Pro NRW: Die Meinungsfreiheit gilt auch für Spinner
Ralf Jäger, Innenminister in NRW, will das Zeigen von Mohammed-Karikaturen verbieten lassen. Damit tappt er in die Falle der Extremisten, kommentiert Frank Jansen.
Es gibt derzeit kein anderes Extremistenmilieu, das so viel Aufmerksamkeit erregt wie die Salafisten. Erst verteilten einige Trupps dieser Propagandisten eines urislamischen Gottesstaates betont friedlich Gratisexemplare des Korans, dann attackierten bärtige Fanatiker die Polizei. Zwei Beamte haben am Wochenende nur knapp die Messerattacke eines Salafisten bei Ausschreitungen in Bonn überlebt. Insgesamt wurden 29 Polizisten verletzt, eine Woche zuvor in Solingen hatten Anhänger der Gruppierung Beamte mit Steinen beworfen. Von einer "neuen Dimension der Salafistengewalt" spricht Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger. Zu Recht. Doch eine der Konsequenzen, die der SPD-Mann nun ziehen will, wäre fatal.
Jäger will den rechtsextremen Islamhassern von "Pro NRW", die mit provokativen Auftritten den Salafisten einen Vorwand für Randale geliefert haben, verbieten lassen, weiterhin vor Moscheen Mohammed-Karikaturen zu zeigen. Das klingt nach einer logischen Antwort auf die perfide Taktik von Pro NRW, kurz vor der Landtagswahl die Islamisten derart zu reizen, dass sie gewalttätig werden und in die Falle tappen, die islamophobe Hetze zu bestätigen. Pro NRW hat das nötig. Die Minipartei ist finanziell klamm und kann kommenden Sonntag noch nicht einmal auf ein Prozent der Stimmen hoffen – und wird damit wohl auch vom Staat keine Wahlkampfkosten erstattet bekommen. Doch der Minister hat offenbar nicht bedacht, dass er eines der wertvollsten Güter der Demokratie beschädigen könnte: die Meinungsfreiheit.
Dabei sind gerade die Mohammed-Karikaturen ein Symbol für den Konflikt zwischen totalitärer Frömmelei und freier Rede. Angela Merkel hat 2010 den Dänen Kurt Westergaard, den Zeichner jener eigentlich harmlosen Bilder, die so viel Krawall in der muslimischen Welt ausgelöst haben, mit einem Medienpreis geehrt. Die Kanzlerin zeigte couragiert Solidarität mit einem Mann, der wegen seiner Arbeit um Leib und Leben fürchten muss.
Wenn Nordrhein-Westfalens Innenminister einer rassistischen Splittergruppe das öffentliche Zeigen der Karikaturen verbieten will, geht er den Islamfeinden wie auch den Islamisten auf den Leim. Die einen können sich als Märtyrer aufspielen, die anderen als Sieger. Das kann und das darf nicht sein.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Jäger bereits widersprochen, dennoch will er versuchen, in der nächsten Instanz ein Verbot zu erreichen. Ein Irrweg. Auch Spinnern steht es frei, die Karikaturen zu zeigen. Oder den Koran zu verteilen.






scheint in der Presse ein Laster zu sein, denn die angeblich gezeigten Mohammedkarikaturen konnte ich noch nirgendwo abgebildet sehen. Nur ein paar Moscheeverbotsschilder. Langweilig.
Manchmal nutzt aber auch eine Provokation um die Wahrheit zu erfahren. Das wird doch bei jeder Demo in mancher Talkshow auch gemacht.
Sie würden lieber ein wenig mitprovozieren.
"Nur ein paar Moscheeverbotsschilder"
Falsch. Es gibt genügend Amateuraufnahmen auf YouTube (Solingen, Bonn), in denen man die Karikaturen erkennen kann.
Aber Sie haben Recht: Provokation gehört nun mal dazu. Ein Verbot der Karikaturen wäre jedenfalls ein katastrophaler Fehler - ein Schritt zurück.
