Volker Beck"Auch der Atheismus kann fundamentalistische Züge annehmen"

Der Grüne Volker Beck erntet für seinen vehementen Einsatz für die Beschneidung hasserfüllte Reaktionen. M. Lau hat mit ihm über seine Motive gesprochen, weiterzumachen.

ZEIT ONLINE: Herr Beck, Sie haben sich am Donnerstag im Bundestag leidenschaftlich für die Rechte von Juden und Muslimen auf Beschneidung ihrer Söhne ins Zeug gelegt – warum?

Volker Beck: Ich will, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland möglich ist, und zwar frei von jedem Kriminalisierungsdruck.

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ZEIT ONLINE: Viele der Gläubigen, für die Sie sich da eingesetzt haben, würden einem bekennenden Homosexuellen wie Ihnen nicht die Hand reichen. Warum werfen Sie sich trotzdem für sie in die Bresche?

Volker Beck

51, ist parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag und deren menschenrechtspolitischer Sprecher.

Beck: Ich setze mich nicht für einzelne Menschen ein, sondern für bestimmte Grundrechte. Und da gilt dann eben nicht: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Religiöse Positionen verdienen auch dann Schutz der Rechtsordnung, wenn sie meine Position nicht respektieren. Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben nicht automatisch recht, aber sie verdienen die Verteidigung ihres Rechts.

ZEIT ONLINE: Spielt da bei Ihnen auch so etwas wie die Solidarität von Minderheiten eine Rolle?

Beck: Als Angehöriger einer Minderheit weiß ich, wie man sich fühlt, wenn die Gesellschaft die Rechte einer Gruppe negiert. Deshalb setze ich mich auch für Roma, Behinderte, Prostituierte und religiöse Minderheiten ein.

ZEIT ONLINE: Viele Grüne haben sich Ihrer Position nicht angeschlossen. Warum?

Beck: Da gibt es zwei Motive. Alle sorgen sich um das Kindeswohl. Viele fragen sich: Kann man dann noch differenzieren zwischen weiblicher Genitalverstümmelung und Beschneidung bei Jungen? Ich sage eindeutig: Ja. Andere wollten einfach nur etwas länger nachdenken statt dieses Hopplahopp-Verfahrens. Da kann ich nur zustimmen. Es gab überhaupt keinen Grund, innerhalb von wenigen Tagen eine Entscheidung im Bundestag herbeizuführen.

ZEIT ONLINE: Welche Reaktionen bekommen Sie?

Beck: Viele aus der jüdischen Community haben sich bei mir bedankt. Aber die überwiegende Reaktion im Internet ist massiv ablehnend bis hasserfüllt. Ich erschrecke mich da oft. Es zeigt sich ein tiefes Unverständnis von Religion als Phänomen. Da spürt man oft eine tiefe Verletzung durch Religion. Da wird die Ausübung von Religion immer schon als übergriffig erlebt, als politischer Anspruch, wieder das ganze Leben aller bestimmen zu wollen. Man merkt: Auch die Weltanschauung des Atheismus kann fundamentalistische Züge annehmen. Der religiös neutrale Staat muss aber eben beides achten: die Rechte derjenigen, die nicht an Gott glauben, und die der anderen, die an eine transzendente Größe glauben.

ZEIT ONLINE: Aber der Shitstorm bezieht sich doch nicht nur auf die Religion schlechthin. Er bezieht sich hier ganz konkret auf Juden und Muslime.

Beck: Selbstverständlich. In einer E-Mail bin ich als "Judenknecht" tituliert worden, der dem "Zentralrat der Juden in den Arsch kriecht". Die Juden würden sowieso alles in dieser Gesellschaft dominieren. Ich habe Strafanzeige erstattet. Wenn ich bei manchen Tweets nachschaue, was die Person sonst noch so alles schreibt, dann stellt man fest, das sind oft auch Leute dabei, die sich auch gegen die Solidarität in Europa wenden, gegen den Rettungsschirm, für die Wiedereinführung der D-Mark, gegen das Existenzminimum von Flüchtlingen. Aber man muss natürlich aufpassen, dass man die Gruppen, die sich da artikulieren, auseinanderhält und da nicht diejenigen, die ernsthaft mit dem Kindeswohl argumentieren, mit denen in einen Topf wirft, die aus Ressentiment handeln.

