ESM-Klagen: Verfassungsrichter wollen sich mehr Zeit lassen
Mit einem Eilverfahren zu Fiskalpakt und ESM wird es wohl nichts. Karlsruhe strebt eine gründlichere Prüfung an. Begründung: Die Finanzmärkte könnten verunsichert werden.
© Alex Domanski/Reuters

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle
Das Bundesverfassungsgericht will sich für das Eilverfahren zum Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt mehr Zeit nehmen als angenommen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kündigte bei der Verhandlung in Karlsruhe eine "verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung" der Klagen an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Dies könnte nach Angaben von Prozessbeteiligten bis zu drei Monate dauern.
Die Richter wollten eigentlich nur über die Eilanträge der Kläger gegen die beiden völkerrechtlichen Verträge beraten. Die Bundesregierung bat das Gericht allerdings in der Verhandlung, auch die entscheidende Frage mitzuprüfen, ob ESM-Rettungsschirm und Fiskalpakt gegen das Grundgesetz verstoßen. Das würde zwar das Urteil verzögern, allerdings vorzeitig für Klarheit in der Sache sorgen.
Voßkuhle sagte, es gebe die Möglichkeit, eine Art Zwischenverfahren vorzunehmen. Durch eine ausführliche Prüfung könnte eine Verunsicherung der Märkte vermieden werden. Denn wenn dem Eilantrag stattgegeben werde, heiße es in der internationalen Presse: "Euro-Rettung gestoppt", formulierte Voßkuhle seine Sorge. Andererseits hätten die Kläger aber Anspruch auf ein ordentliches zweigeteiltes Verfahren mit einer gründlichen Prüfung im Hauptverfahren.
Regierung mit längerer Prüfung einverstanden
Die Bundesregierung drängt zwar auf eine schnelle Entscheidung, ist jedoch bereit, eine Verschiebung um einige Wochen zu akzeptieren. Das Verfassungsgericht hatte zu Beginn der Verhandlung den Bevollmächtigten der Bundesregierung, Ulrich Häde, gefragt, wie viel Zeit für eine gründlichere Prüfung bleibe, ohne dass es zu negativen Folgen auf den Märkten komme. Häde antwortete, das Gericht könne zu seinem Ergebnis auch in einer Prüfung kommen, die einige Wochen über die sonst übliche Drei-Wochen-Spanne hinausgehe.
Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM sollte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten, wurde aber wegen der Verfassungsklagen verschoben. Für das Eilverfahren war eigentlich mit einer Dauer von bis zu drei Wochen gerechnet worden. Mit ihren Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung über ihre Verfassungsmäßigkeit entscheidet.
Bundesbankpräsident Jens Weidmann warnte bei seiner Anhörung auch vor zu hohen Erwartungen an eine schnelle Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt. Das sei keine Garantie, dass sich die Schuldenkrise nicht verschärfe. Er zeigte sich überzeugt, dass der kleinere Schutzschirm EFSF bis dahin den Finanzbedarf der kriselnden Euro-Länder Spanien und Zypern abdecken könnte. Rufen nach dem Einsatz einer "Bazooka" zur Bewältigung der Schuldenkrise erteilte er eine Absage. Wer danach rufe, verstehe die institutionellen Rahmenbedingungen Europas nicht, sagte Weidmann.





Drei Monate Zeit zum Nachdenken und Atem holen.
...wirtschaftlichen Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen" für die Bundesrepublik führen."
Das wussten die Politiker als sie die vorgeschlagene Entsouveränisierung vorschlugen und sie wussten, dass das kaum verfassungskonform und mit Sicherheit nicht reibungslos abgehen würde. Sie hofften das BVG unter genügend Druck setzen zu können um es zu überrollen.
Das Gericht sah ihre Legitimität gefährdet, wenn es die Gesetze sofort durch gewunken hätte und entschied abzuwarten, ob sich der Sturm legt. Es hofft das Volk benimmt sich wie normal und die Aufmerksamkeit nachlässt. Ziemlich verständlich und ziemlich schofel.
Es gibt andere Erklärungen. Aus Beobachtung der Spieler allerdings, ist das mE die richtige.
... machen, um im Chaos zu zocken.
Ich denke die von der Finanzindustrie unterhaltene Gerüchteküche wird in der nächsten Zeit einige sehr interessante Meldungen produzieren, um einer Entschleunigung der Entwicklung entgegenzuwirken.