....weil man nie weiß, wenn der Bericht einer Sache einer allgemein vorauseilenden Unterdrückung der Meinung unterliegt, weiß man nicht, welche anderen Dinge verschwiegen werden. Man muss davon ausgehen, dass man schlecht informiert ist, wenn man sich fast ausschließlich auf die inländischen Quellen beschränkt.
Da haben Sie aber nicht besonders lange gesucht..
http://www.zeit.de/gesell...
Sie würden lieber ein wenig mitprovozieren.
"Nur ein paar Moscheeverbotsschilder"
Falsch. Es gibt genügend Amateuraufnahmen auf YouTube (Solingen, Bonn), in denen man die Karikaturen erkennen kann.
Aber Sie haben Recht: Provokation gehört nun mal dazu. Ein Verbot der Karikaturen wäre jedenfalls ein katastrophaler Fehler - ein Schritt zurück.
....weil man nie weiß, wenn der Bericht einer Sache einer allgemein vorauseilenden Unterdrückung der Meinung unterliegt, weiß man nicht, welche anderen Dinge verschwiegen werden. Man muss davon ausgehen, dass man schlecht informiert ist, wenn man sich fast ausschließlich auf die inländischen Quellen beschränkt.
Da haben Sie aber nicht besonders lange gesucht..
http://www.zeit.de/gesell...
Danke Frank Jansen, dass Sie diese Meinung, die hier schon oft in den kommentaren zu lesen war, auch in einem Artikel zum Ausdruck bringen. Protestieren darf in Deutschland gegen jeden und alles. Da bin ich sehr stolz drauf. Ich finde das JEDER, der etwas gegen diese Freiheit unternimmt oder versucht zu unternehmen, genaustens untersucht wird. ich bin außerdem froh das die Gerichte in Deutschland noch klar denken können. Ich finde es aber alarmierend das in den letzten Jahren die Politik im allgemeinen so oft von den Gerichten zu Ordnung ermahnt werden musste.
Es wird Nazis auch verboten vor Juden-Denkmälern zu protestieren. Setzen Sie sich dafür auch ein?
Es ist auch verboten an entsprechenden Feiertagen vor Kirchen laut zu geben. Setzen Sie sich dafür auch ein?
Es ist auch verboten auf dem Fußballplatz politische Meinung auszudrücken. Setzen Sie sich dafür auch ein?
Mohammed-Karikaturen sind nicht verboten und das will Jäger auch nicht. Es geht darum in einem bestimmten Raum provokantes, geschmackloses, demütigendes, der inneren Sicherheit zuwiderhandelndes Handeln zu untersagen. Das gibt es in zig Bereichen. Nur wenn es darum geht, Muslime nicht zu provozieren, wird das hohe Lied der Meinungsfreiheit gesunden. Wo waren Sie als ein CDU Ministerpräsident einem Mitglied der Linkspartei die Einbürgerung verweigern wollte, weil sie dadurch angeblich Mitgleid einer Rechtsextremen Gruppe wäre? Wo sind Sie, wenn Asylanten keine Reisefreiheit haben, wenn Migranten nicht wählen dürfen, wenn türkisch-stämmige zu Deutschland-Gefährdenden Geburtsmaschinen stilisiert werden?
Ich glaube euch Fremdenfeinden kein Stück, dass es euch um eure Meinungsfreiheit geht. Es geht euch darum Muslime niederzumachen. Und damit macht ihr es echten Kritikern Sauschwer solche Gruppierungen wie die Salafisten zu kritisieren. Denn plötzlich seid ihr gegen Verbote zur Provokationsvermeidung, wo ihr die tausend anderen Verbote zum selben Zwecke ignoriert.
....Sie vertreten da eine Meinung, die in diesem Land nicht immer geschätzt wird. Anders als Sie allerdings, sehe noch zu viel Unterdrückung der freien Meinungsäußerung, die auch von Gerichten durchgesetzt wird.
Es wird Nazis auch verboten vor Juden-Denkmälern zu protestieren. Setzen Sie sich dafür auch ein?