ZEIT ONLINE: Euro-Rettung und Beschneidung: Immer wieder stellt sich der Bundestag auch gegen Stimmungen in der Bevölkerung. Gerade dieser Tage werden die Abgeordneten wieder kritisiert als ahnungslos und faul – da wäre doch ein wenig Opportunismus nur verständlich. Woher nimmt man als Abgeordneter den Schneid?

Beck: Man geht ja nicht in die Politik, um anderen Leuten nach dem Mund zu reden und Karriere zu machen. Man geht in die Politik aus Überzeugung. Und meine Überzeugungen finden sich ziemlich gut im Grundrechtekatalog wieder. Wenn die Menschenwürde einer Gruppe angegriffen wird, und es trifft meistens Minderheiten, dann ist es Aufgabe eines Politikers, sich dem entgegenzustellen. Demokratie ist eben nicht nur Abstimmung mit Mehrheiten, sondern eben auch Respekt vor den Rechten der Minderheiten. Sonst ist es keine Demokratie.

 
Leserkommentare
  1. ...dass die Juden auch Beschneidungsriten haben, sonst hätten sich da lange nicht so viele Politiker so schnell für stark gemacht.

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    • ddde
    • 20.07.2012 um 16:12 Uhr

    Was wollen sie damit ausdrüchen, herr Werwolf?

    in der tat.

    • elimik
    • 20.07.2012 um 18:17 Uhr

    "Auch die Weltanschauung des Atheismus kann fundamentalistische Züge annehmen. Der religiös neutrale Staat muss aber eben beides achten: die Rechte derjenigen, die nicht an Gott glauben, und die der anderen, die an eine transzendente Größe glauben."

    Fundamentalismus ist nie angebracht, aber es ist auch falsch, bei jeder Kritik an einer religiösen Praktik sofort fundamentalistischen Atheismus vorzuwerfen. Um Fundamentalismus handelt es sich immer dann, wenn eine Meinung auf absoluten Glaubensgrundsätzen statt auf vernünftigen Argumenten aufbaut,aber das halte ich in dieser Debatte für zu weit hergeholt, den meisten Kritikern geht es gar nicht darum, aufgrund ihres angeblichen Atheismus die Juden und Muslime in der Ausübung ihrer Religion einzuschränken.

    Es geht darum, dass die Gesetze und Rechte der Bundesrepublik über jeder Religion stehen. Wenn man zu dem Urteil kommt, dass es sich bei der Beschneidung um Körperverletzung handelt, egal wie minimal diese auch sei, dann kann man in einem Rechtsstaat Religion nicht als Vorwand nehmen, diese zu tolerieren. Natürlich ist die weibliche Genitalverstümmelung nich einfach nur ein kleiner Gradunterschied, aber in diesem Fall geht es um grundlegende Prinzipien und darum, Rechte konsequent durchzusetzen. In Deutschland herrscht zwar Religionsfreiheit, aber ein Kind kann sich noch nicht frei entscheiden, woran es glauben möchte, weshalb ein bleibender, womöglich verletzender Eingriff wie die Beschneidung schon bedenklich ist...

    das wir verantwortlich für die Fehler unserer Großväter sind, und das alles durch Klappe halten ausgleichen könnten wird jetzt also auch die Körperverletzung an Minderjährigen legalisiert. Ein guter Punkt, und ich möchte diese unterschiedliche Gewichtung garnicht zu Ende denken...

    [...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Polemik und beachten das konkrete Artikelthema. Danke, die Redaktion/ls

    • greuel
    • 20.07.2012 um 18:24 Uhr

    dass dem Islam hier sehr viel weniger Sympathien entgegengebracht wird als dem Christentum oder dem Judentum.

    Es ist doch interessant, dass Politiker, die vehement für ein Kopftuchverbot eintreten, sich ebenso deutlich für das Recht auf die Beschneidung aussprechen. Mit dem Kopftuchverbot sanktioniert man lediglich eine Religion, der sehr viel Misstrauen entgegengebracht wird.

    Aufgrund eines Doppelpostings entfernt. Die Redaktion/ls

    • ddde
    • 20.07.2012 um 16:12 Uhr

    Was wollen sie damit ausdrüchen, herr Werwolf?

    in der tat.

    • elimik
    • 20.07.2012 um 18:17 Uhr

    "Auch die Weltanschauung des Atheismus kann fundamentalistische Züge annehmen. Der religiös neutrale Staat muss aber eben beides achten: die Rechte derjenigen, die nicht an Gott glauben, und die der anderen, die an eine transzendente Größe glauben."

    Fundamentalismus ist nie angebracht, aber es ist auch falsch, bei jeder Kritik an einer religiösen Praktik sofort fundamentalistischen Atheismus vorzuwerfen. Um Fundamentalismus handelt es sich immer dann, wenn eine Meinung auf absoluten Glaubensgrundsätzen statt auf vernünftigen Argumenten aufbaut,aber das halte ich in dieser Debatte für zu weit hergeholt, den meisten Kritikern geht es gar nicht darum, aufgrund ihres angeblichen Atheismus die Juden und Muslime in der Ausübung ihrer Religion einzuschränken.

    Es geht darum, dass die Gesetze und Rechte der Bundesrepublik über jeder Religion stehen. Wenn man zu dem Urteil kommt, dass es sich bei der Beschneidung um Körperverletzung handelt, egal wie minimal diese auch sei, dann kann man in einem Rechtsstaat Religion nicht als Vorwand nehmen, diese zu tolerieren. Natürlich ist die weibliche Genitalverstümmelung nich einfach nur ein kleiner Gradunterschied, aber in diesem Fall geht es um grundlegende Prinzipien und darum, Rechte konsequent durchzusetzen. In Deutschland herrscht zwar Religionsfreiheit, aber ein Kind kann sich noch nicht frei entscheiden, woran es glauben möchte, weshalb ein bleibender, womöglich verletzender Eingriff wie die Beschneidung schon bedenklich ist...

    das wir verantwortlich für die Fehler unserer Großväter sind, und das alles durch Klappe halten ausgleichen könnten wird jetzt also auch die Körperverletzung an Minderjährigen legalisiert. Ein guter Punkt, und ich möchte diese unterschiedliche Gewichtung garnicht zu Ende denken...

    [...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Polemik und beachten das konkrete Artikelthema. Danke, die Redaktion/ls

    • greuel
    • 20.07.2012 um 18:24 Uhr

    dass dem Islam hier sehr viel weniger Sympathien entgegengebracht wird als dem Christentum oder dem Judentum.

    Es ist doch interessant, dass Politiker, die vehement für ein Kopftuchverbot eintreten, sich ebenso deutlich für das Recht auf die Beschneidung aussprechen. Mit dem Kopftuchverbot sanktioniert man lediglich eine Religion, der sehr viel Misstrauen entgegengebracht wird.

    Aufgrund eines Doppelpostings entfernt. Die Redaktion/ls

  2. Diffamieren hilft niemandem.

    Aber Religion endet da, wo die Menschenrechte beginnen. Keine Religion hat, zumindest in Deutschland nicht, das Recht, Körperverletzungen an Kindern zu begehen. Sonst könnte auch jemand daherkommen und Dieben die Hand abhacken wollen, schließlich ist das wegen der Religion für ihn wichtig. Oder Auge um Auge, Zahn um Zahn ausschlagen, steht ja so in der Bibel.

    Es kann einzig darum gehen zu prüfen, ob die Beschneidung von Jungen UNCHÄDLICH ist. Nur wenn sie KEINE Körperverletzung ist (sondern eher so etwas wie Nägelschneiden) kann man es als religiöse Sitte tolerieren.

    63 Leserempfehlungen
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    Sinnvoll wäre es, eine Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr - also der Religionsmündigkeit - oder ab dem 18. Lebensjahr zu legalisieren. So kann sicher gestellt werden, dass der Betreffende die freie Wahl hat. Es geht ja nicht darum, rituelle Beschneidungen grundsätzlich zu verbieten, sondern einzig und allein um das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.

    ...sondern ihre Gemeinschaft. Hier steht es aber Einzelnen frei sich zu entscheiden, ob sie ihr Kind beschneiden lassen oder nicht. Insofern ist Ihre Argumentation nicht ganz koscher ;-)

    • S0T86
    • 20.07.2012 um 17:01 Uhr

    Es ist doch übrigens erstaunlich, dass diverse "journalistische" Kommentatoren aber auch Herr Volker Beck, sowie die Mehrheit des Bundestages in ihrer aufgeregten Debatte vollkommen ignorieren (man könnte fast sagen: systematisch ignorieren), dass das Beschneidungsverbot nur für Minderjährige gilt.

    Jeder erwachsene Mensch kann sich beschneiden lassen, wie er will. Diese Feststellung im Sinne der körperlichen Unversehrtheit UND der Religionsfreiheit. Ein bisschen mehr Vernunft täte der Debatte gut.

    Leider sitzen wohl im Parlament nicht viele aufgeklärte Geister.

    Das geplante Gesetz soll eine heute rechtswidrige Körperverletzung in einen erlaubten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verwandeln.

    Dazu liest man in Artikel 2 Absatz 2 GG:
    „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

    Beispiele dafür sind Gesetze, welche für ein Fehlverhalten eine Haftstrafe androhen. Und für Straftäter mit Haftstrafen gilt dieser Artikel nicht. Das ist Alltag.

    Aber gibt es bisher ein Gesetz, welches das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einschränkt? Körperliche Sanktionen sind nicht erlaubt. Meines Wissens dürfen nur Ärzte bei medizinischer Indikation in die körperliche Unversehrtheit eingreifen, um in Notoperationen das Leben zu retten. Für dieses Gesetz liegt die Latte also sehr hoch!

    Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist also möglich! Aber ist es auch zu rechtfertigen? Man muss es ja abgrenzen können gegen andere, mögliche Forderungen von Religionsgemeinschaften. Der jüdische Bund mit Gott (Genesis) ist religiös zwingend. Die praktizierte abrahamitische Tradition der Muslime erfordert keinen realen Eingriff vor der Volljährigkeit. Das wird also schwer!

    Die gleiche Handlung wird verschiedenen Religionen unterschiedlich erlaubt oder verboten? Und wie behandelt man neue Weltanschauungen? Wer wird dann wie (positiv) diskriminiert und warum?

    Das Verständnis der Religionsfreiheit ist sehr entscheidend.

    Artikel 4, Absatz 2 GG:
    „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

    Viele aufgeklärte Menschen sehen ihn als ihr persönliches Menschrecht. Manche Anhänger und Führer von Religionsgemeinschaften sehen ihn jedoch als Recht der Gemeinschaft. Und darin liegt das unlösbare Problem!

    Staatliches Recht und Rechtssprechung kann sich aufgrund Erfahrung und Notwendigkeit leicht weiter entwickeln, wie die Kinderrechte zeigen. Das ist manchen Religionsgemeinschaften wegen Gotteswort nicht möglich. Deshalb wird es immer wieder Konflikte zwischen Religionsgemeinschaften und Staaten geben!

    Dabei gibt es nur eine Lösung: Die Religionsgemeinschaften müssen die Entwicklung des Staates nachvollziehen oder auswandern.

    Das geht nicht sehr schnell, aber es geht. Die katholische Kirche steht noch heute im Konflikt zwischen Sodomie als Sünde und Gleichberechtigung der Homosexuellen. Die EKD hat dieses Problem nicht mehr.

    Der Staat darf nach Artikel 3;3 GG niemanden wegen seiner Religion benachteiligen oder bevorzugen! Es dürfen also ALLE Kinder beschnitten werden oder KEINES! Eine Ausnahme nur für Juden oder Muslime kann es nicht geben!

    Im europäischen Ausland wird die Praxis ebenfalls diskutiert, mit dem Tenor nicht zu beschneiden. Darauf muss es auch in D hinauslaufen. Schließlich gibt es in GB eine symbolische jüdische Praxis der Beschneidung.

    • joG
    • 20.07.2012 um 18:48 Uhr

    ....der Buddhisten, der Natur gegebenen, der Darwinisten, Ihre? Ich bitte Sue. Sie leben in einer Gesellschaft relativistischer Werte. Da gilt im Wechsel dies als Menschenrecht und dann dessen Gegenteil.

    Sinnvoll wäre es, eine Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr - also der Religionsmündigkeit - oder ab dem 18. Lebensjahr zu legalisieren. So kann sicher gestellt werden, dass der Betreffende die freie Wahl hat. Es geht ja nicht darum, rituelle Beschneidungen grundsätzlich zu verbieten, sondern einzig und allein um das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.

    ...sondern ihre Gemeinschaft. Hier steht es aber Einzelnen frei sich zu entscheiden, ob sie ihr Kind beschneiden lassen oder nicht. Insofern ist Ihre Argumentation nicht ganz koscher ;-)

    • S0T86
    • 20.07.2012 um 17:01 Uhr

    Es ist doch übrigens erstaunlich, dass diverse "journalistische" Kommentatoren aber auch Herr Volker Beck, sowie die Mehrheit des Bundestages in ihrer aufgeregten Debatte vollkommen ignorieren (man könnte fast sagen: systematisch ignorieren), dass das Beschneidungsverbot nur für Minderjährige gilt.

    Jeder erwachsene Mensch kann sich beschneiden lassen, wie er will. Diese Feststellung im Sinne der körperlichen Unversehrtheit UND der Religionsfreiheit. Ein bisschen mehr Vernunft täte der Debatte gut.

    Leider sitzen wohl im Parlament nicht viele aufgeklärte Geister.

    Das geplante Gesetz soll eine heute rechtswidrige Körperverletzung in einen erlaubten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verwandeln.

    Dazu liest man in Artikel 2 Absatz 2 GG:
    „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

    Beispiele dafür sind Gesetze, welche für ein Fehlverhalten eine Haftstrafe androhen. Und für Straftäter mit Haftstrafen gilt dieser Artikel nicht. Das ist Alltag.

    Aber gibt es bisher ein Gesetz, welches das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einschränkt? Körperliche Sanktionen sind nicht erlaubt. Meines Wissens dürfen nur Ärzte bei medizinischer Indikation in die körperliche Unversehrtheit eingreifen, um in Notoperationen das Leben zu retten. Für dieses Gesetz liegt die Latte also sehr hoch!

    Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist also möglich! Aber ist es auch zu rechtfertigen? Man muss es ja abgrenzen können gegen andere, mögliche Forderungen von Religionsgemeinschaften. Der jüdische Bund mit Gott (Genesis) ist religiös zwingend. Die praktizierte abrahamitische Tradition der Muslime erfordert keinen realen Eingriff vor der Volljährigkeit. Das wird also schwer!

    Die gleiche Handlung wird verschiedenen Religionen unterschiedlich erlaubt oder verboten? Und wie behandelt man neue Weltanschauungen? Wer wird dann wie (positiv) diskriminiert und warum?

    Das Verständnis der Religionsfreiheit ist sehr entscheidend.

    Artikel 4, Absatz 2 GG:
    „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

    Viele aufgeklärte Menschen sehen ihn als ihr persönliches Menschrecht. Manche Anhänger und Führer von Religionsgemeinschaften sehen ihn jedoch als Recht der Gemeinschaft. Und darin liegt das unlösbare Problem!

    Staatliches Recht und Rechtssprechung kann sich aufgrund Erfahrung und Notwendigkeit leicht weiter entwickeln, wie die Kinderrechte zeigen. Das ist manchen Religionsgemeinschaften wegen Gotteswort nicht möglich. Deshalb wird es immer wieder Konflikte zwischen Religionsgemeinschaften und Staaten geben!

