Transplantation: Bundestag beschließt Organspende-Reform
Der Bundestag hat die umfassende Reform der Organspende beschlossen: Jeder Bürger soll künftig regelmäßig gefragt werden, ob er bereit zu einer Organspende ist.
Der Bundestag hat die Reform der Organspenderegelung in Deutschland beschlossen. Künftig werden alle Krankenversicherten ab 16 Jahren schriftlich aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende nach dem Tod abzugeben. Alle Fraktionen haben den Gesetzentwurf gemeinsam vorgelegt.
Alle Bürger in Deutschland sollen künftig regelmäßig Post von den Krankenkassen – gesetzlich wie privat – mit der Frage nach ihrer Bereitschaft zur Organspende bekommen. Informationen und ein Spenderausweis sollen beiliegen. "Die Regelung akzeptiert, wenn Menschen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht entscheiden wollen", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). "Aber es wird nicht lockergelassen." Der Minister sprach von einem nachhaltigen Schritt.
Wichtig seien aber auch die Abläufe in den Krankenhäusern. Dort soll es künftig Transplantationsbeauftragte geben. "So wird es flächendeckend Ansprechpartner geben, die den Prozess der Organspende im Krankenhaus koordinieren", sagte Bahr.
Bei Lebendspenden werde geregelt, dass der Spender einen Anspruch gegenüber der Versicherung des Organempfängers hat. Das betreffe etwa Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung sowie Rehabilitation.
Die Grünen wollen sich beim Koalitionsentwurf zum Transplantationsgesetz enthalten, die Linken dagegen votieren. Sie kritisieren unter anderem, dass bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) weitgehend alles beim Alten bleibe. Die DSO ist zuständig für die Abwicklung der Organspenden. Sie war wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei Organentnahmen in die Schlagzeilen gekommen.
- Ablauf einer Organspende
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Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.
Grafik: Organspende
© Simone GödeckeKlicken Sie auf das Bild, um die Infografik als PDF herunterzuladen.
Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.
Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle Eurotransplant geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.
Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.
Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.
- Spenden nach dem Tod
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Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Seit dem 1. November gilt dazu ein neues Transplantationsgesetz: Jeder Krankenversicherte wird angeschrieben und gefragt, ob seine Organe im Todesfall verwendet werden dürfen.
Wie bisher gibt es einen Organspendeausweis. Darin steht, ob derjenige generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.
Bisher wurden, wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hatte, nach seinem Tod die Angehörigen gefragt, ob sie einer Spende zustimmen. Auch in Zukunft werden Angehörige informiert, wenn ein potenzieller Spender verstirbt. Maßgeblich ist juristisch dann aber der zu Lebzeiten formulierte Wille des Verstorbenen.
In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung der Organspende zusammengefasst.
- Spenden im Leben
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Das seit 1997 geltende Transplantationsgesetz, das jetzt reformiert wird, regelt auch Organspenden während des Lebens. Hierzu gilt weiterhin: Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden.
Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist. Nach den jüngsten Skandalen, werden hierzu jetzt schärfere Kontrollen gefordert.
Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.
Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.
Bahr verteidigte den Koalitionskurs gegenüber der DSO: "Die Stiftungsträger – die Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen – sollen bessere Kontrollrechte bekommen." Auch solle der Geschäftsbericht der DSO künftig jährlich veröffentlicht werden.
Spende, wenn Angehörige nicht widersprechen
Die Patientenorganisation Deutsche Hospiz Stiftung stellte mit Blick auf die DSO infrage, dass private Organisationen weiterhin über die Organentnahme und -verteilung entscheiden sollen. Das Gesetz solle nicht durch den Bundestag gedrückt werden, sagte ihr Chef Eugen Brysch.
Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) forderte eine stärkere Regionalisierung der DSO. Auch die Entscheidungslösung geht Grüttner nicht weit genug: "Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass für diejenigen, die sich nicht erklären wollen, die erweiterte Widerspruchslösung gelten soll." Eine Organspende nach dem Tod wäre danach erlaubt, sofern die Angehörigen nicht widersprechen.
In der Medizin wird die anstehende Entscheidung aufmerksam verfolgt, wie eine Stellungnahme von Deutschlands größtem Herztransplantationszentrum in Bad Oeynhausen zeigt. Dort begrüße man, dass die Knappheit an Spenderorganen zunehmend Beachtung finde, hieß es. "Denn aktuell warten über 250 Patienten in Bad Oeynhausen auf ein Spenderherz, nur 70 bis 80 von ihnen werden im Laufe des Jahres transplantiert werden können." Von den 12.000 Menschen, die in ganz Deutschland auf eine Spende warten, sterben jeden Tag drei.





wenn der Bundestag ein Gesetz über ein höchst strittiges Thema fast einstimmig ohne Diskussion beschließt.
Alles, was medizinisch möglich und nötig ist, kann nicht finanziert werden. Prioritäten müssen gesetzt werden. Jeder, der seine Zustimmung zur Organspende erteilt, sollte wissen, dass er damit die Zahl der Organtransplantationen erhöht. Und den Finanztransfer weg von der Prävention für alle hin zur teuersten Behandlung für wenige unterstützt.
Die Mehrzahl der Menschen auf Organempfängerlisten gerät nicht über Nacht dahin. Ihre Krankheiten haben sich entwickelt, vor allem durch Diabetes und vermehrten Alkoholkonsum.
Diese Krankheiten kann man verhindern, früh erkennen, heilen oder behandeln.
Wer Diabetesfrüherkennungsprogramme und wirksame Alkoholprävention bereits ab Kindesalter fordert, sich für ein Tempolimit, null Promille im Straßenverkehr sowie Helmpflicht für Radfahrer einsetzt, rettet wahrscheinlich mehr Menschenleben als mit seiner Zustimmung zur Organentnahme.
Aber er erhöht die Zahl der Organtransplantationen und der lebenslang Immunsupprimierten nicht, sondern senkt sie.
Und darum geht es.
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