Es ist auch verboten an entsprechenden Feiertagen vor Kirchen laut zu geben. Setzen Sie sich dafür auch ein?
Es ist auch verboten auf dem Fußballplatz politische Meinung auszudrücken. Setzen Sie sich dafür auch ein?
Mohammed-Karikaturen sind nicht verboten und das will Jäger auch nicht. Es geht darum in einem bestimmten Raum provokantes, geschmackloses, demütigendes, der inneren Sicherheit zuwiderhandelndes Handeln zu untersagen. Das gibt es in zig Bereichen. Nur wenn es darum geht, Muslime nicht zu provozieren, wird das hohe Lied der Meinungsfreiheit gesunden. Wo waren Sie als ein CDU Ministerpräsident einem Mitglied der Linkspartei die Einbürgerung verweigern wollte, weil sie dadurch angeblich Mitgleid einer Rechtsextremen Gruppe wäre? Wo sind Sie, wenn Asylanten keine Reisefreiheit haben, wenn Migranten nicht wählen dürfen, wenn türkisch-stämmige zu Deutschland-Gefährdenden Geburtsmaschinen stilisiert werden?
Ich glaube euch Fremdenfeinden kein Stück, dass es euch um eure Meinungsfreiheit geht. Es geht euch darum Muslime niederzumachen. Und damit macht ihr es echten Kritikern Sauschwer solche Gruppierungen wie die Salafisten zu kritisieren. Denn plötzlich seid ihr gegen Verbote zur Provokationsvermeidung, wo ihr die tausend anderen Verbote zum selben Zwecke ignoriert.
....Sie vertreten da eine Meinung, die in diesem Land nicht immer geschätzt wird. Anders als Sie allerdings, sehe noch zu viel Unterdrückung der freien Meinungsäußerung, die auch von Gerichten durchgesetzt wird.
Wo ist dieses Land nur hingekommen?
Wer hat was zugelassen und wo waehnen Sie das Land? Ich wuerde mich gerne um eine Antwort bemuehen, vorrausgesetzt Sie koennten Ihre Fragen etwas konkretisieren.
Wer hat was zugelassen und wo waehnen Sie das Land? Ich wuerde mich gerne um eine Antwort bemuehen, vorrausgesetzt Sie koennten Ihre Fragen etwas konkretisieren.
Westergaard hat nicht "Die Mohamedkarikaturen" gezeichnet, sondern nur eine davon genauer gesagt, die mit der Bombe als Kopfbedeckung. Die anderen stammen von anderen Zeichnern. Westergaard hat sich übrigens bereits von PRO NRW und einem von ihr ausgelobten "Kurt Westergaard Preis" auf islamkritische Karikaturen distanziert: http://www.handelsblatt.c...
der in Mitten aller Emotionen von "links und rechts" genau den Punkt aufzeigt, auf den es in dieser Debatte ankommen sollte: Was hier auf dem Spiel steht, ist nicht mehr und nicht weniger als unsere Meinungsfreiheit. Und damit jede Form von Freiheit.
Versuchen Sie mal den Holocaust zu leugnen. Dann werden Sie erleben wo ihre Meinungsfreiheit aufhoert.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist es verstaendlich das Herr Jaeger versucht die Mohammed-Karikaturen zu verbieten.
Um die politische Auseinadersetzung zu versachlichen.
Es ist in etwa dasselbe als wenn mein Kommentar hier geloescht wird mit dem Hinweis.
Vermeiden sie Provokationen.
Mohammed -Karikaturen sind Provokationen und als soche auch gemeint.
Versuchen Sie mal den Holocaust zu leugnen. Dann werden Sie erleben wo ihre Meinungsfreiheit aufhoert.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist es verstaendlich das Herr Jaeger versucht die Mohammed-Karikaturen zu verbieten.
Um die politische Auseinadersetzung zu versachlichen.
Es ist in etwa dasselbe als wenn mein Kommentar hier geloescht wird mit dem Hinweis.