    Dabei gibt es nur eine Lösung: Die Religionsgemeinschaften müssen die Entwicklung des Staates nachvollziehen oder auswandern.

    Das geht nicht sehr schnell, aber es geht. Die katholische Kirche steht noch heute im Konflikt zwischen Sodomie als Sünde und Gleichberechtigung der Homosexuellen. Die EKD hat dieses Problem nicht mehr.

    Der Staat darf nach Artikel 3;3 GG niemanden wegen seiner Religion benachteiligen oder bevorzugen! Es dürfen also ALLE Kinder beschnitten werden oder KEINES! Eine Ausnahme nur für Juden oder Muslime kann es nicht geben!

    Im europäischen Ausland wird die Praxis ebenfalls diskutiert, mit dem Tenor nicht zu beschneiden. Darauf muss es auch in D hinauslaufen. Schließlich gibt es in GB eine symbolische jüdische Praxis der Beschneidung.

    • joG
    • 20.07.2012 um 18:48 Uhr

    ....der Buddhisten, der Natur gegebenen, der Darwinisten, Ihre? Ich bitte Sue. Sie leben in einer Gesellschaft relativistischer Werte. Da gilt im Wechsel dies als Menschenrecht und dann dessen Gegenteil.

  3. http://vimeo.com/22940047

    Ich konnte es nicht bis zum Ende angucken...

    Aber Herr Beck Sie können das sicher...

    Beste Grüße.
    FSonntag

    80 Leserempfehlungen
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    irre wie sehr man in deutschland über nacht auf die vorhaut von jüdischen und muslimischen buben fixiert ist.

    und das Kind schreit auch nur mal ein bisschen, weil es noch nicht gelernt hat, dass ein richtiger Mann Schmerzen einfach aushält.:-((
    Gruselig.
    Ein verzweifeltes Schreien eines mit Handfesseln fixierten Säuglings!
    Ich frage mich, was das mit dem Charakter von solchermaßen in frühestem Alter traktierten Männern macht.
    Wenn Prügel und Unterdrückung den autoritären Charakter formen, was macht dann dieser frühe und schmerzhafte Eingriff an dem Körperteil, der von Männern als Inbegriff ihrer männlichen Identität empfunden wird. Kastrationsangst dürfte das Mindeste sein und das führt dann sicher auch zu kompensatorischem Verhalten. Und dies sieht recht oft sehr gewalttätig aus.

    wenn Sie einen Link zu diesem aufschlussreichen Video an unsere Volksvertreter in Berlin schicken würden, damit die sich einmal einen, zugegeben wenig persönlichen, Eindruck davon machen können, über was sie da am grünen Tisch, fernab vom blutig-grausamen Spiel, locker-flockig mit einer schlichten Resolution hinweg gehen!

    gestern war ja auch von "Betäubung" die Rede.
    Also soll man das dann wahrascheinlich nur in zugelassenen Kliniken machen dürfen.

    irre wie sehr man in deutschland über nacht auf die vorhaut von jüdischen und muslimischen buben fixiert ist.

    und das Kind schreit auch nur mal ein bisschen, weil es noch nicht gelernt hat, dass ein richtiger Mann Schmerzen einfach aushält.:-((
    Gruselig.
    Ein verzweifeltes Schreien eines mit Handfesseln fixierten Säuglings!
    Ich frage mich, was das mit dem Charakter von solchermaßen in frühestem Alter traktierten Männern macht.
    Wenn Prügel und Unterdrückung den autoritären Charakter formen, was macht dann dieser frühe und schmerzhafte Eingriff an dem Körperteil, der von Männern als Inbegriff ihrer männlichen Identität empfunden wird. Kastrationsangst dürfte das Mindeste sein und das führt dann sicher auch zu kompensatorischem Verhalten. Und dies sieht recht oft sehr gewalttätig aus.

    wenn Sie einen Link zu diesem aufschlussreichen Video an unsere Volksvertreter in Berlin schicken würden, damit die sich einmal einen, zugegeben wenig persönlichen, Eindruck davon machen können, über was sie da am grünen Tisch, fernab vom blutig-grausamen Spiel, locker-flockig mit einer schlichten Resolution hinweg gehen!

    gestern war ja auch von "Betäubung" die Rede.
    Also soll man das dann wahrascheinlich nur in zugelassenen Kliniken machen dürfen.

