Verfassungsgericht: Merkel muss das Volk mehr achten
Karlsruhe weist die Bundesregierung erneut in die Schranken: Der Bundestag muss bei EU-Fragen mitreden können. Auf Dauer reicht das aber nicht.
Die Karlsruher Richter bleiben sich treu. In seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Euro-Rettungsfonds ESM wirft das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung vor, den Bundestag nicht ausreichend und frühzeitig über die europäischen Verhandlungen unterrichtet und damit seine Mitwirkungsrechte verletzt zu haben. Es gab deshalb einer Klage der Grünen recht.
Damit folgt der Zweite Senat seiner bisherigen Linie. Schon im richtungsweisenden Lissabon-Urteil zu den neuen EU-Verträgen hatte das Gericht 2009 festgestellt, dass das urdemokratische Recht des Bundestags auf Mitsprache insbesondere in Haushaltsfragen nicht durch bindende Beschlüsse und Vereinbarungen auf EU-Regierungsebene ausgehebelt werden darf.
In ihrem Urteil zur Griechenland-Hilfe und zum vorläufigen Euro-Rettungsfonds EFSF vom November 2011 knüpften die obersten deutschen Richter daran an. Sie legten damals zwar kein Veto gegen die Maßnahmen ein. Aber sie machten unmissverständlich deutlich, dass sie keine weitere Verlagerung nationaler Kompetenzen auf EU-Ebene dulden werden, solange es keine wirksame Kontrolle der europäischen Politik durch ein übernationales Parlament gibt. Insbesondere dann, wenn die von den EU-Regierungen beschlossenen Milliarden-Hilfsprogramme den Gesetzgeber durch die hohen Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber Euro-Schuldenstaaten auf lange Zeit binden.
Verstoß gegen das Demokratieprinzip
Auch in den Leitsätzen des neuen Urteils halten die Verfassungsrichter fest: "Die stärkere Einbindung des Parlaments in den europäischen Integrationsprozess dient dem Ausgleich der mit der Europäisierung verbundenen Kompetenzverschiebungen im nationalen Gewaltengefüge zugunsten der mitgliedstaatlichen Regierungen." Mit anderen Worten: Die Bundesregierung darf auch bei ihren berechtigten Bemühungen zur Rettung des Euro nicht eigenmächtig handeln. Sie muss den Bundestag frühzeitig und umfassend einbinden, damit die Abgeordneten nach Artikel 23 des Grundgesetzes Einfluss nehmen können, bevor die Verträge unterzeichnet sind.
Denn andernfalls, so moniert Karlsruhe zu Recht, können Bundestag und Bundesrat wie bisher die Vereinbarungen der Regierung nur noch absegnen. Das "Demokratieprinzip", auf das die Richter ausdrücklich verweisen, also die Gewaltenteilung und die Mitwirkungsmöglichkeit des Parlaments, wird dadurch ausgehöhlt. Und dazu gehört nach Auffassung der Verfassungshüter die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das Verfassungsgericht weist damit wieder einmal auf ein entscheidendes Manko der EU und der EU-Verträge hin, das wesentlich verantwortlich ist für die wachsende Unzufriedenheit der Wähler: Die Regierungen treffen gemeinsam mit der EU-Kommission weitreichende Entscheidungen, ohne dass die Bürger über ihre Abgeordneten darauf Einfluss nehmen können – weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Der europäischen Politik, insbesondere bei den Milliardenprogrammen und -fonds zur Rettung von Euro-Staaten wie Griechenland und Spanien, fehlt schlicht die demokratische Legitimation.
Ein Europa der Bürger-Mitsprache
Ein solches "Europa von oben" wird niemals die notwendige Unterstützung durch die Völker Europas bekommen. Abhilfe kann auf Dauer nur eine Politische Union schaffen: ein Europäisches Parlament, das den Namen verdient und das zusammen mit den nationalen Parlamenten das gemeinsame Handeln der Regierungen kontrolliert und bestimmt. Dafür aber, so haben die Karlsruher Richter schon früher festgelegt, wären eine neue, geänderte deutsche Verfassung und eine Volksabstimmung erforderlich.
Solange es die nicht gibt, muss die Bundesregierung den Bundestag fragen. Und zwar nicht erst dann, wenn sie bereits Fakten geschaffen hat. Sonst wird es ihr am Ende so gehen wie anderen europäischen Regierungen. Die wurden von den Wählern hinweggefegt, weil sie ihre Wünsche und Vorstellungen beständig missachteten. Man kann nur hoffen, dass Angela Merkel und ihre Minister die Botschaft aus Karlsruhe und die Botschaft der Bürger endlich verstanden haben.






