsinn. "Die Koalition erreicht mit dieser Art von Schnupper-Knast genau das Gegenteil von dem, was sie will." Jugendliche mit guter Sozialprognose sollte man nicht ins Gefängnis schicken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) streue der Bevölkerung Sand in die Augen, wenn sie damit mehr Sicherheit vor jugendlichen Gewalttätern verspreche.
"Mit der Einführung eines Warnschussarrests wird keinem Jugendlichen geholfen und keine einzige kriminelle Karriere verhindert", sagte Wolfgang Neskovic, Justiz-Experte der Linken. Der Schuss werde voll nach hinten losgehen. Es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass jugendliche Straftäter sich durch harte Strafen von weiteren Delikten abschrecken ließen.
Bisher galt für straffällige Jugendliche: entweder Bewährung oder oder Strafe oder Arrest, wenn die Tat für eine Jugendstrafe nicht schwer genug war. Der nun beschlossene Warnschussarrest soll dann greifen, wenn eine Jugendstrafe noch nicht verhängt werden soll oder kann, eine Jugendstrafe auf Bewährung allein aber dem beabsichtigten Strafmaß nicht genügt. Das Jugendgericht bekommt zudem präzisere Regelungen an die Hand, wie bei einer nachträglichen Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung zu verfahren ist.






...ich frage mich, wozu wir Warnschüsse brauchen. Während alle anderen Regelungen nach und nach den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden (Sexuelle Selbstbestimmung ab 14, Abi ein Jahr früher, Führerschein mit 17, verkürzte Berufsausbildungen, 2 Jahre kürzeres Studium etc. pp.) verharrt allein die Strafgesetzgebung bei der Annahme, dass auch über 20jährige noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollen.
Zudem: insbesondere bei Gewaltdelikten (z.B. den diversen U-Bahn-Schlägern) reden wir nicht über Jugendliche, die irgendwo mal irgendeinen Fehltritt gemacht haben - sondern über notorische Gewalttäter und damit Kriminelle.
Die gehören auch in unserer Pädagogengesteuerten Kuschelrepublik nur an einen Ort, und zwar in die nächstgelegene JVA. Warnschüsse haben die in den allermeisten Fällen schon zu genüge gehabt und man muss befürchten, dass "Warnschüsse", die von sozialpädagogischen Laien in Richterroben als solche empfunden werden, in den meisten Fällen das sind, was sich nach den Verhandlungen regelmäßig in den Gesichtern der Angeklagten spiegelt: Gelächter.
Ein guter Anfang. Leider tatsächlich nur ein Anfang! Die lebenslange Strafe muss endlich ihrem Begriff gerecht werden. Auch Paragraph 102GG sollte man endlich einmal überdenken.
Diese liberale Justizgesetzgebung sorgt keinesfalls für tatsächliche Abschreckung, sondern allenfalls für den Wunsch nach einer Haftstrafe wie im Fall Breivik. Das Justizsystem Norwegens zeigt, dass "Rehabilitation" bei psychopatisch veranlagten Tätern nicht funktioniert.
[...]
Mit solidarischen Grüßen,
besorgter_mitbuerger
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf menschenverachtende Äußerungen. Danke, die Redaktion/mo.
"[...]Zumindest diese sollten der Todesstrafe zugeführt werden, um das Sozialsystem nicht durch teure Therapieeinrichtungen weiter zu belasten!"
Vielleicht sollten wir auch Rentner und Behinderte "der Todesstrafe zuführen" wo sie doch unsere Sozialkassen so sehr belasten... Der "Kommentar empfehlen" Button sollte dringend anders plaziert werden. Immer wieder empfehle ich ausversehen solche geistigen Ergüsse auch noch...
"Das Justizsystem Norwegens zeigt, dass "Rehabilitation" bei psychopatisch veranlagten Tätern nicht funktioniert."