Ein erstes Anzeichen dafür sind z.B. die Meldungen, dass Premierminister Monti EU-Hilfen "für Italien erwägt". Das klingt so, als würde er es entscheiden und kein Grund beruhigt auf die Entwicklung von EU und Euro zu schauen.
Kai Hamann
...wirtschaftlichen Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen" für die Bundesrepublik führen."
Das wussten die Politiker als sie die vorgeschlagene Entsouveränisierung vorschlugen und sie wussten, dass das kaum verfassungskonform und mit Sicherheit nicht reibungslos abgehen würde. Sie hofften das BVG unter genügend Druck setzen zu können um es zu überrollen.
Das Gericht sah ihre Legitimität gefährdet, wenn es die Gesetze sofort durch gewunken hätte und entschied abzuwarten, ob sich der Sturm legt. Es hofft das Volk benimmt sich wie normal und die Aufmerksamkeit nachlässt. Ziemlich verständlich und ziemlich schofel.
Es gibt andere Erklärungen. Aus Beobachtung der Spieler allerdings, ist das mE die richtige.
... machen, um im Chaos zu zocken.
Ich denke die von der Finanzindustrie unterhaltene Gerüchteküche wird in der nächsten Zeit einige sehr interessante Meldungen produzieren, um einer Entschleunigung der Entwicklung entgegenzuwirken.
Ein erstes Anzeichen dafür sind z.B. die Meldungen, dass Premierminister Monti EU-Hilfen "für Italien erwägt". Das klingt so, als würde er es entscheiden und kein Grund beruhigt auf die Entwicklung von EU und Euro zu schauen.
Kai Hamann
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ob eine wirksame Opposition dann entstehen kann, wenn mehr und mehr Leute, die verstehen, aus dem System ausgegrenzt werden und nicht (mehr) von ihm profitieren.
Die Leute merken gar nicht, dass es just die "Verteidiger des Privateigentums" sind, die die Menschen im Land zu enteignen suchen.
Kritik an der Moderation richten Sie bitte an community@zeit.de. Danke, die Redaktion/se
Ich habe den Beitrag auch empfohlen, obwohl er schon gelöscht war. Diese Löschung und weil ihn schon 42 vor mir empfohlen hatten, war dafür der Anlass. Der Beitrag musste einfach gut gewesen sein. ;-)
ob eine wirksame Opposition dann entstehen kann, wenn mehr und mehr Leute, die verstehen, aus dem System ausgegrenzt werden und nicht (mehr) von ihm profitieren.
Die Leute merken gar nicht, dass es just die "Verteidiger des Privateigentums" sind, die die Menschen im Land zu enteignen suchen.
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Ich habe den Beitrag auch empfohlen, obwohl er schon gelöscht war. Diese Löschung und weil ihn schon 42 vor mir empfohlen hatten, war dafür der Anlass. Der Beitrag musste einfach gut gewesen sein. ;-)
Auch wenn es Schäuble und Consorten nicht gefällt, mir bereitet die Entscheidung der Verfassungsrichter ein gutes Gefühl. Eine Institution, die nicht auf die nächste Wahl schielen muss. Unsere Demokratie funktioniert offensichtlich noch.
drei Monate weitermachen wie bisher und Fakten schaffen, notfalls auch gegen das Grundgesetz.
Ist doch ohnehin egal, was hat er schon zu verlieren? Wenn's schnell crasht ist's schnell vorbei, wenn's länger dauert, haben alle noch ein wenig Zeit ihre Schärflein ins Trockene zu bringen.
Also ich für meinen Teil habe ein ungutes Gefühl dabei, wenn Bundesverfassungsrichter Ihre Entscheidungen damit begründen, dass bei anderweitiger Entscheidung die Finanzmärkte unsicher werden könnten. Sie sollten sich mMn eben gerade nicht um Tagespolitik sondern um Recht und Unrecht kümmern.
Auch erkenne ich daran kein Indiz, dass unsere Demokratie gut funktioniert (wenn auch keinen Beweis dass Sie es nicht tut).
Fazit: Bei mir bleibt ein übler Nachgeschmack
Schon erstaunlich, was man hier so alles zu lesen kriegt.
Oder war das jetzt Satire?
....was die Gefahr ist. Der Druck lässt nach, weil die Aufmerksamkeit der Bevölkerung mit dem schönen Gefühl verschwimmt. In drei Monaten ist, so die Hoffnung, der Sturm abgeebbt und man kann dienlich sein, ohne zu viel Legitimität zu zerstören.
So muss man aus Erfahrung fürchten, ist der Plan.
So sehe ich das auch.
Zudem scheint mir meine Hoffnung berechtigt, die ich in unseren Bundespräsidenten setze.
Weiter so!
drei Monate weitermachen wie bisher und Fakten schaffen, notfalls auch gegen das Grundgesetz.
Ist doch ohnehin egal, was hat er schon zu verlieren? Wenn's schnell crasht ist's schnell vorbei, wenn's länger dauert, haben alle noch ein wenig Zeit ihre Schärflein ins Trockene zu bringen.
Also ich für meinen Teil habe ein ungutes Gefühl dabei, wenn Bundesverfassungsrichter Ihre Entscheidungen damit begründen, dass bei anderweitiger Entscheidung die Finanzmärkte unsicher werden könnten. Sie sollten sich mMn eben gerade nicht um Tagespolitik sondern um Recht und Unrecht kümmern.
Auch erkenne ich daran kein Indiz, dass unsere Demokratie gut funktioniert (wenn auch keinen Beweis dass Sie es nicht tut).
Fazit: Bei mir bleibt ein übler Nachgeschmack
Schon erstaunlich, was man hier so alles zu lesen kriegt.
Oder war das jetzt Satire?
....was die Gefahr ist. Der Druck lässt nach, weil die Aufmerksamkeit der Bevölkerung mit dem schönen Gefühl verschwimmt. In drei Monaten ist, so die Hoffnung, der Sturm abgeebbt und man kann dienlich sein, ohne zu viel Legitimität zu zerstören.
So muss man aus Erfahrung fürchten, ist der Plan.
So sehe ich das auch.
Zudem scheint mir meine Hoffnung berechtigt, die ich in unseren Bundespräsidenten setze.
Weiter so!
allerdings sollten Herr Schäuble & Co. dann bitte auch ganz ruhig bleiben.
Last Call für all diejenigen, die ihr Geld bisher noch nicht in Sicherheit gebracht haben.
Begründung: Die Finanzmärkte könnten verunsichert werden.
Super, die Finanzmärkte werden damit de facto zu einer weiteren Verfassungsmacht in diesem Land.
Anstatt Politik zu machen, oder zu richten muss jetzt also immer auch auf die ominösen Finanzmärkte geschaut werden.
Dann lasst sie halt crashen! Na und? Das ist Politik, das ist Rechtssprechung.
Ein Konstrukt, das Verfassungsrang erhält ist ohnehin früher oder später zum Scheitern verurteilt.
"Die Finanzmärkte" sind wir alle. Alle die ein verzinstes Konto besitzen, die auf eine (Riester-)Rente hoffen, das Kapital der Versicherungen erhält auf diesen Märkten ihren Wert und noch so einiges mehr.
Das sind schon wichtige Dinge im Kapitalismus. Solange die Politik nicht nach Alternativen sucht (die LINKE ausgenommen) müssen sie halt diesen Märkten gehorchen um den Staat nicht zu gefährden.
So ist es. Nach den "marktkonformen" Gesetzen des Bundestages folgt also nun das "marktkonforme" Verfassungsgericht. Das Verfassungsgericht richtet neuerdings also seine Verfahren und eventuell sogar seine Urteile nach den Finanzmärkten. Willkommen in der Post-Demokratie, das war der letzte Hafen, den es einzunehmen galt. Langsam aber sicher wird Artikel 20 (4) tatsächlich die letzte Option für jeden Demokraten.
...Denn wenn dem Eilantrag stattgegeben werde, heiße es in der internationalen Presse: "Euro-Rettung gestoppt"
Herr Voßuhle gibt zudem die Macht der Medien Preis, Danke!!!
Gute Nacht Demoktratie
"Die Finanzmärkte" sind wir alle. Alle die ein verzinstes Konto besitzen, die auf eine (Riester-)Rente hoffen, das Kapital der Versicherungen erhält auf diesen Märkten ihren Wert und noch so einiges mehr.
Das sind schon wichtige Dinge im Kapitalismus. Solange die Politik nicht nach Alternativen sucht (die LINKE ausgenommen) müssen sie halt diesen Märkten gehorchen um den Staat nicht zu gefährden.
So ist es. Nach den "marktkonformen" Gesetzen des Bundestages folgt also nun das "marktkonforme" Verfassungsgericht. Das Verfassungsgericht richtet neuerdings also seine Verfahren und eventuell sogar seine Urteile nach den Finanzmärkten. Willkommen in der Post-Demokratie, das war der letzte Hafen, den es einzunehmen galt. Langsam aber sicher wird Artikel 20 (4) tatsächlich die letzte Option für jeden Demokraten.
...Denn wenn dem Eilantrag stattgegeben werde, heiße es in der internationalen Presse: "Euro-Rettung gestoppt"
Herr Voßuhle gibt zudem die Macht der Medien Preis, Danke!!!
Gute Nacht Demoktratie
dieses Hinausgeschiebe......
Ein paar Wochen Sommerpause sind nicht schlimm, da passiert nichts wesentliches, aber ab September geht es auch finanztechnisch wieder rund, vor allem, weil kurz darauf Wahlen in den USA sind .
Ich weiß nicht, ob Herr Gauck nicht auf die eine oder andere Weise gezwungen werden kann, diese Verträge zu unterschreiben (auch ohne ok aus Karlsruhe), wenn massive Wetten gegen Spanien und Italien mit großen Summen vorgenommen werden....
Mir wäre eine schnelle Untersagung der Unterschrift am liebsten.
Wenn das BverFG eine einstweilige Anordnung erlässt, dann darf Gauck nicht unterzeichen.
Wenn Gauck von sich aus auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten und denn noch unterschreibt, also praktisch eine "Schutzerklärung" abgibt. Dann würde er das Verfahren torpedieren und das würde wieder in Richtung Prozess-Betrug gehen.
Das Verfahren läuft und jetzt müssen alle Beteiligeten auf die Entscheidung warten.
Natürlich kann Gauck gezwungen werden. Er darf die Gesetzesausfertigung nur verweigern, wenn das Gesetz verfassungswidrig ist. Mittels eines Organstreitverfahrens kann man ihn zur Ausfertigung zwingen, wenn er kein Ausfertigungsverweigerungsrecht hat, weil das Gesetz eben doch verfassungsmäßig ist. Innerhalb des Organstreitverfahren müsste also auch die Verfassungsmäßigkeit des ESM-Gesetzes geprüft werden. Da Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geführt werden, liefe dies auf dasselbe hinaus: Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Verfassungsmäßigkeit des ESM-Gesetzes. So ginge es natürlich nicht schneller.
Wenn das BverFG eine einstweilige Anordnung erlässt, dann darf Gauck nicht unterzeichen.
Wenn Gauck von sich aus auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten und denn noch unterschreibt, also praktisch eine "Schutzerklärung" abgibt. Dann würde er das Verfahren torpedieren und das würde wieder in Richtung Prozess-Betrug gehen.
Das Verfahren läuft und jetzt müssen alle Beteiligeten auf die Entscheidung warten.
Natürlich kann Gauck gezwungen werden. Er darf die Gesetzesausfertigung nur verweigern, wenn das Gesetz verfassungswidrig ist. Mittels eines Organstreitverfahrens kann man ihn zur Ausfertigung zwingen, wenn er kein Ausfertigungsverweigerungsrecht hat, weil das Gesetz eben doch verfassungsmäßig ist. Innerhalb des Organstreitverfahren müsste also auch die Verfassungsmäßigkeit des ESM-Gesetzes geprüft werden. Da Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geführt werden, liefe dies auf dasselbe hinaus: Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Verfassungsmäßigkeit des ESM-Gesetzes. So ginge es natürlich nicht schneller.
Eine bessere Argumentation fällt den €-Gläubigen nicht mehr ein. Wie armselig ist das denn?
...Entscheidung, ist jedoch bereit, eine Verschiebung um einige Wochen zu akzeptieren."
Was will sie machen? Den Verfassungsschutz schicken und das Militär?
...Entscheidung, ist jedoch bereit, eine Verschiebung um einige Wochen zu akzeptieren."
Was will sie machen? Den Verfassungsschutz schicken und das Militär?
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