muss das BVerfG die Regierung korrigieren? Kann die Regierung keine GG konformen Gesetze erlassen?
Da nur das BVerfG entscheiden kann, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, kann niemand vorher sagen, ob ein bestimmtes Gesetz in Ordnung ist. Es gibt kein Gesetzbuch, wie im Strafrecht, wo man mal nachschauen kann
täglich praktizierte Regierungskriminalität nicht
strafgesetzlich verfolgt wird, wird sich nichts ändern.
schlichte Praxis der Information bzw. Nichtinformation des Deutschen Bundestages bzw. seiner Abgeordneten durch die Bundesregierung. Bei allem verständlichen Ärger, sollten wir in den Begrifflichkeiten korrekt bleiben.
CHILLY
...siehe den Ausstieg aus dem Ausstieg! Und paar Monate später nochmal eine 180°Wendehalspirouette!
Und dieser Tage?
Da haben die Hammel den bayrischen Leithammel ins Abseits
springen lassen!
Da nur das BVerfG entscheiden kann, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, kann niemand vorher sagen, ob ein bestimmtes Gesetz in Ordnung ist. Es gibt kein Gesetzbuch, wie im Strafrecht, wo man mal nachschauen kann
täglich praktizierte Regierungskriminalität nicht
strafgesetzlich verfolgt wird, wird sich nichts ändern.
schlichte Praxis der Information bzw. Nichtinformation des Deutschen Bundestages bzw. seiner Abgeordneten durch die Bundesregierung. Bei allem verständlichen Ärger, sollten wir in den Begrifflichkeiten korrekt bleiben.
CHILLY
...siehe den Ausstieg aus dem Ausstieg! Und paar Monate später nochmal eine 180°Wendehalspirouette!
Und dieser Tage?
Da haben die Hammel den bayrischen Leithammel ins Abseits
springen lassen!
Dass die Rechte des Parlaments gestärkt werden, ist gut so! Wenn man sich den Verlauf der Ereignisse zum ESM in der Urteilsbegründung anschaut, dann kann man dem Abgeordneten Montag nur zustimmen, wenn er von einer „Demütigung“ des Parlaments sprach.
Bedauerlich ist aber, dass im Parlament nicht intensiv über den Inhalt des ESM debattiert wird. Die unbefristete und unwiderrufliche Ermächtigung der Finanzminister der Euro-Gruppe, deutsches Steuergeld zu fordern, ist verfassungswidrig. Hiermit wird in die verfassungsmäßig garantierte Haushaltsautonomie des deutschen Bundestages eingegriffen, mit nicht überschaubaren Belastungen. Es ist dem Gesetzgeber verwehrt, so das BVerfG in seinem letzten Euro-Urteil, „dauerhafte völkerrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen.“
Warum wird darüber im Parlament nicht debattiert? Warum wird das in den Medien nicht aufgespießt? Warum, verdammt noch mal, muss sich ein 80-Millionen Volk derartigen „Mechanismen“ ausliefern?
Eine leicht begreifliche, klare Zusammenfassung des ESM: Der Link http://www.youtube.com/wa... muss in die Medien, um das Volk zu mobilisieren und dieses unglaubliche antidemokratische Vertragswerk abzuwenden!
Eine leicht begreifliche, klare Zusammenfassung des ESM: Der Link http://www.youtube.com/wa... muss in die Medien, um das Volk zu mobilisieren und dieses unglaubliche antidemokratische Vertragswerk abzuwenden!
hat mit "das Volk mehr achten" wenig zu tun.
Zu weit und zu oft lag Volkes Meinung weit weg vom Abstimmungsverhalten des Bundestages, gerade bei den aktuellen Fragen zu Euro, Rettungsfonds und Hilfsgeldern.
hat der Bundestag oder Bundesrat schon das "NEIN" zum ESM
gegeben? Meiner Meinung nach möchte das Deutsch Volk dieses nicht, oder sind hier Menschen die ihre Kinder , Enkel , und Urenkel diese Schulden per Vertrag festschreiben.