Vermeiden sie Provokationen.
Mohammed -Karikaturen sind Provokationen und als soche auch gemeint.
Beschimpfung religiöser Bekenntnisse, geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Passt doch haargenau auf die peinlichen Auftritte von Pro-NRW, das ist ja deren Ziel. §166 StGB (Gotteslästerung) ist der passende Riegel zum Vorschieben, auf den sich Jäger vermutlich beruft.
Natürlich kann man der Meinung sein, dass eine moderne, säkulare Gesellschaft keine solchen Schutzvorschriften mehr braucht und dass man den §166 abschaffen sollte. Wie aber will man dann die Religionsfreiheit gewährleisten? Muss man wirklich den geifernden Mob gewähren lassen? Was, wenn sich als nächstes die braunen Brüder wieder vor Synagogen stellen und dort eine ähnliche Show abziehen?
- "Und was ist mit §166 StGB? Beschimpfung religiöser Bekenntnisse, geeignet den öffentlichen Frieden zu stören [...] der passende Riegel zum Vorschieben, auf den sich Jäger vermutlich beruft." -
Die Mohammedkarrikaturen sind aber eben keine "Beschimpfung religiöser Bekenntnisse". Sie sind eine Kritik am politischen Islam. Ein Denkanstoß, um sich - pro und contra - mit dessen Konsequenzen auseinander zu setzten. Wenn diese Kritik nicht mehr möglich ist, dann bedeutet das das Ende der Meinungsfreiheit und damit unserer Demokratie.
Sie scheinen zu vergessen, dass es die Salafisten sind, die den öffentlichen Frieden mehr als nur "stören": Durch das Anwenden massiver Gewalt gegen eben diese Meinungsfreiheit haben sie den öffentlichen Frieden ausgehebelt.
[...]
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen und nicht nachvollziehbare Spekulationen. Danke, die Redaktion/ls
...vielleicht sollten wir den genauen Wortlaut betrachten:
"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."
Ein klassicher Gummiparagraph, denn was den öffentlichen Frieden stört, weiß man erst danach oder beurteilt im Einzelfall ein Richter. Noch dazu ist selbst die schriftliche Äußerung untersagt, Mohammed-Karrikaturen sind in D also eigentlich automatisch ab dem Moment verboten, ab dem die öffentliche Ordnung durch Protest dagegen gestört wird.
Wäre es erlaubt "Ungläubige" zu beschimpfen? Oder die Quasi-Weltanschauungsvereinigungen der Islam-Gegner oder gar Neonazis (letzteres ist in den Medien Gang und Gäbe)?
Und was genau verstehen die Juristen unter "beschimpfen"?
Das StgB ist an diesem Punkt zu vage und zu offensichtlich von den großen Kirchen mitgeschrieben. Solche Paragraphen sind eine Schande. Die deutsche Politik sollte Klarheit schaffen, aber die ist vermutlich mehr mit der Euro-Rettung beschäftigt...
§ 166 StGB, welcher in juristischen Kreisen scharf kritisiert wird, stellt nicht die Gotteslästerung per se unter Strafe, das wäre eine gefährliche Fehldeutung und eine Ausweitung des deutschen Rechts auf eine Vielzahl rein religiöser Normen unterschiedlichster Art. Auch das "Beschimpfen" ist ein Begriff, der strengen Anforderungen unterliegt und nicht der jeweiligen Deutung der Religionsanhänger.
Ansonsten würde § 166 StGB die Meinungsfreiheit, hier Art. 5 GG oftmals schlicht leerlaufen lassen. Eine Abschaffung des § 166 StGB tangiert nicht unzulässig die Religionsfreiheit, die nicht die grundgesetzlichen Freiheiten der anderen als "Supernorm" beschränkt, sondern sich im Konflikt mit den jeweiligen anderen grundgesetzlichen Regelungen und mit einfachgesetzlichen Normen, die Ausfluss ersterer sind, befindet.