Hier hätte ich bitte eine Quelle! Nicht dass ich eine Quelle von Ihnen erwarten würde. Dass Sie die Todesstrafe mit dem Verweis auf ihre Abschreckungswirkung fordern - etwas was mittlerweile tausendfach widerlegt wurde -, zeigt recht eindeutig, dass Sie auf Fakten (mit Verlaub) scheißen.
Aber vielleicht fordern Sie ja auch für diese eine lebenslange bzw. Todesstrafe als Abschreckung krimineller Jugendlicher. Im übrigen: "Abgeschreckt" werden sollen nicht andere sondern der Delinquent selbst für dessen Zukunft.
Und seltsasm, überall auf der Welt wird die Todesstrafe mangels Abschreckung und/oder aus ethischen Gründen abgeschafft - sogar in immer mehr Staaten der USA - und trotzdem gibt es bei uns eine kleine stramme "Kopf-ab-Fraktion".
In den USA ist die Todesstrafe im Durchschnitt teurer als eine lebenslange Haftstrafe. Damit ist auch der letzte Rest von Argument der hier rumgammelte widerlegt. Liegt daran, dass die Ermittlungen besonders aufwändig sein müssen, viel dagegen in Berufung gegangen wird, viele Instanzen involviert sind, etc. Und während all dem (was oft mehr als ein Jahrzehnt dauert) muss der Inhaftierte ja auch wo leben...
Abgesehen davon ist es auch etwas abartig, wirtschaftliche Gründe zuzulassen, wenn es um Menschenleben geht.
"[...]Zumindest diese sollten der Todesstrafe zugeführt werden, um das Sozialsystem nicht durch teure Therapieeinrichtungen weiter zu belasten!"
Vielleicht sollten wir auch Rentner und Behinderte "der Todesstrafe zuführen" wo sie doch unsere Sozialkassen so sehr belasten... Der "Kommentar empfehlen" Button sollte dringend anders plaziert werden. Immer wieder empfehle ich ausversehen solche geistigen Ergüsse auch noch...
"Das Justizsystem Norwegens zeigt, dass "Rehabilitation" bei psychopatisch veranlagten Tätern nicht funktioniert."
Hier hätte ich bitte eine Quelle! Nicht dass ich eine Quelle von Ihnen erwarten würde. Dass Sie die Todesstrafe mit dem Verweis auf ihre Abschreckungswirkung fordern - etwas was mittlerweile tausendfach widerlegt wurde -, zeigt recht eindeutig, dass Sie auf Fakten (mit Verlaub) scheißen.
Aber vielleicht fordern Sie ja auch für diese eine lebenslange bzw. Todesstrafe als Abschreckung krimineller Jugendlicher. Im übrigen: "Abgeschreckt" werden sollen nicht andere sondern der Delinquent selbst für dessen Zukunft.
Und seltsasm, überall auf der Welt wird die Todesstrafe mangels Abschreckung und/oder aus ethischen Gründen abgeschafft - sogar in immer mehr Staaten der USA - und trotzdem gibt es bei uns eine kleine stramme "Kopf-ab-Fraktion".
In den USA ist die Todesstrafe im Durchschnitt teurer als eine lebenslange Haftstrafe. Damit ist auch der letzte Rest von Argument der hier rumgammelte widerlegt. Liegt daran, dass die Ermittlungen besonders aufwändig sein müssen, viel dagegen in Berufung gegangen wird, viele Instanzen involviert sind, etc. Und während all dem (was oft mehr als ein Jahrzehnt dauert) muss der Inhaftierte ja auch wo leben...
Abgesehen davon ist es auch etwas abartig, wirtschaftliche Gründe zuzulassen, wenn es um Menschenleben geht.