    • Allora
    • 20.07.2012 um 15:52 Uhr

    ... in Grundsatzfragen kann nicht wirklich überraschen. Grundsätze pflegt er nur da zu haben, wo sie ihm opportun erscheinen. Das ist überhaupt nichts besonderes, das ist eigentlich sogar typisch Spießer. Kein Grund zum Haß, eher zur Verachtung.

    39 Leserempfehlungen
  4. "Wenn die Menschenwürde einer Gruppe angegriffen wird, und es trifft meistens Minderheiten, dann ist es Aufgabe eines Politikers, sich dem entgegenzustellen."

    Nur geht es diesmal nicht um die Minderheit der Juden, es geht darum die unmündigen, wehrlosen Kinder vor dem religiösen Wahnsinn der Eltern zu beschützen. Dabei ist es egal ob es nun Juden, Moslems, Christen oder wenn sonst immer "in seiner Religionsausübung einschränkt". Es geht um die Kinder!!

    Wir müssen nicht jeden religiösen Unsinn mittragen - es hört - wie mit allem anderen auch - genau dort auf wo andere, unschuldige, schaden nehmen.

    93 Leserempfehlungen
  5. 6. Zitat:

    "Wenn die Menschenwürde einer Gruppe angegriffen wird, [...], dann ist es Aufgabe eines Politikers, sich dem entgegenzustellen."

    Diese Aussage ist so wunderbar allgemein formuliert, dass man damit auch begründen kann, warum die Beschneidung abzulehnen ist.

    55 Leserempfehlungen
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    um festzustellen, dass er mit dieser Gruppe, deren Menschenwürde angegriffen wird, tatsächlich nicht die Gruppe der Jungen meint, die, ohne jegliche Chance auf Widerstand oder Entrinnen, in 2012 einem blutigen Skalpell-Ritus von Erwachsenen unterworfen werden, das sich irgendwelche Patriarchen in grauer Vorzeit ausgedacht haben und dem es gilt, sich, als Politiker, mutig zum Schutz entgegenstellen zu wollen.

    um festzustellen, dass er mit dieser Gruppe, deren Menschenwürde angegriffen wird, tatsächlich nicht die Gruppe der Jungen meint, die, ohne jegliche Chance auf Widerstand oder Entrinnen, in 2012 einem blutigen Skalpell-Ritus von Erwachsenen unterworfen werden, das sich irgendwelche Patriarchen in grauer Vorzeit ausgedacht haben und dem es gilt, sich, als Politiker, mutig zum Schutz entgegenstellen zu wollen.

  6. auch resultierend aus der Kinderrechtskonvention - als bestehendes Recht ansehen, dem sich eine Religion mit Riten nicht entgegenstellen kann. Es steht in Artikel 24: "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen". - Wenn man den zugrundeliegenden Fall betrachtet, ist es mein Empfinden, daß hier einem gesund auf die Welt gekommenen Kind ein immenser Schaden zugefügt wurde, körperlich wie seelisch. Da diese Folgen als üblich bezeichnet werden, ist das eklatant. - Religionsriten können doch nicht über dem staatlichen Recht stehen; es ist für mich kein Grund ersichtlich, warum Eltern ihrem Sohn nicht freistellen - wollen -, seine Entscheidung mit Religionsmündigkeit selbst zu treffen und zwischenzeitlich als vollwertiges Mitglied einer Religionsgemeinschaft an ihrem Leben teilzunehmen. Im übrigen wird das so auch schon innerhalb der jüdischen Religion praktiziert. - Im Artikel fehlt mir die Vertiefung i. S. Kindeswohl und Kinderrechte. Das ließ Volker Beck leider unbeantwortet. -

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