Vor Verwaltungsgerichten haben auch oft getätigte Versuche, Demonstrationen zu verbieten aufgrund von ungenügender Absicherung durch Polizisten und von Gewaltandrohungen der Gegenseite, Schiffbruch erlitten - ansonsten könnte die Meinungsfreiheit des einen schlicht durch eine Gewaltandrohung des anderen unterlaufen werden. Im Zweifel hat der Staat die Sicherheit zu gewährleisten.
Gotteslästerung, Hohn und Spott gegenüber Religionen sind grundsätzlich erlaubt und notwendiger Bestandteil der Meinungsfreiheit und der Auseinandersetzung mit kontroversen Themen. Ein Artenschutz für Religionen besteht in Deutschland nicht. Konflikte sind gerichtlich auszutragen.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische Vergleiche. Danke, die Redaktion/ls
sondern sein Prophet.
... die Religionsfreiheit? Was schreiben Sie da? Richtig von Ihnen ist allein erkannt, dass - wie so manche StGB-Vorschrift - § 166 StGB nicht mehr zeitgemäß ist! Und § 166 StGB ist an Art. 5 GG zu messen!
- "Und was ist mit §166 StGB? Beschimpfung religiöser Bekenntnisse, geeignet den öffentlichen Frieden zu stören [...] der passende Riegel zum Vorschieben, auf den sich Jäger vermutlich beruft." -
Die Mohammedkarrikaturen sind aber eben keine "Beschimpfung religiöser Bekenntnisse". Sie sind eine Kritik am politischen Islam. Ein Denkanstoß, um sich - pro und contra - mit dessen Konsequenzen auseinander zu setzten. Wenn diese Kritik nicht mehr möglich ist, dann bedeutet das das Ende der Meinungsfreiheit und damit unserer Demokratie.
Sie scheinen zu vergessen, dass es die Salafisten sind, die den öffentlichen Frieden mehr als nur "stören": Durch das Anwenden massiver Gewalt gegen eben diese Meinungsfreiheit haben sie den öffentlichen Frieden ausgehebelt.
[...]
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen und nicht nachvollziehbare Spekulationen. Danke, die Redaktion/ls
...vielleicht sollten wir den genauen Wortlaut betrachten:
"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."
Ein klassicher Gummiparagraph, denn was den öffentlichen Frieden stört, weiß man erst danach oder beurteilt im Einzelfall ein Richter. Noch dazu ist selbst die schriftliche Äußerung untersagt, Mohammed-Karrikaturen sind in D also eigentlich automatisch ab dem Moment verboten, ab dem die öffentliche Ordnung durch Protest dagegen gestört wird.
Wäre es erlaubt "Ungläubige" zu beschimpfen? Oder die Quasi-Weltanschauungsvereinigungen der Islam-Gegner oder gar Neonazis (letzteres ist in den Medien Gang und Gäbe)?
Und was genau verstehen die Juristen unter "beschimpfen"?
Das StgB ist an diesem Punkt zu vage und zu offensichtlich von den großen Kirchen mitgeschrieben. Solche Paragraphen sind eine Schande. Die deutsche Politik sollte Klarheit schaffen, aber die ist vermutlich mehr mit der Euro-Rettung beschäftigt...
§ 166 StGB, welcher in juristischen Kreisen scharf kritisiert wird, stellt nicht die Gotteslästerung per se unter Strafe, das wäre eine gefährliche Fehldeutung und eine Ausweitung des deutschen Rechts auf eine Vielzahl rein religiöser Normen unterschiedlichster Art. Auch das "Beschimpfen" ist ein Begriff, der strengen Anforderungen unterliegt und nicht der jeweiligen Deutung der Religionsanhänger.
Ansonsten würde § 166 StGB die Meinungsfreiheit, hier Art. 5 GG oftmals schlicht leerlaufen lassen. Eine Abschaffung des § 166 StGB tangiert nicht unzulässig die Religionsfreiheit, die nicht die grundgesetzlichen Freiheiten der anderen als "Supernorm" beschränkt, sondern sich im Konflikt mit den jeweiligen anderen grundgesetzlichen Regelungen und mit einfachgesetzlichen Normen, die Ausfluss ersterer sind, befindet.