Ein Kabinett kann also heute schon Gesetze beschließen, früher machte das noch ein Parlament. Aber seit wir Europa haben, wo Exekutive, Legislative und Judikative verschmolzen sind, und wo man sich den Mahnruf für die Vorratsdatenspeicherung bestellen kann, ist das ja alles viel einfacher.
sondern, dass es von dem Recht gem. Art. 76 Abs. 1 GG Gebrauch macht und eine entsprechende Gesetzesvorlage in das Gesetzgebungsverfahren einbringt (indem zunächst der Gesetzentwurf an den Bundesrat zum sogenannten 1. Durchgang gesandt wird). In den Presseveröffentlichungen der Bundesregierung und in der Medienberichterstattung wird dies dann gerne mit der Formulierung "Bundesregierung beschließt ...-gesetz" umschrieben. Dies ist irreführend, da - wie sie völlig zurecht schreiben - für den eigentlichen Gesetzesbeschluss der Deutsche Bundestag zuständig ist.
CHILLY
sondern, dass es von dem Recht gem. Art. 76 Abs. 1 GG Gebrauch macht und eine entsprechende Gesetzesvorlage in das Gesetzgebungsverfahren einbringt (indem zunächst der Gesetzentwurf an den Bundesrat zum sogenannten 1. Durchgang gesandt wird). In den Presseveröffentlichungen der Bundesregierung und in der Medienberichterstattung wird dies dann gerne mit der Formulierung "Bundesregierung beschließt ...-gesetz" umschrieben. Dies ist irreführend, da - wie sie völlig zurecht schreiben - für den eigentlichen Gesetzesbeschluss der Deutsche Bundestag zuständig ist.
CHILLY
"[...]Zumindest diese sollten der Todesstrafe zugeführt werden, um das Sozialsystem nicht durch teure Therapieeinrichtungen weiter zu belasten!"
Vielleicht sollten wir auch Rentner und Behinderte "der Todesstrafe zuführen" wo sie doch unsere Sozialkassen so sehr belasten... Der "Kommentar empfehlen" Button sollte dringend anders plaziert werden. Immer wieder empfehle ich ausversehen solche geistigen Ergüsse auch noch...
"Das Justizsystem Norwegens zeigt, dass "Rehabilitation" bei psychopatisch veranlagten Tätern nicht funktioniert."
Hier hätte ich bitte eine Quelle! Nicht dass ich eine Quelle von Ihnen erwarten würde. Dass Sie die Todesstrafe mit dem Verweis auf ihre Abschreckungswirkung fordern - etwas was mittlerweile tausendfach widerlegt wurde -, zeigt recht eindeutig, dass Sie auf Fakten (mit Verlaub) scheißen.
der weiß das diese sich nicht abschrecken lassen durch kuschelpädagogik, die nutzen das nur aus und kichern sich einen ins fäustchen und hauen am nächsten tag dem nächsten in die fresse. ja, es gibt menschen die sind einfach BÖSE, auch wenn viele das nicht wahr haben wollen. der "warschnuss" muss viel früher kommen! ich kenne leute denen haben ein paar jahre knast erst gezeigt das sie auf dem falschen dampfer waren. traurig aber ist so.
sondern, dass es von dem Recht gem. Art. 76 Abs. 1 GG Gebrauch macht und eine entsprechende Gesetzesvorlage in das Gesetzgebungsverfahren einbringt (indem zunächst der Gesetzentwurf an den Bundesrat zum sogenannten 1. Durchgang gesandt wird). In den Presseveröffentlichungen der Bundesregierung und in der Medienberichterstattung wird dies dann gerne mit der Formulierung "Bundesregierung beschließt ...-gesetz" umschrieben. Dies ist irreführend, da - wie sie völlig zurecht schreiben - für den eigentlichen Gesetzesbeschluss der Deutsche Bundestag zuständig ist.
CHILLY
Aber vielleicht fordern Sie ja auch für diese eine lebenslange bzw. Todesstrafe als Abschreckung krimineller Jugendlicher. Im übrigen: "Abgeschreckt" werden sollen nicht andere sondern der Delinquent selbst für dessen Zukunft.
Und seltsasm, überall auf der Welt wird die Todesstrafe mangels Abschreckung und/oder aus ethischen Gründen abgeschafft - sogar in immer mehr Staaten der USA - und trotzdem gibt es bei uns eine kleine stramme "Kopf-ab-Fraktion".
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