Das Europäische Ausland lacht sich tot über so viel BLÖDHEIT.Spanien und bald auch Italien unter dem Rettungsschirm??? Frankreich wackelt auch, was soll das mit dem Euro noch?
Entfernt. Verzichten Sie auf polemische Äußerungen. Die Redaktion/mak
Das Volk mehr achten? Gerade das kann sie ja nicht. Immerhin wird sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie das Parlament mehr achten sollte (gilt auch für Kauder und Pofalla.) Mal sehen, ob sie sich da verbessert. Ich habe meine Zweifel.
hat der Bundestag oder Bundesrat schon das "NEIN" zum ESM
gegeben? Meiner Meinung nach möchte das Deutsch Volk dieses nicht, oder sind hier Menschen die ihre Kinder , Enkel , und Urenkel diese Schulden per Vertrag festschreiben.
Das Europäische Ausland lacht sich tot über so viel BLÖDHEIT.Spanien und bald auch Italien unter dem Rettungsschirm??? Frankreich wackelt auch, was soll das mit dem Euro noch?
Entfernt. Verzichten Sie auf polemische Äußerungen. Die Redaktion/mak
Das Volk mehr achten? Gerade das kann sie ja nicht. Immerhin wird sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie das Parlament mehr achten sollte (gilt auch für Kauder und Pofalla.) Mal sehen, ob sie sich da verbessert. Ich habe meine Zweifel.
Klagen tätig wird, und keine Befugnis hat vor der Abstimmung über ein Gesetz dessen Verfassungskonformität zu prüfen.
Auch die aktuelle offensichtliche Missachtung des Grundgesetzes hat für die Akteure keine Auswirkung. Fakten wurden rechtswidrig geschaffen. Zumindest sollte doch bei sochem offensichtlich absichtlich verfassungswidrigem Verhalten zumindest empfindliche Geldstrafen möglich sein bis hin zur Aberkennung der Immunität und Entfernung aus dem Dienst.
Bundesverfassungsgericht sozusagen "Vorab-Gutachten" zur Verfassungsmäßigkeit einzuholen. So hat das Gericht z.B. eine Stellungnahme zu den gesetzgeberischen Möglichkeiten des Bundes im Bereich des Bauplanungsrechts abgegeben (ich glaube in den 50-iger Jahren). Das System hatte sich nicht wirklich bewährt (es hat insgesamt nur 2 Gutachten gegeben) und wurde dann auch abgeschafft.
Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Politik (Regierung und Parlament), Gesetze zu erarbeiten und zu erlassen. Dass hierbei das GG zu beachten ist, ist selbstverständlich. Der Gesetzgeber hat hierfür Fachleute (z.B. die sogenannten Verfassungsressorts Justiz- und Innenministerien, der Bundestag seinen Wissenschaftlichen Dienst etc.) und kann sich auch extern beraten lassen. Verbindliche Entscheidungen kann dann nur das BVerfG treffen. Das ist Gewaltenteilung, das ist gut so.
CHILLY
Bundesverfassungsgericht sozusagen "Vorab-Gutachten" zur Verfassungsmäßigkeit einzuholen. So hat das Gericht z.B. eine Stellungnahme zu den gesetzgeberischen Möglichkeiten des Bundes im Bereich des Bauplanungsrechts abgegeben (ich glaube in den 50-iger Jahren). Das System hatte sich nicht wirklich bewährt (es hat insgesamt nur 2 Gutachten gegeben) und wurde dann auch abgeschafft.
Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Politik (Regierung und Parlament), Gesetze zu erarbeiten und zu erlassen. Dass hierbei das GG zu beachten ist, ist selbstverständlich. Der Gesetzgeber hat hierfür Fachleute (z.B. die sogenannten Verfassungsressorts Justiz- und Innenministerien, der Bundestag seinen Wissenschaftlichen Dienst etc.) und kann sich auch extern beraten lassen. Verbindliche Entscheidungen kann dann nur das BVerfG treffen. Das ist Gewaltenteilung, das ist gut so.
CHILLY
Eine leicht begreifliche, klare Zusammenfassung des ESM: Der Link http://www.youtube.com/wa... muss in die Medien, um das Volk zu mobilisieren und dieses unglaubliche antidemokratische Vertragswerk abzuwenden!
Mit dem Thema ESM und EUR setzt sich diese Quelle kritisch auseinander
http://www.deutschland.ne...
Mit dem Thema ESM und EUR setzt sich diese Quelle kritisch auseinander
http://www.deutschland.ne...
Seit Jahren handelt die Koalition ohne Legamitation.
Wie stark darf die Demokratie noch beschädigt werden?
Demeokratische Rechte der Bürger werden beiseitegefegt.
Mit eisernem Besen.Warum oder weshalb sollten wir den
Soverän achten?
Bewußt und vorsätzlich wird die angebliche Demokratie,
aus egoistischem Trieb des Machterhalts, in das Abseits
gestellt.
Da nur das BVerfG entscheiden kann, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, kann niemand vorher sagen, ob ein bestimmtes Gesetz in Ordnung ist. Es gibt kein Gesetzbuch, wie im Strafrecht, wo man mal nachschauen kann
fragen sie mich, fragen sie jeden der nicht in dieser Regierung steckt oder ihr blind folgt,
ob ein Gesetz oder sonstige Aktion der Regierung die Rechte der Bürger und der Welt mit Füßen tritt (== das Gegenteil dessen, wofür eine Regierung da ist!) kann jeder objektive Beobachter schnell beurteilen,
man sollte ja nicht nur die direkt vom BVerfG gerügten Dinge vermeiden, sind wenige genug,
auf alles was bedenklich ist, z.B. erst monatelang verhandelt wird, kann genauso verzicht werden,
vieles findet gar nicht erst den Weg ins Gericht..
aber es gibt doch eine ganze Reihe Orientierungspunkte und Regeln.
Durch Kenntnis bzw. Achtung des groben Inhalt des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags hätte man sich das doch auch vorher ausrechnen können.
"Nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG muss die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag „in Angelegenheiten der Europäischen Union“ umfassend und zum
frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichten."
Man muss kein Verfassungsrichter sein um zu bemerken, dass sich eine Änderung in der Kultur der Gesetzgebungsverfahren eingeschlichen hat.
Ich vermute, die Regierung wird sich rechtlich beraten lassen. Und ich vermute, die Berater werden vermutlich Professoren sein. Und weiterhin vermute ich, dass denen bewusst ist, dass deren Handeln rechtlich mindestens bedenklich ist. Aber wie es auch bei der Wahlrechtsänderung war (die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist hat man verstreichen lassen), vermute ich das ist der Regierung so ziemlich egal. Tatsächlich geht es doch häufig nur darum Grenzen auszureizen, und Tatsachen zu schaffen.
Aus meiner Sicht, ist ein solches Handeln nicht im Geiste unserer Demokratie und unserer Verfassung.
es gibt einen wissenschaftlichen dienst, unzaehlige hochqualifizierte beamte...die kann man fragen.
vor allem der zweite satz untermauert gar nichts, sondern zeigt eher das hier jemand vom rechtssystem spricht ohne etwas davon zu verstehen.
In den Hochschulen gibt es einige sehr kompetente Verfassungsrechtler die "Mutti" gerade hinsichtlich der EU-Politik fragen könnte. Aber wie schon das BVerfG festgestellt hat werden ja einsame Entscheidungen getroffen.
Richtig, letztlich entscheiden kann das nur das BVG. Da das BVG aber im Lissabon-Urteil schon einmal festgestellt hatte, dass das Haushaltsrecht des Parlaments nicht durch Verträge auf Regierungsebene unterlaufen werden darf, war dieses Urteil zu erwarten.
Die Bundesregierung hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, den Bundestag rechtzeitig zu unterrichten und mitentscheiden zu lassen. Sie wäre dann bezüglich des BVG-Verfahrens auf der sicheren Seite gewesen. Sie haben sich für das Hau-Ruck-Verfahren entschieden, und es auf die Klage ankommen lassen. Sie hat das Haushaltsrecht des Bundestags und das BVG leichtfertig, wenn nicht sogar bewusst missachtet und wurde deshalb zu recht gerüffelt.
Das ist so nicht ganz richtig, was Sie schreiben. Jedes Gesetz, ob Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz muß vom Bundespräsidenten auf Verfassungskonformität vor seiner Unterschrift geprüft sein. Das gehört u.a. zu den Pflichten eines Bundespräsidenten. Es soll vorgekommen sein, dass Bundespräsidenten die Unterschrift verweigert haben. Also ist Ihre Aussage so nicht korrekt.
fragen sie mich, fragen sie jeden der nicht in dieser Regierung steckt oder ihr blind folgt,
ob ein Gesetz oder sonstige Aktion der Regierung die Rechte der Bürger und der Welt mit Füßen tritt (== das Gegenteil dessen, wofür eine Regierung da ist!) kann jeder objektive Beobachter schnell beurteilen,
man sollte ja nicht nur die direkt vom BVerfG gerügten Dinge vermeiden, sind wenige genug,
auf alles was bedenklich ist, z.B. erst monatelang verhandelt wird, kann genauso verzicht werden,
vieles findet gar nicht erst den Weg ins Gericht..
aber es gibt doch eine ganze Reihe Orientierungspunkte und Regeln.
Durch Kenntnis bzw. Achtung des groben Inhalt des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags hätte man sich das doch auch vorher ausrechnen können.
"Nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG muss die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag „in Angelegenheiten der Europäischen Union“ umfassend und zum
frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichten."
Man muss kein Verfassungsrichter sein um zu bemerken, dass sich eine Änderung in der Kultur der Gesetzgebungsverfahren eingeschlichen hat.
Ich vermute, die Regierung wird sich rechtlich beraten lassen. Und ich vermute, die Berater werden vermutlich Professoren sein. Und weiterhin vermute ich, dass denen bewusst ist, dass deren Handeln rechtlich mindestens bedenklich ist. Aber wie es auch bei der Wahlrechtsänderung war (die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist hat man verstreichen lassen), vermute ich das ist der Regierung so ziemlich egal. Tatsächlich geht es doch häufig nur darum Grenzen auszureizen, und Tatsachen zu schaffen.
Aus meiner Sicht, ist ein solches Handeln nicht im Geiste unserer Demokratie und unserer Verfassung.
es gibt einen wissenschaftlichen dienst, unzaehlige hochqualifizierte beamte...die kann man fragen.
vor allem der zweite satz untermauert gar nichts, sondern zeigt eher das hier jemand vom rechtssystem spricht ohne etwas davon zu verstehen.
In den Hochschulen gibt es einige sehr kompetente Verfassungsrechtler die "Mutti" gerade hinsichtlich der EU-Politik fragen könnte. Aber wie schon das BVerfG festgestellt hat werden ja einsame Entscheidungen getroffen.
Richtig, letztlich entscheiden kann das nur das BVG. Da das BVG aber im Lissabon-Urteil schon einmal festgestellt hatte, dass das Haushaltsrecht des Parlaments nicht durch Verträge auf Regierungsebene unterlaufen werden darf, war dieses Urteil zu erwarten.
Die Bundesregierung hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, den Bundestag rechtzeitig zu unterrichten und mitentscheiden zu lassen. Sie wäre dann bezüglich des BVG-Verfahrens auf der sicheren Seite gewesen. Sie haben sich für das Hau-Ruck-Verfahren entschieden, und es auf die Klage ankommen lassen. Sie hat das Haushaltsrecht des Bundestags und das BVG leichtfertig, wenn nicht sogar bewusst missachtet und wurde deshalb zu recht gerüffelt.
Das ist so nicht ganz richtig, was Sie schreiben. Jedes Gesetz, ob Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz muß vom Bundespräsidenten auf Verfassungskonformität vor seiner Unterschrift geprüft sein. Das gehört u.a. zu den Pflichten eines Bundespräsidenten. Es soll vorgekommen sein, dass Bundespräsidenten die Unterschrift verweigert haben. Also ist Ihre Aussage so nicht korrekt.
leichte Ermarnung.
Traurig , traurig. Ich persönlich halte die Politik von Frau Merkel ebenfalls für zu kühl und z.T. auch respektlos.
Dennoch hat ja angeblich so gute Umfragewerte.
Allerdings ist ihr zugute zu halten, das es offenbar der Oppositon immer noch nicht gelungen, sie "auszutauschen".
Ähnlich wie in Griechenland hat das Volk dann wohl die Regierung verdient, die es gewählt hat.
Wenn das Volk die Wahl zwischen Pest und Cholera hat, ist es eben keine demokratische Wahl mehr. Was auch der Sinn der Sache ist. In den Worten der großen Rosa: "Wenn Wahlen etwas ändern könnten, wären sie verboten."
Wenn das Volk die Wahl zwischen Pest und Cholera hat, ist es eben keine demokratische Wahl mehr. Was auch der Sinn der Sache ist. In den Worten der großen Rosa: "Wenn Wahlen etwas ändern könnten, wären sie verboten."
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