Vor Verwaltungsgerichten haben auch oft getätigte Versuche, Demonstrationen zu verbieten aufgrund von ungenügender Absicherung durch Polizisten und von Gewaltandrohungen der Gegenseite, Schiffbruch erlitten - ansonsten könnte die Meinungsfreiheit des einen schlicht durch eine Gewaltandrohung des anderen unterlaufen werden. Im Zweifel hat der Staat die Sicherheit zu gewährleisten.
Gotteslästerung, Hohn und Spott gegenüber Religionen sind grundsätzlich erlaubt und notwendiger Bestandteil der Meinungsfreiheit und der Auseinandersetzung mit kontroversen Themen. Ein Artenschutz für Religionen besteht in Deutschland nicht. Konflikte sind gerichtlich auszutragen.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische Vergleiche. Danke, die Redaktion/ls
sondern sein Prophet.
... die Religionsfreiheit? Was schreiben Sie da? Richtig von Ihnen ist allein erkannt, dass - wie so manche StGB-Vorschrift - § 166 StGB nicht mehr zeitgemäß ist! Und § 166 StGB ist an Art. 5 GG zu messen!
Hier geht es um die Frage wie ist die Abwägung zwischen Art. 5 GG und § 14 OBG NW zu schaffen.
Denn im Zweifelsfall muss der § 14 OBG NW, Vorrang haben, der er leitett sich aus den Grundrechten Art, 1 und Art 2 Abs. 2 GG.
Das stimmt juristisch nicht: ein Landesgesetz kann in keinem einzigen Fall Vorrang vor dem Grundgesetz haben, da dieses rechtlich höherrangig ist.
Das stimmt juristisch nicht: ein Landesgesetz kann in keinem einzigen Fall Vorrang vor dem Grundgesetz haben, da dieses rechtlich höherrangig ist.
Das stimmt juristisch nicht: ein Landesgesetz kann in keinem einzigen Fall Vorrang vor dem Grundgesetz haben, da dieses rechtlich höherrangig ist.
Das OBG NW, mit der Generalermächtigung im § 14, ist eine Konkretisierung dessen was im GG steht.
Im vorliege3nden Falle gibt es eine Grundrechtskollision.
Art. 8 Abs. 2 und Art. 5 versus Art 2 Ab. 2 GG.
Das OBG iVm. PolG und Versammlungs Gesetz NW sollen diese Kollision vermeiden, das das OBG über dem GG steht habe ich nirgends behauptet, nur das es diese Kollision gibt.
Als Innenminister in NRW hat Herr Jäger dafür zu siorgen, das es keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit gibt, dies hat verhältnismäßiog zu geschenen.
Eine Ermessensreduzierung auf Null ist dann gegeben wenn höherwertige Schutzgüter in Gefahr sind, v. a. Leben und Gesundheit ob von Betzeiligten oderUunbeteiligten., dazu noch Angriffe auf die bestehende Rechtsordnung.
Das OBG NW, mit der Generalermächtigung im § 14, ist eine Konkretisierung dessen was im GG steht.
Im vorliege3nden Falle gibt es eine Grundrechtskollision.
Art. 8 Abs. 2 und Art. 5 versus Art 2 Ab. 2 GG.
Das OBG iVm. PolG und Versammlungs Gesetz NW sollen diese Kollision vermeiden, das das OBG über dem GG steht habe ich nirgends behauptet, nur das es diese Kollision gibt.
Als Innenminister in NRW hat Herr Jäger dafür zu siorgen, das es keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit gibt, dies hat verhältnismäßiog zu geschenen.
Eine Ermessensreduzierung auf Null ist dann gegeben wenn höherwertige Schutzgüter in Gefahr sind, v. a. Leben und Gesundheit ob von Betzeiligten oderUunbeteiligten., dazu noch Angriffe auf die bestehende Rechtsordnung.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren